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Tagesordnungspunkt 8  Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) geändert werden

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Kommunal-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-839/XX-2025 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen

Berichterstatter

  1. Franz Linsbauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtIng. Franz Linsbauer (ÖVP)

Redner

  1. Christoph Müller (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtChristoph Müller, BSc (NEOS) – mit Resolutionsantrag
  2. Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtRene Zonschits (SPÖ) – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
  3. Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtDieter Dorner (FPÖ)
  4. Otto Auer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtOtto Auer (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht

Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Zonschits einstimmig angenommen

a) Ausschussantrag Artikel 1 Z 1a, 11a, 11b, 13a, 13b, 13c; Artikel 2 Z 1a, 1b, 1c, 8a, 8b, 11a, 13a, 13b, 13c angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung SPÖ

b) Rest des Ausschussantrages einstimmig angenommen

Resolutionsantrag Abg. Müller, BSc betreffend Schaffung einer zentralen IT-Plattform für Gemeinden abgelehnt: Zustimmung GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ, SPÖ

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-839, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Linsbauer, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Ing. Linsbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zur Ltg.-839, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung 73 sowie des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes. Die gegenständliche Novelle soll den Anforderungen einer modernen Verwaltung Rechnung tragen. Durch die Optimierung der Prozesse und die Ausschöpfung der Möglichkeiten, der Übermittlung und Bereitstellung von Daten auf elektronischem Weg soll ein Paradigmenwechsel zu einer modernen Kommunalverwaltung erleichtert werden. Bestimmungen zur praxisnahen und praktikablen Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes sollen geschaffen werden und notwendige sprachliche und legistische Anpassungen umgesetzt werden. Im Ausschuss wurde darüber hinaus eine Änderung des Gesetzesentwurfs beschlossen, wonach die Stimmenthaltung auf Gemeindeebene abgeschafft und die verpflichtende Kundmachung von Verordnungen der Gemeinde im RIS vorgesehen werden soll. Ich komme daher zum Antrag des Kommunal-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, wird in der im Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt und

2. die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.

Zweiter Präsident Waldhäusl: Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Christoph Müller, NEOS.

Abg. Müller, BSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitglieder der Landesregierung sind keine mehr da. Wir sprechen heute über Änderungen in der Gemeindeordnung. Und auch hier kann ich vorab sagen, ähnlich wie bei der Bauordnung sind in diesem Gesetz sehr viele gute, sinnvolle Änderungen drinnen. Die Digitalisierung soll vorangetrieben werden, ein Punkt, den wir NEOS ganz oft schon angesprochen haben. Es soll verpflichtend möglich sein, Unterlagen digital zu erhalten. Verwaltungsakte sollen digital abgewickelt werden. Verordnungen können in Zukunft über das RIS kundgemacht werden. Da kann ich nur sagen: Herzlich willkommen im 21. Jahrhundert, liebes Land NÖ. Zeit war es. Leider – um über die Gemeinden zu sprechen – haben Sie es aber auch hier verabsäumt, über die großen notwendigen Reformen zu sprechen, die wir hier brauchen. Niederösterreich hat 573 Gemeinden in 20 Bezirken und insgesamt 28 Stellen der Bezirkshauptmannschaften. Das sind 573 einzelne Verwaltungsapparate, 573 Bürgermeisterinnen, knapp 12.000 Gemeinderätinnen, x.000 Mitarbeiterinnen. Die verwenden alle unterschiedliche IT-Tools, die beschaffen alle unterschiedlich ihre Fuhrparks, kaufen unterschiedlich ihr Druckerpapier, die kochen alle ihr eigenes Süppchen. Das ist, meine Damen und Herren, am Ende ein sehr teures und ineffizientes System. Das wissen wir insbesondere, wenn wir über die Grenzen Österreichs hinausschauen. Wir haben bei der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinden eine massive Schieflage. Wir müssen davon wegkommen, Geld mit Umlagen im Kreis zu schicken. Wir müssen davon wegkommen, von politisch, naja, sagen wir, fragwürdigen Bedarfszuweisungen. Und wir müssen wegkommen von der Hü-Hott-Finanzierung der Gemeinden, bei denen jetzt im Herbst teilweise noch nicht klar ist, ob die Straßensanierung vor der Schule machbar ist. Hier, meine Damen und Herren, werden wir um große strukturelle Reformen nicht herumkommen. Gemeinden sind der Ort, wo man Politik und Verwaltung am stärksten, am schnellsten spürt. Es ist der Ort, wo sofort auffällt, wenn die Müllentsorgung nicht funktioniert, wenn die Kinderbetreuung nicht so passt, wie das in meinem Leben notwendig wäre und es fällt sofort auf, wenn der Bus nicht fährt. Wenn das Land aber die Gemeinden weiter mit Umlagen ausquetscht, wenn die Planbarkeit für Investitionen – das wissen all die, die in Gemeinden oder als Bürgermeisterin hier in dem Haus selber sitzen – wenn die Planbarkeit für Investitionen mittlerweile völlig fehlt, wenn selbst die Bürgermeisterinnen selber sagen, bitte lasst uns das System der Gemeindefinanzierung reformieren, ja, Kollegen, worauf warten wir dann? Stärken wir doch die Autonomie der Gemeinden durch klare Planbarkeit bei den Einnahmen, einer autonomen Ausgestaltung der Abgaben und einem Steuerwettbewerb! Stärken wir die digitale Verwaltung mit wirklich serviceorientierten Anlaufstellen! Ja – und das möchte ich in dem Fall wirklich auch zugutehalten, das ist ein guter Schritt in dieser Änderung der Gemeindeordnung – aber eine klar nachvollziehbare Aufgabenverteilung... da fehlt noch viel. Ein moderner Föderalismus ermöglicht mehr Kooperation, mehr Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und mehr Transparenz. Wir haben in der Reformpartnerschaft auf Bundesebene, bestehend aus Bund, Ländern und Gemeinden, genau das gerade in Diskussion und in Verhandlung. Wir haben genau diese Frage, wie Gemeinden in Zukunft ausgestaltet sein sollen, was die Aufgaben von Gemeinden in Zukunft sein sollen, auf der Tagesordnung. Und ich appelliere daher in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, hier auf Bundesebene konstruktiv ihre Erfahrungen aus den Gemeinden auch einzubringen in diese Reformpartnerschaft, damit wir hier die besten Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger zusammenbringen. Ein sehr einfacher Weg wäre es, um die Verwaltung zu entlasten, um Komplexität aus dem System zu nehmen und um Kosten zu senken, alle IT-Services von Gemeinden gemeinsam zentral zu gestalten. Ich habe es schon am Anfang gesagt, ein guter Teil der 573 Gemeinden beschafft seine IT-Systeme selber. Da kommt es schon mal vor, dass der Haus-EDVler einmal krank oder auf Urlaub ist und dann funktioniert tagelang gar nichts. Und ganz ehrlich, erklären Sie das mal einem Bürger, einer Bürgerin da draußen, warum auf einmal in der Gemeinde gar nichts mehr geht. Ich bringe daher folgenden Resolutionsantrag ein.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes vorzulegen, der die Grundlagen für die Einführung einer zentralen IT-Plattform für Gemeinden in Niederösterreich schafft."

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegenden Änderungen der Gemeindeordnung und des Stadtrechtsorganisationsgesetzes sind schön und gut und richtig. Wir bringen die Gemeinden damit in Richtung einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung. Damit wir aber wirklich bürgernahe Verwaltung zusammenbringen, da braucht es strukturelle und tiefgreifende Reformen und die fehlen mir hier. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Rene Zonschits, SPÖ.

