Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-967/XX-2026 – Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-967 betreffend Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes. "Die private Schutzhundeausbildung stellt ein massives Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Um einen Hund für den Schutzdienst scharf zu machen, muss seine natürliche Beißhemmung gezielt abgebaut werden", so im ursprünglichen Antrag vermerkt, der eben zum Inhalt hatte, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag raschestmöglich eine Novelle des Hundehaltegesetzes vorzulegen, die ein striktes Verbot der Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken sowie vergleichbare Ausbildungen, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten oder Beißtraining beinhalten, für Privatpersonen verankert. Von diesem Verbot ausgenommen sollen nachweislich eingesetzte Diensthunde der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres sein. Der Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dominic Hörlezeder u.a. betreffend Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes lautet:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Hollabrunn
- Klub/Fraktion:
- Grüner Klub im NÖ Landtag
- Wahlpartei:
- Die Grünen