Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-967/XX-2026 – Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Bierbach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ja, es ist interessant. Ich glaube alle, die wir da sitzen heute, glaube ich, wir im Landtag, wir sind, glaube ich, alle für den Schutz und des Wohles unserer, glaube ich, Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher da, glaube ich. Das ist einmal, glaube ich, vorwiegend, dass wir, glaube ich, alle dastehen. Das ist, glaube ich, Nummer 1. Das, glaube ich, wollen wir auch alle. So sind wir auch alle überfraktionell auch, glaube ich, sind wir uns einig, dass wir zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger da sind. Nun... (Beifall bei Abg. Weninger und Abg. Mag. Schindele. – Abg. Weninger: Genau um das geht es.) Hunde spielen in der Menschlichkeit und in der Gesellschaft schon seit sehr Langem eine wichtige Rolle. In der Beziehung zwischen Mensch und Hund und auch in der Gegenwart, die schon in vieler Form lebendig gelebt wird, muss man sagen. Heute diskutieren wir in diesem Antrag den Sicherheitsaspekt in der Beziehung zwischen Menschen und Hunden, was einmal vorwiegend ist. Jeder Hund hat einen natürlichen Schutzinstinkt, der jedenfalls ausreicht, um Haus, Heim und Hundehalter zu schützen. Den Hund jedoch zu privaten Zwecken als Waffe auszubilden und ihn hingegen fahrlässig und gewährend Sicherheit der Bevölkerung. Die Sozialdemokratie steht wesentlich dagegen, gegen solche Maßnahmen, dass man solche Ausbildungen weiterführt. Von diesem Verbot ausgenommen sein sollen – haben wir schon gehört von unseren Vorrednern – Diensthunde und Sicherheitsexperten des Bundesheeres, die einer sehr streng angelegten Ausbildung, Kontrolle und zudem einem klaren Einsatzbereich unterliegen. Das ist einmal, glaube ich, das Wichtigste. Im Rahmen dieser Novelle dieser Hundeausbildungsverordnung im März 2025 wurde ein Verbot für die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken festgelegt, was jetzt leider aber vom Verfassungsgericht widerrufen worden ist. Aber der Verfassungsgerichtshof stellt aber sehr wohl fest, dass diese Klage wieder jetzt berufen werden kann und dass sich das zuständige Ministerium darum kümmern wird, dass man dieses Hundeverbot wieder generell im Bund einführt, was aber 2025 schon beschlossen worden ist. Der Verfassungsgerichtshof hält aber trotzdem fest, dass die Regeln zum Schutz der Menschen vor Tieren dienen und unter die Materie der öffentlichen Sicherheitspolizei fallen und damit der Gesetzgebungs- und der Vollziehungskompetenz der Bundesländer. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Niederösterreich handelt und ein Verbot des Hundeausbildung-Privatbereich vorsieht, die gegen die Menschen gerichtetes Angreifsverhalten und Beißtraining beinhalten. Eine private Schutzhundeausbildung in jeder derzeitigen Form stellt ein Sicherheitsrisiko der Bevölkerung dar, denn Hunde werden dabei gezielt auf Angriff trainiert. Unser oberstes Ziel muss hingegen allein das Wohl der Schutz der Bevölkerung sein. Tote Hundeaktionen – was wir alle, glaube ich, wissen, 2023 in Oberösterreich – dürfen nicht mehr vorkommen und der Vergangenheit angehören. Ich glaube, das ist der wichtigste Aspekt, dass wir soetwas nicht mehr erleben müssen. Und gerade dafür braucht es eine klare rechtliche Rahmenbedingung, um sowohl den Tierschutz als auch der öffentlichen Sicherheit gerecht zu werden – und zwar von Bund und Land. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag als wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Niederösterreich. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gmünd
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs