Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-839/XX-2025 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Müller, BSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitglieder der Landesregierung sind keine mehr da. Wir sprechen heute über Änderungen in der Gemeindeordnung. Und auch hier kann ich vorab sagen, ähnlich wie bei der Bauordnung sind in diesem Gesetz sehr viele gute, sinnvolle Änderungen drinnen. Die Digitalisierung soll vorangetrieben werden, ein Punkt, den wir NEOS ganz oft schon angesprochen haben. Es soll verpflichtend möglich sein, Unterlagen digital zu erhalten. Verwaltungsakte sollen digital abgewickelt werden. Verordnungen können in Zukunft über das RIS kundgemacht werden. Da kann ich nur sagen: Herzlich willkommen im 21. Jahrhundert, liebes Land NÖ. Zeit war es. Leider – um über die Gemeinden zu sprechen – haben Sie es aber auch hier verabsäumt, über die großen notwendigen Reformen zu sprechen, die wir hier brauchen. Niederösterreich hat 573 Gemeinden in 20 Bezirken und insgesamt 28 Stellen der Bezirkshauptmannschaften. Das sind 573 einzelne Verwaltungsapparate, 573 Bürgermeisterinnen, knapp 12.000 Gemeinderätinnen, x.000 Mitarbeiterinnen. Die verwenden alle unterschiedliche IT-Tools, die beschaffen alle unterschiedlich ihre Fuhrparks, kaufen unterschiedlich ihr Druckerpapier, die kochen alle ihr eigenes Süppchen. Das ist, meine Damen und Herren, am Ende ein sehr teures und ineffizientes System. Das wissen wir insbesondere, wenn wir über die Grenzen Österreichs hinausschauen. Wir haben bei der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinden eine massive Schieflage. Wir müssen davon wegkommen, Geld mit Umlagen im Kreis zu schicken. Wir müssen davon wegkommen, von politisch, naja, sagen wir, fragwürdigen Bedarfszuweisungen. Und wir müssen wegkommen von der Hü-Hott-Finanzierung der Gemeinden, bei denen jetzt im Herbst teilweise noch nicht klar ist, ob die Straßensanierung vor der Schule machbar ist. Hier, meine Damen und Herren, werden wir um große strukturelle Reformen nicht herumkommen. Gemeinden sind der Ort, wo man Politik und Verwaltung am stärksten, am schnellsten spürt. Es ist der Ort, wo sofort auffällt, wenn die Müllentsorgung nicht funktioniert, wenn die Kinderbetreuung nicht so passt, wie das in meinem Leben notwendig wäre und es fällt sofort auf, wenn der Bus nicht fährt. Wenn das Land aber die Gemeinden weiter mit Umlagen ausquetscht, wenn die Planbarkeit für Investitionen – das wissen all die, die in Gemeinden oder als Bürgermeisterin hier in dem Haus selber sitzen – wenn die Planbarkeit für Investitionen mittlerweile völlig fehlt, wenn selbst die Bürgermeisterinnen selber sagen, bitte lasst uns das System der Gemeindefinanzierung reformieren, ja, Kollegen, worauf warten wir dann? Stärken wir doch die Autonomie der Gemeinden durch klare Planbarkeit bei den Einnahmen, einer autonomen Ausgestaltung der Abgaben und einem Steuerwettbewerb! Stärken wir die digitale Verwaltung mit wirklich serviceorientierten Anlaufstellen! Ja – und das möchte ich in dem Fall wirklich auch zugutehalten, das ist ein guter Schritt in dieser Änderung der Gemeindeordnung – aber eine klar nachvollziehbare Aufgabenverteilung... da fehlt noch viel. Ein moderner Föderalismus ermöglicht mehr Kooperation, mehr Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und mehr Transparenz. Wir haben in der Reformpartnerschaft auf Bundesebene, bestehend aus Bund, Ländern und Gemeinden, genau das gerade in Diskussion und in Verhandlung. Wir haben genau diese Frage, wie Gemeinden in Zukunft ausgestaltet sein sollen, was die Aufgaben von Gemeinden in Zukunft sein sollen, auf der Tagesordnung. Und ich appelliere daher in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, hier auf Bundesebene konstruktiv ihre Erfahrungen aus den Gemeinden auch einzubringen in diese Reformpartnerschaft, damit wir hier die besten Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger zusammenbringen. Ein sehr einfacher Weg wäre es, um die Verwaltung zu entlasten, um Komplexität aus dem System zu nehmen und um Kosten zu senken, alle IT-Services von Gemeinden gemeinsam zentral zu gestalten. Ich habe es schon am Anfang gesagt, ein guter Teil der 573 Gemeinden beschafft seine IT-Systeme selber. Da kommt es schon mal vor, dass der Haus-EDVler einmal krank oder auf Urlaub ist und dann funktioniert tagelang gar nichts. Und ganz ehrlich, erklären Sie das mal einem Bürger, einer Bürgerin da draußen, warum auf einmal in der Gemeinde gar nichts mehr geht. Ich bringe daher folgenden Resolutionsantrag ein.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes vorzulegen, der die Grundlagen für die Einführung einer zentralen IT-Plattform für Gemeinden in Niederösterreich schafft."
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegenden Änderungen der Gemeindeordnung und des Stadtrechtsorganisationsgesetzes sind schön und gut und richtig. Wir bringen die Gemeinden damit in Richtung einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung. Damit wir aber wirklich bürgernahe Verwaltung zusammenbringen, da braucht es strukturelle und tiefgreifende Reformen und die fehlen mir hier. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich