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Tagesordnungspunkt 13  Antrag der Abgeordneten Hörlezeder u.a. betreffend Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

zur 38. Landtagssitzung

Zusammenfassung

38. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 28.05.2026

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-967/XX-2026 – Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Berichterstatter

  1. Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 13 Video und SitzungsberichtMag. Georg Ecker, MA (GRÜNE)

Redner

  1. Anja Scherzer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und SitzungsberichtMag. Anja Scherzer (FPÖ)
  2. Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 13 Video und SitzungsberichtDominic Hörlezeder (GRÜNE)
  3. Michael Bierbach (SPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und SitzungsberichtMichael Bierbach (SPÖ)
  4. Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 13 Video und SitzungsberichtMag. Hubert Keyl (FPÖ)
  5. Anton Erber (ÖVP) Tagesordnungspunkt 13 Video und SitzungsberichtAnton Erber, MBA (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 13 Video und Sitzungsbericht

Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-967, Antrag der Abgeordneten Hörlezeder u.a. betreffend Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaushaltsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Ecker, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-967 betreffend Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes. "Die private Schutzhundeausbildung stellt ein massives Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Um einen Hund für den Schutzdienst scharf zu machen, muss seine natürliche Beißhemmung gezielt abgebaut werden", so im ursprünglichen Antrag vermerkt, der eben zum Inhalt hatte, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag raschestmöglich eine Novelle des Hundehaltegesetzes vorzulegen, die ein striktes Verbot der Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken sowie vergleichbare Ausbildungen, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten oder Beißtraining beinhalten, für Privatpersonen verankert. Von diesem Verbot ausgenommen sollen nachweislich eingesetzte Diensthunde der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres sein. Der Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dominic Hörlezeder u.a. betreffend Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes lautet:

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Antrag wird abgelehnt."

Ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.

Dritte Präsidentin Schmidt: Vielen herzlichen Dank für die Berichterstattung. Vielleicht zu den Herren von der Technik: Der Redner ist nicht zu hören, obwohl auf grün geschalten ist. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Anja Scherzer, FPÖ.

Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Stellen Sie sich einmal vor: Ein rücksichtsloser Autofahrer ohne Führerschein verursacht einen schweren Unfall mit Personenschaden. Würde deshalb irgendjemand ernsthaft auf die Idee kommen, den gesamten Motorsport zu verbieten? Sicher nicht. Aber genau mit dieser "Logik" wollen die Grünen heute gegen die private Schutzhundeausbildung vorgehen. Im vorliegenden Antrag entsteht stellenweise fast der Eindruck, als würden im privaten Gebrauchshundesport gefährliche Kampfmaschinen herangezüchtet, die nur darauf warten, dass sie durch irgendeinen alltäglichen Reiz plötzlich ausgelöst werden. Es wird suggeriert, Hunde würden dort gezielt aggressiv gemacht, könnten dann jederzeit durch Jogger oder spielende Kinder getriggert werden. Wie kommen die Kollegen der Grünen überhaupt zu diesen Behauptungen? Ich habe mich im Zuge der Vorbereitungen für den Ausschuss und die heutige Rede intensiv mit Züchtern, Gebrauchshundesportlern und Diensthundeführern bei der Polizei unterhalten. Ausnahmslos alle haben diese Darstellung der Grünen in ihren Ausführungen klar widerlegt. Denn gerade professionell ausgebildete Schutzhunde sind besonders kontrollierbar und darauf trainiert, auch in höchster Trieblage jederzeit abrufbar zu bleiben. Und genau das ist der Sinn dieser Ausbildung: nicht Aggression zu fördern, sondern Disziplin, Gehorsam und Kontrolle sicherzustellen. Und auch die Behauptung, dass Hunde im privaten Gebrauchshundesport gezielt auf das Beißen von Menschen trainiert werden, ist schlicht falsch. Dieses sogenannte "Scharfmachen" ist ein Teil der Ausbildung bei Polizei und Bundesheer. Also ein völlig anderer Bereich, in dem dieses Verhalten aber auch notwendig ist und heute ja auch Gott sei Dank nicht zur Diskussion steht. Mein Kollege Hubert Keyl hat deshalb im Ausschuss ja auch völlig zu Recht nachgefragt bei den Grünen, wie diese überhaupt zu der Annahme kommen, dass gerade die privat ausgebildeten Schutzhunde eine solch besondere Gefahr darstellen würden. Und bemerkenswert war dann die Antwort des Kollegen Hörlezeder, denn selbst er hat ja eingeräumt, dass die fertig ausgebildeten Hunde ja dann doch eigentlich gar nicht so das große Problem sind. Problematisch wären demnach vielmehr jene Fälle, in denen die Ausbildung abgebrochen wird. Aber dann stellt sich ja auch umso mehr die Frage: Wie kommt man auf Basis solcher wagen Behauptungen überhaupt zu einem Antrag, dessen Begründung sich wie eine kollektive Anklage gegen alle Akteure im Gebrauchshundesport liest? Denn eines ist doch offensichtlich: Dieser Antrag geht völlig an den tatsächlichen Problemfällen vorbei. Getroffen werden hier viel mehr genau jene, die verantwortungsvoll arbeiten und hohe Standards einhalten. (Beifall bei der FPÖ.) Und leider wird es, wie in jedem anderen Bereich auch, immer schwarze Schafe geben. Aber diejenigen, die sich ohnehin nicht an die vorhandenen Regeln halten, werden sich wahrscheinlich auch von einem weiteren Verbot nicht beeindrucken lassen. Und das, genau das, muss ich ehrlich sagen, empört mich an diesem Antrag, dass wieder einmal die Falschen bestraft werden sollen. Denn am Ende trifft man nicht die schwarzen Schafe, sondern die verantwortungsvollen Züchter, die professionellen Gebrauchshundesportler und all jene, die gewissenhaft und kontrolliert mit ihren Hunden arbeiten. Und noch absurder wird es dann, wenn man jetzt auch noch bedenkt, was dieses Verbot in der Praxis bedeutet. Denn wenn man die private Schutzhundeausbildung verbietet, dann müssen laufende Ausbildungen ja abgebrochen werden. Das heißt, man erzeugt mit dieser Maßnahme genau jene Problemfälle, die man damit ja angeblich verhindern möchte. Und das ist keine Sicherheitsmaßnahme. Das ist ein Antrag voller Widersprüche. (Beifall bei der FPÖ.) Besonders problematisch ist diese Forderung vor allem auch für unsere Polizei und das Bundesheer. Denn sie brauchen geeignete Hunde, leistungsfähige, belastbare Tiere aus kontrollierten Linien. Und genau dafür braucht es seriöse Zucht und den Gebrauchshundesport. Denn nur dort kann auch überprüft werden, ob Hunde jene Anlagen besitzen, die für einen belastbaren und kontrollierbaren Diensthund notwendig sind. Und wenn die Grünen nun mit ihren Anträgen durch die Bundesländer touren und diese Strukturen zerstören, dann zerstört man unweigerlich auch die österreichische Gebrauchshundezucht. Und die Konsequenz daraus ist völlig klar: Polizei und Bundesheer werden ihre Hunde dann zukünftig im Ausland beschaffen müssen. Damit verlieren wir aber auch jede Kontrolle darüber, unter welchen Bedingungen dort gezüchtet und ausgebildet wird. Gerade Österreich hat im Bereich Tierschutz besonders hohe Standards. Und das ist auch gut so. Deshalb wäre es ja auch wesentlich vernünftiger, kontrollierte und überprüfbare Strukturen im eigenen Land zu erhalten, statt funktionierende Systeme mutwillig zu zerstören und sich dann am Ende von Zuchten aus dem Ausland abhängig zu machen. Und genau hier wird die Politik der Grünen dann auch besonders widersprüchlich. Denn bei Menschen holen sie sich die Problemfälle ja bekanntlich gern ins eigene Land, aber bei Tieren sehen sie plötzlich Probleme, wo gar keine sind (Abg. Müller, BSc: So wie ihr eigentlich.) und wollen sie deshalb ja gleich mal auf Verdacht im Vorhinein ins Ausland abschieben. (Beifall bei der FPÖ.) Geschätzte Kollegen, dieser Antrag löst kein einziges tatsächliches Problem. Er ist nicht evidenzbasiert und er geht an der Realität einfach vorbei. Und er bestraft genau jene Menschen, die verantwortungsvoll arbeiten: Züchter, Gebrauchshundesportler, Diensthundeführer – Menschen, die tagtäglich professionell mit Hunden arbeiten und hohe Standards einhalten. Und besonders bemerkenswert ist auch: Während man in Österreich versucht, den Gebrauchshundesport faktisch unmöglich zu machen, wurde das Gebrauchshundewesen erst im vergangenen Jahr von der deutschen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Das zeigt doch sehr deutlich, dass man außerhalb Österreichs offenbar doch noch irgendwie zwischen ideologischer Stimmungsmache und der tatsächlichen Realität im Gebrauchshundesport unterscheiden kann. (Beifall bei der FPÖ.) Für uns ist jedenfalls klar: Dieser Antrag hat weder eine sachliche Grundlage noch eine nachvollziehbare Evidenzbasis. Er löst die eigentlichen Probleme nicht, er gefährdet funktionierende Strukturen. Und vor allem: Er bestraft die Falschen. Und deshalb ist dieser Antrag der Grünen klar abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dominic Hörlezeder, GRÜNE.

Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Frau Kollegin Scherzer, ich nehme zur Kenntnis, dass wir da gänzlich anderer Auffassung sind. Das habe ich mir aber eh gedacht. Das ist ja legitim. Aber ich werde mich natürlich erklären. Aber Punkt eins ist einmal: Wenn man wo nachfragt, kommt es halt immer darauf an, wen man sich aussucht. Entweder ich frage nach bei denen, die diesen Sport betreiben bzw. die Hunde ausbilden oder ich frage nach bei einer Tierschutzorganisation. (Abg. Mag. Scherzer: Ich habe bei euch auch nachgefragt.) Und es gibt dokumentierte Aufzeichnungen, zum Beispiel vom VGT, wo diese Hunde zum einen gezielt scharfgemacht werden bzw. wo sie in Trainingssituationen dann überhaupt nicht mehr einfangbar sind. Das heißt, die zucken völlig durch auf Reize, die gesetzt werden, und tun dann genau das, was ich jetzt dann ausführen werde (Abg. Mag. Scherzer: Ich bin gespannt.), und hören auf keine Kommandos mehr und sind nicht mehr einzufangen. Also genau das passiert, kann passieren und genau das wollen wir eigentlich verhindern, weil das kann natürlich draußen und nicht nur in einer Trainingssituationen passieren. Und genau um das geht es mir. Der VfGH hat ja unmissverständlich klargestellt: Für den Schutz der Menschen vor Tieren sind allein die Bundesländer zuständig. Und das war ja der Grund, warum man im März dieses Jahres dieses bundesweite Verbot aufgehoben hat. Nicht, weil die Schutzhunde jetzt im Privatbereich auf einmal harmlos waren, sondern der Grund war ein simpler Formalfehler. Also der Bund ist schlicht und einfach nicht zuständig, zuständig. Und das ist aus meiner Sicht ein glasklarer Arbeitsauftrag, den wir als Bundesland jetzt haben. Es ist ja bis jetzt auch verboten gewesen, und jetzt müssen wir als Bundesland halt hergehen und dieses Verbot auf Landesebene durchsetzen. Wien hat es vorgezeigt, Wien hat das bereits gemacht, Niederösterreich nicht. Jetzt wissen wir auch klar, warum: Weil die FPÖ das nicht will. (Abg. Gerstner: Genau.) Aber worum geht es bei der Ausbildung wirklich? Weil es im Alltag und – wie wir jetzt gesehen haben – ja so oft falsch dargestellt wird bzw. beschönigt wird. Wenn ein Hund scharf gemacht wird, dann baut man gezielt das ab, was den Hund normalerweise davor schützt, Menschen zu attackieren, nämlich die natürliche Beißhemmung. Und genau um das geht es. Das ist kein Sportverhalten, sondern das ist aus meiner Sicht eine Konditionierung auf Aggression mit dem Menschen als Ziel und nichts anderes. Und Verhaltensbiologinnen und -biologen warnen seit Jahren davor, dass solche Hunde im Alltag fehlauslösen können. Der vorbeilaufende Jogger mit der Kapuze, das schreiende Kind, Kinder, die irgendwo kreuz und quer rennen ...genau das können solche Sachen auslösen, und genau das kann dann zur Katastrophe führen. Und genau da ist die große Gefahr, wenn man solche Schutzhunde ausbildet bzw. eben dann nicht ganz ausbildet, aber auf das komme ich auch noch. Besonders heikel sind nämlich die Fälle, wo diese Ausbildung abgebrochen wird. Da hat man dann einen Hund, der darauf konditioniert worden ist, zuzubeißen bzw. dem dieses Aggressionspotenzial rausgekitzelt wird, aber man bricht die Ausbildung an und der horcht dann nicht mehr. Und ich kann den Hund dann nicht mehr einfangen, dem wird das Beißen beigebracht, aber der Gehorsam nicht. Und genau das ist die große Gefahr bei der Geschichte. Und jetzt zum zweiten Punkt, den Tierschutz. Hunde sind von Natur aus grundsätzlich konfliktscheue Tiere. Die wollen mit uns leben und nicht gegen uns leben. Und wer einen Hund über Monate eben dazu treibt, gegen Menschen vorzugehen – und das ist nichts anderes – der missbraucht letztendlich das Vertrauen des Hundes. Der verändert das natürliche Wesen des Hundes. (Abg. Mag. Scherzer: Ihr wollt es nicht verstehen.) Und das ist kein Sport, das ist Tierquälerei mit einem Pokal am Ende. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und schauen wir einmal, wie die Sache tatsächlich politisch wirklich liegt. Wir liefern da heute die Lösung eines Sicherheitsproblems. Nichts anderes ist das. Und genau das ist das, was die Menschen in Niederösterreich verlangen, was die Menschen da draußen eigentlich brauchen. Das ist nichts Ideologisches, und das ist etwas Pragmatisches mit Hausverstand und eben nichts Ideologisches. Es ist einfach wichtig, dass man mit Hausverstand an solche Dinge herangeht. Und was ich da fordere, das ist nichts Maximales. Das ist einfach etwas, das bei uns seit ein bisschen mehr als einem Jahr als selbstverständlich galt, dass man das jetzt wieder in eine vernünftige gesetzliche Rahmenbedingung hineinpflanzt, mit einer – und jetzt sind wir an dem Punkt – eng gefassten Ausnahme für Diensthunde von Polizei und Bundesheer. Gegen die hat ja niemand etwas, das ist ja völlig klar. Die brauchen wir auch, weil das die Einzigen sind, die in einem strengen rechtlichen Rahmen mit klaren Einsatzregeln agieren. Und alles andere gehört verboten, weil es schlicht nichts gibt, was den scharfen Einsatz eines Hundes durch eine Privatperson rechtfertigen würde. Hoher Landtag, eines werdet ihr nicht leugnen können: Wenn morgen in Wiener Neustadt, in Krems oder bei mir daheim im Bezirk Amstetten ein solcher Hund ein Kind anfällt, dann ist die politische Verantwortung dafür heute schon verteilt. Und die liegt bei uns allen da herinnen und wir haben es heute in der Hand. Wir haben die Antwort vorgelegt. Sie liegt auf dem Tisch, und sie ist sicherheitspolitisch sauber und vor allem ist sie tierschutzpolitisch konsequent. Wer da heute dagegenstimmt, der stimmt auch nicht gegen mich, sondern der stimmt gegen den Schutz von Kindern, von Joggerinnen, von Postlern und von anderen Tieren. Und um die geht es, nicht um mich. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Bierbach, SPÖ.

Abg. Bierbach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ja, es ist interessant. Ich glaube alle, die wir da sitzen heute, glaube ich, wir im Landtag, wir sind, glaube ich, alle für den Schutz und des Wohles unserer, glaube ich, Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher da, glaube ich. Das ist einmal, glaube ich, vorwiegend, dass wir, glaube ich, alle dastehen. Das ist, glaube ich, Nummer 1. Das, glaube ich, wollen wir auch alle. So sind wir auch alle überfraktionell auch, glaube ich, sind wir uns einig, dass wir zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun... (Beifall bei Abg. Weninger und Abg. Mag. Schindele. – Abg. Weninger: Genau um das geht es.) Hunde spielen in der Menschlichkeit und in der Gesellschaft schon seit sehr Langem eine wichtige Rolle. In der Beziehung zwischen Mensch und Hund und auch in der Gegenwart, die schon in vieler Form lebendig gelebt wird, muss man sagen. Heute diskutieren wir in diesem Antrag den Sicherheitsaspekt in der Beziehung zwischen Menschen und Hunden, was einmal vorwiegend ist. Jeder Hund hat einen natürlichen Schutzinstinkt, der jedenfalls ausreicht, um Haus, Heim und Hundehalter zu schützen. Den Hund jedoch zu privaten Zwecken als Waffe auszubilden und ihn hingegen fahrlässig und gewährend Sicherheit der Bevölkerung. Die Sozialdemokratie steht wesentlich dagegen, gegen solche Maßnahmen, dass man solche Ausbildungen weiterführt. Von diesem Verbot ausgenommen sein sollen – haben wir schon gehört von unseren Vorrednern – Diensthunde und Sicherheitsexperten des Bundesheeres, die einer sehr streng angelegten Ausbildung, Kontrolle und zudem einem klaren Einsatzbereich unterliegen. Das ist einmal, glaube ich, das Wichtigste. Im Rahmen dieser Novelle dieser Hundeausbildungsverordnung im März 2025 wurde ein Verbot für die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken festgelegt, was jetzt leider aber vom Verfassungsgericht widerrufen worden ist. Aber der Verfassungsgerichtshof stellt aber sehr wohl fest, dass diese Klage wieder jetzt berufen werden kann und dass sich das zuständige Ministerium darum kümmern wird, dass man dieses Hundeverbot wieder generell im Bund einführt, was aber 2025 schon beschlossen worden ist. Der Verfassungsgerichtshof hält aber trotzdem fest, dass die Regeln zum Schutz der Menschen vor Tieren dienen und unter die Materie der öffentlichen Sicherheitspolizei fallen und damit der Gesetzgebungs- und der Vollziehungskompetenz der Bundesländer. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Niederösterreich handelt und ein Verbot des Hundeausbildung-Privatbereich vorsieht, die gegen die Menschen gerichtetes Angreifsverhalten und Beißtraining beinhalten. Eine private Schutzhundeausbildung in jeder derzeitigen Form stellt ein Sicherheitsrisiko der Bevölkerung dar, denn Hunde werden dabei gezielt auf Angriff trainiert. Unser oberstes Ziel muss hingegen allein das Wohl der Schutz der Bevölkerung sein. Tote Hundeaktionen – was wir alle, glaube ich, wissen, 2023 in Oberösterreich – dürfen nicht mehr vorkommen und der Vergangenheit angehören. Ich glaube, das ist der wichtigste Aspekt, dass wir soetwas nicht mehr erleben müssen. Und gerade dafür braucht es eine klare rechtliche Rahmenbedingung, um sowohl den Tierschutz als auch der öffentlichen Sicherheit gerecht zu werden – und zwar von Bund und Land. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag als wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Niederösterreich. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Hubert Keyl, FPÖ.

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Also, dass dieser Antrag derart faktenfrei ist, ja, und trotz Nachfragen hier keine Aufklärung stattgefunden hat, das war zu erwarten. Aber dass die Argumente hier noch einmal wiederholt wurden, obwohl wir klare Fragen gestellt haben, das ist wirklich unverständlich. Es ist wieder einmal hier gesprochen worden von Scharfmachen, von Beißhemmung abtrainieren. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles passiert nicht. Wir haben in Österreich, in Niederösterreich, ein streng normiertes Regelwerk. Wir haben verantwortungsvoll agierende Hundesportvereine. All das, was Sie hier geschildert haben, um niedrige Instinkte zu bemühen, das findet nicht statt. Was Sie aber mit diesem Antrag ...mit diesem undurchdachten Antrag erreichen, ist eine Verlagerung in den Hinterhof. Mir ist es lieber, dass die Ausbildung von Schutzhunden, die notwendig ist – was Anja Scherzer wirklich gut geschildert hat, warum sie notwendig ist – unter kontrollierten Bedingungen von Menschen, die eine Ahnung haben, die eine Ausbildung haben, dass es so in dieser Art und Weise durchgeführt wird. (Beifall bei der FPÖ.) Und wir haben den Antragstellern die Frage gestellt, wo denn die Beißunfälle sind, die hier in diesem Antrag geschildert werden? Wir haben darauf keine Antwort bekommen, weil es sie nicht gibt. Und jetzt sind endlich die Experten benannt worden: der VGT. Also man kann auch sagen, eine NGO von links. Das sind dann die Experten, die hinter diesem Antrag stehen. Mir ist es lieber, wenn wir mit Experten von Bundesheer und Polizei oder von Schutzhundeausbildern in den Hundesportvereinen sprechen. Also das sind schon die Leute, die eine Ahnung haben vom Schutzhundesport und nicht irgendwelche Ideen oder irgendwelche Eindrücke hier einfließen lassen. (Abg. Mag. Moser, MSc: Die sind nicht gemeint damit. Habt ihr das nicht verstanden? Die sind nicht gemeint damit, Bundesheer und Polizei.) Wir reden ja nicht davon, von der Ausbildung beim Bundesheer, sondern als wichtige Vorphase. Und das, glaube ich, ist genau das, was wir an Ihrem Antrag auch stark kritisieren müssen. Sie spielen mit der Sicherheit im Endeffekt, der Sicherheit ja im österreichischen Hundewesen. Warum? Wir, das Bundesheer, die Exekutive benötigen gut ausgebildete Hunde (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.), die in einer Sportprüfung, wo – und jetzt wiederhole ich es noch einmal – wo es nicht darum geht, eine Beißhemmung abzutrainieren, wo es nicht darum geht, den Hund scharf zu machen, sondern wo einfach unter kontrollierten Bedingungen ein Sport ausgeübt wird. Aber warum ist es wichtig? Weil das eben die Vorstufe ist, um Hunde auszuwählen, ob sie geeignet sind für – und wenn man so will – die nächste Stufe, wo es dann wirklich daran geht, dass man in der Ausbildung auch eine Mannschärfe trainiert. Das ist den Profis vorbehalten. Aber diese Vorstufe ist einfach nur unter diesen Bedingungen möglich. Und was würde passieren? Es würde passieren genau das, was die Anja Scherzer vorher gesagt hat: Es würde sich die Beschaffung der Hunde, die Auswahl der Hunde und die gesamte Zucht ins Ausland verlagern. Und was können wir dort nicht? Wir haben dort keine Tierschutzstandards, wir haben dort keine Ausbildungsstandards, so wie wir sie hier in Österreich überprüfen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir doch lieber über die Kuh im Dorf. (Abg. Müller, BSc: Ich dachte es geht um Hunde. – Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber, Abg. Kainz und Abg. Lobner.) Oder den Hund. Von mir aus, wenn wir dann alle dabei sind, auch die Kirche, auch die Kirche, ja. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist doch ...es kann doch nicht im Sinne des Landtags sein, einerseits eine Schutzhundeausbildung in Hinterhöfe oder ins Ausland zu verlagern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vertrauen wir unseren Hundesportvereinen! Sagen wir danke dafür, dass sie sich um die Hunde kümmern, dass sie eine wirklich gute Ausbildung machen mit den Hunden, aber kriminalisieren wir sie nicht. Und das genau kann man diesem Antrag vorwerfen, und deshalb lehnen wir ihn mit Fug und Recht ab. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Anton Erber, ÖVP.

Abg. Erber, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Präsidenten! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich schon relativ spannend, wenn man dieser Diskussion folgt. Es ist angesprochen worden, das Ansprechen von niedrigen Instinkten. Da wird dann der Hund plötzlich als Waffe bezeichnet, und ich möchte es jetzt einmal sehr direkt sagen: Ein Hund ist ein Lebewesen. Ein Hund ist ein Lebewesen und folglich, um was geht es? Egal welche Ausbildung von Hund, worum geht es? Es ist immer Beziehungsarbeit, die man macht. Und wenn man sich anschaut, wo vorgewarnt wird, und ich verstehe das schon auch phasenweise, dass da Kinder gefährdet werden oder Menschen gefährdet werden oder irgendwelche Zusteller gefährdet werden. Das, was wir halt ganz, ganz oft sehen, ist: Es passieren dann Unfälle, wenn nicht der Hund ...und es gibt schon Hunde, also da brauchen wir jetzt nicht herumdiskutieren, es gibt Hunde, genauso wie bei den Menschen auch, da stimmt etwas nicht. Das gibt es. (Heiterkeit bei Abg. Mühlberghuber und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Aber in den allermeisten Fällen ist das Problem ja nicht der Vierbeiner, sondern der, der ihn auf der anderen Seite an der Leine hat oder eben nicht an der Leine hat, der nicht mit ihm umgehen kann. Und da können wir hin- und herdiskutieren hier im Landtag oder meinetwegen auch im Nationalrat, ich kann eines ganz sicher sagen: Gegen Verantwortungslosigkeit und gegen Dummheit gibt es kein Gesetz, weil halt ganz viel, leider Gottes, auch Menschen damit Unsicherheiten Komplexe überdecken, indem sie sich halt einen großen Hund nehmen oder auch einen scharfen Hund nehmen, der von der Rasse her eher zu denen gehört und überhaupt nicht mit dem umgehen dürfen oder können. Und wenn man es sich jetzt in der Hundeausbildung auch anschaut, ich halte ja das für problematisch. Man muss ja heute auch, wenn man einen Hund hat, der zum Beispiel ein Listenhund ist – wobei ich der Meinung bin, da sind sogar Hunde dabei, die von der Natur eher freundliche Hunde sind – muss man diese BH-Prüfung machen. So, das Problem ist, der kriegt aber jetzt den Hund, dann beginnt er mit einer Ausbildung, weil er es machen muss. So, jetzt sind da oft, nicht oft, es sind auch Menschen dabei, die beginnen dann mit Ausbildungen und machen sie nicht fertig. So, jetzt habe ich dann plötzlich einen Besitzer mit einem Hund. Was ist dann mit dem Hund? Der macht die Prüfung nicht. Eigentlich dürfte er den Hund gar nicht haben. Und da wird schon ein Problem erzeugt. Und wissen Sie, genau da setzt nämlich eine seriöse Ausbildung an: bei der Beziehungsarbeit. Also egal, was du machst, es ist immer in Wahrheit Beziehungsarbeit und ich kann da nur einmal öfter appellieren, sich mit seinem Hund auseinanderzusetzen. Und das beginnt schon damit, dass ich mir überlege, welcher Hund passt denn zu mir, und welcher Hund passt auch zu unserem Familienumfeld? Das heißt, das muss ich mir einmal überlegen, bevor ich mich überhaupt für einen Hund entscheide. Und wenn wir jetzt über die Schutzhundeausbildung sprechen, da gibt es ja einen ganz, ganz besonderen Grund, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Und zwar dieser eine Grund ist – und das ist phasenweise ja schon durchgekommen – es ist zwar jetzt gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zum Beispiel der ÖKV, der hat ja interne Richtlinien. Der sagt, du darfst nur, wenn du die Ausbildung gemacht hast, auch in die Zucht einsteigen. Und jetzt möchte ich schon sagen: Das sind wirklich gute Hunde, auch sehr etablierte Hunderassen, wie zum Beispiel der Deutsche Schäferhund, der Dobermann oder der Riesenschnauzer. Da gibt es nichts dagegen einzuwenden. Das heißt, da findet eine seriöse Ausbildung statt und ich bitte halt um eines: Dass wir uns das wirklich überlegen, ob wir das wollen, und jetzt brauche ich es nicht noch einmal wiederholen, ob wir das wirklich wollen, weil die Deppen werden ihre Hunde falsch ausbilden, da können wir Gesetz beschließen, was wir wollen. Also das wird passieren. Das können wir uns schon überlegen. Das, was ja auch phasenweise gekommen ist, ist, wenn wir nicht mehr in der Zucht in Österreich sind, die übrigens ein sehr, sehr hohes Niveau hat in Österreich, dann wird es natürlich zu Hundeimporten kommen, weil einer, der genau so etwas haben will und so einen Hund haben will, der holt sich den auch aus dem Ausland. Es wird halt dann sozusagen irgendwo in den Grauzonen passieren. Das kann nicht unser Ziel sein. Also vielmehr brauchen wir Folgendes: Dass wir wirklich in der Ausbildung auch auf diese Qualitätsstandards schauen, dass wir die verpflichtenden Ausbildungen, dass wir auch auf die Ausbildungen der Trainer schauen, dass es regelmäßige Kontrolle gibt, und es muss – und das muss ich auch dazu sagen – es muss natürlich eine harte Bestrafung jener geben, die einfach diese Verantwortung und diese Kontrolle nicht haben. Also das alles braucht es. Aber das, was es sicher nicht braucht, ist, dass wir jetzt – wie ist da gesagt worden? – niedrige Instinkte ansprechen. Ich glaube, das passiert in der Politik eh schon viel zu viel. Sondern das, was wir in Wahrheit brauchen, ist: Wir brauchen gute Hundevereine, wir brauchen gute Trainer, und wir brauchen eine Auseinandersetzung damit, dann werden wir, egal wie diese Ausbildung ausschaut, einen Standard und ein Niveau erreichen, dass wir insbesondere – und das sind ja die Ausnahmen – gut ausgebildete Hunde, dass es da irgendwo zu einem Vorfall kommt, dass das nicht passiert. Und ich kann nur noch einmal sagen: Für all jene, die Idioten sind und das mit einem Hund kompensieren, wird es kein Gesetz geben, das wir da beschließen können. Also wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil es einfach auch für viele eine Voraussetzung ist, dass sie beim ÖKV teilnehmen dürfen, und alles, was wir in Österreich machen können in der Ausbildung, das traue ich mich zu behaupten, das können wir besser überblicken und sollte auch qualitativ hochwertiger sein, als was wir irgendwo über die Grenzen hereinholen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (821 KB)

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