Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1718/A-3/592-2021 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Karin Renner (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Martin Michalitsch (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung FPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen somit zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1718, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Landbauer u.a. betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 und ich darf den Herrn Abgeordneten Königsberger ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-1718 der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Vesna Schuster und Teufel betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979. In dem Antrag geht es darum, dass in der Covid-Zeit mit unzähligen gesetzes- und verfassungswidrigen Verordnungen die persönliche Freiheit der einzelnen Menschen sehr eingeschränkt wurde. Deshalb soll das Recht auf die persönliche Freiheit in der Landesverfassung verankert werden – und zwar, dass sie unantastbar ist und die maximale Freiheit für jeden Landesbürger gewährleistet. Ich komme zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Frau Präsident, ich ersuche um Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich für die Berichterstattung und darf die Debatte eröffnen und als erstem Redner dem Herrn Abgeordneten Helmut Hofer-Gruber von den NEOS das Wort erteilen.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir kennen in Österreich den Stufenbau der Rechtsordnung. Der ist vielleicht ein bisschen kompliziert, aber dennoch durchdacht. Daher sind in der NÖ Landesverfassung sinnvollerweise Dinge niedergeschrieben, die spezifisch für Niederösterreich von Bedeutung sind, in denen sich die niederösterreichische Landesverfassung von anderen unterscheidet und die andernorts nicht geregelt sind. Bestimmungen über die Landeshauptstadt beispielsweise, Landessymbole, die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Landtags, Bestimmungen zur Landesregierung und zum Landesrechnungshof usw. Auch das Fragerecht des Landtags und der Abgeordneten ist dort normiert – mit der Verpflichtung zur Beantwortung. Das sei nur am Rande erwähnt. Dinge, die anderorts und vor allem auf höherer Ebene geregelt sind, z. B. der Euro als Landeswährung, finden in der NÖ Landesverfassung sinnvollerweise keinen Platz. Eine derartige Bestimmung wäre ja wohl redundant. Genauso redundant erscheint die Forderung der FPÖ nach Verankerung der „Freiheit“ in der NÖ Landesverfassung. Die Freiheit der Menschen ist nämlich bereits in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Diese ist völkerrechtlich verbindlich und in Österreich im Verfassungsrang. Die Erstantragsteller erwähnen in der Begründung des Antrags selbst das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit. Für uns ist das ausreichend, denn es nützt nichts Freiheit nur zu normieren, sie muss auch gelebt werden. Und Freiheit, meine Damen und Herren, ist kein Kindergeburtstag. Sie ist nicht grenzenlos. „Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo die Freitheit des anderen beginnt“ hat der große Denker Immanuel Kant im 18. Jahrhundert festgehalten und das ist heute aktueller denn je. Echte Freiheit hat viel mit Verantwortung zu tun. Das hat meine Kollegin Collini im Rahmen der Aktuellen Stunde schon ausgeführt, auch mit Eigenverantwortung. Für jedes Stück Freiheit, das wir gewinnen oder zurückgewinnen wollen, müssen wir auch etwas tun. Wir müssen einen Schlüssel in die Hand nehmen und diesen beherzt im Schloss drehen. Es gibt viele Betätigungsfelder für alle, die die Freiheit lieben. Da müssen wir nicht die Verfassung ändern, sondern nur unsere Einstellung und unser Handeln. Vielleicht müssen wir ein paar Gesetze ändern oder zumindest einhalten. Denn richtigerweise erwähnen die Erstantragsteller die Flut von gesetzes- und verfassungswidrigen Verordnungen, die die Bundesregierung im Laufe der Corona-Krise erlassen hat. Und hier müssen wir tatsächlich ansetzen: Befreien wir uns von korrupter Machtpolitik! Befreien wir uns auch gleich von Verschwörungstheoretikern, deren Saat auf dem Boden, den diese Politik bereitet, aufgeht! Und befreien wir uns von kaufbaren und gekauften Medien, die sich in diesem Filz etabliert haben! Befreien wir uns von einer Politik, die beschwichtigt, verharmlost und verschleiert, statt die Dinge beim Namen zu nennen und entsprechend zu handeln! Stichwort: „Aushöhlung des Rechtsstaats.