Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-798/XX-2025 – NÖ Deregulierungsgesetz 2025
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zu Beginn kurz auf meine Vorredner eingehen. Frau Abgeordnete Collini, ich habe nicht gedacht, dass ich das so bald feststellen werde, aber ich muss das heute schon feststellen: Die Qualität des ehemaligen Abgeordneten Hofer-Gruber fehlt offensichtlich bei ihren Ausführungen. Der Helmut hat gewusst, wovon er redet. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Zu der Kritik an dem Deregulierungsgesetz. Ich erinnere, Sie haben einen eigenen Staatssekretär, der auf Bundesebene deregulieren soll. Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich in den letzten Monaten überhaupt irgendetwas von ihm gehört hätte. Und soweit mir bekannt, sind die NEOS auch in Wien wieder in einer Koalition und jeder, der die Wiener Stadtverwaltung kennt und die mit der Effizienz der NÖ Landesverwaltung vergleichen kann, weiß: Wien ist weit hinter uns, Niederösterreich ist um vieles effizienter. (Beifall bei der FPÖ, Abg. Zauner und Abg. Kainz.) Und sehr geehrte Frau Klubobfrau Krismer, ja, Sie haben gesagt, es ist noch mehr drinnen. Ich gebe Ihnen völlig recht. Natürlich ist noch mehr drinnen. Ich frage mich da nur: Was hat die grüne Regierungsbeteiligung in fünf Jahren Bundesregierung an Deregulierung oder Vereinfachung gebracht? Soweit ich mich ersinne, habt ihr das Leben für die Menschen eher komplizierter gemacht und nicht einfacher. Aber zum Inhalt, sehr geehrte Abgeordnete. Das Paket hat eine umfassende Zielsetzung. Wir wollen die Verwaltung für den Bürger einfacher machen, Verfahren beschleunigen und Kosten senken. Es geht nicht um Schlagworte, sondern um die Handgriffe, die im Alltag wirken: am Gemeindeamt, in der Bau- und Verkehrsverwaltung, bei Energieinfrastrukturprojekten, bis hin – und auch, wenn ihr das lächerlich gemacht habt – zu Stiftungen, Jagd und Fischerei. Wir folgen drei Leitprinzipien. Erstens: digital vor Papier. Zweitens: kürzere Wege, Instanzenzüge verschlanken. Drittens: Klarheit im Verfahren, eindeutige Zuständigkeiten, weniger Doppelgleisigkeiten. Und wie setzen wir das um? Was sind die Schritte? Kürzere Wege in den Gemeinden, innergemeindlicher Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich gestrafft. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Berufung gegen einen Bescheid, den ein Bürgermeister ausgelassen hat, den ein Bürgermeister beschieden hat... no na wird der Gemeindevorstand dem Bescheid oder der Stadtrat dem Bescheid zustimmen. Damit verzögere ich oder habe ich in der Vergangenheit einfach die Verfahren verzögert. Für den Beschwerdeführer oder für den, der den Bescheid bekämpft hat, hat sich überhaupt nichts geändert. Daher jetzt gleich der nächste Schritt zum Landesverwaltungsgericht. Das spart Zeit, Personal und Geld und schafft Rechtssicherheit vor Ort. Gleiches gilt da natürlich auch für Gemeindeverbände und Gemeindewasserleitungsverbände. Beim Straßengesetz legen wir die Zuständigkeiten klar dar. Gemeindestraßen-Zuständigkeit: Bürgermeister, Magistrat. Landesstraßen: Bezirkshauptmannschaft. Klare Begriffsbestimmungen, schlankeres Bewilligungsverfahren mit schriftlichem Parteiaufruf und eindeutigen Ladungen, wo eine Verhandlung nötig ist, beschleunigt Straßenbauprojekte und erhöht die Rechtssicherheit. Digital vor Papier, das wollen wir flächendeckend einführen. Wir erlauben und fördern elektronische Einbringungen in einer langen Liste von Materien – Stiftungs- und Fondsgesetz, Naturschutz, Campingplätze, Aufzugsordnung, Gassicherheitsgesetz, Krankenanstaltenrecht, Bestattung – jeweils mit dem einfachen Satz: "Sämtliche Anbringen können auch elektronisch eingebracht werden, Mehrfachausfertigungen entfallen." Meine Damen und Herren, das ist spürbare Bürokratieentlastung für Bürger, Gemeinden, Behörden und Betriebe. (Beifall bei der FPÖ.) Auch im Elektrizitätswesengesetz und im Starkstromwegegesetz stellen wir Antragsunterlagen, soweit technisch möglich, auf elektronisch bzw. zweifach-Papier um, streichen redundante Beilagen und regeln die elektronische Zustellung samt Teilnehmerverzeichnis. Das reduziert Projektvorlaufkosten und macht Verfahren planbarer. Klare Fristen, schnellere Entscheidungen: In der Bauordnung setzen wir verbindliche Entscheidungsfristen: grundsätzlich drei Monate für § 14-Verfahren und für § 7 Absatz 6 acht Wochen für Teilbewilligungen nach § 10. Sechs Wochen Prüffrist für Anzeigen für Anlagen der erneuerbaren Energie, Vervollständigkeitsbestätigungen binnen 45 Tagen und dann drei Monate bis zum Bescheid. Das bringt Tempo ohne Qualitätseinbußen. Gleichzeitig haben Beschwerden bei Baueinstellungen keine aufschiebende Wirkung. Stillstand wird nicht künstlich verlängert. Im Grundverkehr schaffen wir eine klare Maximaldauer. Bei Rechtserwerb zu beruflichen Zwecken muss binnen drei Monaten entschieden werden, ohne unnötigen Aufschub. Das ist standortfreundlich und rechtsklar. Im Forstausführungsgesetz entschlacken wir beim Teilungsverbot. Grenzberichtigungen, Ersitzungen und Fälle, in denen der Benützungsabschnitt "Wald" gar nicht betroffen ist, brauchen keine forstbehördliche Bewilligung mehr. Außerdem, elektronische Einbringung ist möglich. Auch das erspart Wege und beschleunigt Liegenschaftsvorgänge. Veranstaltungsgesetz ordnet die Ankündigungspflichten und Jugendschutz bei Filmen neu. Das ist praxistauglich mit klaren Altersgrenzen und Pflichten der Betreiber. Die Behörde kann Veranstaltungen räumen, wenn unzumutbare Belästigungen, Sicherheitsgefahren oder Überschreitungen der Besucherzahl vorliegen. Präziser Schutz ohne Bürokratieballast. Zum Thema Landwirtschaft, Jagd, Fischerei. Auch hier eine Änderung mit Hausverstand. Beim Pflanzenschutzmittelgesetz schaffen wir einen realistischen Digitalpfad. Wer Aufzeichnungen nicht per DEVI elektronisch führt, muss sie bis 30. Jänner des Folgejahres in ein offenes elektronisches Format überführen. Weiterbildungskurse anderer Anbieter werden anerkannt, wenn gleichwertig, unbürokratisch und sachorientiert. Sogar das Bienenzuchtgesetz wird einfacher. Wanderung der Bienen zulässig mit Zustimmung des Grundeigentümers und Haftpflichtversicherungen, Meldung fünf Tage vorher an den Bürgermeister, klare Strafbestände, klare Zuständigkeiten. Im Jagdgesetz werden die Formulare modernisiert, vereinfachen die Ladungen, ermöglichen Bankgarantien, Bürgschaften für Kautionen EU/EWR-weit, digitalisieren Abschussplan und Abschusslisten mit Datentransfer an die Behörde und präzisieren Befugnisse der Jagdschutzorgane im Rahmen des VStG. Das spart Papier, reduziert Wege und schafft Klarheit für Reviere und Behörden. (Beifall bei der FPÖ.) Auch im Fischereigesetz werden die Festnahmemöglichkeiten für die Aufseher klar geregelt. Vorläufig beschlagnahmte Gegenstände gehen unverzüglich an die Behörde. Klarer und rechtssicherer Rahmen. Zum Thema Energie, Infrastruktur, Raumordnung: Im ElWG fallen überholte Beilagen weg. Elektronische Einbringungen samt Zustellregeln werden Standard. Wo keine baurechtlichen Bewilligungen nötig sind, gelten bautechnische Mindeststandards sinngemäß. Das verhindert Graubereiche. Zum Starkstromwegegesetz: Elektronisch statt Papiervervielfältigung, zusätzliche Papierausfertigung nur noch, wenn mehrere Gemeinden betroffen sind. Auch das ist schlank und zweckmäßig. In der Raumordnung präzisieren wir Laufzeiten und Übergänge, heben die alte Geschäftsordnung des Raumordnungsbeirates auf und definieren Fristen sauber. Im Personalvertretungsgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten. Parallel ändern wir das Landespersonalvertretungsgesetz. Wir definieren die Dienststellen klarer und nehmen Kindergärten als Dienststellen in abgegrenzten Bereichen ausdrücklich auf. All diese Gesetze treten mit 1.1.26 in Kraft. Das stärkt Verantwortung und macht innere Abläufe schneller. Ich fasse zusammen: Weniger Instanzenzüge, klare Fristen, elektronische Einbringung statt Zettelwirtschaft, eindeutige Zuständigkeiten – das entlastet Bürger, Gemeinden, Betriebe, Ämter. Es entlastet daher die Verwaltung selbst. Jeder eingesparte Amtsweg, jede eingesparte Papierausfertigung, jede vermiedene Schleife im Instanzenzug – siehe Gemeinden – spart Zeit und Geld bei gleicher Rechtssicherheit. Daher, meine Damen und Herren, ersuche ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ, Abg. Mag. Hackl und Abg. Zauner.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

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- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs