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Tagesordnungspunkt 6  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Mag. Scherzer u.a. betreffend Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (NÖ LVGG)

zur 36. Landtagssitzung

Zusammenfassung

36. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.03.2026

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-935/XX-2026 – NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG), Änderung

Berichterstatter

  1. Franz Dinhobl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtDipl.-Ing. Franz Dinhobl (ÖVP)

Redner

  1. Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtMag. Christian Samwald (SPÖ)
  2. Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtMag. Hubert Keyl (FPÖ)
  3. Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtHermann Hauer (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-935, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Scherzer u.a. betreffend Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Dinhobl, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Dinhobl (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-935, ein Antrag betreffend Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Mitwirkung der Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes an der Anonymisierung und der Pseudonymisierung der zu veröffentlichten Entscheidungen sowie an der Vollziehung des Gebührengesetzes geregelt, um Verfahrensabläufe zu vereinfachen. Darüber hinaus soll die in § 12 Abs. 4 geregelte Senatszuständigkeit Beschwerden gegen Bescheide des Präsidenten oder der Präsidentin sowie bei Beschwerden wegen Verletzungen der Entscheidungspflicht entfallen. Anhängige Verfahren sind nach Inkrafttreten der Novelle nach der neuen Rechtslage fortzuführen. Ich komme daher zum Antrag.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend der Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen.

Zweiter Präsident Waldhäusl: Vielen Dank. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.

Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf heute einige Worte zur Änderung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes ans Plenum richten. Das ist dem Umstand geschuldet, dass seit September 2025 das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft tritt, und so müssen einige Materien natürlich auch entsprechend angepasst werden. In diesem Fall wird die Evidenzstelle jetzt rechtlich verankert und die Mitwirkung der Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts an der Anonymisierung und Pseudonymisierung wird jetzt auch gesetzlich geregelt und es werden natürlich wiederum einige Verfahrensabläufe auch vereinfacht. Alles, was natürlich mehr an Transparenz und mehr Öffentlichkeit beiträgt, sind wir, der Sozialdemokratische Klub, natürlich sehr dafür und wir werden diesen Antrag natürlich sehr gerne unterstützen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl, SPÖ.

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag klingt etwas trocken. Da geht es um Evidenzstellen, Anonymisierung, Pseudonymisierung, also um Dinge, bei denen der durchschnittliche Niederösterreicher nicht unbedingt aus dem Sessel gleich aufspringt vor Begeisterung. Aber, wenn man genauer hinschaut, ist natürlich eine Kernfrage zu beantworten. Wie schaffen wir Transparenz, ohne die Bürger gläsern zu machen? Genau das ist der entscheidende Punkt. Vor dem Hintergrund des Informationsfreiheitsgesetzes kommt es zu einer erhöhten Veröffentlichung von Entscheidungen. Und wer erhöht veröffentlicht, braucht klare Regeln und diese Regeln treffen wir. Darauf gibt der Antrag eine vernünftige Antwort. Wir Freiheitliche stehen für einen starken Rechtsstaat, aber auch dafür, dass jetzt Bürger, Unternehmen, Vereine nicht von einer überschießenden Transparenz irgendwie gefährdet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank für diesen wirklich tollen Beitrag. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hermann Hauer, ÖVP.

Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich in gebotener Kürze zu Wort melden zu dem vorliegenden Antrag zur Änderung des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Meine beiden Vorredner haben alles sehr klar und sehr detailliert skizziert. Die entscheidenden Punkte Transparenz, Effizienz, Rechtssicherheit und klare Regelungen werden umgesetzt. Aber ich glaube, wir können ruhig an dieser Stelle auch den Verantwortlichen... und ich darf mich hier bei dir, Herr Vizepräsident, danke, dass du immer persönlich anwesend bist, recht herzlich bedanken, bei dir, bei dem Präsidenten, bei allen Richterinnen und Richtern, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei dir, Herr Dr. Klaus Heissenberger, für die Begleitung. Ich glaube, das ist immer ein schönes Zeichen und man kann sich auf euch verlassen und damit glaube ich, ist am Rechtsstaat für alle nichts zu rütteln. In dem Sinne bitte ich um eine breite Zustimmung. Danke. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Dorner.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (646 KB)

zur 36. Landtagssitzung
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