“ Da haben wir einen Bundeskanzler, der Bedenken von führenden Verfassungsjuristen als „juristische Spitzfindigkeiten“ bezeichnet. Der auch haarsträubenden Postenschacher mit den Worten „machen die anderen ja auch“ verteidigt. Diese Rechtfertigung erinnert mich an den kleinen Pauli, der angesichts seines Fünfers im Zeugnis seiner Mutter nichts Besseres zu sagen weiß als: „Die Anna hat ja auch einen.“ Wenn derselbe Bundeskanzler mit seiner Regierungsriege mehr Fairness für Regierungen wie die in Ungarn und Polen einfordert – Regierungen, die die europäischen Werte Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit mit Füßen treten – muss man sich schon fragen: Wo steht denn der junge Mann? Und wofür steht er, seine Regierung und seine türkise Familie? Stichwort: „Klimawandel“. Ich sage es gleich: Leugner des vom Menschen verursachten Klimawandels können jetzt ein bisschen weghören, aber eine Politik, die uns vorgaukelt, dass wir die Erderwärmung stoppen können, ohne unseren Lebensstil zu verändern, ohne auf Gewohntes zu verzichten, hat sich dazu nichts überlegt oder sagt uns schlicht und einfach nicht die Wahrheit und sie entzieht sich ihrer Verantwortung zu handeln. Vom Bundeskanzler abwärts bis zur Landesregierung. Ich hatte da vor kurzem ein Erlebnis der besonderen Art. Ministerin Edtstadler ist bei der Kommunalmesse – manche von Ihnen waren vielleicht dort und haben das gehört – vom Moderator bei einer Podiumsdiskussion gefragt worden, ob denn die hochgesteckten Klimaziele erreicht werden können, wo bisher sehr wenig weitergegangen sei? Die Antwort, abgesehen von ein paar Stehsätzen: „Weil ich fest daran glaube.“ Na dann, meine Damen und Herren, ist ja alles in Butter. Dann brauchen wir keine konkreten Maßnahmen und schon gar keine, die schnell wirken. Bis 2030 ist eh noch viel Zeit. Nein, wir haben keine Zeit! Der Hut brennt und wenn wir nicht sofort wirksame Maßnahmen setzen, die weniger CO2 in die Luft blasen – vor allem im Verkehrsbereich – verlieren wir die Zukunft. Weniger fahren. Langsamer fahren. Mit effizienteren Autos fahren. Wo bleiben die Maßnahmen? CO2-Steuer, einfache Versicherungslösung für Fahrgemeinschaften, Mitfahrer-App, Reform der Pendlerpauschale, eine Kampagne für Spritsparen und freiwilligen Verzicht, usw. Das wäre alles sofort umsetzbar. Mit dem Fahrrad allein werden wir den Klimawandel nicht bewältigen. Stichwort: „Pensionen“. Das Pensionssystem kracht noch nicht. Aber es knirscht hörbar an allen Ecken und Enden. Weil wenn es kracht, ist es zu spät. Daher müssen jetzt Maßnahmen gesetzt werden, damit unsere Pensionen langfristig gesichert sind ohne unsere Kinder und Enkel auszubluten und mit Schulden zu überhäufen. Daher jetzt Schluss damit, den Menschen Sand in die Augen zu streuen! Schluss mit Pensionserhöhungen als Wahlzuckerl! Schluss mit systematischer Frühpensionierung! Rasches Angleichen des Frauenpensionsalters! Abschaffung von privilegierten Luxuspensionen, die aus Steuergeld finanziert sind! Auch in anderen Bereichen brauchen wir mehr Mut zur Freiheit, aber auch die Bereitschaft Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen und nicht abzuschieben. Beispiel: Unternehmerische Freiheit – ohne Zwangsmitgliedschaft und erdrückende von der Realität bereits überholte Regelungen der Gewerbeordnung und überbordenden Aufzeichnungspflichten. Meinungs- und Pressefreiheit ohne Inseratenkauf und asymetrischer Förderung von gleichgeschalteten Boulevardmedien. Freiheit für Eltern, wo sich beide Teile für einen Berufsweg entscheiden wollen. Hier brauchen wir neben besserer Kinderbetreuung vor allem auch ein freies neues Gesellschaftsbild. Und wir sollten uns von allen Ideologien und Strömungen befreien, die das Leben ihrer Anhänger nicht bereichern, sondern einschränken. Faktenorientierung, Wissenschaftlichkeit ist hier angesagt und damit auch ein klares „Nein“ zu Bestrebungen den Rechtsstaat, Frauenrechte und dergleichen in Frage zu stellen oder gar auszuhebeln. Aber all das, meine Damen und Herren, scheitert nicht an der Landesverfassung. Wir müssen nur endlich mutige Politik machen, die frei von Machtpolitik und Egomanie endlich die besten Lösungen für die Menschen in diesem Land in den Mittelpunkt stellt. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Jürgen Handler von der FPÖ das Wort.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Zur Änderung der NÖ Landesverfassung: (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Wir haben diesen Antrag bereits am 1. Juli eingebracht und wollen die persönliche Freiheit unserer Landesbürger in der NÖ Landesverfassung dadurch stärken. Freiheit ist ein Zustand, in dem jemand frei von bestimmten persönlichen oder gesellschaftlichen als Zwang oder Last empfundenen Bindungen oder Verpflichtungen unabhängig ist und sich in seinen Entscheidungen nicht eingeschränkt fühlt. Es bedeutet auch die Möglichkeit sich frei und ungehindert zu bewegen. Diese Freiheit wird bzw. unsere Grund- und Freiheitsrechte werden seit eineinhalb Jahren mit Füßen getreten. Insbesondere die ÖVP mit ihrem grünen „Beiwagerl“ hat mit ihren unzähligen gesetzes- und verfassungswidrigen Verordnungen die persönliche Freiheit jedes Einzelnen massiv eingeschränkt. Leider muss man in Österreich schon von Unfreiheit sprechen und diese Bedrohungen sind noch lange nicht gebannt und das ist einzigartig in der Geschichte der Zweiten Republik. Freiheit bedeutet ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, das auf Rechtswegen eingeräumt wird. Niemand soll sich daran gewöhnen müssen, sich von machtergreifenden Politikern ihre Freiheiten einschränken zu lassen. Durch den stetig steigenden Impfdruck in allen Bereichen wird dieser Freiheitsgedanke immer mehr eingeschränkt. Deshalb möchte ich noch einmal sagen: „NEIN zum Impfzwang und JA zu Freiheit und Selbstbestimmung“. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn man allein nach Niederösterreich blickt, wo bei Neuanstellungen in den Landesdienst eine Covid-Impfung bereits vorgeschrieben ist und Ungeimpfte ein Berufsverbot erhalten, sind das Maßnahmen, wo man das wohl strengste Impfregime bundesweit erkennen kann. Auch bei den Mitarbeitern, welche sich bereits im Landesdienst befinden, wird massiv Druck ausgeübt. Nicht nur von der Dienstgeberseite, sondern auch von der Personalvetretung, welche sich für die Bediensteten einsetzen sollte, aber zum Handlanger der Dienstgeberseite wird und hier einfach alles abnickt. Ein Beispiel, dass die ÖVP für gesunde Menschen die Schlinge immer enger zieht, ist es, dass bereits in Schwimmbädern wie in Korneuburg oder Tulln eine 2G-Regel eingeführt wurde und das ist eine Diskriminierung und Bildung einer Zweiklassengesellschaft für all jene Menschen, die sich testen lassen, gesund sind und ihnen der Zutritt verwehrt wird. Auch beim Bundesheer gibt es herrschsüchtige Kommandanten, die für Teilbereiche eine 1G-Regel eingeführt haben und Genesenen und Getesteten den Zutritt in diesen Bereichen verbieten. Wie man aus dem Verteidigungsministerium immer mehr heraushört, sollen auch in Zukunft Kurse und Laufbahnkurse nur mehr unter einer 2G-Regel stattfinden. Das heißt, man muss geimpft oder genesen sein und damit verbaue ich vielen jungen und motivierten Soldaten eine militärische Zukunft. Aber auch viele Soldaten, die schon Jahre dabei sind, können sich nicht aus- und weiterbilden. Gerade in Zeiten wie diesen, wo in vielen Bereichen Personalmangel im Verteidigungsministerium herrscht und hybride Gefahren, wie man in Berichten oft zu lesen hat, immer stetig steigen, ist das grob fahrlässig. Wenn die ÖVP Niederösterreich nach Wien noch etwas zu melden hat, dann richten Sie Ihrer Kollegin nach Wien aus, (Unruhe bei Abg. Präs. Mag. Karner, Abg. Rosenmaier und Abg. Razborcan.) dass sie diesen Schwachsinn einstellen soll und hier ganz normal, wie bei anderen, die 3G-Regel beibehalten sollte. (Beifall bei der FPÖ.) Das sind alles zusammengefasst Maßnahmen, wo gesunde Menschen stigmatisiert, gebrandmarkt und in den Generalverdacht gestellt werden, krank und ansteckend zu sein. Das ist freiheitsberaubend und demokratiepolitisch letztklassig. Ebenso steigt der Druck immer mehr auf unsere Kinder. Durch die langen Schulschließungen (Abg. Präs. Mag. Karner: Glauben Sie das selber?), dem Testchaos zum Schulbeginn, den fehlenden sozialen Kontakten und den bildungspolitisch schädlichen Folgen haben gerade Kinder sehr unter diesen Maßnahmen gelitten. Dr. Volker Strenger, Chef-Infektiologe der Österreichischen Gesellschaft für Kinder-und Jugendheilkunde bestätigt ebenfalls, dass Schulschließungen ärger als das Virus selbst sind. Für ein sofortiges Ende der staatlichen Corona-Maßnahmen sprach sich ebenso erst am vergangen Freitag die Vereinigung der deutschen Kassenärzte aus. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Gruselrhetorik und Panikpolitik. Nach eineinhalb Jahren im Krisenmodus brauchen wir endlich eine rationale Diskussion und freie Meinungsäußerungen. Kritische Meldungen von renommierten Wissenschaftlern werden oft in sozialen Medien auf „YouTube“ oder auf einem anderen Medium gelöscht oder gesperrt. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Weil es keine renommierten sind. Ganz einfach.) Das sind Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten, weil es nur eine Meinung geben darf. Und wer diese Meinung nicht akzeptiert, wird an den Pranger gestellt oder seine Existenz bedroht. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Es gibt ein wissenschaftliches … unverständlich. Ihr seid Naturwissenschaftsverweigerer!) Ich möchte noch einmal erwähnen: Jeder, der sich impfen lassen möchte, kann das tun und jeder der sich nicht impfen lassen möchte, darf keine Nachteile erleben. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag die NÖ Landesverfassung (Abg. Präs. Mag. Karner: Das ist ein Rednerpult, kein Pranger.) ergänzen und die Rechte der Niederösterreicher stärken. Das Wort „Freiheit“ kommt auch in der jetzigen Fassung nur einmal vor und zeigt, dass dieser Freiheitsbegriff in dieser Verfassung nicht verankert ist. Jeder Niederösterreicher muss frei und selbstbestimmend leben können. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Du glaubst immer … unverständlich.) Daher wollen wir folgende Änderungen im Art. 4 unter Punkt 8 einfügen (liest:)„Persönliche Freiheit der Landesbürger: Jeder Landesbürger hat das Recht auf persönliche Freiheit. Diese Freiheit ist unantastbar. Jeder Landesbürger hat das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben und die Gesetzgebung des Landes NÖ hat maximale Freiheit für jeden Landesbürger zu gewährleisten.“ Mit dieser Verankerung des Freiheitsbegriffs wollen wir den niederösterreichischen Landsleuten ein Leben in Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben ohne gesellschaftliche Ausgrenzung und ohne politisch motivierter Unterdrückungsphantasien bieten. Abschließend möchte ich noch erwähnen: Für uns ist Freiheit nicht verhandelbar. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die dritte Präsidentin Karin Renner, SPÖ.
Abg. Präs. Mag. Renner(SPÖ): Ich möchte damit beginnen, wo der Herr Abgeordnete aufgehört hat. Freiheit ist für uns alle unverhandelbar. Ich glaube, da kann ich für alle Fraktionen sprechen. Nachdem ich mich bei der letzten Rede sehr ausführlich mit dem Thema befasst habe, mache ich es heute sehr kurz. Zum Ersten ist der Freiheitsbegriff in der Bundesverfassung deutlichst abgebildet und die Bundesverfassung gilt für alle neun Bundesländer. Ich glaube nicht, dass es gescheit wäre, wenn wir jetzt in allen neun Landesverfassungen verschiedene Freiheitsbegriffe einführen würden. Deshalb ist ja das Bundesverfassungsgesetz, auch wenn es unterschiedlich gestaltet ist, geschaffen worden. Wir sind hauptsächlich aus dem Grund, keine neuen Landesverfassungen schaffen zu wollen, keine neuen, die einander vielleicht auch widersprechen, nicht der Meinung der FPÖ. Zudem möchte ich mir noch erlauben, was der Herr Abgeordnete Hofer-Gruber von den NEOS gesagt hat, anzuführen: Auch der Stufenbau der Rechtsordnung hat seinen Sinn. Im Übrigen: Wenn sich alle Menschen an die zehn Gebote und den Kantschen Imperativ halten würden, bräuchten wir überhaupt ganz wenige Gesetze. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ, den GRÜNEN und Abg. Präs. Mag. Karner.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Herr Abgeordnete Martin Michalitsch, ÖVP.
