Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1700/A-1/122-2021 – NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartungen der Bevölkerung und dem damit verbundenen steigenden Pflegebedarf besteht eine kaum zu deckende hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt für in den Pflegeberufen tätigen Personen. Wer bisher in einem Pflegeberuf in den 27 Landeskrankenhäusern in Niederösterreich anheuerte, musste im ersten Dienstjahr deutliche Einschnitte bei der Bezahlung hinnehmen. Für die sogenannte „Einstiegsphase“ gab es bei voller Beschäftigung nur 90 % des Salärs aufs Gehaltskonto. Gegen diese Form der ungerechten Unterbezahlung ist nun Besserung in Sicht. In dieser Novelle des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes wird dieser Mangel endlich repariert. Die Corona-Pandemie hat ein Umdenken bei der Wertschätzung der Gesundheits- und Pflegeberufe gebracht. Derzeit ist es in Niederösterreich nicht so einfach ausreichend Diplomfachkräfte für die 27 Spitäler der Landesgesundheitsagentur zu finden und freie Stellen zu besetzen. Dies hängt vor allem auch mit den finanziellen Abstrichen im ersten Dienstjahr zusammen. Um die Tätigkeit in den NÖ Gesundheitseinrichtungen zu attraktivieren, entfällt für Bedienstete im Bereich der Diplompflege, der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz die bisherige Einstiegsphase von einem Jahr, sodass ihnen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme 100 % des Gehalts gebühren. Damit sollen beim „Recruiting“ insbesondere auch die Schulabsolventen aus den Pflegeberufen durch ein attraktives Einstiegsgehalt in Niederösterreich gehalten werden. Das Einstiegsgehalt bei einer diplomierten Pflegekraft liegt bei etwa 2.900 Euro brutto. Durch die bisherige Einstiegsphase verdiente man im ersten Jahr aber nur rund 2.600 Euro. Das bedeutet, dass eine diplomierte Pflegekraft schon im ersten Jahr monatlich um ca. 300 Euro brutto mehr erhält. Ein weiterer Punkt sind die Ruhepausen. Wie im übrigen Landesdienst auch sollen allen Landesbedienstete im Anwendungsbereich des Landesgesunheitsagenturgesetzes eine Ruhepause abgegolten werden, sofern diese nicht konsumiert wird. Im Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur soll des Weiteren eine Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung des Dienstprüfungswesens herbeigeführt werden. Statt der beim Amt der NÖ Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission soll eine solche am Standort der Dienstbehörde der NÖ Landesgesundheitsagentur errichtet werden. Das ist leider auch der Grund, liebe Frau Kollermann, warum wir euren Resolutionsanträgen nicht zustimmen können. Diese Bewertung der einzelnen Arbeitsschritte würde einen so hohen Aufwand erfordern, dass der in keiner Relation mehr steht. Außerdem sollen die Bestimmungen über die Gewährung von Sonderurlaub für die Aus- und Weiterbildung, Fortbildung und den Erwerb von Zusatzausbildungen samt den damit verbundenen Folgen einer Rückzahlungsverpflichtung an die Gegebenheiten der NÖ Gesundheitsbetriebe angepasst werden. Davon erhoffen wir uns mehr Personal für den Erwerb von Zusatzausbildungen zu gewinnen, um etwa das Notarztwesen mit seinen Standards voranzutreiben und auch andere Bereiche durch hochqualifiziertes Personal sicherzustellen. Mit dieser Gesetzesänderung befinden wir uns zwar erst am Beginn die Pflege und Versorgung im Gesundheitsbereich voranzutreiben, aber die Richtung stimmt und wir freuen uns über eine breite Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
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