Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-839/XX-2025 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Zonschits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch im Namen meiner Fraktion zum gegenständlichen Gesetzesentwurf zur Änderung der NÖ Gemeindeordnung und des Stadtrechtsorganisationsgesetzes Stellung nehmen. Ich werde das vielleicht in kürzeren Worten wie mein Vorredner hinbringen, bin selbst in einer Gemeinde tätig und weiß, welche Aufgaben da tagtäglich auf uns Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zukommen. Und das ist nicht immer so einfach, wie man sich das da redet, weil das ist ein tagtäglicher Kampf, der ist immer sehr schwer, der ist sehr individuell und den kann man nicht mit einem Federstrich hinkriegen. Wenn du selbst einmal in einer Gemeinde tätig bist – vielleicht in einer kleineren Gemeinde wie Großhofen, kannst du gerne kommen in meinen Bezirk – schaust du dir das dort einmal an. Dort funktioniert das leider nicht so, wie in St. Pölten oder in größeren Gemeinden. Deshalb gibt es die Gemeindeordnung und die ist auch in großen Teilen gut und richtig, so wie sie ist. (Beifall bei der SPÖ.) Eigentlich hätte ich etwas anderes sagen wollen. Wir sind natürlich auch der Meinung, dass die Gesetzesentwürfe, die hier vorliegen, gut und richtig sind. Vor allem bei der Digitalisierung ist das ein richtiger Weg und ein wichtiger Weg, den unsere Gemeinden hier bestreiten können – in ein neues Zeitalter aufbrechen, in eine neue kommunale Verwaltung aufbrechen. Aber einige Punkte in diesem Gesetz sind es, denen wir nicht so zustimmen können. Da geht es zum einen um eine Beschränkung der demokratischen Freiheiten von Mandatarinnen und Mandataren in den Gemeinderäten und zum anderen eine zusätzliche Belastung unserer Gemeindeämter mit zusätzlichen Aufgaben. Zum Beispiel: Mit dem Entfall der ausdrücklich geregelten Möglichkeiten der Stimmenthaltung bei Abstimmungen bei Gemeinderatssitzungen wird nicht, wie gefordert, das Abstimmungsverhalten eindeutiger dargestellt, sondern nimmt vor allem Minderheitsfraktionen im Gemeinderat die Möglichkeit, ihren Standpunkt auch kundzutun. Und zum einen bildet die verpflichtende Veröffentlichung von Kundmachungen im RIS eine weitere zusätzliche Aufgabe für unsere Gemeindeämter, die in einer Zeit, in der wir momentan leben, so und so massiv belastet sind. Sehr geehrter Herr Präsident, ich stelle daher den Antrag auf getrennte Abstimmung zur Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Ich stelle den Antrag über folgende Bestimmungen des beiliegenden Gesetzesentwurfes möge getrennt abgestimmt werden: Im Artikel 1 Z 1a, Z 11a, 11b, Z 13a, 13b, 13c. Im Artikel 2, Z 1a, 1b, 1c, Z 8a, 8b, Z 11a, Z 13a, 13b und 13c. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs