Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1700/A-1/122-2021 – NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), Änderung
Berichterstatterin
Redner
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung und Resolutionsanträgen
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Ina Aigner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Reinhard Hundsmüller (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Kollermann einstimmig angenommen
a) Gesetzesentwurf Z 1 angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, Abg. Ing. Huber, Ablehnung NEOS
b) Gesetzesentwurf Rest einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Kollermann betreffend Werteinheiten im Pflegeberuf neu denken abgelehnt: Zustimmung SPÖ, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, Abg. Ing. Huber
Resolutionsantrag Abg. Mag. Kollermann betreffend Übersichtlichkeit von Auswirkungen des Antrags Ltg.-1700/A-1/122-2021 abgelehnt: Zustimmung GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, SPÖ, FPÖ, Abg. Ing. Huber
Resolutionsantrag Abg. Hundsmüller betreffend Abgeltung für außerordentliche Belastungen und außerordentliche Zuwendungen in der Höhe von €500,-- auch für Notfall- und RettungssanitäterInnen nicht abgestimmt
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1700, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Aigner u.a. betreffend Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes. Ich ersuche Frau Abgeordnete Ungersböck die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Ungersböck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-1700, Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes. Der vorliegende Entwurf einer Novelle zum NÖ LGA-Gesetz soll den aktuellen Rahmenbedingungen der Bediensteten im Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur Rechnung tragen und zudem die Rekrutierung von Personal im Bereich der Gesundheitsberufe und der Pflege in Niederösterreich verbessern. Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor, über die in Verhandlungen mit den zuständigen Belegschaftsvertretern Einigung erzielt wurde: Für die Landesbediensteten im Anwendungsbereich der NÖ Landesgesundheitsagentur wird eine bezahlte Ruhepause verankert und dadurch die bisher bestehenden unterschiedlichen betrieblichen Regelungen vereinheitlicht. Zwecks Attraktivierung der Tätigkeit in Pflegeberufen entfällt die bisher geltende Einstiegesphase von 90 % des Gehalts. Überdies sollen die Bestimmungen betreffend Prüfung der Gebarung der NÖ Landesgesundheitsagentur und deren Organisationsgesellschaften durch den Landesrechnungshof an eine erfolgte Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 angepasst werden. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich erlaube mir namens des Gesundheits-Ausschusses daher folgenden Antrag zu stellen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
Zweiter Präsident Mag. Karner: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Debatte und zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete René Pfister von der SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Kollegin hat das schon ausgeführt. Ich möchte nur auf ein paar Details eingehen. Der vorliegende Entwurf der Novelle zum NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz beinhaltet wichtige Neuerungen. Wie im übrigen Landesdienst sollen hier auch allen Landesbediensteten im Verwaltungsbereich der NÖ Landesgesundheitsagentur die Ruhepausen auch abgegolten werden. Daher sollen auch die bisher ungeklärten oder unterschiedlichen betrieblichen Regelungen, diese Unklarheiten aus der Welt geschafft werden. Um eine Tätigkeit auch im Bereich der Pflege – und wir haben das heute schon eingangs gehört – in den niederösterreichischen Kliniken und Pflege- und Betreuungszentren zu attraktivieren, soll natürlich auch die Einstiegsphase hier für die Gesundheitsberufe, Diplompflegerinnen, Diplompfleger, Pflegeassistentinnen auch entfallen. Ein wichtiger Schritt und auch eine wichtige Neuerung. Ebenso im Sinne der Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Abwicklung der Dienstprüfung gibt es hier einfachere und schnellere Zulassungsverfahren, da wir – wie wir auch heute schon gehört haben – hier einen massiven Bedarf in den nächsten Jahren haben werden. Außerdem sollen die Bestimmungen über die Gewährungen von Sonderurlaub für die Aus- und Weiterbildung und für die Fortbildung und den Erwerb von Zusatzausbildungen hier auch abgegolten und zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung und des damit verbundenen steigenden Pflegebedarfs besteht noch eine kaum zu deckende hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt. Genau mit dieser Gesetzesänderung und mit dieser Anpassung tragen wir diesem Rechnung. Daher ist das gut investiertes Geld, nämlich diese Maßnahmen fördern hier auch Kaufkraft. Diese Maßnahmen fördern hier auch Jobs und diese Maßnahmen bedingen auch für die Zukunft nämlich ein System, in dem die Pflege nicht nur leistbar ist, sondern dass auch die Beschäftigten in der Pflege hier gleichgestellt werden, wie es im Landesgesundheitsdienst gefordert ist. Daher stimmen wir dieser Gesetzesvorlage