Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-839/XX-2025 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mir ist die Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Stadtrechtsorganisationsgesetzes und der NÖ Gemeindeordnung, die heute auf der Tagesordnung steht, einer der wichtigsten Beratungsgegenstände des letzten Jahres. Die Änderungen, die heute zur Debatte stehen und die heute beschlossen werden sollen, sind ein Teil, sind Abarbeiten einer der Punkte, die wir in unser Arbeitsübereinkommen mit dem Regierungspartner hineinverhandelt haben. Und wir haben hineinverhandelt, dass die Beschlüsse, die wir heute fassen sollen, einen gewichtigen Schritt in die Verwaltung des 21. Jahrhunderts machen – digitaler, transparenter und mit klaren Spielregeln. Und ich möchte drei Ziele herausstreichen, die sich wie ein roter Faden durch die Novelle ziehen: mehr Transparenz durch elektronische Akteneinsicht, mehr Information für die Bürger durch Veröffentlichung im Internet und im RIS, einfachere Verwaltung durch klare Regelungen und Fristen. Der elektronische Akt ist ein Schritt ins 21. Jahrhundert. Der erste Block ist der elektronische Aktenumgang. Bis jetzt war in der Praxis oft wenig Rechtssicherheit. Mit dieser Novelle wird klar geregelt: Gemeinderäte haben nicht nur das Recht auf Akteneinsicht, sie haben ausdrücklich das Recht, Akten elektronisch anzufordern und auf elektronischem Weg zugestellt zu bekommen. Die Gemeinden haben sicherzustellen, dass diese Unterlagen auf Wunsch in jeder Form – elektronisch oder Papier – übermittelt werden. Dies gilt inhaltlich parallel sowohl für die Gemeindeordnung als auch für die Statutarstädte nach dem STROG. Die elektronische Übermittlung von Unterlagen erleichtert die Arbeit der Mandatare und führt zu höherer Qualität der Entscheidung. Wer gut informiert in die Sitzung geht, beschließt bessere Verordnungen, bessere Budgets, bessere Projekte. Dazu passt: Gemeinden müssen elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten können, Voranschlag und Rechnungsabschluss sind elektronisch und in maschinenlesbarer Form an die Aufsicht zu übermitteln, die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien erhalten Voranschlag und Rechnungsabschluss standardmäßig elektronisch, auf Verlangen zusätzlich in Papierform. Meine Damen und Herren, das ist kein Selbstzweck. Die stringente elektronische Aktenführung ist ein klarer Schritt ins 21. Jahrhundert. Zweitens: Die Veröffentlichung im Internet, ein Schritt Richtung Transparenz. Der zweite große Schwerpunkt ist eben die Transparenz nach außen durch Veröffentlichung im Internet. Heute existiert in vielen Gemeinden schon eine Art elektronische Amtstafel, aber rechtlich ist das oft ein Graubereich. Wir machen daraus jetzt einen klaren Standard. Die Amtstafel bleibt das zentrale Kundmachungsinstrument. Sie muss während der Amtsstunden zugänglich sein. Kundmachungen können dort sowohl in Papierform als auch elektronisch angezeigt werden. Zusätzlich gilt aber: Alles, was auf der Amtstafel kundgemacht wird, ist auch im Internet zu veröffentlichen. Das erleichtert jedem Bürger, jedem Gemeinderat die Information über die Vorgänge in der Gemeinde. Wer sich informieren will, muss nicht mehr zu Amtsstunden in das Gemeindeamt pilgern. Er kann sich von zu Hause aus online alle Informationen holen. Zentraler Punkt: Voranschlag und Dienstpostenplan müssen veröffentlicht werden, mindestens zwei Jahre. Gleiches gilt für Rechnungsabschluss samt allen Beilagen. Auch Prüfberichte der Aufsichtsbehörden sowie getroffene Maßnahmen der Gemeinden müssen im Internet veröffentlicht werden. Das ist ein qualitativer Sprung bei der Transparenz. Bürger können nachlesen, wie es um Budget, Schuldenstand, Großprojekte ihrer Gemeinden steht. Sie können sehen, was die Aufsicht bemängelt hat und nachvollziehen, welche Reaktionen der Gemeinden auf die Mängelrüge erfolgt sind. Mehr Transparenz bedeutet mehr Kontrolle durch die Bürger, mehr Druck auf Politik und Verwaltung, sauber zu arbeiten. Dass wir diesen Weg gehen, ist kein Zufall. Das ist bewusste freiheitliche Linie, mehr zur Offenheit statt Akten im Hinterzimmer. (Beifall bei der FPÖ.) Dritter Punkt: Definierte Fristen, weniger Reibereien, mehr Rechtssicherheit, klare Fristen, klare Spielregeln. Ein Punkt, der in der Praxis immer wieder zu Konflikten geführt hat, ist das Sitzungsprotokoll. Hier schafft die Novelle Klarheit: Nach Unterzeichnung des Vorsitzenden und Schriftführer ist das Protokoll spätestens am nächsten Arbeitstag den Vertretern der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu übermitteln. Ähnliches gilt beim Rechnungsabschluss. Fristen für Beschlussfassung und Übermittlung an die Aufsicht sind klar definiert. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Rechnungsabschluss zeitnah im Internet erscheint. (Beifall bei der FPÖ.) Planbarkeit und Rechtssicherheit für Gemeinderäte, Gemeinden und Bürgermeister. Und jetzt zum Thema Abstimmung, das der Kollege Zonschits zuerst angesprochen hat. Meine Damen und Herren, in Zukunft wird die Frage in der Gemeinderatssitzung lauten: Wer stimmt dem Antrag zu? Und wer dann ein Zeichen der Zustimmung von sich gibt, der hat ihm zugestimmt und jeder andere stimmt ihm nicht zu. Das ist einmal eine Angleichung an die Geschäftsordnung der gesetzgebenden Organe dieser Republik. Das erhöht aber auch die Verantwortung jedes einzelnen Mandatars. Und der Bürger hat Anspruch darauf zu wissen, was der Gemeinderat, was der Stadtrat zu einer Frage sagt, ob er "Ja" oder "Nein" sagt. Die bis jetzt mögliche Enthaltung war ja nichts anderes als ein Wegducken, weil eine Enthaltung hat auch in der Praxis in der Vergangenheit einer Ablehnung des Antrages entsprochen. (Unruhe bei Abg. Mag. Suchan-Mayr.) Also ich sehe kein Problem, dass man diese Möglichkeit der Enthaltung, die ja de facto immer schon eine Ablehnung war, nicht mehr zulässt. Dadurch wird die politische Verantwortung geschärft und das Abstimmungsverhalten besser nachvollziehbar. Und sehr geehrte Frau Abgeordnete, auf Ihren Einwand, dass die FPÖ-Gemeinderäte das in der Vergangenheit gemacht haben... ja, das weiß ich, ich kenne auch die Gemeinderäte bei dir in der Gemeinde gut und ich weiß auch, dass meine Gemeinderäte das nicht alle gutheißen. Aber im Sinne einer klaren Entscheidungsfindung in der Politik und einer klaren Haltung gegenüber dem Wähler und der Bevölkerung sehe ich diesen Punkt als wichtig und richtig. (Beifall bei der FPÖ.) Fünftens: Entlastung der Verwaltung, klare Regelung statt Streitfragen. Auch für die Verwaltung bringt diese Novelle Erleichterungen: Pflicht zur elektronischen Einbringung von Unterlagen bei der Aufsichtsbehörde wird eindeutig geregelt, klare Vorgaben, in welchem Format Budgets, Rechnungsabschlüsse und Berichte übermittelt werden. Und weil der Kollege Zonschits zuerst die verpflichtende Veröffentlichung im RIS bemängelt hat: Ich sehe diese großen Probleme nicht, dass die Gemeinden das im RIS veröffentlichen. Die Gemeinden haben jetzt die meisten Akten bereits elektronisch und ich bin mir sicher, bis dieses Gesetz in Kraft tritt, werden die Gemeinden ohne größere Probleme die Veröffentlichung im RIS durchführen können. Zusammengefasst: Einfache Verwaltung durch klare Regelung – und das ist auch eines der Kernziele dieser Novelle. Und diese Novelle steht ja nicht für sich alleine. Sie reiht sich in eine Serie von demokratiepolitischen Fortschritten, die wir Freiheitlichen im Landtag und in der Landesregierung erreicht haben. Ich erinnere an zwei Punkte im Bereich der Gemeinderatswahlordnung: Den Wegfall der nichtamtlichen Stimmzettel als auch den Wegfall des Zweitwohnsitzer-Wahlrechtes – sprich Einführen der One-Man-One-Vote-Regel – haben wir in den letzten Jahren umgesetzt. Diese Schritte muss man im Zusammenhang mit der jetzigen Novelle sehen: stärkt Demokratie vor Ort, macht Entscheidungen nachvollziehbar, holt die Verantwortung zurück zu den Bürgern und zu den gewählten Organen, elektronische Akteneinsicht stärkt die Kontrolle durch die Mandatare, Veröffentlichung im Internet stärkt die Kontrolle durch die Bürger, klare Fristen, klare Abstimmungsregeln. Auch die stärken die Verantwortung der Organe. Und weil der Kollege von den NEOS eingangs einen kleinen Exkurs zu den Gemeindefinanzen gemacht hat, die heute nicht Thema der Beratung sind, aber nichtsdestotrotz sehr wichtig sind... natürlich haben es die Gemeinden auch aufgrund der erhöhten Anforderungen, die das Umlagewesen – um nicht zu sagen, das Umlageunwesen – an sie stellt, derzeit große Herausforderungen, ihre Budgets zu beschließen. Eine Vereinfachung der Verwaltung oder ein Zusammenlegen der EDV ist ja in Teilen schon passiert, weil, ich glaube, 97 Prozent der Gemeinden verwenden das Gemdat-System. Die verwenden die gleiche Software und ich kann als Mitarbeiter einer Gemeinde mit den gleichen elektronischen Tools in jeder Gemeinde arbeiten. Was ich absolut nicht befürworte, ganz im Gegenteil, was ich verneine und was ich ablehne, sind eventuelle Debatten über Gemeindezusammenlegung, die von dieser politischen Seite immer wieder kommt. Meine Damen und Herren, wer die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der einzelnen Gemeinden kennt, der stellt fest: Je kleiner eine Gemeinde, desto effizienter die Verwaltung. Das ist einfach so, weil dort die Entscheidungsträger, die handelnden Personen (Unruhe bei Abg. Mag. Collini.) über... sehen... also sehen, Einsicht haben in das, was ihre Mitarbeiter tun und was ihre Entscheidungen ganz konkret für Folgen zeitigen. In einer großen Gemeinde gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Daher ganz klar: "Ja" zu gemeinsamen Bauämtern, "Ja" zu gemeinsamer Beschaffung, "Ja" zu Nutzung gleicher EDV-Systeme, aber ein klares "Nein" zur eventuellen Zusammenlegung von Gemeinden. (Abg. Mag. Collini: Und warum nicht?) Nicht einmal vielleicht so etwas diskutieren, man nimmt den Menschen damit die Heimat. (Beifall bei der FPÖ.)Ich fasse zum Schluss noch einmal kurz zusammen: Was ist das Ziel der heutigen Novellen? Mehr Transparenz durch elektronische Akteneinsicht, mehr Information für die Bürger durch Veröffentlichung im Internet, einfachere rechtssichere Verwaltung durch klare Regelungen und Fristen. Ich lade Sie alle ein, meine Damen und Herren, diesen Schritt ins 21. Jahrhundert für unsere Kommunen mitzugehen und dem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs