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Tagesordnungspunkt 7  Antrag der Abgeordneten Schmidl, Mag. Scherzer u.a. betreffend stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen

zur 36. Landtagssitzung

Zusammenfassung

36. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.03.2026

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-936/XX-2026 – Stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen

Berichterstatter

  1. Otto Auer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtOtto Auer (ÖVP)

Redner

  1. Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtMag. Edith Kollermann (NEOS)
  2. Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtKathrin Schindele (SPÖ)
  3. Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtMag. Hubert Keyl (FPÖ)
  4. Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtDoris Schmidl (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht

Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-936, Antrag der Abgeordneten Schmidl, Scherzer u.a. betreffend stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Danke, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hoher Landtag! Ich erstatte Bericht über den Antrag betreffend stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen. Das Recht auf Eigentum bildet einen integralen Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung. Das Hausrecht ist es, welches Eigentümer berechtigt, zu bestimmen, wer Wohn- und Geschäftsräume betreten darf. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen unbefugte Personen in fremde Häuser, Wohnungen, Betriebsobjekte oder Grundstücke eindringen bzw. dort verweilen. Zudem bleiben Schutzlücken bei bestimmten Formen unerlaubter Bild- und Videoaufnahmen auf Privatgrund. Der derzeitige Tatbestand des § 109 wird dem Schutzgedanken des Hausrechtes aktuell in seiner derzeitigen Fassung nicht mehr gerecht. Eine Anpassung des Strafgesetzbuches muss daher eingeleitet werden, um den Schutz von Eigentum und Hausrecht zu stärken und so zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen. Die weiteren Unterlagen liegen Ihnen vor, ich komme daher zur Antragstellung. Ich stelle den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, eine Anpassung des Strafgesetzbuches einzuleiten, um den Schutz von Eigentum und Hausrecht zu stärken und so zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen und bestehende Schutzlücken zu schließen."

Ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung. Danke.

Zweiter Präsident Waldhäusl: Herzlichen Dank. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Manchmal hat man hier im Landtag das Gefühl, dass Anträge eingebracht werden wie Zäune entlang eines Feldwegs, auf Verdacht, es könnte irgendwann, irgendwer einmal vorbeikommen. Und genau so wirkt dieser Antrag. Wir reden heute von einer angeblichen Schutzlücke beim Eigentum und beim Hausrecht. Frage: Wo ist der Anlassfall? Wo ist das konkrete Beispiel, das zeigt, hier hat das Strafrecht versagt? Ich sage es offen: Der Antrag und auch die Kollegen im Ausschuss haben diese Antwort nicht gegeben. Es ist – wie so oft – ein diffuses Sicherheitsgefühl beschworen, aber keine Evidenz geliefert. Man erzeugt ein Problem, damit man es anschließend heroisch beheben kann. Das ist Populismus in Reinform und den lehnen wir NEOS ab. Natürlich ist Eigentum zu schützen. Natürlich sollen landwirtschaftliche Betriebe wissen, dass ihr Hausrecht gilt. Und ja, unbefugtes Eindringen ist ernst zu nehmen. Aber wir haben ja jetzt bereits funktionierende Regeln. Hausfriedensbruch ist strafbar. Unerlaubte Aufnahmen sind rechtlich geregelt. Behördenkontrollen sind klar normiert. Wer einbrechen will, bricht ein, egal welches Gesetz wir erfinden. Wenn es wirklich Fälle gäbe, in denen das alles nicht reicht... und dann bitte bringt es hier auf den Tisch, nennt wenigstens einen, einen einzigen dokumentierten Anlass in Niederösterreich, der nicht bereits durch geltendes Recht abgedeckt ist. Und genau da wird es still. Und die Stille ist bezeichnend. Was wir hingegen nicht brauchen, das ist ein Antrag, der die Welt in schützenswerte Eigentümer und potenzielle Eindringlinge teilt und dabei übersieht, dass wir gerade im landwirtschaftlichen Bereich ein komplexes Zusammenspiel haben: Eigenschutz auf der einen Seite, notwendige behördliche Kontrollen auf der anderen. Wer ständig von Schutzlücken spricht, ohne sie zu belegen, der erzeugt auch ein Klima des Misstrauens. Misstrauen gegenüber Aktivistinnen, Misstrauen gegenüber Behörden, Misstrauen gegenüber unserem Rechtssystem. Das Strafrecht ist kein populistischer Werkzeugkasten für symbolische Maßnahmen, er ist die schärfste Klinge unseres Rechtsstaats. Und diese Klinge schärfen wir nur dann nach, wenn es notwendig ist, nicht, weil es sich kommunikativ gerade gut verkaufen lässt oder die eine oder andere – verzeihen Sie den Ausdruck – hier buchstäbliche Schweinerei passiert ist. Wir NEOS stehen für Eigentum, für Freiheit, für Rechtsstaatlichkeit. Aber wir stehen auch dafür, dass Gesetze auf Fakten beruhen und nicht auf Gefühlsrhetorik. Und Fakt ist, dieser Antrag löst kein konkretes Problem, er erzeugt höchstens eines. Wollen wir landwirtschaftliche Betriebe wirklich stärken – und ich denke, das wollen wir – dann sorgen wir für effiziente Kontrolle, klare Regeln, verlässliche Zusammenarbeit und nicht für symbolische Strafverschärfungen ohne Grund. Daher werden wir den Antrag, weil er leider völlig unnötig ist, auch ablehnen. (Beifall bei den NEOS.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Kathrin Schindele, SPÖ.

Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ja, ich bin jetzt schon einige Jahre im Landtag und ich habe schon viele Anträge beackert, wobei ich glaube, dieser Antrag war der herausforderndste für mich, weil ich wirklich fast täglich den Antrag gelesen habe – oft zwei Mal – und ich habe mir gedacht: Warum der Antrag? Was steht da eigentlich drinnen? Was ist gemeint? Und danke, liebe Doris, heute um 9.58 Uhr ist es mir klar geworden durch deine Presseaussendung, was eigentlich da wirklich drinnen steckt. Und ich kann dir sagen, natürlich, Stalleinbrüche, jegliche Einbrüche sind keine Kavaliersdelikte. Ich mache es aber kurz: Für uns, für die Sozialdemokratie, ist eben der Schutzstandard von Eigentum zurzeit hinreichend abgesichert und wir sehen zurzeit eigentlich keinen Bedarf einer weiteren Verstrafrechtlichung. Eben die Straftatbestände, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung sind bereits im Strafgesetzbuch enthalten. Aber natürlich, sollte es einen aktuellen Anlassfall geben, dann können wir hier natürlich weiter diskutieren und hier auch – sollte es allfällige Gesetzeslücken geben – diese auch schließen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl, FPÖ.

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Antrag – und hier bin ich gar nicht bei der SPÖ (Abg. Mag. Scheele: Na geh. – Unruhe bei der SPÖ und den NEOS.) – gibt uns die Möglichkeit für grundsätzliche Betrachtungen. Der Antrag gibt mir die Möglichkeit aus freiheitlicher Sicht einen Kernbereich darzustellen. Hier geht es um ganz klare freiheitliche DNA. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier geht es um Werte aus der Revolution 1848 (Abg. Dr. Krismer-Huber: Uh, jetzt wird es spannend. – Heiterkeit bei Abg. Mag. Collini. – Abg. Mag. Scheele: Wenn ich das gewusst hätte. – Unruhe bei der SPÖ.), die in die Dezemberverfassung 1867 ins Staatsgrundgesetz eingeflossen sind. Liebe SPÖ, ich werde noch auf euch eingehen. Keine Sorge. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber. – Abg. Müller, BSc: Jööö. –  Heiterkeit bei der SPÖ.) Im Zentrum des Antrags steht der Artikel 5 "Eigentumsfreiheit", wir denken mit den Artikel 9 des Staatsgrundgesetzes "Freiheit der Person und des Hausrechts". Denn eines sage ich, liebe Kollegin von den Grünen, du sagst zwar, immer denkt man ihn mit, in der Praxis ist das leider nicht der Fall. Denn eines ist klar: Eigentum und Freiheit, das sind zwei Seiten der Medaille. Einfach gesagt, ohne Eigentum ist keine Freiheit möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns Freiheitliche ist das Eigentum unverletzlich. Und wenn die SPÖ sagt, das Eigentum ist hinreichend geschützt, dann ist es eigentlich entlarvend, denn wir sind dagegen, wenn man den Staatsbürgern in die Tasche greift. Wenn man Sachen wie das Bargeld abschaffen möchte oder das gefährdet und diskutiert. (Unruhe bei der SPÖ. – Abg. Mag. Scheele: Red´ zur Sache, Herr Kollege. – Abg. Weninger: Zurück zur Witwe Bolte. Abg. Mag. Kollermann: Steht das im Antrag? – Abg. Mag. Collini: Zur Sache!) Und hier, wenn ihr es nicht versteht, dann denkt wirklich noch einmal mit: Eigentum und Freiheit und der Schutz des Eigentums ist ein ganz wichtiger Punkt. Und jetzt, weil du, Herr Klubobmann, der SPÖ den Zwischenruf machst "zurück zur Witwe Bolte", dann gehen wir nicht so weit bis zur Witwe Bolte zurück, sondern zum Beispiel ins Jahr 2008, wo nämlich beim freien Spiel der Kräfte im Nationalrat man absichern hätte können, das Recht auf Bargeld... das in die Verfassung zu schreiben. Und jetzt sage ich: Das ist ein wichtiges Grundrecht. Wir müssen das Bargeld für unsere Landsleute erhalten. Und wenn die SPÖ das wieder mal nicht versteht... (Abg. Mag. Collini: Es geht um die Schweinderlbauern. – Unruhe bei der SPÖ.) Vielleicht meldet ihr euch noch einmal zu Wort. (Abg. Mag. Scheele: Red zur Sache, Herr Kollege.) Wenn ihr es nicht versteht... ihr rennt herum (Heiterkeit bei der SPÖ und den NEOS.) fordert...fordert mit eurer Bankomaten- und Handabhacksache irgendetwas, was völlig vorbeigeht, aber ihr versteht das Wesen des Verfassungsrechts nicht. Verfassungsrecht ist nämlich – und genau das spricht dieser Antrag an – nicht in den meisten Fällen self-executing. (Abg. Mag. Scheele: Immer in dieser fremden Sprache. Red´ Deutsch!) Es braucht ein einfaches Gesetz, es braucht ein Ausführungsgesetz. Grundrechte – um es wirklich auch erklärend zu formulieren – bedürfen einer Bewährung, einen Schutz insbesondere durch Strafrecht. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt kann man sich über Freiheits- und Grundrechte schon lustig machen. (Abg. Mag. Scheele: Haben wir nicht.) Wir Freiheitliche tun das nicht. Und wenn man zurückblickt, zum Beispiel in die Corona-Zeit, dort (Unruhe bei der SPÖ.) sind sämtliche Grundrechte quasi zur Seite geschoben worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dort ist Zahlreiches, was man im Studium, was ich selbst im Studium der Rechtswissenschaften gelernt habe, auf einmal ad absurdum geführt. Und das ist meines Erachtens nach genau der Kern des... des... (Abg. Mag. Samwald: Pudels.) Antrags. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Naja, ich verstehe schon, wieso ihr zu solchen sich selbst disqualifizierenden Aussagen greift. (Abg. Weninger: Geh komm, gehen wir zum Antrag.) Ja, das komme ich (Abg. Weninger: Zur Sache!). Ihr Sozialisten, ihr steht ja jetzt offensichtlich in einer gewissen Renaissance von irgendwelchen kommunistischen Ideen. Nicht umsonst habt ihr ja jetzt einen Vizekanzler ins Rennen geschickt, der ein Marx- und Lenin-Verehrer ist. Und da ist ja ganz klar, dass hier der Griff ins Geldbörsel der Landsleute nicht weit ist. Und genau dagegen stehen wir. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen sind wir Freiheitliche auch gegen Vermögensteuern. Und deshalb sage ich: Der Antrag ist gut, er ist wichtig. Er zeigt, Eigentum und Freiheit (Abg. Weninger: Hat aber nichts mit deiner Rede zu tun.) sind einfach zwei Begriffspaare und ohne Eigentum gibt es keine Freiheit. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Doris Schmidl, ÖVP.

Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen heute über ein Thema, das auf den ersten Blick hin juristisch trocken wirkt, in Wahrheit, aber viele Menschen ganz konkret betrifft, den Schutz von Eigentum und die Durchsetzbarkeit von Recht. Gerade im ländlichen Raum zeigt es sich, dass es ein wachsendes Problem ist. Landwirte sehen sich zunehmend mit der Situation konfrontiert, in denen fremde Personen in Stallungen eintreten, filmen und Aufnahmen machen und anschließend veröffentlichen. Das ist kein theoretisches Szenario, das passiert. (Abg. Weninger: Die redet ganz etwas anderes als du.) Und die entscheidende Frage ist: Wie gut schützt unser Recht hier eigentlich? Die ernüchternde Antwort dafür lautet: Oft nicht ausreichend. Der Strafbestand des Hausfriedensbruchs ist enger gefasst als viele glauben. Er setzt ein unbefugtes Eindringen gegen den erkennbaren Willen des Berechtigten voraus. Doch genau hier – genau hier – beginnt das Problem. Wenn eine Tür offen steht... was ist, wenn keine direkte Konfrontation stattfindet? Dann bewegen wir uns hier schnell in einer Grauzone. Eine Grauzone, die in der Praxis bedeutet: keinerlei Strafbestand und damit auch keine effektiven Maßnahmen. Hierzu kommt ein zweites Problem: die Identitätsfeststellung. Wenn kein strafrechtlich relevanter Verdacht vorliegt, sind die Möglichkeiten der Behörden eingeschränkt. Das heißt konkret, selbst wenn jemand unbefugt eindringt, kann es passieren, dass diese Person nicht einmal festgenommen werden kann. Was bedeutet das? Es ist häufig nur zivilrechtlich einklagbar, aber es ist keine Besitzstörungsklage. Aber seien wir einmal ehrlich: Was nützt ein zivilrechtlicher Anspruch, wenn man gar nicht weiß, gegen wen? Genau hier zeigt sich die echte Schutzlücke. (Unruhe bei Abg. Weninger. – Abg. Weninger: Wenn ich weiß, wer es war?) Wir haben also eine Situation, in der Handlungen zwar unerwünscht und rechtswidrig sein können, aber dennoch oft spürbare Konsequenzen haben. (Abg. Weninger: Was hat das jetzt mit Bargeld zu tun? – Unruhe bei Abg. Mag. Keyl, Abg. Mag. Collini und der SPÖ.) Und das untergräbt unseren Rechtsstaat. Ich möchte es klar sagen: Es geht hier nicht darum, Kritik zu unterdrücken oder Missstände zu verschleiern. Transparenz ist wichtig, Kontrolle ist wichtig. Aber genauso wichtig ist, dass die Kontrolle rechtlich erfolgt und nicht durch eigenmächtiges Eindringen in ein fremdes Eigentum. Deshalb braucht es sachliche, ausgewogene Weiterentwicklung der Rechtslage. Eine Möglichkeit wäre, klar zu definieren, dass bestimmte Bereiche wie Stallungen besonders geschützt werden und dass Unbefugten Eintritt unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtlich relevant werden. Nicht um jeden mundtot zu machen, sondern um Rechtssicherheit zu schaffen für alle Beteiligten. Denn ein Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Freiheit ermöglichen und gleichzeitig Grenzen wirksam schützen. Wenn eine dieser beiden Seiten nicht funktioniert, gerät das Gleichgewicht ins Wanken. Und genau aus diesem Grund ist das Gleichgewicht das Sichere für unsere Betriebe. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (646 KB)

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