sehr, sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann dem Kollegen Kaufmann nicht versprechen, dass er sich nicht wieder wundern wird, wie wir die folgenden Tagesordnungspunkte abstimmen werden, weil ich glaube, das ist uns ein Anliegen, pragmatisch und nicht ideologisch abzustimmen. Das würde ich an dieser Stelle noch ganz gerne erwähnen, weil dieses „Miteinander“ in der Aktuellen Stunde schon so oft gefallen ist seitens der ÖVP. Die Einzigen, die nicht auch anderen Anträgen zustimmen, das ist die ÖVP. Und das sind gerade die, die immer vom „Miteinander“ sprechen. Also das ist das Zuverlässigste, worauf man sich immer verlassen kann, dass hier nur die eigenen Anträge Zustimmung finden. Aber Sie können hier gerne zeigen, dass Sie sich da auch ändern möchten. Wir sprechen jetzt zu den Änderungen des Landesgesundheitsagenturgesetzes und hier geht es natürlich um Verbesserungen oder gewünschte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich. Das ist ein wichtiges Diskussionsthema. Wir haben eine Mangelsituation bei den Pflegekräften und da muss man schon Überlegungen anstellen, woran das liegt und wie man die Jobs auch attraktiver machen kann. Was hier aber vorliegt, ist leider das Prinzip „Gießkanne“. Alle bekommen eine bezahlte Mittagspause. Die bezahlte Mittagspause ist ein Vorteil, den die öffentlich Bediensteten gegenüber den in der Privatwirtschaft Tätigen genießen. Das kostet 50 Millionen Euro im Jahr allein in Niederösterreich. Durch diese Erweiterung auf die Landesgesundheitsagentur kommen weitere Millionen an Kosten hinzu. Die in der Privatwirtschaft Tätigen, z. B. der Bauhackler, der bei 30 Grad Hitze hackeln darf, die Frisörin, der Kellner, die Verkäuferin, die bekommen das alles nicht und haben nichts von diesem Privileg. Aber sie dürfen natürlich mitzahlen. Die ÖVP ist mit dem Konzept der Landesgesundheitsagentur angetreten, damit Kliniken und Pflegeeinrichtungen unter einem Dach sind, damit Synergieeffekte gehoben werden. Unter Synergieeffekten versteht man da draußen - Sie wissen schon, nicht der geschützte Bereich, in der anderen Welt – einen besseren Ressourceneinsatz. Der erste angestrebte Effekt, den man hier aber zeigen möchte, das ist offenbar in die Richtung, die Landesgesundheitsagentur zu verbeamten. Kommen wir aber zurück zum gemeinsamen Anliegen, das wir hoffentlich haben, nämlich das Berufsfeld „Pflege“ zu attraktivieren. Wir sind der Meinung, dass dies zielgerichteter und damit auch fairer möglich sein müsste. Vom Beamtenprivileg „bezahlte Mittagspause“ profitiert eben nicht nur die Pflegekraft, die für die Bewerbung dieser Maßnahme gerne herhalten muss, sondern die Verwaltung ebenso wie das Marketing, ebenso wie der hochbezahlte Spitzenmanager, der das sicher nicht notwendig hätte. Was ist aus unserer Sicht zu tun, um für die Pflegekräfte eine wirkliche Verbesserung herbeizuführen? Die Arbeit in der Pflege ist oftmals sehr belastend. Psychisch und physisch. Daher müsste man hier ansetzen und z. B. die Werteinheiten für die jeweiligen Tätigkeitsgruppen anders definieren. Da würde sich die halbe Stunde am Tag oder im Bedarfsfall auch mehr für die Pflegekraft ausgehen und es wäre bedarfsgerechter. Sie kennen das bei den Pädagoginnen und Pädagogen in der Sekundar- und in der Oberstufe. Da werden Unterrichtseinheiten unterschiedlich gewichtet, je nachdem wie viel Vor- und Nachbearbeitungszeit damit verbunden ist. Bei den Pflegekräften ist eine Stunde mit und am Patienten oder Bewohner jedenfalls nicht vergleichbar mit einer Stunde im administrativen Bereich. Die Entlohnung soll sich natürlich nach wie vor an der Qualifikation orientieren. Die körperliche und auch psychische Belastung könnte man aber sehr gut zusätzlich abbilden über die Werteinheiten und das ist im Endeffekt die Wochenstundenanzahl. Diese Gewichtung sollte man dann auch in weiterer Folge für die Pflegekräfte in der mobilen Pflege und bei den privaten Trägern dahin ausweiten. Ich habe also einen – ich habe mehrere Resolutionsanträge mitgebracht, aber ich beginne einmal mit dem ersten zu den Werteinheiten im Pflegeberuf. Ich habe das ungefähr von der Antragsbegründung her schon ausgeführt, daher lese ich nur den Antragstenor vor (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung, insbesondere die Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales, wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, für niederösterreichische Pflegekräfte in den Pflege- und Betreuungszentren Werteinheiten bezüglich der Vollzeitäquivalente von Pflegekräften zu konzipieren, welche vermehrt Rücksicht auf die körperliche und/oder psychische Belastung nehmen und diese entsprechend gewichten.“
Zu den weiteren Punkten in dem vorliegenden Antrag auf Gesetzesänderung möchte ich auch noch erwähnen, dass im Punkt 2 der Entfall der Einstiegsphase ein wichtiges Signal ist. Dem stimmen wir auf alle Fälle auch zu. Im Punkt 3, zum Dienstprüfungswesen – das wird begründet mit einer Verwaltungsvereinfachung. Das klingt für uns allerdings eher nach dem Gegenteil. Im Sinne einer differenzierten Abstimmmöglichkeit bringe ich daher den Antrag auf getrennte Abstimmung ein (liest:)
„Die Gefertigten stellen den Antrag über folgenden Punkt getrennt abzustimmen.
In dem Antrag angeschlossenen Gesetzesentwurf soll folgende Ziffer getrennt abgestimmt werden: Ziffer 1 zum NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), LGBl. Nr. 1/2020.“
Was wir uns ebenso wünschen würden, wäre eine bessere Abschätzbarkeit der Kostensituation. Im vorliegenden Antrag werden leider nur die Gesamtsummen ausgewiesen und nicht die finanziellen Mehrkosten pro Punkt und das macht die Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen leider unmöglich. Daher unser Antrag dazu (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Punkte des obigen genannten Antrags einzeln darzustellen und dem Landtag mitzuteilen."
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte, nicht eine weitere Verschiebung des Gleichgewichts zugunsten der öffentlich Bediensteten und zulasten der in der Privatwirtschaft Tätigen, unabhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung bei unseren Anträgen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass unser Antrag auf Aufhebung der Einstiegsphase zumindest einmal für Pflegepersonen abgeschafft wird. So könnte ich mir das öfter vorstellen: eine Anfrage im November, ein Antrag im Juni und schon wird es im Juli beschlossen. Zumindest wünsche ich mir das für die Zukunft, so oder so ähnlich. Weiters freut es mich, dass alle Mitarbeiterinnen in Landes- und Universitätskliniken bald die selbe Voraussetzung haben, ihr Mittagessen zu genießen, nämlich in einer bezahlten Mittagspause. Das ist ja nicht ein Unikat, das ist ja auch hier im Landesdienst so. Ehrlich gesagt, ich habe es bisher nicht verstanden, dass es in einem Landesklinikum eine bezahlte Mittagspause gibt und in einem anderen nicht. Etwas zynisch möchte ich hier anmerken: Seit 2006 waren alle Kliniken unter dem Dach der Holding und da hat man es nicht geschafft, hier eine Harmonisierung herbeizuführen. Aber zurück zur Einstiegsphase. Wie gesagt, wir freuen uns sehr, dass die für das Pflegepersonal abgeschafft wird. Als weiterer Schritt muss dann logischerweise die Abschaffung für die anderen Gesundheitsberufe folgen: Röntgenassistentinnen, Ergotherapeutinnen, etc. Zu dem einen Antrag von den NEOS: Ja, die Überlegung ist nicht abwegig, aber eine Bewertung, eine Gewichtung stelle ich mir in diesem Bereich schwierig, aufwendig und daher irgendwie ineffizient vor. Es geht hier schließlich immer um Menschen und man kann nicht absehen, wie anstrengend und belastend der Arbeitstag wird, kann dann wieder nur von Durchschnittswerten ausgehen und da können wir es gleich so lassen, wie es jetzt ist. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Ina Aigner, FPÖ.
Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartungen der Bevölkerung und dem damit verbundenen steigenden Pflegebedarf besteht eine kaum zu deckende hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt für in den Pflegeberufen tätigen Personen. Wer bisher in einem Pflegeberuf in den 27 Landeskrankenhäusern in Niederösterreich anheuerte, musste im ersten Dienstjahr deutliche Einschnitte bei der Bezahlung hinnehmen. Für die sogenannte „Einstiegsphase“ gab es bei voller Beschäftigung nur 90 % des Salärs aufs Gehaltskonto. Gegen diese Form der ungerechten Unterbezahlung ist nun Besserung in Sicht. In dieser Novelle des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes wird dieser Mangel endlich repariert. Die Corona-Pandemie hat ein Umdenken bei der Wertschätzung der Gesundheits- und Pflegeberufe gebracht. Derzeit ist es in Niederösterreich nicht so einfach ausreichend Diplomfachkräfte für die 27 Spitäler der Landesgesundheitsagentur zu finden und freie Stellen zu besetzen. Dies hängt vor allem auch mit den finanziellen Abstrichen im ersten Dienstjahr zusammen. Um die Tätigkeit in den NÖ Gesundheitseinrichtungen zu attraktivieren, entfällt für Bedienstete im Bereich der Diplompflege, der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz die bisherige Einstiegsphase von einem Jahr, sodass ihnen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme 100 % des Gehalts gebühren. Damit sollen beim „Recruiting“ insbesondere auch die Schulabsolventen aus den Pflegeberufen durch ein attraktives Einstiegsgehalt in Niederösterreich gehalten werden. Das Einstiegsgehalt bei einer diplomierten Pflegekraft liegt bei etwa 2.900 Euro brutto. Durch die bisherige Einstiegsphase verdiente man im ersten Jahr aber nur rund 2.600 Euro. Das bedeutet, dass eine diplomierte Pflegekraft schon im ersten Jahr monatlich um ca. 300 Euro brutto mehr erhält. Ein weiterer Punkt sind die Ruhepausen. Wie im übrigen Landesdienst auch sollen allen Landesbedienstete im Anwendungsbereich des Landesgesunheitsagenturgesetzes eine Ruhepause abgegolten werden, sofern diese nicht konsumiert wird. Im Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur soll des Weiteren eine Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung des Dienstprüfungswesens herbeigeführt werden. Statt der beim Amt der NÖ Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission soll eine solche am Standort der Dienstbehörde der NÖ Landesgesundheitsagentur errichtet werden. Das ist leider auch der Grund, liebe Frau Kollermann, warum wir euren Resolutionsanträgen nicht zustimmen können. Diese Bewertung der einzelnen Arbeitsschritte würde einen so hohen Aufwand erfordern, dass der in keiner Relation mehr steht. Außerdem sollen die Bestimmungen über die Gewährung von Sonderurlaub für die Aus- und Weiterbildung, Fortbildung und den Erwerb von Zusatzausbildungen samt den damit verbundenen Folgen einer Rückzahlungsverpflichtung an die Gegebenheiten der NÖ Gesundheitsbetriebe angepasst werden. Davon erhoffen wir uns mehr Personal für den Erwerb von Zusatzausbildungen zu gewinnen, um etwa das Notarztwesen mit seinen Standards voranzutreiben und auch andere Bereiche durch hochqualifiziertes Personal sicherzustellen. Mit dieser Gesetzesänderung befinden wir uns zwar erst am Beginn die Pflege und Versorgung im Gesundheitsbereich voranzutreiben, aber die Richtung stimmt und wir freuen uns über eine breite Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Reinhard Hundsmüller, SPÖ.
Abg. Hundsmüller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Zu diesem jetzt zur Tagesordnung vorstehenden Gesetz, hat schon der Kollege Pfister gesagt, dass wir die Zustimmung erteilen werden. Es ist aber mittlerweile so, dass in dem gesamten Thema Corona, Pflege und Wertschätzung der Mitarbeiter eine Gruppe vergessen wurde, die immer wieder von Anbeginn an in Zeiten von Corona tätig war für die Bevölkerung in diesem Land, sich aufgeopfert hat, aber nicht die nötige Wertschätzung erhalten hat. Das sind nämlich die Rettungssanitäter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind jene Damen und Herren, jene Jungen und Mädchen, die von Anbeginn an Menschen dort hingebracht haben, wo sie nämlich hinmüssen: in Krankenhäuser. Und zwar zu Zeiten, wo wir alle nicht wussten, wie sich die Gesamtheit der Corona-Pandemie entwickeln wird, wie das hochinfektiös ist und wie wir dem Ganzen wirksam gegenüber treten können. Die Kollegen sind immer mit den Patienten gefahren und haben nicht gewusst, wie ihnen geschieht und haben sich dann immer wieder der Gefahr ausgesetzt, infiziert zu werden, während die Arztpraxen schon geschlossen gehabt haben und niemand mehr in Arztpraxen reindurfte, sind unsere Mitarbeiter immer noch gefahren. Ich kann nicht verstehen, dass man viele Berufsgruppen mit einem Bonus versieht, aber nicht unsere Rettungssanitäter. Das ist kein großes Haus, wenn man sich das Budget anschaut, wenn man sich die Kosten anschaut. Das ist eine Gruppe von 42.000 Menschen über ganz Österreich und daher bin ich der Meinung, dass wir in Niederösterreich im Landtag hier auch entsprechend dieser Berufsgruppe Respekt zollen sollten. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir genau hier in diesem Landtagssitzungssaal vor einigen Tagen ein großes Fest gefeiert haben, wo die „Henry-Preise“, dem Roten Kreuz, den Rettungssanitätern übergeben wurden, so ist es wichtig und notwendig. Aber im Land des Ehrenamtes darf man nicht nur klatschen und Preise übergeben, sondern dieser Berufsgruppe auch diesen Coronabonus bitte nicht vorenthalten. Das sind Berufsgruppen, die um 1.700 Euro brutto im Monat arbeiten und die Ehrenamtlichen, die überhaupt nichts bekommen, die uns Zeit schenken – das ist nämlich neben der Gesundheit das wichtigste Gut – um für die Gesellschaft einen wertvollen Beitrag zu leisten, die bekommen überhaupt nichts. Die würden sich die 500 Euro auch entsprechend verdienen. Deswegen darf ich heute einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag spricht sich für die Einbeziehung der haupt- und ehrenamtlichen Notfall- und Rettungssanitäterinnen in den Kreis der Anspruchsberechtigten der „Corona-Prämie“ aus.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass diese eine weitere Novelle des Pflegefondsgesetzes und des COVID-19 Zweckzuschussgesetzes ausarbeitet und dem Nationalrat zuleitet, in welcher die haupt- und ehrenamtlichen Notfall- und Rettungssanitäterinnen (inklusive in diesem Bereich tätige Zivildiener) ebenfalls in den Genuss des außerordentlichen Zuschusses in der Höhe von bis zu 500 Euro kommen können.“
Ich bitte um eine breite Zustimmung. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Christian Gepp, ÖVP.
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit dem heutigen Antrag zur Änderung des Landesgesundheitsagenturgesetzes werden mehrere Themen, die sozialpartnerschaftlich verhandelt wurden, finalisiert. Nach der Übernahme der Gemeindespitäler/Kliniken durch das Land NÖ hat es unterschiedliche Vereinbarungen mit den Bediensteten gegeben, die nun vereinheitlicht werden. Die 30 Minuten bezahlte Ruhepause, die nun flächendeckend im Landesdienst angewendet wird, wurde bereits mehrfach erwähnt. Als Teil der sozialpartnerschaftlichen Einigung wurde Zug um Zug die Einführung der elektronischen Zeiterfassung vereinbart. Für diese sind in den Betrieben Betriebsvereinbarungen abgeschlossen worden. Die Einstiegsphase – auch das hatten meine Vorredner schon heute mehrfach erwähnt – entfällt und dies bedeutet, dass ab dem ersten Tag das volle Gehalt bezahlt wird. Bestimmungen über die Gewährung von Sonderurlauben samt den damit verbundenen Folgen allfälliger Rückzahlungsverpflichtungen werden an die Gegebenheiten der NÖ Gesundheitsbetriebe angepasst. Damit hilft dies hochqualifiziertes Personal sicherzustellen. Die Bestimmungen betreffend Prüfung der Gebarung durch den Landesrechnungshof sollen in der NÖ Landesverfassung 1979 angepasst werden. Weiters wird auch die weitgehende Prüfkompetenz ab der Landesbeteiligung von 25 statt bisher 50 % im Gesetz entsprechend angepasst. Zu erwähnen ist die partnerschaftliche Herangehensweise im Land zu diesen angeführten Themen. Die Änderungen sollen den aktuellen Rahmenbedingungen der Bediensteten im Bereich der LGA Rechnung tragen, zudem die Rekrutierung von Personal im Bereich der Gesundheitsberufe der Pflege in Niederösterreich verbessern. An dieser Stelle darf ich mich auch bei allen Bediensteten in den niederösterreichischen Kliniken, Pflege- und Betreuungszentren ganz herzlich für ihre Leistungen bedanken und auch auf die hervorragende Arbeit hinweisen, die besonders in der Pandemie gearbeitet wurde. Ich ersuche um Zustimmung für diese Gesetzesänderung darf auch zum Antrag vom Kollegen Hundsmüller unsere Zusage geben für diesen Antrag, die Wertschätzung der Rettungssanitäter soll ebenso hier erwähnt werden. (Abg. Rosenmaier: Bravo! – Beifall bei der ÖVP und SPÖ.)
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