Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1722/B-65-2021 – Grundversorgung – Jahresbericht 2020
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schödinger (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Der Bericht zeigt einen schönen Vergleich, wie sich die Zahl der Asylwerber in Österreich und vor allem in Niederösterreich entwickelt hat. Die Versorgung von Asylwerbern stellt keine freiwillige Leistung Österreichs dar. Österreich hat in diesem Bereich seinen internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass es sich dabei um öffentliche Gelder und somit letztendlich um Steuerleistungen der österreichischen Bevölkerung handelt. Die Versorgung der asylwerbenden Personen und anderer hilfsbedürftiger Fremder ist daher im Rahmen der maßgeblichen Vorschriften mit einem vernünftigen Augenmaß vorzunehmen, wobei aber auch Maßnahmen zu schaffen sind, um allfällige Missbräuche weitestgehend verhindern zu können. Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, war ein sehr ruhiges Versorgungsjahr. In allen Bereichen sind die Zahlen gesunken. Die bundesweiten Versorgungszahlen lagen im Jahr 2020 bei 26.659 Personen, im Vergleich 2016 86.904 Personen. In Niederösterreich wurden Ende 2020 2.651 Personen, gegenüber 2016 14.877 Personen in 170 organisierten Quartieren und 1.100 privaten Unterkünften versorgt. 824 Afghanen davon, 394 Iraker, 321 Syrer, 236 Iraner und 183 Russen. Die Kosten für die Versorgung der Fremden in der Grundversorgung belaufen sich im Jahr 2020 auf 28,9 Millionen Euro. 60 % davon werden durch den Bund rückvergütet bzw. 100 %, wenn die Asylverfahren über ein Jahr dauern. Hervorzuheben ist, dass der Landesrechnungshof im Jahr 2020 eine mehrmonatige Überprüfung der Grundversorgung seit 2015 durchgeführt hat. Wir haben diesen Bericht ja im Landtag schon besprochen. Fazit war, dass bis auf wenige Empfehlungen eine ordnungsgemäße Vollziehung der Grundversorgung in Niederösterreich erfolgt. Im Bericht wird auch darauf verwiesen, welche Herausforderungen im Jahr 2021 bevorstehen. Ein Schwerpunkt wurde auf die Qualitätssicherung in den Qartieren und die Gewährleistung der Versorgungsinfrastruktur gelegt. Rückblickend auf die Flüchtlingskrise 2015 bis 2017 kann nochmals klargestellt werden, dass Flüchtlingswellen einer bestimmten Größenordnung die zuständigen Behörden und die Gesellschaft vor Herausforderungen besonderer Art stellen, die weder vom Bund noch von den Ländern alleine gelöst werden können. Die gemeinsame Zuständigkeit des Bundes der Länder auf Basis der Grundversorgungsvereinbarung hat sich im Wesentlichen bewährt. Ab einer gewissen Größenordnung können vorgelagert aber keine ausreichenden Vorsorgekapazitäten gehalten werden, um bei einem unerwarteten, wellhaften Zustrom an Flüchtlingen sofort und ausreichend qualitativ dauerhafte Unterbringungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sind durch eine nachvollziehbare Risikoanalyse und einem darauf aufbauenden guten Maßnahmenplan die Voraussetzungen so zu gestalten, dass im Falle einer größeren zukünftigen Flüchtlingswelle sehr rasch auf die erforderlichen Unterbringungsflüsse reagiert werden kann. „Danke“ an die Mitarbeiter der Flüchtlingskoordination, an den Herrn Abteilungsleiter Mag. Peter Anerinhof und an den Flüchtlingskoordinator Mag. Andreas Pechter und seinem Team. Wir stimmen dem Resolutionsantrag nicht zu, aber dem Bericht stimmen wir gerne zu und nehmen ihn zur Kenntnis. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.