Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-798/XX-2025 – NÖ Deregulierungsgesetz 2025
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Bernhard Heinreichsberger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Samwald einstimmig angenommen.
a) Ausschussantrag Artikel 1-4, Änderungsanordnung 2. im Artikel 5, Änderungsanordnung 2. im Artikel 9, Artikel 22, Änderungsanordnung 1. im Artikel 24, Artikel 25, Änderungsanordnungen 1.-7. sowie 9.-12. im Artikel 28 angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
b) Rest des Ausschussantrages angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Resolutionsantrag Abg. Heinreichsberger, MA betreffend Entbürokratisierung im Bundesrecht und EU-Recht angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-798, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Hackl, Dorner u.a. betreffend NÖ Deregulierungsgesetz 2025 und Ltg.-798-1, ein Antrag gemäß § 34 mit Gesetzesentwurf des Abgeordneten Hauer betreffend Änderung des NÖ Landespersonalvertretungsgesetzes. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Daher ersuche ich Herrn Abgeordneten Auer, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Auer Ja, danke, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Geschätzte Gäste! Ich berichte über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses zum NÖ Deregulierungsgesetz 2025. Mit dem NÖ Deregulierungsgesetz 2025 wird das Ziel verfolgt, Verwaltungsverfahren effizienter, schneller und bürgernäher zu gestalten. Durch den Abbau unnötiger Verfahrensschritte, die Reduktion von Rechtsvorschriften und die vereinfachte und damit einhergehende verstärkte Nutzung der elektronischen Einbringung werden sowohl interne Verwaltungsabläufe als auch die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung modernisiert. Dadurch sollen Kosten reduziert, Verfahren beschleunigt und der Wirtschaftsstandort nachhaltig gestärkt werden. Die Unterlagen haben Sie erhalten. Ich komme daher zur Antragstellung.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973, das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, das NÖ Gemeindeverbandsgesetz, das NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz und das Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden geändert werden sowie das NÖ Sammlungsgesetz 1974 aufgehoben wird und das NÖ Landesstiftungs- und Fondsgesetz, das NÖ Naturschutzgesetz 2000 und das NÖ Campingplatzgesetz 1999, das NÖ Landeskulturwachengesetz, das NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz, das NÖ Bienenzuchtgesetz, das NÖ Jagdgesetz 1974 und das NÖ Fischereigesetz 2001 geändert werden sowie das Gesetz über Jagd- und Fischereiaufseher aufgehoben wird und das NÖ Grundverkehrsgesetz 2007, das NÖ Forstausführungsgesetz, das NÖ Veranstaltungsgesetz, das NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978, das NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005, das NÖ Starkstromwegegesetz, das NÖ Kleingartengesetz, das NÖ Gassicherheitsgesetz 2002, das NÖ Straßengesetz 1999, das NÖ Gemeindeärztegesetz 1977, das NÖ Krankenanstaltengesetz, das NÖ Bestattungsgesetz 2007, die NÖ Bauordnung 2014, das NÖ Raumordnungsgesetz 2014, die NÖ Aufzugsordnung 2016, das NÖ Pflichtschulgesetz 2018 und das NÖ Weinbaugesetz 2019 geändert werden sowie das NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz aufgehoben wird, wird in der im Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich ersuche um Einleitung der Diskussion und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Ich würde Sie ersuchen, auch das Personalvertretungsgesetz zu berichten. 798-1. Der Antrag selbst muss trotzdem... dass auch die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes ... Genau. Den Antrag. Der Inhalt war dabei, jedoch sind es zwei verschiedene Gesetzesentwürfe und ich benötige auch für den zweiten den Antrag.
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Ich stelle auch den Antrag für die Ltg.-798-1 gemäß § 34 LGO 2001 mit dem Gesetzesentwurf des Herrn Abgeordneten betreffend das NÖ Landespersonalvertretungsgesetz. Ich ersuche auch hier um Einleitung der Diskussion und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich für die korrekte Berichterstattung, darf die Debatte eröffnen. Zum Wort gelangt Abgeordnete Indra Collini von den NEOS.
Abg. Mag. Collini (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegenschaft! Sehr geehrte Zuhörerinnen! Seit ein paar Monaten unterzieht sich die NÖ Landesverwaltung ja einer Aufgabenkritik. Das entnimmt man jedenfalls den Medien. Wie jedoch genau die Prozesse ablaufen oder ob sie bereits abgelaufen sind, was die wesentlichen Ziele, Erkenntnisse oder auch daraus abgeleiteten Maßnahmen sind, das weiß man nicht. Wir haben dazu auch schon Anfragen eingebracht an die NÖ Landesregierung und wie wir es gewohnt sind – wie so oft – wurden die wesentlichen Fragen hier nicht beantwortet. So, jetzt haben wir heute ein großes Gesetzespaket hier. Offenbar soll das die erste Maßnahme sein aus dieser Aufgabenkritik und die Landesregierung bezeichnet das als Reformpaket und das Ziel soll sein, unter anderem, ich zitiere das aus dem Antrag: "Gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit." Das soll das Ziel sein. Werte Hörerschaft, also ich werde jetzt einfach einmal kurz ausschildern, was jetzt hier neu kommt und was kommt, wenn es künftig anders ist. Sie können dann einfach selbst beurteilen, ob das für Sie eine Reform ist und ob es zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes auch beitragen wird. Zusammengefasst handelt es sich im Wesentlichen um drei Neuerungen. Das Erste ist, es werden drei Gesetze gestrichen. Von den 320 Landesgesetzen mit 110.000 Paragrafen, die wir haben, streichen wir – Achtung! – das Amtshaftungsausgleichfondsgesetz, das Sammlungsgesetz und das Gesetz über Jagd- und Fischereiaufseher, das wird integriert ins Jagdgesetz. Also da kann man selbst schon einmal überlegen, ob das wirklich eine spürbare Erleichterung für Bürgerinnen und Unternehmen ist oder für die Gemeinden, wie man das angekündigt hat. Der zweite Punkt, das ist so quasi das zentrale Element dieser Reform. Das ist die Reduktion des zweigliedrigen Instanzenzugs auf der Gemeindeebene. Na, was ist denn das? Also künftig ist es so: Wenn jemand eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Gemeinde einlegt, dann werden sich das eben künftig nicht mehr zwei Instanzen anschauen – nämlich der Gemeindevorstand und der Stadtsenat und der Bürgermeister –, sondern nur noch der Bürgermeister. Und das klingt im ersten Moment, finde ich auch, eigentlich gar nicht so schlecht, weil es mag schon eine Vereinfachung auf der Gemeindeebene bringen. Aber in Wahrheit geht es auch – und wir haben das auch im Ausschuss diskutiert – um wie viele Verfahren es hier eigentlich pro Jahr geht, wie viele Vereinfachungen das wirklich bringt? Also am Ende des Tages haben auch die Kolleginnen Bürgermeister, Kollegen Bürgermeister in den Gemeinden gemeint: "Ja, es sind zwei, drei bis fünf Verfahren pro Jahr. Mehr ist es nicht." Also auf der Gemeindeebene sind es Peanuts und jetzt hört bitte zu, weil es gibt schon eine wichtige Tangente, auf die ich hinweisen möchte! Wir werden dem Antrag zustimmen, weil ich froh bin, dass wenigstens irgendwo etwas weitergeht, aber man hat das nicht ganz zu Ende gedacht. Und was hat man nicht zu Ende gedacht? Was zwei bis fünf Verfahren auf Gemeindeebene sind, sind dann beim Landesverwaltungsgericht – wo es vielleicht hinkommt – 573 x 3, vielleicht 1.500 Verfahren. (Unruhe bei Abg. Zauner.) Und man weiß nicht, was es dort für Auswirkungen hat, man hat das nicht evaluiert, man hat das nicht bedacht (Unruhe bei Abg. Zauner.), man hat die Ressourcen hier nicht aufgefahren und ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht zwingend heißt jetzt, dass diese Verfahren wirklich schneller für die Beschwerdeführerinnen werden, weil es am Verwaltungsgericht wahrscheinlich hängenbleibt. Da könnt ihr mit dem Kopf schütteln, wie ihr wollt, wir werden es einfach evaluieren, was da passiert. Ich möchte nur darauf hinweisen. (Unruhe bei Abg. Kaufmann, MAS und Abg. Zauner.) Was ist der dritte Punkt, der geändert wird? Das ist wirklich ein Fortschritt. Da ist es eher überraschend, dass man das nicht schon lange gemacht hat, und zwar, dass man endlich Anbringen, auch digital einbringen kann und nicht mit drei Kopien auf ein Gemeindeamt gehen muss, was ja eigentlich bisher lächerlich war. Also es ist super! So. Aber prinzipiell ist dieses Deregulierungspaket für die Einordnung, auch für die Zuhörerinnen... hm, kann man selbst beurteilen. Ich kann für mich nur sagen, ein großer Wurf ist es jetzt nicht wirklich und vor allen Dingen ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit jetzt ehrlich gesagt eigentlich auch nicht. Also ich verstehe unter Reformen etwas anderes und ich habe schon auch die Wahrnehmung, dass SCHWARZ-BLAU hier beim Reformthema überhaupt in Niederösterreich nicht in die Gänge kommt. Und das ist schon traurig, weil wir wissen alle, dass unsere Betriebe dringend Entlastung brauchen – das wäre nämlich etwas für den Wirtschaftsstandort – durch Entbürokratisierung und wir brauchen auch endlich diese Effizienz im System. Wir müssen dort Geld finden, weil Sie wissen das auch – über den horriblen Nachtragsvoranschlag werden wir nachher eh noch diskutieren: Wir können uns das, so wie wir das in der Zwischenzeit machen, einfach so nicht mehr leisten. (Beifall bei den NEOS.) Ich habe eh schon gesagt: Dem Antrag werden wir zustimmen, auch