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Tagesordnungspunkt 3  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Mag. Keyl u.a. betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (NÖ JG)

zur 33. Landtagssitzung

Zusammenfassung

33. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 18.12.2025

Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-859/XX-2025 – NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG), Änderung

Berichterstatterin

  1. Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 3 Video und SitzungsberichtDoris Schmidl (ÖVP)

Redner

  1. Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 3 Video und SitzungsberichtMag. Edith Kollermann (NEOS)
  2. Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 3 Video und SitzungsberichtDr. Helga Krismer-Huber (GRÜNE)
  3. Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und SitzungsberichtRene Zonschits (SPÖ)
  4. Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und SitzungsberichtMag. Hubert Keyl (FPÖ)
  5. Richard Hogl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 3 Video und SitzungsberichtRichard Hogl (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht

Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Präsident Mag. Wilfing:  Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Verhandlungszahl Ltg.-859, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Keyl u.a. betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Ich ersuche Frau Abgeordnete Schmidl, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatterin Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Landesräte! Hohes Haus! Ich berichte zur Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974. Der Wolf war in Europa bisher eine streng geschützte Tierart. In der Folge der enormen Zuwächse der Wolfspopulationen, der enormen Schäden durch Wolfrisse von Nutztieren und der abnehmenden Scheu des Wolfes vor den Menschen wurde die Berner Konvention dahingehend geändert, dass der Schutzstatus des Wolfes gesenkt wurde. Ich stelle daher den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über den Antrag mit dem Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Keyl, Linsbauer und Schnabel betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 wird in der im Ausschuss geänderten Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Ich ersuche, um Einleitung der Debatte und abzustimmen.

Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort kommt die Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Vor uns liegt ein Antrag zur Änderung des NÖ Jagdgesetzes. Es geht um ein paar formale Anpassungen. Von besonderer Bedeutung ist aber der Passus, wonach die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung übernommen werden soll und dazu möchte ich ein paar Worte sagen. Ich habe im Ausschuss gefragt, warum die Gesetzesänderung im Landwirtschafts-Ausschuss behandelt wird, ganz abgesehen davon, dass es formal zugewiesen wurde. Aber warum inhaltlich, warum im Landwirtschafts-Ausschuss? Das ist weitgehend auf Unverständnis gestoßen. Wie kommt man überhaupt auf so eine Frage? Eine Antwort konnte mir aber keiner geben. Und für mich ist das aber keine reine Formalität, sondern eine Frage der Perspektive. Ich bin in einem Jägerhaushalt aufgewachsen und ich habe die Jagd aus einer eigenen Perspektive kennengelernt. Wild als Teil der Natur, berechtigte Interessen der Land- und Forstwirtschaft bezüglich des Schutzes vor Wildschäden und auch für den Herdenschutz, ein gesunder Ausgleich des Wildbestandes – die Aufgaben des Jägers als Jäger und Heger. Was ich damit sagen will: Jagd ist nicht Teil der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft ist eine Betroffene in dieser Materie und muss auch entsprechend gehört werden, aber eben nicht die einzige. Wir stehen hier an einem Scheideweg nicht zwischen Angst und Ideologie, sondern zwischen Pragmatismus und Ignoranz. Der Wolf kehrt in unser Land zurück und damit kehrt auch eine Pflicht zurück. Die Pflicht mit Vernunft, Verantwortung und Respekt vor Natur und Mensch zu handeln. Die Herabstufung des Schutzstatus von "streng geschützt" auf "geschützt" soll dazu beitragen, die Konflikte, die aus der wachsenden Population der Wölfe entstehen, besser managen zu können. Und was dabei gerne übergangen wird, ist, dass jedes Land verpflichtet ist, für einen günstigen Erhaltungszustand zu sorgen. Für einen günstigen Erhaltungszustand. Wölfe haben nämlich auch eine wichtige Funktion für die Biodiversität. Sie sorgen als Gesundheitspolizei des Waldes für mehr Vitalität beim Wild und dafür, dass kranke Tiere herausgenommen werden (Abg. Wührer: Bist du narrisch.), dafür auch, dass Aasfresser ebenfalls zu einer Säuberung im Wald beitragen können. Die Rückkehr des Wolfs, das ist also keine Märchenerzählung nach den Gebrüdern Grimm, sondern eine reale, messbare Entwicklung. 2016 wurde erstmals seit über 130 Jahren wieder ein Wolfsrudel in Niederösterreich bestätigt. Österreichweit leben ca. 100 Wölfe in mehreren Rudeln, davon auch einige in Niederösterreich. Und mit dieser Rückkehr steigen auch die Konflikte. Nutztierrisse sind ein erhebliches Problem für bäuerliche Betriebe und ihre Existenz. Für Weidetiere, vor allem Schafe und Ziegen, ist der Wolf eine reale Bedrohung. Das ist die Realität. Der Wolf ist ein Wildtier, aber auch eine Herausforderung für Menschen, Tiere und bäuerliche Existenzen. Ist er auch für die Menschen eine Gefahr? Hier gibt es Entwarnung. Es gibt in Österreich keinen bestätigten Wolfsangriff auf Menschen. Es gibt international einige wenige Ausnahmen, extrem selten, selbst in Ländern mit einer hohen Wolfspopulation. Wir stehen vor einer klaren gesetzlichen Frage. Wie reagieren, wenn wildes Tier in Feld, Wald und Weide wirtschaftliche Schäden verursacht? Die Antwort ist, wir brauchen Rechtssicherheit. Eine Änderung des Jagdgesetzes soll jene gesetzliche Grundlage schaffen, die es Behörden und Jägerschaft erlaubt, aber auch vorschreibt, gezielt, transparent und verhältnismäßig zu handeln. Es geht nicht um Ideologie, es geht um Verantwortung. Es geht um den Schutz von bäuerlichen Existenzen, es geht um den Respekt für Tiere, für geschützte ebenso wie für die, die als Herden gehalten werden. Und wenn wir den Schutzstatus des Wolfs im NÖ Jagdgesetz nach der Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nachziehen, dann ist das kein Freibrief oder gar ein Auftrag, mehr Wölfe zu schießen, sondern ein Werkzeug, um konfliktbelastete Situationen rechtlich sauber zu regeln. Und es entbindet nicht von der Pflicht zum systematischen Ausbau und zur Förderung des Herdenschutzes durch Elektrozäune, durch Herdenschutzhunde, durch Stallungen. Und es gibt hohe EU-Förderungen dazu. Die Wirksamkeit ist in vielen europäischen Ländern bewiesen. Es entbindet uns nicht von der Pflicht vom professionellen Monitoring, GPS-Sender, Wolfszählungen, Erfassung von Riss- und Sichtungsmeldungen, damit man früh eingreifen und präventiv handeln kann. Es entbindet auch nicht von der Pflicht für unbürokratische, faire Entschädigungen für tatsächliche Schäden, damit bäuerliche Betriebe nicht die Zeche zahlen für europäische Artenschutzpolitik. Könnte man das auch mit der bestehenden Rechtslage schaffen? Ja, ziemlich sicher könnte man das. Auf der Website des Europäischen Parlaments ist Folgendes zu lesen: "Die Mitgliedstaaten bleiben verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem steht es ihnen frei", das betone ich ganz besonders, "außerdem steht es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als streng geschützte Art einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten." Und das sage ich jetzt nochmal mit einem besonderen Hinweis, weil natürlich die Möglichkeit besteht, auf der europäischen Ebene einer bestimmten Änderung zuzustimmen und in der nationalen Ebene eine andere Haltung anzunehmen. Hätte man die Übernahme des Schutzstatus in einem neutraleren Rahmen als im Landwirtschafts-Ausschuss diskutiert, dann wäre mein Misstrauen gleich einmal gedämpfter gewesen. Dann täte ich mir auch leichter, einem solchen Antrag zuzustimmen. Tatsächlich ist in Niederösterreich aber der Fokus ganz eindeutig nur auf die Landwirtschaft gerichtet und ich habe hier schon Sorge, dass man hier die sprichwörtliche "Büchse der Pandora" öffnet mit dieser Gesetzesänderung. Ich darf noch einmal daran erinnern: Der Schutzstatus des Wolfs wurde von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft. "Geschützt" heißt nicht rauf auf den Abschussplan. Es ist immer noch ein geschütztes Wildtier und diese Verantwortung lässt sich nicht abschießen oder -schieben. Deshalb, ich hoffe, dass meine Ausführungen, die jetzt zwar etwas ausführlicher waren, aber dass das erklärt, warum wir dieser Veränderung im Jagdgesetz nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster erteile ich der Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN das Wort.

Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Landeshauptfrau-Stellvertreter, zuständiger Stephan Pernkopf! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Mit dieser Gesetzesänderung im NÖ Jagdgesetz gehe ich davon aus, dass die ÖVP, insbesondere der Bauernbund mit dem Abgeordneten des Europäischen Parlaments Bernhuber endlich zufrieden ist. Es ist der Sündenbock endlich geschossen worden. Es ist der Wolf, der Verursacher so vieler Probleme, die wir in unserer Landwirtschaft haben. Tagtägliches Höfesterben, "Bauer sucht Frau", ländliche Entwicklung hinkt hinterher, aber endlich haben wir den Wolf, jetzt können wir ihm den Garaus machen. Der Wolf ist damit ein jagdbares Tier geworden und das ändert schon die Vorzeichen, und zwar von Schutzstatus wirklichen ernsten Artenschutz mit hohem Schutzstatus hin zu einem jagdbaren Tier. Ich bin schon gespannt, wie sich die dementsprechende Verordnung jetzt noch abändern wird. Die GRÜNEN im NÖ Landtag haben immer einen extrem pragmatischen Zugang gehabt und waren auch und sind davon überzeugt, dass mit dem, wie wir unterwegs waren, es das Auslangen gefunden hat. Es geht zum... der Kollege schüttelt den Kopf voller Verzweiflung bei der ÖVP, aber jetzt ist eh alles in Ordnung. Jetzt dürft ihr den Wolf schießen. Ich bin gespannt, wie die Entwicklungen dann sind in einigen Jahren. Ich wage zu prophezeien, es wird die Wölfe wieder nicht mehr geben, weil es wird halt dementsprechend herumgeschossen werden. Es ist immer darum gegangen, die ein oder anderen aufgrund von Fehlverhalten, aufgrund auch von... auch ein Wolf kann erkrankt sein, neurologische Erkrankungen. Es kann sozusagen etwas passieren und dann ist der... das eine Tier ist dann zu entnehmen, wie es so schön heißt. Im Grunde ist es zu schießen. Das ist möglich gewesen, aber jetzt ist sozusagen... ist man voll reingefahren und hat das gemacht. Es wäre hoch an der Zeit und ich glaube, das ist Aufgabe des NÖ Bauernbundes, sich um das zu kümmern: Wie geht es mit dem Umweltprogramm weiter? Wie geht es in Zeiten knapper Budgets wirklich weiter, dass wir eine Versorgungssicherheit haben und insbesondere eine Versorgungssicherheit mit biologisch produzierten Mitteln? Es sollte sich auch der Bauernbund dafür einsetzen, dass wir unsere so fruchtbaren Flächen, so notwendigen Flächen nicht mit Pestiziden verseuchen. Und da ist aber auch der Bauernbund ganz vorne dran, wenn es um Ausnahmeregelungen geht. Einmal brauchen wir das „Gifterl“ mehr, einmal das andere „Gifterl“ mehr, immer ganz vorne dran. Und alle anderen sind das Problem. Wie gesagt, der Wolf fällt euch halt jetzt weg, jetzt bin ich schon gespannt, was jetzt dann aus der Wundertüte des Bauernbundes herausgezogen wird – irgendwer will mir etwas sagen, ich kann die Lippen leider nicht lesen, Herr Kollege – aber man wird schon etwas finden. Jedenfalls ist der Goldschakal jetzt auch schon als jagdbares Tier drinnen, also da hat man jetzt schon einmal Vorsorge geleistet. Ich habe noch nicht gehört, wo es die großen Fälle gibt, der Goldschakale in Niederösterreich, aber vielleicht ein Kollege des Bauernbundes, der jetzt dann noch herausgeht, kann uns ja erklären, wie das mit dem Goldschakal ist. Das ist sozusagen wahrscheinlich eine vorbeugende jagdliche Maßnahme seitens des Bauernbundes. Das eine oder andere ist euch auch eingefallen da drinnen, dann seid ihr wieder zurückgerudert. Na selbstverständlich sollte die Bezirkshauptmannschaft hier Administratives übernehmen, das kann man nicht dem Jagdverband selbst überlassen, habt ihr einen wunderbaren Abänderungsantrag im Ausschuss dazu eingebracht. Abschließend: Die schwarz-blaue Allianz hier, beziehungsweise die konservativ rechts und Außenrechten haben sich durchgesetzt, aber in Brüssel eben auch mit Unterstützung der NEOS. Insofern sehe ich da kein konsistentes, konsequentes Verhalten seitens der NEOS. Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher können sich jedenfalls sicher sein, wo Grün draufsteht, ist Artenschutz drinnen, und zwar einer, der wirklich auch ganz pragmatisch, wenn es Probleme gibt, die auch löst und nicht einfach reinschießt und den Wolf und auch den Schakal zu einem jagdbaren Tier macht. Wir werden daher dem Antrag nicht die Zustimmung geben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Rene Zonschits, SPÖ.

Abg. Zonschits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Mitglieder des Hohen Landtages! Die Debatte um den Wolf polarisiert, das wissen wir, ist ja nicht die erste Debatte zum Thema Wolf hier in diesem Hause, leider auch bei der gegenständlichen Gesetzesänderung zum NÖ Jagdgesetz. Aber ich trete dabei eher mehr für Sachlichkeit ein und um was es am Ende des Tages wirklich geht. Frau Kollegin Kollermann, die Debatte um die Behandlung im Ausschuss, die kann ich nicht nachvollziehen, um was es da eigentlich geht. Ich weiß nicht, was Sie bis jetzt im Ausschuss beschlossen haben. In meiner Zeit, seit ich da bin, haben wir eigentlich nicht viel beschlossen, außer dass das auf die Tagesordnung kommt. (Abg. Mag. Collini: Das ist aber traurig.) Aber okay, wir können gerne über das diskutieren, aber abgestimmt wird immer noch im Landtag und nicht im Ausschuss. (Beifall bei Teilen der SPÖ.) Aber über das Thema kann man ja gerne auch diskutieren. Vielleicht wäre Ausschussarbeit treffender oder wichtiger, aber ob das jetzt in diesem Ausschuss behandelt wird oder in einem anderen Ausschuss, ich glaube, da gibt es wichtigere Dinge in diesem Haus zu diskutieren. (Abg. Mag. Collini: Ist ja hochrelevant diese Frage. Hochrelevant!) Ja, genau. Warum diese Gesetzesänderung heute vorliegt? Infolge von enormen Zuwächsen der Wolfspopulation – das kriegen wir ja medial auch immer mit – den Schäden durch Wolfsrisse von Nutztieren und der abnehmenden Scheu des Wolfes vor allem vor Menschen wurde die Berner Konvention dahingehend geändert und der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene gesenkt. Um das geht es im gegenständlichen Gesetzesantrag. Diese Änderungen sind aber auch deshalb erforderlich, um die berechtigten Sorgen und Bedenken der Menschen auch ernst zu nehmen. Frau Kollegin Krismer, ich würde Ihnen auch gerne wünschen, vielleicht steht der Wolf einmal in Baden vor der Tür, aber das kommt vielleicht in Baden nicht vor. Es gibt aber auch andere Bezirke in unserem Land, da könnten Sie gerne einmal hinfahren, ins Waldviertel, und sich das vor Ort da schauen, dass das nicht in Baden und rund um Wien, wo Sie sich aufhalten, möglich sein wird. Das kann wahrscheinlich schon der Fall sein (Heiterkeit bei Abg. Kaufmann, MAS.), aber ich würde Ihnen empfehlen, schauen Sie sich einmal die anderen Regionen unseres Landes an, wo die Menschen tagtäglich mit dem Thema leben müssen. Diese Vorgaben, die hier getroffen werden, betreffen aber natürlich auch eines – wir haben heute schon gehört: Hier werden Herdenschutzmaßnahmen gefördert, das sind alles Budgetmittel, die in den Zeiten, in denen wir momentan leben, die vor allem vom Sparen geprägt sind, auch nicht ganz herausragend sind, wenn wir Mittel verwenden für Dinge wie Herdenschutzmaßnahmen, die besser eingesetzt werden könnten. Alle anderen weiteren Gesetzesanpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf, wie den Einsatz von künstlichen Nachtzielhilfen, nehmen wir ebenfalls zur Kenntnis und werden daher dem gegenständlichen Gesetzesentwurf unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.) 

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Hubert Keyl, FPÖ.

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Also der erste Gruß an dieser Stelle, wirklich, gebührt auch der Jägerschaft. Und wenn wir heute hier das NÖ Jagdgesetz diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann diskutieren wir ein Paket, das zwei Dinge vereint. Erstens einmal die Änderung des Schutzstatus des Wolfs und wir modernisieren das Jagdrecht in mehreren Punkten, in denen es schon notwendig war. Beim Wolf, damit mag ich beginnen, braucht es weniger Ideologie und mehr Realität. Und nicht zuletzt deshalb haben wir ihm hier auch bereits schon öfters Raum gegeben. Die erste inhaltliche Aktuelle Stunde haben wir in dieser Periode dem Wolf gewidmet. Wir haben zahlreiche Pressekonferenzen gemacht, auch natürlich waren wir sehr viel unterwegs mit meinem Landtagskameraden Schnabel, waren wir auch sehr viel draußen bei den Landwirten und haben hier sehr viele Gespräche geführt. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir darüber sprechen, die GRÜNEN haben sich zwar von dieser Stelle Pragmatismus selbst attestiert, in der Diskussion haben sie ihn aber vermissen lassen und nicht nur den Pragmatismus, sondern auch wirklich einen anständigen Umgang mit dem Thema. Denn Frau Klubobfrau Krismer, wenn Sie da sich herstellen mit dem Herumschießen der Jägerschaft, dann ist das eigentlich eine Beleidigung der Jäger, dann wird es dem nicht gerecht, was Jäger draußen nämlich permanent tun. (Beifall bei der FPÖ, Abg. Ing. Linsbauer, Abg. Wührer und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, und das kann man nicht so stehen lassen. Jagd ist gelebter Naturschutz und dafür gebührt es ein Dankeschön, das ist wichtig, und nicht so irgendeine verträumte grüne Dahinwischerei. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aber hier auch sehr viele Verbündete und die hier an die Sache klarer herangehen, als es die GRÜNEN tun, die ja nicht für Pragmatismus hier stehen. Ich möchte mich besonders beim Kollegen Hogl bedanken, der immer auch ein kräftiger Mitstreiter in der Sache Wolf war. Und wenn wir uns dem Hintergrund widmen – es ist schon ein bisschen gesagt worden – der Wolf war bisher europaweit streng geschützt. Es kam zu einer Absenkung des Schutzstatus und den setzen wir um. Was bedeutet das für Niederösterreich? Wir tragen genau diesen Änderungen Rechnung. Wir nehmen den Wolf auf in den Katalog des nicht jagdbaren Haarwildes. Damit wird er jagdbar. Und das ist im Gesetz klar abgebildet. Gleichzeitig ist es wichtig, Vertreibung, Vergrämung, Entnahme sollen rechtlich sauber geregelt werden, teils im Jagdrecht selbst und teils in der Novelle zur Jagdverordnung. Und diese Novelle braucht es, damit wir in der Praxis klar hier ein geordnetes Wolfsmanagement betreiben können und damit es nicht bei Schlagzeilen bleibt. Und eines betone ich noch ganz klar hier an dieser Stelle, weil es auch vielen Niederösterreichern hier auch unter den Nägeln brennt, wenn es um den Wolf geht: Auch jagdfremde Personen – und das ist sehr wichtig, dass das geregelt wird – dürfen durch optische, akustische Signale den Wolf vergrämen, vertreiben, und das ist gelebter Hausverstand in dieser Regel. Denn wenn jemand einen Wolf auf einem Siedlungsrand ausmacht, dann darf es keine Rechtsunsicherheit geben, was man hier unternehmen kann, und das wird geregelt und das rundet eigentlich, sage ich jetzt einmal, dieses gesamte Paket sehr gut ab. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einem Punkt bin ich öfters angesprochen worden aus der Jägerschaft – und zwar geht es ums Thema der Haftung. Und da bedanke ich mich auch von den Beamten, die in der Diskussion auch hier klargestellt haben, dass der Wildschaden in Niederösterreich an Grund-, Boden-, Land- und forstwirtschaftliche Kulturen geknüpft ist und nicht an gerissenen Nutztieren. Und das ist wichtig, dass hieraus für die Jägerschaft auch keine Haftung, auch keine zivilrechtliche Haftung aus einer Unterlassung entstehen kann. Zur Entnahme berechtigt heißt nicht verpflichtet. Das war auch ein ganz wichtiger Punkt. Und wir haben uns hier wirklich Zeit genommen, den Inhalt dieser Novelle ordentlich zu diskutieren. Und es ist schon angesprochen worden, die Novelle behandelt nicht nur den Wolf. Es wird der Goldschakal auch geregelt. Der Goldschakal ist da. Die GRÜNEN sollten ein bisschen mehr draußen in der freien Natur herum unterwegs sein und sich mit den Jägern ein bisschen auseinandersetzen, dann wissen Sie, wie viel Goldschakale... wie viele es bereits gibt. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Was haben sie angestellt?) Das ist jetzt auch nicht irgendwie eine Bürotätigkeit. Das ist jetzt kein Agieren von irgendwelchen „Schreibtischjägern“. Das ist die Realität, die wir draußen vorfinden. Und die wird in dieser Novelle abgebildet. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Es gibt viele Tiere im Wald. Die muss ich auch nicht alle schießen.) Ja, und genauso ist es mit der Nilgans. Bitte kann ich noch einmal den Zwischenruf, Frau Klubobmann? (Abg. Dr. Krismer-Huber: Es gibt viele Tiere im Wald. Ameisen, Käfer, ...da muss ich nicht schießen.) Ja, das ist gut. Ja, sehr gut. Na gut, dann ziehe ich das zurück. Ein bisschen einen Verstand von der Natur haben Sie, wenn Sie wissen, dass es Ameisen und Käfer gibt. Das hätte Ihnen zugegebenermaßen nicht zugetraut. (Beifall bei der FPÖ und Abg. DI Dinhobl.) Also man ist auch in der Weihnachtssitzung quasi nicht vor Überraschungen gefeit. Danke. Danke an die GRÜNEN. Jedenfalls, und meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ein weiterer Punkt, der klar geregelt wird: Nilgänse, die Bejagung der Nilgänse - und zwar an landwirtschaftlichen Kulturen. Und ja, es ist einfach hier den Interessensausgleich zwischen der Landwirtschaft, zwischen der Jagd auch zu finden. Schauen Sie sich Beispiele an in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können Wiesen, die Sie für die Futtergewinnung brauchen, wo Nilgänse sind, einfach das Futter nicht mehr nutzen. Jetzt kann man das wieder so hinstellen, als ob das eh alles "wuascht" ist. Wenn ich die Frau Kollermann auch in ihrer fast verträumten Art und Weise, wie sie die Landwirtschaft beurteilt, hier betrachte, dann ist das einfach realitätsfern. Und ich wünsche mir eine gute funktionierende Landwirtschaft und ich wünsche mir nicht irgendwo nur Zäune auf Almen und so weiter. Das ist für mich ein furchtbares Beispiel. Ich glaube, so etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir bei uns nicht brauchen. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Insgesamt ist es eine sehr ausgewogene Novelle, die der Realität Rechnung trägt. Ein weiterer großer Punkt, der zu regeln war, ist der Drohneneinsatz. Mit fortschreitender Technisierung hat man sich des Themas angenommen und erlaubt die Drohnen für wirklich sinnvolle Einsatzzwecke: die Jungwildrettung, die Wildstandserhebung, die Schadenserhebung. Und das ist auch eine richtige Balance, dass nicht irgendjemand die Technik hier einsetzt für irgendwelche Überwachungszwecke, irgendeine technische Spielwiese, sondern dass man auch die Technik dort einsetzt, wo man sie braucht und wo sie auch zum Schutz des Wildes eingesetzt wird. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, und der Entwurf regelt zudem auch, dass die Jagdkartenabgabe vom Landesjagdverband einzuheben ist unter Einbehaltung eines Anteils, wo der Rest dann ans Land abzuführen ist. Und in den Erläuterungen ist auch klar geregelt, wofür dieser Anteil gedacht wird. Es gilt, ein Internetportal zu betreiben, der Datentransfer mit den Jagdbehörden und für Monitoring Maßnahmen der Jägerschaft. Und da darf ich vielleicht auch gleich die Gelegenheit nutzen und hier wirklich zum Ausdruck bringen, dass wir natürlich auch hier die Hoffnung setzen in den Jagdverband, dass er damit sorgsam umgeht und dass er sich auch bewusstwird – und das sage ich jetzt auch ganz klar – dass er eine Interessensvertretung aller Jäger ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Ebenfalls wird nachgeschärft bei verletztem und krankem Wild, wo das so geregelt wird, wenn es offensichtlich Qualen leidet und seuchenkrank oder seuchenverdächtig wird – und das haben wir auch immer mehr, wenn ich jetzt an den Zustand der Feldhasen im Weinviertel denke – dass auch während der Schonzeit eine Erlegung stattfinden darf. Und ebenfalls – und das gefällt mir eigentlich an dieser Novelle so gut – dass dieser Ausgleich geschafft wird. Einerseits sind seuchenverdächtige Tiere einzusenden und zu untersuchen, aber wenn die Bezirksverwaltungsbehörde quasi zum Schluss kommt, dass das nicht mehr geboten ist in einem gewissen Bereich, kann auch die Bezirksverwaltungsbehörde hier Ausnahmen erteilen. Und dann noch, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben, während wir die Novelle diskutiert haben, auch ein Thema angesprochen und bereits hier mag ich mich auch von dieser Stelle bedanken bei den Beamten und bei den Abgeordneten-Kollegen. Wir werden auch in Zukunft noch viel Handlungsbedarf haben. Ein weiterer wichtiger Beitrag zum Naturschutz ist das Thema des Mäusebussards. Hier geht es uns um den Schutz der Singvögel. Hier geht es uns um den Schutz des Niederwilds. Auch hier bemerken wir eine grassierende Population. Und da darf ich mich auch schon bedanken, dass wir in Zukunft hier die Diskussion auch weiter intensivieren und verstärken werden. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese Novelle ein Paket aus Realismus und Modernisierung: beim Wolf, bei invasiven Arten, bei Technikeinsatz wie Drohnen, bei Nachtzielhilfen, in der Verwaltungspraxis, im Jagdwesen. Und dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Ende mag ich noch den Dank an die Jägerschaft setzen. Danke für den Einsatz! Jagd ist gelebter Naturschutz. Und allen Jägern darf ich für das nächste Jahr 2026 einen guten Anlauf und guten Anflug wünschen. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.)

Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung kommt von Abgeordneten Richard Hogl, ÖVP.

Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom NÖ Landtag! Es wurde jetzt wirklich schon einiges gesagt zu dem vorliegenden Jagdgesetz und es hat mich ein bisschen irritiert. Es hat gerade der Kollege Keyl ein bisschen mehr inhaltlich jetzt auch herausgearbeitet, dass wir es zu Beginn der Debatte wirklich so reduziert – dieses tolle Jagdgesetz – besprochen haben, das sicherlich zu einem jetzt der modernsten in Europa zählt. Und ich möchte mich wirklich bedanken bei der Frau... also unter Anführungszeichen "bedanken" bei der Frau Kollegin Kollermann. Sie hat gesagt, sie hat im Ausschuss die Frage gestellt, warum das nicht im Rechts- und Verfassungs-Ausschuss – das war die konkrete Frage – sondern im Landwirtschafts-Ausschuss besprochen wird und ich habe damals eine Antwort gegeben. Es ist nicht keine Antwort gekommen, nur du hast sie halt nicht akzeptiert, aber es wurde eine Antwort gegeben, das ja im Wesentlichen auch der Kollege Zonschits schon gesagt hat. Es ist eben der zuständige Ausschuss. Es ist im Prinzip egal, in welchem Ausschuss es diskutiert wird, weil beschließen tut diese Angelegenheiten der Landtag. Und wenn wir nach dem jetzt da vorgehen würden, bräuchten wir eigentlich nur einen Beratungsausschuss, der das alles durchbeißt und durchkaut und dann am Schluss gehen wir halt dann in den Landtag und beschließen. Wir haben aber Ausschüsse, weil eben verschiedene Mandatare verschiedene Interessen abdecken, auch von ihrer persönlichen Herkunft her abdecken (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) und ich denke, ich bin nicht so unverständlich jetzt, weil es da so laut ist, sondern wir wollen aber die, die zuständig sind, hier auch immer mit der Materie befassen. Und ich "danke" für das Misstrauen, Edith Kollermann, das du uns, dem Landwirtschafts-Ausschuss, ausgesprochen hast. "Danke" natürlich unter Anführungszeichen. Und ich bin der letzte, Frau Klubobfrau Krismer-Huber, der da jetzt "runterbeißt" oder irgendetwas, da sind wir einmal zu gut miteinander. Nur eines hat mich schon irritiert, wenn du sagst, "herumschießen". Weil genau das ist der Punkt, der in Österreich Gott sei Dank nicht geht. Der Waffengebrauch ist in Österreich nur der Exekutive vorbehalten im humanen Bereich, was wir hoffen, dass wir das nie brauchen. Das ist schrecklich genug, wenn so etwas vorkommt. Aber bei der Jagd draußen in der Natur ist es klar geregelt, wer wann wo schießen darf. Ich kann heute, wenn ich eine Jagdprüfung habe, nicht im ganzen Land herumgehen und schießen, sondern ich kann nur dort die Jagd ausüben, wo ich auch eine Ausübungsberechtigung habe, wo ich ein Ausgehrecht habe, wo ich dafür zuständig bin. Und gerade beim Thema Wolf, wo ja auch, wie es auch schon angesprochen wurde von zwei Vorrednern, europäisch der Schutzstatus gesenkt wurde. Und das wurde auch nicht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern der wurde deswegen gemacht, dass man leichter Problemwölfe entnehmen kann. Und wir haben einen Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist heute: Wir haben auch vereinbart, dass es keine Wildschäden für die Jagd gibt, wenn ein Wolf ein Tier reißt. Das heißt, die Jäger sind jetzt nicht für den Schaden verantwortlich, wenn jetzt ein Tier gerissen wird, wenn es jetzt zu Beeinträchtigungen in der Schafsherde oder egal wo auch immer kommt, sondern er wird nur dann eingreifen, wenn es wirklich notwendig ist. Und weil da von Klischees "Bauer sucht Frau" gesprochen worden ist... nein, er wird nur dann einschreiten, wenn eben die Herde gefährdet ist, wenn der Bauer, die Bäuerin, die Kinder, die Menschen, die Nachbarn, die, die vorbeigehen, gefährdet sind. Da muss man eingreifen – rasch und unbürokratisch. Und ein Punkt, der auch nicht gesagt ist: Wir sind jetzt vom Strafrecht im Verwaltungsrecht. Das heißt, bisher hat ein Jäger trotz aller Ausnahmen, die es gegeben hat, und wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, eher von der Schusswaffe nicht gebraucht gemacht. Warum? Weil wenn dann irgendetwas in einem langwierigen Verfahren anders ausgelegt wird, ist er im Strafrecht. Und ich denke mir eines: Das haben sich unsere Jägerinnen und Jäger nicht verdient. Wenn sie autorisiert sind in einem bestimmten Gebiet auch den Gebrauch der Schusswaffe vorzunehmen, dass sie sich dann noch vielleicht vorm Strafrichter verantworten können, weil sie eine Maßnahme getroffen haben, die zum Schutz von landwirtschaftlichen Tieren oder sogar auch zum Schutz von Leib und Leben von Menschen gehandelt zu haben. Ich glaube, das kann es nicht sein und da überziehen wir maßlos, wenn wir das als dreistes Herumschießen oder ein altes Klischee hinstellen, was die Jäger tun, weil das war nie so. Und das ganze Jagdgesetz, ich will jetzt nicht allzu lange werden, aber das gesamte Jagdgesetz hat ja viele Punkte drin, die zum Teil der Herr Kollege Keyl sehr gut auch gebracht hat, wo es für die Jäger Vereinfachungen, Verbesserungen gibt, aber auch der Schutz des Wildes gewahrt ist. Ich verstehe nicht, warum man den Goldschakal heute negativ zum Thema macht. Der Goldschakal war