Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-859/XX-2025 – NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom NÖ Landtag! Es wurde jetzt wirklich schon einiges gesagt zu dem vorliegenden Jagdgesetz und es hat mich ein bisschen irritiert. Es hat gerade der Kollege Keyl ein bisschen mehr inhaltlich jetzt auch herausgearbeitet, dass wir es zu Beginn der Debatte wirklich so reduziert – dieses tolle Jagdgesetz – besprochen haben, das sicherlich zu einem jetzt der modernsten in Europa zählt. Und ich möchte mich wirklich bedanken bei der Frau... also unter Anführungszeichen "bedanken" bei der Frau Kollegin Kollermann. Sie hat gesagt, sie hat im Ausschuss die Frage gestellt, warum das nicht im Rechts- und Verfassungs-Ausschuss – das war die konkrete Frage – sondern im Landwirtschafts-Ausschuss besprochen wird und ich habe damals eine Antwort gegeben. Es ist nicht keine Antwort gekommen, nur du hast sie halt nicht akzeptiert, aber es wurde eine Antwort gegeben, das ja im Wesentlichen auch der Kollege Zonschits schon gesagt hat. Es ist eben der zuständige Ausschuss. Es ist im Prinzip egal, in welchem Ausschuss es diskutiert wird, weil beschließen tut diese Angelegenheiten der Landtag. Und wenn wir nach dem jetzt da vorgehen würden, bräuchten wir eigentlich nur einen Beratungsausschuss, der das alles durchbeißt und durchkaut und dann am Schluss gehen wir halt dann in den Landtag und beschließen. Wir haben aber Ausschüsse, weil eben verschiedene Mandatare verschiedene Interessen abdecken, auch von ihrer persönlichen Herkunft her abdecken (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) und ich denke, ich bin nicht so unverständlich jetzt, weil es da so laut ist, sondern wir wollen aber die, die zuständig sind, hier auch immer mit der Materie befassen. Und ich "danke" für das Misstrauen, Edith Kollermann, das du uns, dem Landwirtschafts-Ausschuss, ausgesprochen hast. "Danke" natürlich unter Anführungszeichen. Und ich bin der letzte, Frau Klubobfrau Krismer-Huber, der da jetzt "runterbeißt" oder irgendetwas, da sind wir einmal zu gut miteinander. Nur eines hat mich schon irritiert, wenn du sagst, "herumschießen". Weil genau das ist der Punkt, der in Österreich Gott sei Dank nicht geht. Der Waffengebrauch ist in Österreich nur der Exekutive vorbehalten im humanen Bereich, was wir hoffen, dass wir das nie brauchen. Das ist schrecklich genug, wenn so etwas vorkommt. Aber bei der Jagd draußen in der Natur ist es klar geregelt, wer wann wo schießen darf. Ich kann heute, wenn ich eine Jagdprüfung habe, nicht im ganzen Land herumgehen und schießen, sondern ich kann nur dort die Jagd ausüben, wo ich auch eine Ausübungsberechtigung habe, wo ich ein Ausgehrecht habe, wo ich dafür zuständig bin. Und gerade beim Thema Wolf, wo ja auch, wie es auch schon angesprochen wurde von zwei Vorrednern, europäisch der Schutzstatus gesenkt wurde. Und das wurde auch nicht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern der wurde deswegen gemacht, dass man leichter Problemwölfe entnehmen kann. Und wir haben einen Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist heute: Wir haben auch vereinbart, dass es keine Wildschäden für die Jagd gibt, wenn ein Wolf ein Tier reißt. Das heißt, die Jäger sind jetzt nicht für den Schaden verantwortlich, wenn jetzt ein Tier gerissen wird, wenn es jetzt zu Beeinträchtigungen in der Schafsherde oder egal wo auch immer kommt, sondern er wird nur dann eingreifen, wenn es wirklich notwendig ist. Und weil da von Klischees "Bauer sucht Frau" gesprochen worden ist... nein, er wird nur dann einschreiten, wenn eben die Herde gefährdet ist, wenn der Bauer, die Bäuerin, die Kinder, die Menschen, die Nachbarn, die, die vorbeigehen, gefährdet sind. Da muss man eingreifen – rasch und unbürokratisch. Und ein Punkt, der auch nicht gesagt ist: Wir sind jetzt vom Strafrecht im Verwaltungsrecht. Das heißt, bisher hat ein Jäger trotz aller Ausnahmen, die es gegeben hat, und wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, eher von der Schusswaffe nicht gebraucht gemacht. Warum? Weil wenn dann irgendetwas in einem langwierigen Verfahren anders ausgelegt wird, ist er im Strafrecht. Und ich denke mir eines: Das haben sich unsere Jägerinnen und Jäger nicht verdient. Wenn sie autorisiert sind in einem bestimmten Gebiet auch den Gebrauch der Schusswaffe vorzunehmen, dass sie sich dann noch vielleicht vorm Strafrichter verantworten können, weil sie eine Maßnahme getroffen haben, die zum Schutz von landwirtschaftlichen Tieren oder sogar auch zum Schutz von Leib und Leben von Menschen gehandelt zu haben. Ich glaube, das kann es nicht sein und da überziehen wir maßlos, wenn wir das als dreistes Herumschießen oder ein altes Klischee hinstellen, was die Jäger tun, weil das war nie so. Und das ganze Jagdgesetz, ich will jetzt nicht allzu lange werden, aber das gesamte Jagdgesetz hat ja viele Punkte drin, die zum Teil der Herr Kollege Keyl sehr gut auch gebracht hat, wo es für die Jäger Vereinfachungen, Verbesserungen gibt, aber auch der Schutz des Wildes gewahrt ist. Ich verstehe nicht, warum man den Goldschakal heute negativ zum Thema macht. Der Goldschakal war bisher Raubzeug. Das heißt, den habe ich erschießen können, wie irgendwo im Revier draußen eine verwilderte – nicht jetzt das Hauskatzerl 300 Meter ums Haus – sondern eine verwilderte Katze oder einen verwilderten Hund oder egal was immer, das sogenannte "Raubzeug". So war der Goldschakal bis jetzt geregelt. Jetzt ist er jagdbares Wild, hat eine Schonzeit, vor allem in der Zeit, wo die Jungen da sind, also quasi, wenn man es vermenschlich sieht, einen Mutterschutz heute hat. Also das ist ein Zeichen, dass man auch hier mit großer Verantwortung darangegangen ist. Man hat bei diesem Jagdgesetz auch die Nachtzeit verlängert. Das heißt, ich darf statt 90 Minuten vor und nach der Dämmerung nur mehr 60 Minuten einen Abschuss zum Beispiel von Schalenwild tätigen. Das ist bei den Jägern gar nicht gut angekommen momentan. Nur wenn man es besprochen hat, um was es da eigentlich geht, dass man gewährleisten will, dass es zu keinen Fehlabschüssen kommt, dass man nicht irgendwo mit einer Nachtzielhilfe vielleicht irgendwo einen Geweihträger erlegt, dass nicht notwendig, das nicht der Waidgerechtigkeit entspricht, hat das dann auch jeder eingesehen, dass das eigentlich eine sinnvolle Maßnahme ist. Also man hat sich hier auch Maßnahmen gesetzt in diesem neuen Jagdgesetz, dass nicht nicht waidmännisch gejagt werden kann, sondern dass die Waidgerechtigkeit auch unterstrichen wird und verstärkt wird. Und es ist natürlich auch notwendig, wenn man den Artenschutz macht. Es sind nicht nur der Fuchs oder das Raubwild jetzt eine schützenswerte Art, wie wir schon gesagt haben, das sind die Ameisen und die Käfer auch, haben wir heute schon gehört. Nein, es sind auch Feldhasen – momentan haben sie eh ein bisschen ein Problem gehabt in Österreich – oder zum Beispiel auch Bodenbrüter wie Rebhühner schützenswert. Und wenn ich heute einen Fuchs nicht erlegen darf mit Nachtzielhilfen oder das Raubwild nicht erlegen kann mit Nachtzielhilfen, werde ich hier auch dem Schutz dieser Bodenbrüter oder der Feldhasen nicht dementsprechend gerecht werden. Warum? Früher einmal hat der Fuchs, wenn er zu viel war, eine Tollwut gekriegt. Da sind damals von der Behörde andere Maßnahmen gesetzt worden, dass er momentan weg war. Heute machen wir das im Gegenteil. Heute wird er geimpft. Warum wird er geimpft? Weil wir die Menschen schützen wollen, dass sie von der Tollwut nicht betroffen werden. Das ist einmal das eine. Aber wenn er geschützt wird, müssen wir der Jagd auch die Möglichkeit geben, dass sie ihn so weit regulieren, dass der Hasenbestand oder der Rebhuhnbestand oder der Bodenbrüter nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Also ich glaube, das hat ja alles einen Sinn und einen Umkehrschluss und ist wohl und gut überlegt. Und der Abänderungsantrag, wenn der kritisiert wird wegen der Bankgarantie, ich glaube, das wird wohl kaum jemanden, der außerhalb der Jagd ist, groß stören. Ich glaube, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde weiterhin die ist, wo die Bankgarantie abgegeben werden muss, ist das sicherlich kein Nachteil. Ich glaube, der Behörde kann man vertrauen. Und das ist auch eine gute Sache, dass das hier jetzt noch so abgeändert wurde und so geregelt bleibt. Ich denke, alles in allem müssen wir unseren Jägerinnen und Jägern einmal danken, dass sie mit Maß und Ziel und einer gewissen Hege und Pflege auch den Jagdbetrieb ausüben und dann natürlich auch Tiere entnehmen, wenn es notwendig ist und wenn es angeordnet ist und wenn es dem Jagdlichen, der Waidgerechtigkeit entspricht. Aber ich glaube, man soll den Jägern, die ja da nicht groß verdienen, sondern das aus Passion, aus Leidenschaft, aber im Prinzip in ihrer Freizeit... ich sage immer, Jagd ist kein Hobby, aber ein Ersatz für ein Hobby, ich kann in der Zeit kein anderes Hobby ausüben in meiner Freizeit... die das machen, auch ein möglichst vernünftiges Leben ermöglichen, weil es ist sowieso sehr sensibel... alles, was mit Jagd zusammenhängt, wird sehr sensibel von der Gesellschaft gesehen. So soll man sie nicht unnötig noch einzwicken und kriminalisieren, sondern soll ihnen auch eine gewisse Freude in der Verantwortung, in ihrer Tätigkeit als Jägerinnen und Jäger geben. Und wo man den Jägern auch helfen könnte: Wenn man das gute Wildbret, das wir haben, auch schätzt und konsumiert, weil das ist, glaube ich... gerade jetzt in der Weihnachtszeit wäre es schön, wenn einmal auch das ein oder andere Stück Reh, Hirsch oder Hase, wenn es wieder möglich ist, oder ein Flugwild, ein Fasan, am Teller landen würde, weil es unserer Heimat auch entspricht und unserer Umgebung, unserer Gewohnheit auch entspricht. Und ich glaube, das wäre ein guter und schöner Beigeschmack für die Jagd, wenn man hier auch das Wild genießt. (Beifall bei der ÖVP, der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) In diesem Sinne, denke ich, können wir alle beruhigt diesem Jagdgesetz zustimmen. Und ich wünsche genauso wie mein Vorredner allen Jägerinnen und Jägern – wir beide sind selbst Jäger – einen guten Anblick und ein kräftiges Waidmannsheil in großer Verantwortung für Natur und Wild. (Beifall bei der ÖVP und der FPÖ.)
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