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Redebeitrag von Mag. Edith Kollermann  Antrag der Abgeordneten Schmidl, Mag. Scherzer u.a. betreffend stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen

zur 36. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 7 der 36. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.03.2026

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-936/XX-2026 – Stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Manchmal hat man hier im Landtag das Gefühl, dass Anträge eingebracht werden wie Zäune entlang eines Feldwegs, auf Verdacht, es könnte irgendwann, irgendwer einmal vorbeikommen. Und genau so wirkt dieser Antrag. Wir reden heute von einer angeblichen Schutzlücke beim Eigentum und beim Hausrecht. Frage: Wo ist der Anlassfall? Wo ist das konkrete Beispiel, das zeigt, hier hat das Strafrecht versagt? Ich sage es offen: Der Antrag und auch die Kollegen im Ausschuss haben diese Antwort nicht gegeben. Es ist – wie so oft – ein diffuses Sicherheitsgefühl beschworen, aber keine Evidenz geliefert. Man erzeugt ein Problem, damit man es anschließend heroisch beheben kann. Das ist Populismus in Reinform und den lehnen wir NEOS ab. Natürlich ist Eigentum zu schützen. Natürlich sollen landwirtschaftliche Betriebe wissen, dass ihr Hausrecht gilt. Und ja, unbefugtes Eindringen ist ernst zu nehmen. Aber wir haben ja jetzt bereits funktionierende Regeln. Hausfriedensbruch ist strafbar. Unerlaubte Aufnahmen sind rechtlich geregelt. Behördenkontrollen sind klar normiert. Wer einbrechen will, bricht ein, egal welches Gesetz wir erfinden. Wenn es wirklich Fälle gäbe, in denen das alles nicht reicht... und dann bitte bringt es hier auf den Tisch, nennt wenigstens einen, einen einzigen dokumentierten Anlass in Niederösterreich, der nicht bereits durch geltendes Recht abgedeckt ist. Und genau da wird es still. Und die Stille ist bezeichnend. Was wir hingegen nicht brauchen, das ist ein Antrag, der die Welt in schützenswerte Eigentümer und potenzielle Eindringlinge teilt und dabei übersieht, dass wir gerade im landwirtschaftlichen Bereich ein komplexes Zusammenspiel haben: Eigenschutz auf der einen Seite, notwendige behördliche Kontrollen auf der anderen. Wer ständig von Schutzlücken spricht, ohne sie zu belegen, der erzeugt auch ein Klima des Misstrauens. Misstrauen gegenüber Aktivistinnen, Misstrauen gegenüber Behörden, Misstrauen gegenüber unserem Rechtssystem. Das Strafrecht ist kein populistischer Werkzeugkasten für symbolische Maßnahmen, er ist die schärfste Klinge unseres Rechtsstaats. Und diese Klinge schärfen wir nur dann nach, wenn es notwendig ist, nicht, weil es sich kommunikativ gerade gut verkaufen lässt oder die eine oder andere – verzeihen Sie den Ausdruck – hier buchstäbliche Schweinerei passiert ist. Wir NEOS stehen für Eigentum, für Freiheit, für Rechtsstaatlichkeit. Aber wir stehen auch dafür, dass Gesetze auf Fakten beruhen und nicht auf Gefühlsrhetorik. Und Fakt ist, dieser Antrag löst kein konkretes Problem, er erzeugt höchstens eines. Wollen wir landwirtschaftliche Betriebe wirklich stärken – und ich denke, das wollen wir – dann sorgen wir für effiziente Kontrolle, klare Regeln, verlässliche Zusammenarbeit und nicht für symbolische Strafverschärfungen ohne Grund. Daher werden wir den Antrag, weil er leider völlig unnötig ist, auch ablehnen. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (646 KB)

Zur Person

Edith Kollermann

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Edith Kollermann öffnen


zur 36. Landtagssitzung
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