bisher Raubzeug. Das heißt, den habe ich erschießen können, wie irgendwo im Revier draußen eine verwilderte – nicht jetzt das Hauskatzerl 300 Meter ums Haus – sondern eine verwilderte Katze oder einen verwilderten Hund oder egal was immer, das sogenannte "Raubzeug". So war der Goldschakal bis jetzt geregelt. Jetzt ist er jagdbares Wild, hat eine Schonzeit, vor allem in der Zeit, wo die Jungen da sind, also quasi, wenn man es vermenschlich sieht, einen Mutterschutz heute hat. Also das ist ein Zeichen, dass man auch hier mit großer Verantwortung darangegangen ist. Man hat bei diesem Jagdgesetz auch die Nachtzeit verlängert. Das heißt, ich darf statt 90 Minuten vor und nach der Dämmerung nur mehr 60 Minuten einen Abschuss zum Beispiel von Schalenwild tätigen. Das ist bei den Jägern gar nicht gut angekommen momentan. Nur wenn man es besprochen hat, um was es da eigentlich geht, dass man gewährleisten will, dass es zu keinen Fehlabschüssen kommt, dass man nicht irgendwo mit einer Nachtzielhilfe vielleicht irgendwo einen Geweihträger erlegt, dass nicht notwendig, das nicht der Waidgerechtigkeit entspricht, hat das dann auch jeder eingesehen, dass das eigentlich eine sinnvolle Maßnahme ist. Also man hat sich hier auch Maßnahmen gesetzt in diesem neuen Jagdgesetz, dass nicht nicht waidmännisch gejagt werden kann, sondern dass die Waidgerechtigkeit auch unterstrichen wird und verstärkt wird. Und es ist natürlich auch notwendig, wenn man den Artenschutz macht. Es sind nicht nur der Fuchs oder das Raubwild jetzt eine schützenswerte Art, wie wir schon gesagt haben, das sind die Ameisen und die Käfer auch, haben wir heute schon gehört. Nein, es sind auch Feldhasen – momentan haben sie eh ein bisschen ein Problem gehabt in Österreich – oder zum Beispiel auch Bodenbrüter wie Rebhühner schützenswert. Und wenn ich heute einen Fuchs nicht erlegen darf mit Nachtzielhilfen oder das Raubwild nicht erlegen kann mit Nachtzielhilfen, werde ich hier auch dem Schutz dieser Bodenbrüter oder der Feldhasen nicht dementsprechend gerecht werden. Warum? Früher einmal hat der Fuchs, wenn er zu viel war, eine Tollwut gekriegt. Da sind damals von der Behörde andere Maßnahmen gesetzt worden, dass er momentan weg war. Heute machen wir das im Gegenteil. Heute wird er geimpft. Warum wird er geimpft? Weil wir die Menschen schützen wollen, dass sie von der Tollwut nicht betroffen werden. Das ist einmal das eine. Aber wenn er geschützt wird, müssen wir der Jagd auch die Möglichkeit geben, dass sie ihn so weit regulieren, dass der Hasenbestand oder der Rebhuhnbestand oder der Bodenbrüter nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Also ich glaube, das hat ja alles einen Sinn und einen Umkehrschluss und ist wohl und gut überlegt. Und der Abänderungsantrag, wenn der kritisiert wird wegen der Bankgarantie, ich glaube, das wird wohl kaum jemanden, der außerhalb der Jagd ist, groß stören. Ich glaube, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde weiterhin die ist, wo die Bankgarantie abgegeben werden muss, ist das sicherlich kein Nachteil. Ich glaube, der Behörde kann man vertrauen. Und das ist auch eine gute Sache, dass das hier jetzt noch so abgeändert wurde und so geregelt bleibt. Ich denke, alles in allem müssen wir unseren Jägerinnen und Jägern einmal danken, dass sie mit Maß und Ziel und einer gewissen Hege und Pflege auch den Jagdbetrieb ausüben und dann natürlich auch Tiere entnehmen, wenn es notwendig ist und wenn es angeordnet ist und wenn es dem Jagdlichen, der Waidgerechtigkeit entspricht. Aber ich glaube, man soll den Jägern, die ja da nicht groß verdienen, sondern das aus Passion, aus Leidenschaft, aber im Prinzip in ihrer Freizeit... ich sage immer, Jagd ist kein Hobby, aber ein Ersatz für ein Hobby, ich kann in der Zeit kein anderes Hobby ausüben in meiner Freizeit... die das machen, auch ein möglichst vernünftiges Leben ermöglichen, weil es ist sowieso sehr sensibel... alles, was mit Jagd zusammenhängt, wird sehr sensibel von der Gesellschaft gesehen. So soll man sie nicht unnötig noch einzwicken und kriminalisieren, sondern soll ihnen auch eine gewisse Freude in der Verantwortung, in ihrer Tätigkeit als Jägerinnen und Jäger geben. Und wo man den Jägern auch helfen könnte: Wenn man das gute Wildbret, das wir haben, auch schätzt und konsumiert, weil das ist, glaube ich... gerade jetzt in der Weihnachtszeit wäre es schön, wenn einmal auch das ein oder andere Stück Reh, Hirsch oder Hase, wenn es wieder möglich ist, oder ein Flugwild, ein Fasan, am Teller landen würde, weil es unserer Heimat auch entspricht und unserer Umgebung, unserer Gewohnheit auch entspricht. Und ich glaube, das wäre ein guter und schöner Beigeschmack für die Jagd, wenn man hier auch das Wild genießt. (Beifall bei der ÖVP, der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) In diesem Sinne, denke ich, können wir alle beruhigt diesem Jagdgesetz zustimmen. Und ich wünsche genauso wie mein Vorredner allen Jägerinnen und Jägern – wir beide sind selbst Jäger – einen guten Anblick und ein kräftiges Waidmannsheil in großer Verantwortung für Natur und Wild. (Beifall bei der ÖVP und der FPÖ.)

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