Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-859/XX-2025 – NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Vor uns liegt ein Antrag zur Änderung des NÖ Jagdgesetzes. Es geht um ein paar formale Anpassungen. Von besonderer Bedeutung ist aber der Passus, wonach die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung übernommen werden soll und dazu möchte ich ein paar Worte sagen. Ich habe im Ausschuss gefragt, warum die Gesetzesänderung im Landwirtschafts-Ausschuss behandelt wird, ganz abgesehen davon, dass es formal zugewiesen wurde. Aber warum inhaltlich, warum im Landwirtschafts-Ausschuss? Das ist weitgehend auf Unverständnis gestoßen. Wie kommt man überhaupt auf so eine Frage? Eine Antwort konnte mir aber keiner geben. Und für mich ist das aber keine reine Formalität, sondern eine Frage der Perspektive. Ich bin in einem Jägerhaushalt aufgewachsen und ich habe die Jagd aus einer eigenen Perspektive kennengelernt. Wild als Teil der Natur, berechtigte Interessen der Land- und Forstwirtschaft bezüglich des Schutzes vor Wildschäden und auch für den Herdenschutz, ein gesunder Ausgleich des Wildbestandes – die Aufgaben des Jägers als Jäger und Heger. Was ich damit sagen will: Jagd ist nicht Teil der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft ist eine Betroffene in dieser Materie und muss auch entsprechend gehört werden, aber eben nicht die einzige. Wir stehen hier an einem Scheideweg nicht zwischen Angst und Ideologie, sondern zwischen Pragmatismus und Ignoranz. Der Wolf kehrt in unser Land zurück und damit kehrt auch eine Pflicht zurück. Die Pflicht mit Vernunft, Verantwortung und Respekt vor Natur und Mensch zu handeln. Die Herabstufung des Schutzstatus von "streng geschützt" auf "geschützt" soll dazu beitragen, die Konflikte, die aus der wachsenden Population der Wölfe entstehen, besser managen zu können. Und was dabei gerne übergangen wird, ist, dass jedes Land verpflichtet ist, für einen günstigen Erhaltungszustand zu sorgen. Für einen günstigen Erhaltungszustand. Wölfe haben nämlich auch eine wichtige Funktion für die Biodiversität. Sie sorgen als Gesundheitspolizei des Waldes für mehr Vitalität beim Wild und dafür, dass kranke Tiere herausgenommen werden (Abg. Wührer: Bist du narrisch.), dafür auch, dass Aasfresser ebenfalls zu einer Säuberung im Wald beitragen können. Die Rückkehr des Wolfs, das ist also keine Märchenerzählung nach den Gebrüdern Grimm, sondern eine reale, messbare Entwicklung. 2016 wurde erstmals seit über 130 Jahren wieder ein Wolfsrudel in Niederösterreich bestätigt. Österreichweit leben ca. 100 Wölfe in mehreren Rudeln, davon auch einige in Niederösterreich. Und mit dieser Rückkehr steigen auch die Konflikte. Nutztierrisse sind ein erhebliches Problem für bäuerliche Betriebe und ihre Existenz. Für Weidetiere, vor allem Schafe und Ziegen, ist der Wolf eine reale Bedrohung. Das ist die Realität. Der Wolf ist ein Wildtier, aber auch eine Herausforderung für Menschen, Tiere und bäuerliche Existenzen. Ist er auch für die Menschen eine Gefahr? Hier gibt es Entwarnung. Es gibt in Österreich keinen bestätigten Wolfsangriff auf Menschen. Es gibt international einige wenige Ausnahmen, extrem selten, selbst in Ländern mit einer hohen Wolfspopulation. Wir stehen vor einer klaren gesetzlichen Frage. Wie reagieren, wenn wildes Tier in Feld, Wald und Weide wirtschaftliche Schäden verursacht? Die Antwort ist, wir brauchen Rechtssicherheit. Eine Änderung des Jagdgesetzes soll jene gesetzliche Grundlage schaffen, die es Behörden und Jägerschaft erlaubt, aber auch vorschreibt, gezielt, transparent und verhältnismäßig zu handeln. Es geht nicht um Ideologie, es geht um Verantwortung. Es geht um den Schutz von bäuerlichen Existenzen, es geht um den Respekt für Tiere, für geschützte ebenso wie für die, die als Herden gehalten werden. Und wenn wir den Schutzstatus des Wolfs im NÖ Jagdgesetz nach der Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nachziehen, dann ist das kein Freibrief oder gar ein Auftrag, mehr Wölfe zu schießen, sondern ein Werkzeug, um konfliktbelastete Situationen rechtlich sauber zu regeln. Und es entbindet nicht von der Pflicht zum systematischen Ausbau und zur Förderung des Herdenschutzes durch Elektrozäune, durch Herdenschutzhunde, durch Stallungen. Und es gibt hohe EU-Förderungen dazu. Die Wirksamkeit ist in vielen europäischen Ländern bewiesen. Es entbindet uns nicht von der Pflicht vom professionellen Monitoring, GPS-Sender, Wolfszählungen, Erfassung von Riss- und Sichtungsmeldungen, damit man früh eingreifen und präventiv handeln kann. Es entbindet auch nicht von der Pflicht für unbürokratische, faire Entschädigungen für tatsächliche Schäden, damit bäuerliche Betriebe nicht die Zeche zahlen für europäische Artenschutzpolitik. Könnte man das auch mit der bestehenden Rechtslage schaffen? Ja, ziemlich sicher könnte man das. Auf der Website des Europäischen Parlaments ist Folgendes zu lesen: "Die Mitgliedstaaten bleiben verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem steht es ihnen frei", das betone ich ganz besonders, "außerdem steht es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als streng geschützte Art einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten." Und das sage ich jetzt nochmal mit einem besonderen Hinweis, weil natürlich die Möglichkeit besteht, auf der europäischen Ebene einer bestimmten Änderung zuzustimmen und in der nationalen Ebene eine andere Haltung anzunehmen. Hätte man die Übernahme des Schutzstatus in einem neutraleren Rahmen als im Landwirtschafts-Ausschuss diskutiert, dann wäre mein Misstrauen gleich einmal gedämpfter gewesen. Dann täte ich mir auch leichter, einem solchen Antrag zuzustimmen. Tatsächlich ist in Niederösterreich aber der Fokus ganz eindeutig nur auf die Landwirtschaft gerichtet und ich habe hier schon Sorge, dass man hier die sprichwörtliche "Büchse der Pandora" öffnet mit dieser Gesetzesänderung. Ich darf noch einmal daran erinnern: Der Schutzstatus des Wolfs wurde von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft. "Geschützt" heißt nicht rauf auf den Abschussplan. Es ist immer noch ein geschütztes Wildtier und diese Verantwortung lässt sich nicht abschießen oder -schieben. Deshalb, ich hoffe, dass meine Ausführungen, die jetzt zwar etwas ausführlicher waren, aber dass das erklärt, warum wir dieser Veränderung im Jagdgesetz nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
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