Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-967/XX-2026 – Verbot der privaten Schutzhundeausbildung – Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Stellen Sie sich einmal vor: Ein rücksichtsloser Autofahrer ohne Führerschein verursacht einen schweren Unfall mit Personenschaden. Würde deshalb irgendjemand ernsthaft auf die Idee kommen, den gesamten Motorsport zu verbieten? Sicher nicht. Aber genau mit dieser "Logik" wollen die Grünen heute gegen die private Schutzhundeausbildung vorgehen. Im vorliegenden Antrag entsteht stellenweise fast der Eindruck, als würden im privaten Gebrauchshundesport gefährliche Kampfmaschinen herangezüchtet, die nur darauf warten, dass sie durch irgendeinen alltäglichen Reiz plötzlich ausgelöst werden. Es wird suggeriert, Hunde würden dort gezielt aggressiv gemacht, könnten dann jederzeit durch Jogger oder spielende Kinder getriggert werden. Wie kommen die Kollegen der Grünen überhaupt zu diesen Behauptungen? Ich habe mich im Zuge der Vorbereitungen für den Ausschuss und die heutige Rede intensiv mit Züchtern, Gebrauchshundesportlern und Diensthundeführern bei der Polizei unterhalten. Ausnahmslos alle haben diese Darstellung der Grünen in ihren Ausführungen klar widerlegt. Denn gerade professionell ausgebildete Schutzhunde sind besonders kontrollierbar und darauf trainiert, auch in höchster Trieblage jederzeit abrufbar zu bleiben. Und genau das ist der Sinn dieser Ausbildung: nicht Aggression zu fördern, sondern Disziplin, Gehorsam und Kontrolle sicherzustellen. Und auch die Behauptung, dass Hunde im privaten Gebrauchshundesport gezielt auf das Beißen von Menschen trainiert werden, ist schlicht falsch. Dieses sogenannte "Scharfmachen" ist ein Teil der Ausbildung bei Polizei und Bundesheer. Also ein völlig anderer Bereich, in dem dieses Verhalten aber auch notwendig ist und heute ja auch Gott sei Dank nicht zur Diskussion steht. Mein Kollege Hubert Keyl hat deshalb im Ausschuss ja auch völlig zu Recht nachgefragt bei den Grünen, wie diese überhaupt zu der Annahme kommen, dass gerade die privat ausgebildeten Schutzhunde eine solch besondere Gefahr darstellen würden. Und bemerkenswert war dann die Antwort des Kollegen Hörlezeder, denn selbst er hat ja eingeräumt, dass die fertig ausgebildeten Hunde ja dann doch eigentlich gar nicht so das große Problem sind. Problematisch wären demnach vielmehr jene Fälle, in denen die Ausbildung abgebrochen wird. Aber dann stellt sich ja auch umso mehr die Frage: Wie kommt man auf Basis solcher wagen Behauptungen überhaupt zu einem Antrag, dessen Begründung sich wie eine kollektive Anklage gegen alle Akteure im Gebrauchshundesport liest? Denn eines ist doch offensichtlich: Dieser Antrag geht völlig an den tatsächlichen Problemfällen vorbei. Getroffen werden hier viel mehr genau jene, die verantwortungsvoll arbeiten und hohe Standards einhalten. (Beifall bei der FPÖ.) Und leider wird es, wie in jedem anderen Bereich auch, immer schwarze Schafe geben. Aber diejenigen, die sich ohnehin nicht an die vorhandenen Regeln halten, werden sich wahrscheinlich auch von einem weiteren Verbot nicht beeindrucken lassen. Und das, genau das, muss ich ehrlich sagen, empört mich an diesem Antrag, dass wieder einmal die Falschen bestraft werden sollen. Denn am Ende trifft man nicht die schwarzen Schafe, sondern die verantwortungsvollen Züchter, die professionellen Gebrauchshundesportler und all jene, die gewissenhaft und kontrolliert mit ihren Hunden arbeiten. Und noch absurder wird es dann, wenn man jetzt auch noch bedenkt, was dieses Verbot in der Praxis bedeutet. Denn wenn man die private Schutzhundeausbildung verbietet, dann müssen laufende Ausbildungen ja abgebrochen werden. Das heißt, man erzeugt mit dieser Maßnahme genau jene Problemfälle, die man damit ja angeblich verhindern möchte. Und das ist keine Sicherheitsmaßnahme. Das ist ein Antrag voller Widersprüche. (Beifall bei der FPÖ.) Besonders problematisch ist diese Forderung vor allem auch für unsere Polizei und das Bundesheer. Denn sie brauchen geeignete Hunde, leistungsfähige, belastbare Tiere aus kontrollierten Linien. Und genau dafür braucht es seriöse Zucht und den Gebrauchshundesport. Denn nur dort kann auch überprüft werden, ob Hunde jene Anlagen besitzen, die für einen belastbaren und kontrollierbaren Diensthund notwendig sind. Und wenn die Grünen nun mit ihren Anträgen durch die Bundesländer touren und diese Strukturen zerstören, dann zerstört man unweigerlich auch die österreichische Gebrauchshundezucht. Und die Konsequenz daraus ist völlig klar: Polizei und Bundesheer werden ihre Hunde dann zukünftig im Ausland beschaffen müssen. Damit verlieren wir aber auch jede Kontrolle darüber, unter welchen Bedingungen dort gezüchtet und ausgebildet wird. Gerade Österreich hat im Bereich Tierschutz besonders hohe Standards. Und das ist auch gut so. Deshalb wäre es ja auch wesentlich vernünftiger, kontrollierte und überprüfbare Strukturen im eigenen Land zu erhalten, statt funktionierende Systeme mutwillig zu zerstören und sich dann am Ende von Zuchten aus dem Ausland abhängig zu machen. Und genau hier wird die Politik der Grünen dann auch besonders widersprüchlich. Denn bei Menschen holen sie sich die Problemfälle ja bekanntlich gern ins eigene Land, aber bei Tieren sehen sie plötzlich Probleme, wo gar keine sind (Abg. Müller, BSc: So wie ihr eigentlich.) und wollen sie deshalb ja gleich mal auf Verdacht im Vorhinein ins Ausland abschieben. (Beifall bei der FPÖ.) Geschätzte Kollegen, dieser Antrag löst kein einziges tatsächliches Problem. Er ist nicht evidenzbasiert und er geht an der Realität einfach vorbei. Und er bestraft genau jene Menschen, die verantwortungsvoll arbeiten: Züchter, Gebrauchshundesportler, Diensthundeführer – Menschen, die tagtäglich professionell mit Hunden arbeiten und hohe Standards einhalten. Und besonders bemerkenswert ist auch: Während man in Österreich versucht, den Gebrauchshundesport faktisch unmöglich zu machen, wurde das Gebrauchshundewesen erst im vergangenen Jahr von der deutschen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Das zeigt doch sehr deutlich, dass man außerhalb Österreichs offenbar doch noch irgendwie zwischen ideologischer Stimmungsmache und der tatsächlichen Realität im Gebrauchshundesport unterscheiden kann. (Beifall bei der FPÖ.) Für uns ist jedenfalls klar: Dieser Antrag hat weder eine sachliche Grundlage noch eine nachvollziehbare Evidenzbasis. Er löst die eigentlichen Probleme nicht, er gefährdet funktionierende Strukturen. Und vor allem: Er bestraft die Falschen. Und deshalb ist dieser Antrag der Grünen klar abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
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- Gmünd
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- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
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