wenn es nur Minischritte sind. Es geht etwas weiter, aber Reform ist das nicht. Für echte Reformen, da braucht es deutlich mehr Anstrengen. So, was könnte man tun, um das Gesetzesdickicht tatsächlich zu lichten? Da gibt es zwei Vorschläge, die klingen sehr simpel, sind sie auch, würden sehr viel bringen. Wir diskutieren das oder bringen das immer wieder vor, diese Idee, Sunset-Klauseln einzuführen. Was ist das genau? Wenn man ein neues Gesetz hereinbringt, nach einer gewissen Zeit läuft es einfach ab, außer nach einer Evaluierung, dass man sagt, man will es aktiv halten. Oder das Zweite: One-in-two-out-Mechanismus. Für jede neue Regelung, die kommt, muss man schauen, dass man zwei alte loswird. Und natürlich haben wir noch ganz ein leidiges Thema – vor allen Dingen, wenn man sich diese Gesetzesflut jetzt anhört, die hier eine kleine Änderung bekommt – und das ist natürlich, dass wir in neun Bundesländern zum Teil neun unterschiedliche Landesgesetzgebungen haben. Auch da wäre es sinnvoll, dass man sich Bundesländer... gemeinsam zusammensetzt, dass wir Modellgesetze schaffen und das vereinheitlichen. Zum Beispiel das Veranstaltungsrecht, die Baurechte, die Verfahrensstandards im Naturschutz und irgendwie ist es dann auch skurril, wenn man sich denkt, es gibt eine NÖ Aufzugsordnung, ein NÖ Campinggesetz, ein NÖ Bienengesetz – also nach Entlastung klingt das nicht. Also was ist zu tun? Der Landesregierung kann ich sagen: Handbremse lösen, in den Reformgang schalten und diesen Boost-Knopf drücken! Das wäre wichtig und richtig und sinnvoll. Und nachdem wir jetzt die zwei Tagesordnungspunkte zusammengezogen haben, haben wir jetzt auch noch das Thema mit der Auflassung der "Baumämter", dass wir besprechen sollen. Ich kann nur sagen, im Antragstext, sehr geehrte Herren der... ich weiß nicht, der kommt vom?... Herr Hauer steht da herinnen... ich hoffe, wir gehen mit anderen Dingen nicht so um wie mit Antragstexten – so achtlos – weil "Baumämter" gibt es bei aller Bürokratie, die wir in Niederösterreich haben, Gott sei Dank noch keine, sondern es geht um die Bauämter, die aufgelassen werden. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, aber die könnten wir einführen. Bin sehr dafür!) Es soll eine Reform sein, finde ich grundsätzlich gut. Was die Reform bringt, weiß ich noch nicht. Wir werden dazu eine Anfrage machen, weil ich kann mir nicht vorstellen, dass die laut Dienststellenplan 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter ihren Job verlieren werden. Davon gehe ich nicht aus. Aber was offensichtlich wichtig ist, dass sich bei dem Personalvertretungsgesetz etwas tut, wenn man das berücksichtigt, wenn es hier eine Änderung gibt. Da sieht man, wo der Schwerpunkt der Parteipolitik in Niederösterreich liegt. Ja, und last but not least: Sie werden auch einen... die ÖVP/FPÖ, wenn ich das richtig sehe... einen Resolutionsantrag einbringen. Es geht um Entbürokratisierungsmaßnahmen im Bund. Ist alles gut und recht, kann man auch mitgehen. Ich finde es nur einigermaßen skurril, wenn man weiß, dass diese Themen eh quasi jetzt in Verhandlungen sind, dem Bund hier etwas auszurichten, was er tun kann. Ich fände es spannender, wenn wir in Niederösterreich draufschauen, was wir beitragen können, dass beim Thema Reformieren etwas vorangeht. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer, GRÜNE.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Sie kennen das wahrscheinlich, wenn man ein Geschenk bekommt. Da heißt es: Wow, da gibt es so ein großes Geschenk und da ist alles Mögliche drinnen und man freut sich schon. Und dann macht man die Schleife auf und dann ist drinnen so etwas Kleines (Abg. Kaufmann, MAS: Naja, wenn´s ein Dukat ist.) und ungefähr so ist es mit diesem Deregulierungspaket gewesen. Ich habe mich echt gefreut, dass ihr einmal so fleißig seid und etwas präsentiert, aber das ist schon ein bisschen mager. Ich glaube, das wisst ihr schon auch, dass das mager ist. Vor allem von der Kollegin schon angesprochen... also was wir uns jetzt großartig ersparen, wenn die Gemeinde erste Baubehörde ist – wir reden von der Bauordnung – und dann sitzt der Gemeindevorstand – die Stadträte werden sowieso bezahlt – sitzen drinnen und sind eigentlich ganz eine gute Kontrolle: Wie arbeitet der Bürgermeister als Baubehörde mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Wie viel kommt da rein? Und jetzt wird ein wichtiges Bürgeranliegen – nämlich dieses Bauen in der Gemeinde – wird jetzt quasi über einen Bypass ausgelagert, landet dann... wird geparkt im Land, eben wo die Ressourcen, wie wir wissen, bei der Gerichtsbarkeit im Land schon ziemlich eng bemessen sind und wir lagern es dort ab. Also das ist keine Deregulierung, das ist ein "Weitergaberln" von Aufgaben, die anfallen, würde ich meinen. Es gibt aber Dinge, die noch immer quasi... ich würde es bezeichnen als Gesetzes... historische fast schon Leichen, aber die schleppen wir so mit. Also jetzt ganz ehrlich, bei aller Wertschätzung, ja, in einem Agrarland, aber das NÖ Feldschutzgesetz... echt jetzt. Also was wir da mit Organen und Sachen herumtun. Also Entbürokratisierung hat immer ein bisschen etwas mit Modernisierung zu tun und noch einmal genau hinschauen: Brauchen wir das überhaupt? Ich komme – wie bekannt – aus einer Kurgemeinde und wenn ich mir das NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz anschaue... "wa", wir stöhnen alle unter diesen Kurkommissionen. Also ich nehme Menschen, die in der Hotellerie sind, die gewerbetätig sind, die Zeit weg, dass sie sich in ein Gremium setzen, was aus der Zeit gefallen ist. Also ich würde bitten vielleicht, wenn ihr euch ernst nehmt, ihr SCHWARZ-BLAU, dreht noch einmal eine Schleife, sagen wir, es ist nichts passiert, das war jetzt das erste Bemühen, da ist schon noch mehr drinnen. Weil man hat ja den Eindruck, dass sich SCHWARZ-BLAU mehr mit den Bundesmaterien beschäftigt hat. Wenn ich heute den Antrag, der noch eingebracht wird gemeinsam, anschaue, dann weiß man eigentlich ganz genau, was der Bund machen soll. Also da seid ihr nicht so schlecht. Da sind manche Dinge drinnen, die würde ich sogar begrüßen, also EVN AG... schon seit längerem eine Geothermie-Strategie. Ja, es ist ein bisschen schwer, wenn das Mineralrohstoffgesetz noch nicht passt und ein paar andere Dinge nicht. Also da müssen wir anschieben, da müssen sie etwas liefern. Ist alles ganz gut. Manches ist euch dann schon wieder entglitten, das ist halt SCHWARZ-BLAU, das finde ich nicht so gut. Aber wie gesagt, es war ein groß angekündigtes Geschenk. Ich habe geglaubt, wir sparen uns auch ein bisschen etwas. Also ich glaube, die Spareffizienz ist da nicht so. Also wie gesagt: Nehmt noch einmal einen Besen und geht da noch einmal durch. Das geht weitaus besser. Im Unterschied zu den NEOS, die sehr fürs Deregulieren sind und das mit zwei wegnehmen, eines reinschieben und so habe ich nicht ganz kapiert, aber vielleicht macht ihr das in der Bundesregierung. Einem Andi Babler wird das sicher gefallen. Wir werden dem auf jeden Fall, weil es zu mangelhaft ist, nicht die Zustimmung geben können. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Vorweg darf ich einmal feststellen, dass auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für Deregulierung sind, für Verwaltungsvereinfachung, für Optimierung in den Abläufen und ich sehe das ähnlich wie meine Vorrednerinnen. Angekündigt wurde eine große Verwaltungsreform – ja eh. Übriggeblieben ist dann doch eher wenig. Es sind natürlich positive Dinge hervorzuheben, wie das elektronische... die Einbringung von Anbringen, dass das jetzt wirklich nach dem E-Government-Gesetz wirklich ohne einen Haufen Papier geschehen soll. Sollte auch im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Es sind auch die ein oder anderen Erleichterungen im Veranstaltungsgesetz evident, aber im Großen und Ganzen, vom großen Wurf – und das müssen wir uns, glaube ich, da alle eingestehen – sind wir bei Weitem entfernt: Weil angekündigt war ja quasi der Verwaltungsexpress plus, 300 Millionen Einsparungen. Und 300 Millionen, sehr geehrte Damen und Herren, das ist schon ein Patzen Geld und die musst du einmal einsparen. Und dass wir jetzt diese drei – das ist ja beispielhaft für diese Reform – diese drei Gesetze jetzt völlig streichen, dass ein Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz, wo der Rechnungshof schon im Jahre 2021 festgestellt hat in einem Bericht, dass das vielleicht nicht mehr ganz "state of the art" ist und zumindest einer Reform bedürfe oder vielleicht, dass man es auch ganz entsprechend auflösen kann, was wir hier auch machen. Das Sammlungsgesetz, das de facto nicht mehr zur Anwendung kommt, weil durch die vielen Ausnahmen der Gemeinnützigen die ganzen zehn Paragrafen jetzt auch obsolet geworden sind und das Gesetz über Jagd- und Fischereiaufseher einfach in einem anderen Gesetz aufgeht, und somit sind wir drei Gesetze los. Und bei den ersten Gesetzen steht einmal: "Die freiwerdenden Mittel fließen zurück an die Gemeinden.", also Einsparungseffekt null, muss man ganz ehrlich sagen. Darum hat mich das eher gewundert. Auch das Aufheben der Gebietsbauämter – da sehe ich nur bedingt Sparpotenzial, denn die Sachverständigen, die Expertinnen und Experten, sind einfach nur nicht mehr vor Ort in den Gebietsbauämtern: Sie werden ja quasi in den allgemeinen Landesdienst eingegliedert. Ist auch gut, wichtig und richtig, wir brauchen diese Sachverständigen, wir brauchen diese Experten. Aber hier auch: Die Gebietsbauämter werden aufgelöst. Ja eh schön, aber Einsparungspotenzial sehe ich hier wiederum keines. Und da möchte ich vielleicht einen kleinen Bundesländervergleich ziehen, denn in Kärnten – das sage ich jetzt gar nicht, weil es jetzt ein rot-schwarz geführtes Bundesland ist – hat man auch nach einer Regierungsklausur gesagt: "Wir müssen einsparen." Es sollen bis zum Jahr 2031 bis zu 300 Planposten durch natürliche Abgänge nicht nachbesetzt werden, das soll bis zu 30 Millionen bringen. Aus 15 Abteilungen sollen zehn gemacht werden, zwei schon im nächsten Jahr. Einsparungspotenzial 600.000 Euro. Aber ich glaube, da sieht man die Relationen der Beträge auch. Wir sollen 300 Millionen einsparen. Dort wird gesprochen von bis 2031 30 Millionen und 600.000 Euro, also ich glaube diese Zahlen zu vergleichen – und da muss man sich ehrlich sein – wird das sehr, sehr schwer zu erreichen sein und das sage ich sehr höflich, mit dieser Verwaltungsreform diese 300 Millionen einzusparen. (Beifall bei der SPÖ und der Dritten Präs. Schmidt.)Aber ich möchte auch zu dem zweigliedrigen Instanzenzug kommen, weil ich persönlich – und das sehe ich nicht nur als Bürgermeister so – das sehe ich als einen Eingriff in die Gemeindeautonomie und nichts anderes ist es, und es hat sich bis jetzt dieser zweigliedrige Instanzenzug auch bewährt. Es wird jetzt sicher nicht – so ehrlich bin ich auch – die Welt nicht untergehen, aber die Vorrednerinnen haben es schon gesagt: Ich nehme jetzt als Beispiel meine Heimatstadt Ternitz her. Wir haben zwischen fünf und sieben Berufungsverfahren. Das geht dann in den Stadtrat und maximal ein bis zwei gehen dann noch weiter zum Landesverwaltungsgericht. Jetzt werden – kann ich nicht sagen wie viele es sind, wir werden es sehen – mit Sicherheit mehrere Berufungen an das LVwG gehen, was mitunter auch – und das haben wir ja auch festgestellt – mit Sicherheit mehr Planstellen erforderlich machen wird. Und das Einsparungspotenzial sehe ich hier wieder nicht gegeben, weil mehr Planstellen – das wissen wir, und das LVwG hat sicher nicht zu viele Planstellen, das sind wir uns, glaube ich, alle einig – sind wieder kein Einsparungspotenzial. Und mir geht es auch darum, dass es mit uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten keinen Eingriff in die Gemeindeautonomie geben wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ und der Dritten Präs. Schmidt.) Ich darf daher auch einen Antrag auf getrennte Abstimmung einbringen zum Antrag der Abgeordneten Hackl, Dorner u.a. betreffend dem NÖ Deregulierungsgesetz 2025. Ich stelle daher den Antrag, über folgende Bestimmungen des beiliegenden Gesetzesentwurfes möge getrennt abgestimmt werden:
Artikel 1 bis 4, Änderungsanordnung 2 im Artikel 5, Änderungsanordnung 2 im Artikel 9, Artikel 22, Änderungsanordnung 1 im Artikel 24, Artikel 25 und Änderungsanordnung 1 bis 7 sowie 9 bis 12 im Artikel 28. Den anderen Bestimmungen werden wir zustimmen, denn kleine Schritte sind besser als keine Schritte. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und der Dritten Präs. Schmidt.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zu Beginn kurz auf meine Vorredner eingehen. Frau Abgeordnete Collini, ich habe nicht gedacht, dass ich das so bald feststellen werde, aber ich muss das heute schon feststellen: Die Qualität des ehemaligen Abgeordneten Hofer-Gruber fehlt offensichtlich bei ihren Ausführungen. Der Helmut hat gewusst, wovon er redet. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Zu der Kritik an dem Deregulierungsgesetz. Ich erinnere, Sie haben einen eigenen Staatssekretär, der auf Bundesebene deregulieren soll. Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich in den letzten Monaten überhaupt irgendetwas von ihm gehört hätte. Und soweit mir bekannt, sind die NEOS auch in Wien wieder in einer Koalition und jeder, der die Wiener Stadtverwaltung kennt und die mit der Effizienz der NÖ Landesverwaltung vergleichen kann, weiß: Wien ist weit hinter uns, Niederösterreich ist um vieles effizienter. (Beifall bei der FPÖ, Abg. Zauner und Abg. Kainz.) Und sehr geehrte Frau Klubobfrau Krismer, ja, Sie haben gesagt, es ist noch mehr drinnen. Ich gebe Ihnen völlig recht. Natürlich ist noch mehr drinnen. Ich frage mich da nur: Was hat die grüne Regierungsbeteiligung in fünf Jahren Bundesregierung an Deregulierung oder Vereinfachung gebracht? Soweit ich mich ersinne, habt ihr das Leben für die Menschen eher komplizierter gemacht und nicht einfacher. Aber zum Inhalt, sehr geehrte Abgeordnete. Das Paket hat eine umfassende Zielsetzung. Wir wollen die Verwaltung für den Bürger einfacher machen, Verfahren beschleunigen und Kosten senken. Es geht nicht um Schlagworte, sondern um die Handgriffe, die im Alltag wirken: am Gemeindeamt, in der Bau- und Verkehrsverwaltung, bei Energieinfrastrukturprojekten, bis hin – und auch, wenn ihr das lächerlich gemacht habt – zu Stiftungen, Jagd und Fischerei. Wir folgen drei Leitprinzipien. Erstens: digital vor Papier. Zweitens: kürzere Wege, Instanzenzüge verschlanken. Drittens: Klarheit im Verfahren, eindeutige Zuständigkeiten, weniger Doppelgleisigkeiten. Und wie setzen wir das um? Was sind die Schritte? Kürzere Wege in den Gemeinden, innergemeindlicher Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich gestrafft. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Berufung gegen einen Bescheid, den ein Bürgermeister ausgelassen hat, den ein Bürgermeister beschieden hat... no na wird der Gemeindevorstand dem Bescheid oder der Stadtrat dem Bescheid zustimmen. Damit verzögere ich oder habe ich in der Vergangenheit einfach die Verfahren verzögert. Für den Beschwerdeführer oder für den, der den Bescheid bekämpft hat, hat sich überhaupt nichts geändert. Daher jetzt gleich der nächste Schritt zum Landesverwaltungsgericht. Das spart Zeit, Personal und Geld und schafft Rechtssicherheit vor Ort. Gleiches gilt da natürlich auch für Gemeindeverbände und Gemeindewasserleitungsverbände. Beim Straßengesetz legen wir die Zuständigkeiten klar dar. Gemeindestraßen-Zuständigkeit: Bürgermeister, Magistrat. Landesstraßen: Bezirkshauptmannschaft. Klare Begriffsbestimmungen, schlankeres Bewilligungsverfahren mit schriftlichem Parteiaufruf und eindeutigen Ladungen, wo eine Verhandlung nötig ist, beschleunigt Straßenbauprojekte und erhöht die Rechtssicherheit. Digital vor Papier, das wollen wir flächendeckend einführen. Wir erlauben und fördern elektronische Einbringungen in einer langen Liste von Materien – Stiftungs- und Fondsgesetz, Naturschutz, Campingplätze, Aufzugsordnung, Gassicherheitsgesetz, Krankenanstaltenrecht, Bestattung – jeweils mit dem einfachen Satz: "Sämtliche Anbringen können auch elektronisch eingebracht werden, Mehrfachausfertigungen entfallen." Meine Damen und Herren, das ist spürbare Bürokratieentlastung für Bürger, Gemeinden, Behörden und Betriebe. (Beifall bei der FPÖ.) Auch im Elektrizitätswesengesetz und im Starkstromwegegesetz stellen wir Antragsunterlagen, soweit technisch möglich, auf elektronisch bzw. zweifach-Papier um, streichen redundante Beilagen und regeln die elektronische Zustellung samt Teilnehmerverzeichnis. Das reduziert Projektvorlaufkosten und macht Verfahren planbarer. Klare Fristen, schnellere Entscheidungen: In der Bauordnung setzen wir verbindliche Entscheidungsfristen: grundsätzlich drei Monate für § 14-Verfahren und für § 7 Absatz 6 acht Wochen für Teilbewilligungen nach § 10. Sechs Wochen Prüffrist für Anzeigen für Anlagen der erneuerbaren Energie, Vervollständigkeitsbestätigungen binnen 45 Tagen und dann drei Monate bis zum Bescheid. Das bringt Tempo ohne Qualitätseinbußen. Gleichzeitig haben Beschwerden bei Baueinstellungen keine aufschiebende Wirkung. Stillstand wird nicht künstlich verlängert. Im Grundverkehr schaffen wir eine klare Maximaldauer. Bei Rechtserwerb zu beruflichen Zwecken muss binnen drei Monaten entschieden werden, ohne unnötigen Aufschub. Das ist standortfreundlich und rechtsklar. Im Forstausführungsgesetz entschlacken wir beim Teilungsverbot. Grenzberichtigungen, Ersitzungen und Fälle, in denen der Benützungsabschnitt "Wald" gar nicht betroffen ist, brauchen keine forstbehördliche Bewilligung mehr. Außerdem, elektronische Einbringung ist möglich. Auch das erspart Wege und beschleunigt Liegenschaftsvorgänge. Veranstaltungsgesetz ordnet die Ankündigungspflichten und Jugendschutz bei Filmen neu. Das ist praxistauglich mit klaren Altersgrenzen und Pflichten der Betreiber. Die Behörde kann Veranstaltungen räumen, wenn unzumutbare Belästigungen, Sicherheitsgefahren oder Überschreitungen der Besucherzahl vorliegen. Präziser Schutz ohne Bürokratieballast. Zum Thema Landwirtschaft, Jagd, Fischerei. Auch hier eine Änderung mit Hausverstand. Beim Pflanzenschutzmittelgesetz schaffen wir einen realistischen Digitalpfad. Wer Aufzeichnungen nicht per DEVI elektronisch führt, muss sie bis 30. Jänner des Folgejahres in ein offenes elektronisches Format überführen. Weiterbildungskurse anderer Anbieter werden anerkannt, wenn gleichwertig, unbürokratisch und sachorientiert. Sogar das Bienenzuchtgesetz wird einfacher. Wanderung der Bienen zulässig mit Zustimmung des Grundeigentümers und Haftpflichtversicherungen, Meldung fünf Tage vorher an den Bürgermeister, klare Strafbestände, klare Zuständigkeiten. Im Jagdgesetz werden die Formulare modernisiert, vereinfachen die Ladungen, ermöglichen Bankgarantien, Bürgschaften für Kautionen EU/EWR-weit, digitalisieren Abschussplan und Abschusslisten mit Datentransfer an die Behörde und präzisieren Befugnisse der Jagdschutzorgane im Rahmen des VStG. Das spart Papier, reduziert Wege und schafft Klarheit für Reviere und Behörden. (Beifall bei der FPÖ.) Auch im Fischereigesetz werden die Festnahmemöglichkeiten für die Aufseher klar geregelt. Vorläufig beschlagnahmte Gegenstände gehen unverzüglich an die Behörde. Klarer und rechtssicherer Rahmen. Zum Thema Energie, Infrastruktur, Raumordnung: Im ElWG fallen überholte Beilagen weg. Elektronische Einbringungen samt Zustellregeln werden Standard. Wo keine baurechtlichen Bewilligungen nötig sind, gelten bautechnische Mindeststandards sinngemäß. Das verhindert Graubereiche. Zum Starkstromwegegesetz: Elektronisch statt Papiervervielfältigung, zusätzliche Papierausfertigung nur noch, wenn mehrere Gemeinden betroffen sind. Auch das ist schlank und zweckmäßig. In der Raumordnung präzisieren wir Laufzeiten und Übergänge, heben die alte Geschäftsordnung des Raumordnungsbeirates auf und definieren Fristen sauber. Im Personalvertretungsgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten. Parallel ändern wir das Landespersonalvertretungsgesetz. Wir definieren die Dienststellen klarer und nehmen Kindergärten als Dienststellen in abgegrenzten Bereichen ausdrücklich auf. All diese Gesetze treten mit 1.1.26 in Kraft. Das stärkt Verantwortung und macht innere Abläufe schneller. Ich fasse zusammen: Weniger Instanzenzüge, klare Fristen, elektronische Einbringung statt Zettelwirtschaft, eindeutige Zuständigkeiten – das entlastet Bürger, Gemeinden, Betriebe, Ämter. Es entlastet daher die Verwaltung selbst. Jeder eingesparte Amtsweg, jede eingesparte Papierausfertigung, jede vermiedene Schleife im Instanzenzug – siehe Gemeinden – spart Zeit und Geld bei gleicher Rechtssicherheit. Daher, meine Damen und Herren, ersuche ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ, Abg. Mag. Hackl und Abg. Zauner.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger, ÖVP.
Abg. Heinreichsberger, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon einiges vorweggenommen. Es geht um das NÖ Deregulierungsgesetz, ein Gesetzespaket, das entrümpelt – nämlich 33 Landesgesetze – und drei davon vollständig aufhebt von den vielen Gesetzen, die es auch gibt. Und es ist auch wichtig zu erklären, dass ein Gesetzesbuch auch kein Geschichtsbuch sein soll. Darum muss man auch immer am aktuellen Stand sein, denn die Welt rund um uns entwickelt sich auch weiter. Daher braucht man auch eine neue und moderne, der Zeit angepasste, Gesetzgebung. Und dieser Auftrag zu dieser Aufgabenkritik und des Überdenkens auch der Verwaltungsreform war natürlich ein Auftrag, der auch hier im Landtag, im niederösterreichischen, beschlossen wurde, aufgegeben wurde und auch jetzt umgesetzt wurde mit einer Maßnahmenentscheidung, mit einer Analyse und vielen anderen Maßnahmen. Konkret wurden über 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung befragt, eingebunden, Ideen eingeholt und mehr als 5.000 Kernaufgaben wurden da auch erhoben und genauestens analysiert bzw. unter die Lupe genommen. Daraus entstanden dann 1.500 konkrete Verbesserungsvorschläge und diese wiederum hat man dann zu 180 Ideen verdichtet und einen Teil davon, einen Großteil davon, sehen wir auch heute hier zur Abstimmung auch vorgelegt. Es trifft eine breite Palette von Gesetzesmaterien und anderen gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen, die zu treffen sind. Aber eines haben sie alle gemeinsam: Sie sollen Effizienz herbeiführen, sie sollen transparent sein und gleichzeitig auch die Bürgernähe widerspiegeln. Denn eines muss uns klar sein: Die Verwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Selbstzweck, das schulden wir den Damen und Herren da draußen. Wir sollen den Menschen als Behörden auch dienen und nicht umgekehrt, denn es geht hier um Bürgerservice. Und ich möchte aber auch hier die Lanze brechen für alle Verwaltungen, die wir auch im Land landauf landab von der Gemeinde bis zur Landesebene auch haben – auch hier passt dieses Bürgerservice. Aber trotzdem, es ist immer wichtiger in Zeiten wie diesen, einer Digitalisierung und vieles andere auch noch näher bei den Damen und Herren in Niederösterreich dabei zu sein. Zusammengefasst: Im Drei-Punkte-Plan bedeutet die Grundlage für diese Reform die drei Säulen, nämlich der effizientere Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitereinsatz, was in der Bündelung von Kompetenzen mündet, nämlich die Amtssachverständigen werden künftig zentraler und zentral koordiniert, damit man rascher auf volatile Engpässe und kurzfristige Engpässe auch reagieren kann und eingreifen kann. Gleichzeitig auch die Vereinfachung von Verfahren, es wurde eh schon vieles erwähnt. Doppelgleisigkeiten werden da beseitigt, die Unternehmen erhalten juristische Ansprechpartner, die Verfahren begleiten und nicht kommentieren, sondern begleiten und das führt wiederum dazu, liebe Kollegin Collini, das hilft auch der Wirtschaft, wenn man jetzt irgendwelche Fragen hat und man wird auch beraten und begleitet, um auch schneller ans Ziel zu kommen, wenn es um verschiedenste rechtliche Materien auch geht. Und natürlich ganz wichtig: Die Forcierung der Digitalisierung und da gibt es verschiedene Geschwindigkeiten quer in Europa, aber auch in der Welt. Aber auch da beginnen wir auch mit digitalen Einreichmöglichkeiten, mit Onlineberatungen oder Verhandlungen und Besprechungen über Videokonferenzen. Da erspart man sich dann auch wieder Reisekosten und vieles andere auch. Und es ist auch wichtig im Backoffice-Management, wenn ich das so sagen darf. Wenn man digitale Daten hat, dann ist ja auch ein Prozess damit verbunden, der an sich dann weniger Zeit kostet, weil man dann schon eine digitale Dateneingabe hat und diese Daten auch dann besser analysieren kann und auch weiterverarbeiten kann, als wenn da jetzt 100.000 Zettel herumflattern und abgegeben werden. Natürlich, es braucht am Ende des Tages im Rahmen der Resilienz- und Krisensicherung immer beide Varianten, die offen sein sollten. Ja, das ist auch ganz klar, aber die Digitalisierung auch zur Datenauswertung ist auch eine der Zukunft. Dann sind wir auch beim Deregulierungsgesetz im Detail. Ich habe es schon erwähnt, eingangs: 33 Landesgesetze werden geändert, drei Gesetze vollständig aufgehoben. Auch hier wieder, wir haben es gehört: Die Abschaffung des zweigliedrigen Instanzenzuges, die Erweiterung digitaler Antragsmöglichkeiten, Streichung von entbehrlichen Vorschriften, Veranstaltungsanzeigen, Elektrizitätswesen und im Straßengesetz. Auch in der Raumordnung tut sich einiges. Der Entfall des Raumordnungsbeirates, Vereinfachungen im Jagd-, Pflanzenschutzmittel- und Veranstaltungsgesetz. Um was geht es ganz genau? Dass man auch effizienter wird. Und ich habe es vorher schon erwähnt: Ein Gesetzbuch und Gesetze sollen uns ja für die Zukunft weiter begleiten und auch stark und wettbewerbsfähig machen in einer globalen, sehr sich ändernden Welt. Und die Wirtschafts- und Wettbewerbsvorteile, gerade in Zeiten wie diesen, sind entscheidende Parameter und da spielen die Zeit und die Kosten natürlich, aber auch vor allem die Zeit, eine wesentliche Rolle. Die Abschaffung der Gebietsbauämter sind in den Paketen enthalten, die Einrichtung zentraler Verfahrenskoordination und 80 Prozent der Verfahren sollen innerhalb von zehn Wochen abgewickelt werden. Auch ein einheitliches System für Landesabgaben zur Vereinfachung der Finanzabläufe sollen da implementiert werden. Wie schon erwähnt: Die Landesverwaltung ist kein Selbstzweck, das ist ein Auftrag und das schulden wir den Landsleuten da draußen. Und jede Arbeitsstunde, die man da effizienter auch gestaltet, ist indirekt auch ein Stück Entlastung für unsere Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher da draußen, weil am Ende des Tages schlägt sich das auch in einem Budget nieder, wo wir wissen, dass die Lage generell hier auch sehr herausfordernd ist. Aber auch da ist es wichtig, mit gutem Beispiel auch voranzugehen. Verfahrensabwicklungen sollen statt 13 Wochen künftig nur zehn Wochen dauern. Auch hier wieder ein weiterer Fortschritt in der Schnelligkeit. Wir leben in einer schnelllebigeren Zeit, die Verwaltung und alles rundum muss sich auch daran anpassen. Unlängst... nein, es ist schon über ein Jahr her oder zwei Jahre... hatten wir einen Besuch im Haus der Digitalisierung – es war die estnische Botschafterin – und wir haben uns da ganz interessant über die Verwaltung der neuen Zeit ausgetauscht. Man muss wissen: Estland gilt als eines der modernsten, digitalsten Länder – ich sage jetzt einmal auf jeden Fall – Europas. Man muss aber auch wissen: Dieser Staat wurde Anfang der 90er nach dem Zerfall der Sowjetunion vom Reißbrett auf komplett neu geordnet. Und wir müssen wissen: Bei 1,3 Millionen Einwohnern ist man da auch ein bisschen flexibler. Man kommt in wenigen Mausklicks, sage ich jetzt einmal, zum Steuerbescheid und vieles andere. Auch Amtswege werden da digital auch erledigt. In diese Richtung wollen wir auch gehen. Das modernste Land, Bundesland auch Europas zu werden in der effizientesten und schnellsten Abwicklung. Also das Ziel ist ganz klar definiert: Klare Prozesse schaffen, wir übernehmen Verantwortung und wir wollen Schritt für Schritt das umsetzen, was wir gemeinsam hier auch erarbeitet haben und hoffentlich auch mit Mehrheit hier auch beschließen. Also zusammengefasst: Es geht um die Rechtsklarheit, es geht um die digitale Antragstellung, schnellere Genehmigungsverfahren, Einsparung von Zeit, Geld und Bürokratie und die Servicestelle. Natürlich haben die Vorrednerinnen schon angesprochen – ich glaube, die Helga Krismer-Huber war das – wir leben ja nicht allein. Niederösterreich, in Österreich, in Europa und vieles andere auch. Es gibt Einflüsse von außen, es gibt dicht verwogene und verwobene Gesetzesmaterien bis nach Brüssel hinaus – Normen, Gesetze – und da muss man auch schauen, dass man nicht Golden Plating betreibt, dass man effizienter auch wird. Und darum wollen wir auch einen Resolutionsantrag stellen, natürlich auch mit einem Wink nach Wien und nach Brüssel. Denn es ist schon wichtig, wenn die Dinge so zusammenfassen und zusammenhängen, dann ist es eine Kette von Ereignissen, wie es in einem Prozess üblich ist, die auch zusammenhängen. Und natürlich muss man auch sagen, was die Europäische Union betrifft: Es geht nicht immer nur ums Vernormen, die Europäische Union muss performen und sich um die wichtigen Dinge von Europa auch kümmern – Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Asylwesen, Zuwanderung und vieles andere auch. Daher auch dieser Resolutionsantrag, den ich jetzt auch stellen möchte, und zwar: Resolutionsantrag zum Antrag der Abgeordneten Mag. Hackl, Dorner u.a. betreffend NÖ Deregulierungsgesetz mit der Ltg.-798 betreffend Entbürokratisierung im Bundesrecht und EU-Recht. Der Antrag wurde ausgehändigt und liegt Ihnen vor, daher komme ich zur Beschlussformel. Ich stelle daher den Antrag:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und einen Austausch der Fachexpertinnen und Fachexperten des Amtes der NÖ Landesregierung und der zuständigen Bundesministerien betreffend, die im Rahmen der Aufgabenkritik der NÖ Landesverwaltung gesammelten legistischen und organisatorischen Änderungsvorschläge zur Verwaltungsvereinfachung auf Bundesebene und EU-Ebene zu initiieren und umzusetzen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte dann auch um die Debatte und die Abstimmung dieses Resolutionsantrages. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es um Weiterentwicklung geht, wenn es um den Zug nach vorne geht, den Zug zum Tor nämlich, dann ist es wichtig, dass wir zusammenhelfen. Und ja, den einen ist es zu wenig, den anderen ist es zu viel, aber am Ende des Tages ist es die Entwicklung, die uns weiterbringt, und dass wir anpacken und tatkräftig auch nach vorne schauen und, ich sage jetzt einmal, eine gewisse Einstimmigkeit auch haben in dem Haus, wenn es um die notwendigen Reformen geht, damit wir auch in eine Zukunft starten können. Wir wollen, dass ein Unternehmen in Wiener Neustadt früher mit der Erweiterung seiner Produktion beginnen kann, wenn es eine Produktion starten möchte. (Abg. Mag. Samwald: Der Schneeberger hat schon angerufen am Land.) Wir wollen, dass die Jungfamilie in Waidhofen ihr Bauansuchen künftig rasch erledigen kann, und dass eine Gemeinde in Mistelbach womöglich weniger Zeit mit Formalitäten und dazu noch mehr Zeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und intensiv auch verbringen kann. Das alles bringt dieses Paket. Daher bitte ich um die Zustimmungen dieser Anträge. Das ist der Sinn auch dieser Reform und das ist der Auftrag, dem wir auch hier in diesem Hohen Haus verpflichtet sind. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und LR Kasser.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.