Abg. Zonschits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch im Namen meiner Fraktion zum gegenständlichen Gesetzesentwurf zur Änderung der NÖ Gemeindeordnung und des Stadtrechtsorganisationsgesetzes Stellung nehmen. Ich werde das vielleicht in kürzeren Worten wie mein Vorredner hinbringen, bin selbst in einer Gemeinde tätig und weiß, welche Aufgaben da tagtäglich auf uns Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zukommen. Und das ist nicht immer so einfach, wie man sich das da redet, weil das ist ein tagtäglicher Kampf, der ist immer sehr schwer, der ist sehr individuell und den kann man nicht mit einem Federstrich hinkriegen. Wenn du selbst einmal in einer Gemeinde tätig bist – vielleicht in einer kleineren Gemeinde wie Großhofen, kannst du gerne kommen in meinen Bezirk – schaust du dir das dort einmal an. Dort funktioniert das leider nicht so, wie in St. Pölten oder in größeren Gemeinden. Deshalb gibt es die Gemeindeordnung und die ist auch in großen Teilen gut und richtig, so wie sie ist. (Beifall bei der SPÖ.) Eigentlich hätte ich etwas anderes sagen wollen. Wir sind natürlich auch der Meinung, dass die Gesetzesentwürfe, die hier vorliegen, gut und richtig sind. Vor allem bei der Digitalisierung ist das ein richtiger Weg und ein wichtiger Weg, den unsere Gemeinden hier bestreiten können – in ein neues Zeitalter aufbrechen, in eine neue kommunale Verwaltung aufbrechen. Aber einige Punkte in diesem Gesetz sind es, denen wir nicht so zustimmen können. Da geht es zum einen um eine Beschränkung der demokratischen Freiheiten von Mandatarinnen und Mandataren in den Gemeinderäten und zum anderen eine zusätzliche Belastung unserer Gemeindeämter mit zusätzlichen Aufgaben. Zum Beispiel: Mit dem Entfall der ausdrücklich geregelten Möglichkeiten der Stimmenthaltung bei Abstimmungen bei Gemeinderatssitzungen wird nicht, wie gefordert, das Abstimmungsverhalten eindeutiger dargestellt, sondern nimmt vor allem Minderheitsfraktionen im Gemeinderat die Möglichkeit, ihren Standpunkt auch kundzutun. Und zum einen bildet die verpflichtende Veröffentlichung von Kundmachungen im RIS eine weitere zusätzliche Aufgabe für unsere Gemeindeämter, die in einer Zeit, in der wir momentan leben, so und so massiv belastet sind. Sehr geehrter Herr Präsident, ich stelle daher den Antrag auf getrennte Abstimmung zur Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Ich stelle den Antrag über folgende Bestimmungen des beiliegenden Gesetzesentwurfes möge getrennt abgestimmt werden: Im Artikel 1 Z 1a, Z 11a, 11b, Z 13a, 13b, 13c. Im Artikel 2, Z 1a, 1b, 1c, Z 8a, 8b, Z 11a, Z 13a, 13b und 13c. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.

Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mir ist die Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Stadtrechtsorganisationsgesetzes und der NÖ Gemeindeordnung, die heute auf der Tagesordnung steht, einer der wichtigsten Beratungsgegenstände des letzten Jahres. Die Änderungen, die heute zur Debatte stehen und die heute beschlossen werden sollen, sind ein Teil, sind Abarbeiten einer der Punkte, die wir in unser Arbeitsübereinkommen mit dem Regierungspartner hineinverhandelt haben. Und wir haben hineinverhandelt, dass die Beschlüsse, die wir heute fassen sollen, einen gewichtigen Schritt in die Verwaltung des 21. Jahrhunderts machen – digitaler, transparenter und mit klaren Spielregeln. Und ich möchte drei Ziele herausstreichen, die sich wie ein roter Faden durch die Novelle ziehen: mehr Transparenz durch elektronische Akteneinsicht, mehr Information für die Bürger durch Veröffentlichung im Internet und im RIS, einfachere Verwaltung durch klare Regelungen und Fristen. Der elektronische Akt ist ein Schritt ins 21. Jahrhundert. Der erste Block ist der elektronische Aktenumgang. Bis jetzt war in der Praxis oft wenig Rechtssicherheit. Mit dieser Novelle wird klar geregelt: Gemeinderäte haben nicht nur das Recht auf Akteneinsicht, sie haben ausdrücklich das Recht, Akten elektronisch anzufordern und auf elektronischem Weg zugestellt zu bekommen. Die Gemeinden haben sicherzustellen, dass diese Unterlagen auf Wunsch in jeder Form – elektronisch oder Papier – übermittelt werden. Dies gilt inhaltlich parallel sowohl für die Gemeindeordnung als auch für die Statutarstädte nach dem STROG. Die elektronische Übermittlung von Unterlagen erleichtert die Arbeit der Mandatare und führt zu höherer Qualität der Entscheidung. Wer gut informiert in die Sitzung geht, beschließt bessere Verordnungen, bessere Budgets, bessere Projekte. Dazu passt: Gemeinden müssen elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten können, Voranschlag und Rechnungsabschluss sind elektronisch und in maschinenlesbarer Form an die Aufsicht zu übermitteln, die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien erhalten Voranschlag und Rechnungsabschluss standardmäßig elektronisch, auf Verlangen zusätzlich in Papierform. Meine Damen und Herren, das ist kein Selbstzweck. Die stringente elektronische Aktenführung ist ein klarer Schritt ins 21. Jahrhundert. Zweitens: Die Veröffentlichung im Internet, ein Schritt Richtung Transparenz. Der zweite große Schwerpunkt ist eben die Transparenz nach außen durch Veröffentlichung im Internet. Heute existiert in vielen Gemeinden schon eine Art elektronische Amtstafel, aber rechtlich ist das oft ein Graubereich. Wir machen daraus jetzt einen klaren Standard. Die Amtstafel bleibt das zentrale Kundmachungsinstrument. Sie muss während der Amtsstunden zugänglich sein. Kundmachungen können dort sowohl in Papierform als auch elektronisch angezeigt werden. Zusätzlich gilt aber: Alles, was auf der Amtstafel kundgemacht wird, ist auch im Internet zu veröffentlichen. Das erleichtert jedem Bürger, jedem Gemeinderat die Information über die Vorgänge in der Gemeinde. Wer sich informieren will, muss nicht mehr zu Amtsstunden in das Gemeindeamt pilgern. Er kann sich von zu Hause aus online alle Informationen holen. Zentraler Punkt: Voranschlag und Dienstpostenplan müssen veröffentlicht werden, mindestens zwei Jahre. Gleiches gilt für Rechnungsabschluss samt allen Beilagen. Auch Prüfberichte der Aufsichtsbehörden sowie getroffene Maßnahmen der Gemeinden müssen im Internet veröffentlicht werden. Das ist ein qualitativer Sprung bei der Transparenz. Bürger können nachlesen, wie es um Budget, Schuldenstand, Großprojekte ihrer Gemeinden steht. Sie können sehen, was die Aufsicht bemängelt hat und nachvollziehen, welche Reaktionen der Gemeinden auf die Mängelrüge erfolgt sind. Mehr Transparenz bedeutet mehr Kontrolle durch die Bürger, mehr Druck auf Politik und Verwaltung, sauber zu arbeiten. Dass wir diesen Weg gehen, ist kein Zufall. Das ist bewusste freiheitliche Linie, mehr zur Offenheit statt Akten im Hinterzimmer. (Beifall bei der FPÖ.) Dritter Punkt: Definierte Fristen, weniger Reibereien, mehr Rechtssicherheit, klare Fristen, klare Spielregeln. Ein Punkt, der in der Praxis immer wieder zu Konflikten geführt hat, ist das Sitzungsprotokoll. Hier schafft die Novelle Klarheit: Nach Unterzeichnung des Vorsitzenden und Schriftführer ist das Protokoll spätestens am nächsten Arbeitstag den Vertretern der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu übermitteln. Ähnliches gilt beim Rechnungsabschluss. Fristen für Beschlussfassung und Übermittlung an die Aufsicht sind klar definiert. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Rechnungsabschluss zeitnah im Internet erscheint. (Beifall bei der FPÖ.) Planbarkeit und Rechtssicherheit für Gemeinderäte, Gemeinden und Bürgermeister. Und jetzt zum Thema Abstimmung, das der Kollege Zonschits zuerst angesprochen hat. Meine Damen und Herren, in Zukunft wird die Frage in der Gemeinderatssitzung lauten: Wer stimmt dem Antrag zu? Und wer dann ein Zeichen der Zustimmung von sich gibt, der hat ihm zugestimmt und jeder andere stimmt ihm nicht zu. Das ist einmal eine Angleichung an die Geschäftsordnung der gesetzgebenden Organe dieser Republik. Das erhöht aber auch die Verantwortung jedes einzelnen Mandatars. Und der Bürger hat Anspruch darauf zu wissen, was der Gemeinderat, was der Stadtrat zu einer Frage sagt, ob er "Ja" oder "Nein" sagt. Die bis jetzt mögliche Enthaltung war ja nichts anderes als ein Wegducken, weil eine Enthaltung hat auch in der Praxis in der Vergangenheit einer Ablehnung des Antrages entsprochen. (Unruhe bei Abg. Mag. Suchan-Mayr.) Also ich sehe kein Problem, dass man diese Möglichkeit der Enthaltung, die ja de facto immer schon eine Ablehnung war, nicht mehr zulässt. Dadurch wird die politische Verantwortung geschärft und das Abstimmungsverhalten besser nachvollziehbar. Und sehr geehrte Frau Abgeordnete, auf Ihren Einwand, dass die FPÖ-Gemeinderäte das in der Vergangenheit gemacht haben... ja, das weiß ich, ich kenne auch die Gemeinderäte bei dir in der Gemeinde gut und ich weiß auch, dass meine Gemeinderäte das nicht alle gutheißen. Aber im Sinne einer klaren Entscheidungsfindung in der Politik und einer klaren Haltung gegenüber dem Wähler und der Bevölkerung sehe ich diesen Punkt als wichtig und richtig. (Beifall bei der FPÖ.) Fünftens: Entlastung der Verwaltung, klare Regelung statt Streitfragen. Auch für die Verwaltung bringt diese Novelle Erleichterungen: Pflicht zur elektronischen Einbringung von Unterlagen bei der Aufsichtsbehörde wird eindeutig geregelt, klare Vorgaben, in welchem Format Budgets, Rechnungsabschlüsse und Berichte übermittelt werden. Und weil der Kollege Zonschits zuerst die verpflichtende Veröffentlichung im RIS bemängelt hat: Ich sehe diese großen Probleme nicht, dass die Gemeinden das im RIS veröffentlichen. Die Gemeinden haben jetzt die meisten Akten bereits elektronisch und ich bin mir sicher, bis dieses Gesetz in Kraft tritt, werden die Gemeinden ohne größere Probleme die Veröffentlichung im RIS durchführen können. Zusammengefasst: Einfache Verwaltung durch klare Regelung – und das ist auch eines der Kernziele dieser Novelle. Und diese Novelle steht ja nicht für sich alleine. Sie reiht sich in eine Serie von demokratiepolitischen Fortschritten, die wir Freiheitlichen im Landtag und in der Landesregierung erreicht haben. Ich erinnere an zwei Punkte im Bereich der Gemeinderatswahlordnung: Den Wegfall der nichtamtlichen Stimmzettel als auch den Wegfall des Zweitwohnsitzer-Wahlrechtes – sprich Einführen der One-Man-One-Vote-Regel – haben wir in den letzten Jahren umgesetzt. Diese Schritte muss man im Zusammenhang mit der jetzigen Novelle sehen: stärkt Demokratie vor Ort, macht Entscheidungen nachvollziehbar, holt die Verantwortung zurück zu den Bürgern und zu den gewählten Organen, elektronische Akteneinsicht stärkt die Kontrolle durch die Mandatare, Veröffentlichung im Internet stärkt die Kontrolle durch die Bürger, klare Fristen, klare Abstimmungsregeln. Auch die stärken die Verantwortung der Organe. Und weil der Kollege von den NEOS eingangs einen kleinen Exkurs zu den Gemeindefinanzen gemacht hat, die heute nicht Thema der Beratung sind, aber nichtsdestotrotz sehr wichtig sind... natürlich haben es die Gemeinden auch aufgrund der erhöhten Anforderungen, die das Umlagewesen – um nicht zu sagen, das Umlageunwesen – an sie stellt, derzeit große Herausforderungen, ihre Budgets zu beschließen. Eine Vereinfachung der Verwaltung oder ein Zusammenlegen der EDV ist ja in Teilen schon passiert, weil, ich glaube, 97 Prozent der Gemeinden verwenden das Gemdat-System. Die verwenden die gleiche Software und ich kann als Mitarbeiter einer Gemeinde mit den gleichen elektronischen Tools in jeder Gemeinde arbeiten. Was ich absolut nicht befürworte, ganz im Gegenteil, was ich verneine und was ich ablehne, sind eventuelle Debatten über Gemeindezusammenlegung, die von dieser politischen Seite immer wieder kommt. Meine Damen und Herren, wer die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der einzelnen Gemeinden kennt, der stellt fest: Je kleiner eine Gemeinde, desto effizienter die Verwaltung. Das ist einfach so, weil dort die Entscheidungsträger, die handelnden Personen (Unruhe bei Abg. Mag. Collini.) über... sehen... also sehen, Einsicht haben in das, was ihre Mitarbeiter tun und was ihre Entscheidungen ganz konkret für Folgen zeitigen. In einer großen Gemeinde gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Daher ganz klar: "Ja" zu gemeinsamen Bauämtern, "Ja" zu gemeinsamer Beschaffung, "Ja" zu Nutzung gleicher EDV-Systeme, aber ein klares "Nein" zur eventuellen Zusammenlegung von Gemeinden. (Abg. Mag. Collini: Und warum nicht?) Nicht einmal vielleicht so etwas diskutieren, man nimmt den Menschen damit die Heimat. (Beifall bei der FPÖ.)Ich fasse zum Schluss noch einmal kurz zusammen: Was ist das Ziel der heutigen Novellen? Mehr Transparenz durch elektronische Akteneinsicht, mehr Information für die Bürger durch Veröffentlichung im Internet, einfachere rechtssichere Verwaltung durch klare Regelungen und Fristen. Ich lade Sie alle ein, meine Damen und Herren, diesen Schritt ins 21. Jahrhundert für unsere Kommunen mitzugehen und dem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Otto Auer, ÖVP.

Abg. Auer (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender! Hoher Landtag! Wir haben heute schon viel gehört über die Veränderungen, die die Reform oder die Ergänzung der NÖ Gemeindeordnung und des Stadtrechtsorganisationsgesetzes mitgebracht haben. Eine ganz wichtige Ergänzung für mich ist auch, dass der Vorstand und der Bürgermeister sofort nach der Wahl im Amt sind, weil da haben wir jetzt ein bisschen eine Lücke gehabt immer. Das ist wichtig und hier können die Tätigkeiten in der Gemeinde sofort aufgenommen werden. Sonst ist eigentlich schon sehr viel gesagt worden zum Resolutionsantrag. Das lehnen wir leider ab, weil das jetzt schon möglich ist, dieser Zusammenschluss über die IT und somit ist hier etwas, das eh schon geht. Also das ist nicht mehr zu behandeln von unserer Seite aus. Die Darstellung, dass die Gemeindeordnung oder das Stadtrechtsorganisationsgesetz nicht gut sind, das lasse ich so nicht im Raum stehen. Als Bürgermeister weiß ich, dass hier eine Regelung besteht, die die Identität jeder Gemeinde absichert, die jeder Gemeinde einen persönlichen, einen ideellen Spielraum ermöglicht, auf deren Basis die verantwortlichen Personen das Schönste für ihre Gemeinde oder das, was der Gemeinde am meisten Anliegen ist, machen können. Und ich denke, dass diese Möglichkeit im Hinblick auf den Föderalismus bestehen bleiben muss. Denn nur mit dieser Möglichkeit können wir garantieren, dass die Lebensfreude, dass der Wohlstand für unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben und dass die Gemeinden weiterhin vielleicht sogar mit einem Wettstreit versuchen, wer ist der Bessere, wo ist es am schönsten und was kann man in einer Gemeinde unternehmen, damit man attraktiv bleibt, damit man die Jungen in der Gemeinde hält, damit man eine Ortskernbelebung macht, damit man Freizeitaktivitäten setzt. Das alles sind Dinge, die die handelnden Menschen vor Ort umsetzen können und wollen. Und ich denke, dass dieses System, das wir haben, unsere Gemeinden dorthin geführt hat, wo sie jetzt sind. Und das ist ein Wohlstandszeichen, das ist eine Wohlfühlgemeinde und das ist ein Zeichen für Lebensqualität. Und daher sage ich, es soll so bleiben, wie es ist. Man kann natürlich immer Neuerungen einführen. Die Digitalisierung ist ein Thema, das integriert werden muss. Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, sind vielfältig. Und ich denke, wenn hier die Gemeinden mit ihren Bediensteten, mit den Amtsleitern gemeinsam, die Bürgermeister in die richtige Richtung marschieren, dann haben wir hier eine sehr, sehr gute Entwicklung, die auch weiterhin garantiert, dass das Land, das bleibt, was es ist und dass die Gemeinden für den Wohlstand der Bürger da sind. Ich denke mir, dass mit vielen Änderungen, mit vielen Vorgaben, die jetzt dazukommen, ein effizientes Arbeiten in den Gemeinden möglich ist, dass die Bürgernähe dadurch gefördert wird und vor allem, dass das Verhältnis zur Gemeinde – Bürger, Bürgermeister, Bürger, Gemeinderat – dadurch gestärkt wird. Und ich wünsche uns, dass wir unsere Ziele weiterhin auch erreichen und weiterhin positive Dinge für unsere Bürger in den Gemeinden darbieten können. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

zur 32. Landtagssitzung
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