Abg. Dr. Michalitsch(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! (Dritte Präsidentin Mag. Renner übernimmt den Vorsitz.) Schön, dass wir einmal über die Verfassung diskutieren, ungeachtet der Qualität des Antrags, der uns vorliegt. Der Kollege Hofer-Gruber hat ein Grundrecht der österreichischen Verfassung, so wie sie sich im 19. Jahrhundert und dann in unserer Bundesverfassung entwickelt hat, schon gesagt: „Die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung ist in Österreich Gott sei Dank allen Menschen frei und jeder kann sagen, was er sich vorstellen würde.“ Das war eine ganze Regierungserklärung auf der Basis des Freiheitbegriffs der Landesverfassung. Auch das kann man tun. Weil die Verfassung das garantiert und dass wir eine Verfassung haben, die Wahlen und die Mitwirkung im Vorfeld mit direkt demokratischen Elementen usw. regelt. Das ist ein großer Wert. In dieser Verfassung kommt natürlich – und das ist richtig gesagt worden – ist der Freiheitsbegriff jetzt in der Anwendung, einer über den man sehr diskutieren kann. Da ist schon die Grenze in der Freiheit des anderen genannt worden. Natürlich ist eine schrankenlose Freiheit nicht das, was wir wollen können, sondern auf der Basis der Verfassung entsteht eine Willensbildung und dann gelten Gesetze. Kollege Handler, wenn man von eurem Antrag die Begründung wegließe, die irgendwann historisch wird, die ich radikal ablehne, weil das einfach überhaupt nicht nachvollziehbar ist, was da steht, bliebe drinnen diese Freiheit „jeder kann tun, was er will“. Ich bitte euch nur diese Formulierung zu nehmen, wenn ihr das nächste Mal – vielleicht redet ihr mit eurem Regierer – über den Tierschutz redet und dann schaut, wie viele Chihuahuas ein Mensch halten darf, ob ich da auch die schrankenlose Freiheit haben kann, wo ich tun kann, was ich will. Das gibt es halt nicht. Sondern es gibt Grenzen, die wir aus anderen Schutzgütern einziehen und das ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber das abzuwägen und letztlich entscheiden wir das demokratisch. Daher – kann ich es auch ganz kurz machen – glaube ich, dass die NÖ Landesverfassung auch eine gewisse Schönheit aufweist, ebenso wie die Bundesverfassung. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es im Stufenbau der Rechtsordnung in der Bundesverfassung einen Teil gibt der Gesamtverfassung ist, und dass die Bundesverfassung im engeren Sinn – Kelsen, Zweikreistheorie – nicht über der Landesverfassung steht, sondern dass wir uns in einem föderalistischen Bundesstaat durchaus auf einer Ebene bewegen. In diesem Sinn haben wir uns auch – das hat nicht jedes Bundesland – Staatsziele gegeben. Weil es so schön ist und glaube ich sinnvoll, möchte ich das hier einmal zur Kenntnis bringen. Ich glaube, es haben nicht alle gelesen (liest:)„Das Land NÖ“ steht da drinnen bei Ziele und Grundsätze des staatlichen Handelns im Art. 4 (liest:)„Das Land NÖ hat unter Wahrung des Gemeinwohls die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu sichern. Die Selbsthilfe der Landesbürger und den Zusammenhalt aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern und die Gemeinden und die kleineren Gemeinschaften nach Interesse und Eignung Aufgaben zu überlassen.“ Also ich finde, die Freiheit im gesellschaftlichen Zusammenhang, des Miteinanders sozusagen, das da drinnen steht, das ist die Freiheit, die wir brauchen, die eine gute Lösung für möglichst viele Menschen sucht und die ist erfreulicherweise schon in der Verfassung verankert. Daher brauchen wir keine Ergänzung, sondern so wie sie ist, ist sie gut. Wir müssen sie leben. Wir bemühen uns, das jeden Tag gut zu tun. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Teufel, FPÖ.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung, die nicht da sind! Hoher Landtag! Wenn ich die Debatte hier soeben verfolgt habe und auch unsere Aktuelle Stunde, dann wird eines ganz klar: Ja, wir brauchen diesen Zusatz in unserer Landesverfassung mehr denn je. Wenn ich dann vorher die Frau Abgeordnete Collini oder die Rednerinnen von den GRÜNEN gehört habe, wo sie mehr oder weniger geeifert haben oder Gift und Galle gespuckt haben, als sie draufgekommen sind, dass es bei der Freihheitlichen Partei Personen gibt, die geimpft sind. Ja, das gibt es. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ich finde das gut!) Es gibt auch vielleicht sogar Wähler der Freiheitlichen Partei, die geimpft sind. Es gibt auch Spitzenfunktionäre der FPÖ, die geimpft sind. Aber bleiben wir doch erst einmal bei den Tatsachen und da komme ich auch zu dem Antrag. Wir haben immer eines klar betont: Wir sind für die Freiheit. Die Freiheit, sich in dem konkreten Fall impfen zu lassen oder eben auch nicht. Wir sind dafür, dass sich das jeder selbst aussuchen und jeder selbst entscheiden kann. Weil es sich um das persönliche Risiko selbst handelt – nämlich ob er krank wird oder nicht. Man kann krank werden durch die Impfung selbst, sprich das sind die berühmten Impfnebenwirkungen oder eben durch das Virus. Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, bei euch, glaube ich, in der Partei kennt man ja das nicht mehr: Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen. Freiheit heißt, dass es bei uns Geimpfte und Ungeimpfte gibt, so wie in der niederösterreichischen Bevölkerung auch. Aber für uns heißt das auch, dass dann eben jeder auch die Entscheidung des anderen akzeptiert. Das ist der Unterschied von uns zu Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Aber schauen wir doch genau einmal auf diese ÖVP hin, die in den letzten eineinhalb Jahren ja nichts anderes gemacht hat, als ihre Glaubwürdigkeit abzubauen. Vor einem Jahr ist der Bundeskanzler aufgetreten und hat klar und deutlich gesagt: „Es wird keine Impfpflicht geben.“ Das hat er sogar im Sommergespräch nochmal zum Besten gegeben. Und des Weiteren konnten wir vernehmen: „Auch den Impfzwang durch die Hintertüre wird es nicht geben.“ Und was ist die gelebte Realität – auch hier in Niederösterreich? Jawohl, der Impfzwang kommt und auch der Impfzwang durch die Hintertüre. Da gilt es entsprechend entgegenzutreten. Schauen Sie sich an, was haben Sie in dem letzten Sommer noch alles so von sich gegeben, was Ihre Glaubwürdigkeit doch etwas in den Misskredit gebracht hat? Können wir uns doch alle noch erinnern, wo es geheißen hat, es wird keinen Lockdown mehr geben. Na „patsch“ haben wir einen Lockdown nach dem anderen gehabt bis hin in das heurige Frühjahr. Das war die letzte Geschichte. Oder schauen wir uns doch einmal an, wie ihr da lieb, euch umarmend, beim letzten Bundesparteitag hier in St. Pölten vor einigen Wochen euch küssend und umarmend in der Gegend herumgehoppelt seid. (Unruhe bei der ÖVP.) Meine lieben Damen und Herren von der ÖVP, das ist ja heuchlerisch, was ihr da aufführt! Das ist ja heuchlerisch. Und heute müssen unsere Kinder, die die öffentlichen Schulen besuchen, alle Masken tragen und ihr rennt da vor ein paar Wochen schmusend und küssend am Parteitag in St. Pölten durch die Gegend. Das ist heuchlerisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und da treten wir als Freiheitliche Partei auf und daher ist dieser Antrag wichtiger denn je. Eines sei auch gesagt: Vielleicht weiß ich, dass der eine oder andere Abgeordnete in ihren Reihen von der ÖVP vielleicht auch ungeimpft ist. Geimpft oder ungeimpft. Aber vielleicht … ich kann ihn verstehen, wenn er ungeimpft ist, weil natürlich er vielleicht auch Bedenken dahingehend hat, dass der Impfstoff vielleicht nicht das Beste für seinen Körper ist. Aber ich werde natürlich den Teufel tun, da irgendein „Outing“ vorzunehmen, aber sei es drum. Wir Freiheitliche setzen uns ein, dass die Bürger Wahlfreiheit haben. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
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