Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-936/XX-2026 – Stärkerer Schutz von Eigentum und Hausrecht – Schaffung zeitgemäßer strafrechtlicher Rahmenbedingungen, um Schutzlücken zu schließen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen heute über ein Thema, das auf den ersten Blick hin juristisch trocken wirkt, in Wahrheit, aber viele Menschen ganz konkret betrifft, den Schutz von Eigentum und die Durchsetzbarkeit von Recht. Gerade im ländlichen Raum zeigt es sich, dass es ein wachsendes Problem ist. Landwirte sehen sich zunehmend mit der Situation konfrontiert, in denen fremde Personen in Stallungen eintreten, filmen und Aufnahmen machen und anschließend veröffentlichen. Das ist kein theoretisches Szenario, das passiert. (Abg. Weninger: Die redet ganz etwas anderes als du.) Und die entscheidende Frage ist: Wie gut schützt unser Recht hier eigentlich? Die ernüchternde Antwort dafür lautet: Oft nicht ausreichend. Der Strafbestand des Hausfriedensbruchs ist enger gefasst als viele glauben. Er setzt ein unbefugtes Eindringen gegen den erkennbaren Willen des Berechtigten voraus. Doch genau hier – genau hier – beginnt das Problem. Wenn eine Tür offen steht... was ist, wenn keine direkte Konfrontation stattfindet? Dann bewegen wir uns hier schnell in einer Grauzone. Eine Grauzone, die in der Praxis bedeutet: keinerlei Strafbestand und damit auch keine effektiven Maßnahmen. Hierzu kommt ein zweites Problem: die Identitätsfeststellung. Wenn kein strafrechtlich relevanter Verdacht vorliegt, sind die Möglichkeiten der Behörden eingeschränkt. Das heißt konkret, selbst wenn jemand unbefugt eindringt, kann es passieren, dass diese Person nicht einmal festgenommen werden kann. Was bedeutet das? Es ist häufig nur zivilrechtlich einklagbar, aber es ist keine Besitzstörungsklage. Aber seien wir einmal ehrlich: Was nützt ein zivilrechtlicher Anspruch, wenn man gar nicht weiß, gegen wen? Genau hier zeigt sich die echte Schutzlücke. (Unruhe bei Abg. Weninger. – Abg. Weninger: Wenn ich weiß, wer es war?) Wir haben also eine Situation, in der Handlungen zwar unerwünscht und rechtswidrig sein können, aber dennoch oft spürbare Konsequenzen haben. (Abg. Weninger: Was hat das jetzt mit Bargeld zu tun? – Unruhe bei Abg. Mag. Keyl, Abg. Mag. Collini und der SPÖ.) Und das untergräbt unseren Rechtsstaat. Ich möchte es klar sagen: Es geht hier nicht darum, Kritik zu unterdrücken oder Missstände zu verschleiern. Transparenz ist wichtig, Kontrolle ist wichtig. Aber genauso wichtig ist, dass die Kontrolle rechtlich erfolgt und nicht durch eigenmächtiges Eindringen in ein fremdes Eigentum. Deshalb braucht es sachliche, ausgewogene Weiterentwicklung der Rechtslage. Eine Möglichkeit wäre, klar zu definieren, dass bestimmte Bereiche wie Stallungen besonders geschützt werden und dass Unbefugten Eintritt unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtlich relevant werden. Nicht um jeden mundtot zu machen, sondern um Rechtssicherheit zu schaffen für alle Beteiligten. Denn ein Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Freiheit ermöglichen und gleichzeitig Grenzen wirksam schützen. Wenn eine dieser beiden Seiten nicht funktioniert, gerät das Gleichgewicht ins Wanken. Und genau aus diesem Grund ist das Gleichgewicht das Sichere für unsere Betriebe. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
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- St. Pölten
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
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- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich