Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-798/XX-2025 – NÖ Deregulierungsgesetz 2025
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Collini (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegenschaft! Sehr geehrte Zuhörerinnen! Seit ein paar Monaten unterzieht sich die NÖ Landesverwaltung ja einer Aufgabenkritik. Das entnimmt man jedenfalls den Medien. Wie jedoch genau die Prozesse ablaufen oder ob sie bereits abgelaufen sind, was die wesentlichen Ziele, Erkenntnisse oder auch daraus abgeleiteten Maßnahmen sind, das weiß man nicht. Wir haben dazu auch schon Anfragen eingebracht an die NÖ Landesregierung und wie wir es gewohnt sind – wie so oft – wurden die wesentlichen Fragen hier nicht beantwortet. So, jetzt haben wir heute ein großes Gesetzespaket hier. Offenbar soll das die erste Maßnahme sein aus dieser Aufgabenkritik und die Landesregierung bezeichnet das als Reformpaket und das Ziel soll sein, unter anderem, ich zitiere das aus dem Antrag: "Gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit." Das soll das Ziel sein. Werte Hörerschaft, also ich werde jetzt einfach einmal kurz ausschildern, was jetzt hier neu kommt und was kommt, wenn es künftig anders ist. Sie können dann einfach selbst beurteilen, ob das für Sie eine Reform ist und ob es zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes auch beitragen wird. Zusammengefasst handelt es sich im Wesentlichen um drei Neuerungen. Das Erste ist, es werden drei Gesetze gestrichen. Von den 320 Landesgesetzen mit 110.000 Paragrafen, die wir haben, streichen wir – Achtung! – das Amtshaftungsausgleichfondsgesetz, das Sammlungsgesetz und das Gesetz über Jagd- und Fischereiaufseher, das wird integriert ins Jagdgesetz. Also da kann man selbst schon einmal überlegen, ob das wirklich eine spürbare Erleichterung für Bürgerinnen und Unternehmen ist oder für die Gemeinden, wie man das angekündigt hat. Der zweite Punkt, das ist so quasi das zentrale Element dieser Reform. Das ist die Reduktion des zweigliedrigen Instanzenzugs auf der Gemeindeebene. Na, was ist denn das? Also künftig ist es so: Wenn jemand eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Gemeinde einlegt, dann werden sich das eben künftig nicht mehr zwei Instanzen anschauen – nämlich der Gemeindevorstand und der Stadtsenat und der Bürgermeister –, sondern nur noch der Bürgermeister. Und das klingt im ersten Moment, finde ich auch, eigentlich gar nicht so schlecht, weil es mag schon eine Vereinfachung auf der Gemeindeebene bringen. Aber in Wahrheit geht es auch – und wir haben das auch im Ausschuss diskutiert – um wie viele Verfahren es hier eigentlich pro Jahr geht, wie viele Vereinfachungen das wirklich bringt? Also am Ende des Tages haben auch die Kolleginnen Bürgermeister, Kollegen Bürgermeister in den Gemeinden gemeint: "Ja, es sind zwei, drei bis fünf Verfahren pro Jahr. Mehr ist es nicht." Also auf der Gemeindeebene sind es Peanuts und jetzt hört bitte zu, weil es gibt schon eine wichtige Tangente, auf die ich hinweisen möchte! Wir werden dem Antrag zustimmen, weil ich froh bin, dass wenigstens irgendwo etwas weitergeht, aber man hat das nicht ganz zu Ende gedacht. Und was hat man nicht zu Ende gedacht? Was zwei bis fünf Verfahren auf Gemeindeebene sind, sind dann beim Landesverwaltungsgericht – wo es vielleicht hinkommt – 573 x 3, vielleicht 1.500 Verfahren. (Unruhe bei Abg. Zauner.) Und man weiß nicht, was es dort für Auswirkungen hat, man hat das nicht evaluiert, man hat das nicht bedacht (Unruhe bei Abg. Zauner.), man hat die Ressourcen hier nicht aufgefahren und ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht zwingend heißt jetzt, dass diese Verfahren wirklich schneller für die Beschwerdeführerinnen werden, weil es am Verwaltungsgericht wahrscheinlich hängenbleibt. Da könnt ihr mit dem Kopf schütteln, wie ihr wollt, wir werden es einfach evaluieren, was da passiert. Ich möchte nur darauf hinweisen. (Unruhe bei Abg. Kaufmann, MAS und Abg. Zauner.) Was ist der dritte Punkt, der geändert wird? Das ist wirklich ein Fortschritt. Da ist es eher überraschend, dass man das nicht schon lange gemacht hat, und zwar, dass man endlich Anbringen, auch digital einbringen kann und nicht mit drei Kopien auf ein Gemeindeamt gehen muss, was ja eigentlich bisher lächerlich war. Also es ist super! So. Aber prinzipiell ist dieses Deregulierungspaket für die Einordnung, auch für die Zuhörerinnen... hm, kann man selbst beurteilen. Ich kann für mich nur sagen, ein großer Wurf ist es jetzt nicht wirklich und vor allen Dingen ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit jetzt ehrlich gesagt eigentlich auch nicht. Also ich verstehe unter Reformen etwas anderes und ich habe schon auch die Wahrnehmung, dass SCHWARZ-BLAU hier beim Reformthema überhaupt in Niederösterreich nicht in die Gänge kommt. Und das ist schon traurig, weil wir wissen alle, dass unsere Betriebe dringend Entlastung brauchen – das wäre nämlich etwas für den Wirtschaftsstandort – durch Entbürokratisierung und wir brauchen auch endlich diese Effizienz im System. Wir müssen dort Geld finden, weil Sie wissen das auch – über den horriblen Nachtragsvoranschlag werden wir nachher eh noch diskutieren: Wir können uns das, so wie wir das in der Zwischenzeit machen, einfach so nicht mehr leisten. (Beifall bei den NEOS.) Ich habe eh schon gesagt: Dem Antrag werden wir zustimmen, auch wenn es nur Minischritte sind. Es geht etwas weiter, aber Reform ist das nicht. Für echte Reformen, da braucht es deutlich mehr Anstrengen. So, was könnte man tun, um das Gesetzesdickicht tatsächlich zu lichten? Da gibt es zwei Vorschläge, die klingen sehr simpel, sind sie auch, würden sehr viel bringen. Wir diskutieren das oder bringen das immer wieder vor, diese Idee, Sunset-Klauseln einzuführen. Was ist das genau? Wenn man ein neues Gesetz hereinbringt, nach einer gewissen Zeit läuft es einfach ab, außer nach einer Evaluierung, dass man sagt, man will es aktiv halten. Oder das Zweite: One-in-two-out-Mechanismus. Für jede neue Regelung, die kommt, muss man schauen, dass man zwei alte loswird. Und natürlich haben wir noch ganz ein leidiges Thema – vor allen Dingen, wenn man sich diese Gesetzesflut jetzt anhört, die hier eine kleine Änderung bekommt – und das ist natürlich, dass wir in neun Bundesländern zum Teil neun unterschiedliche Landesgesetzgebungen haben. Auch da wäre es sinnvoll, dass man sich Bundesländer... gemeinsam zusammensetzt, dass wir Modellgesetze schaffen und das vereinheitlichen. Zum Beispiel das Veranstaltungsrecht, die Baurechte, die Verfahrensstandards im Naturschutz und irgendwie ist es dann auch skurril, wenn man sich denkt, es gibt eine NÖ Aufzugsordnung, ein NÖ Campinggesetz, ein NÖ Bienengesetz – also nach Entlastung klingt das nicht. Also was ist zu tun? Der Landesregierung kann ich sagen: Handbremse lösen, in den Reformgang schalten und diesen Boost-Knopf drücken! Das wäre wichtig und richtig und sinnvoll. Und nachdem wir jetzt die zwei Tagesordnungspunkte zusammengezogen haben, haben wir jetzt auch noch das Thema mit der Auflassung der "Baumämter", dass wir besprechen sollen. Ich kann nur sagen, im Antragstext, sehr geehrte Herren der... ich weiß nicht, der kommt vom?... Herr Hauer steht da herinnen... ich hoffe, wir gehen mit anderen Dingen nicht so um wie mit Antragstexten – so achtlos – weil "Baumämter" gibt es bei aller Bürokratie, die wir in Niederösterreich haben, Gott sei Dank noch keine, sondern es geht um die Bauämter, die aufgelassen werden. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, aber die könnten wir einführen. Bin sehr dafür!) Es soll eine Reform sein, finde ich grundsätzlich gut. Was die Reform bringt, weiß ich noch nicht. Wir werden dazu eine Anfrage machen, weil ich kann mir nicht vorstellen, dass die laut Dienststellenplan 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter ihren Job verlieren werden. Davon gehe ich nicht aus. Aber was offensichtlich wichtig ist, dass sich bei dem Personalvertretungsgesetz etwas tut, wenn man das berücksichtigt, wenn es hier eine Änderung gibt. Da sieht man, wo der Schwerpunkt der Parteipolitik in Niederösterreich liegt. Ja, und last but not least: Sie werden auch einen... die ÖVP/FPÖ, wenn ich das richtig sehe... einen Resolutionsantrag einbringen. Es geht um Entbürokratisierungsmaßnahmen im Bund. Ist alles gut und recht, kann man auch mitgehen. Ich finde es nur einigermaßen skurril, wenn man weiß, dass diese Themen eh quasi jetzt in Verhandlungen sind, dem Bund hier etwas auszurichten, was er tun kann. Ich fände es spannender, wenn wir in Niederösterreich draufschauen, was wir beitragen können, dass beim Thema Reformieren etwas vorangeht. (Beifall bei den NEOS.)
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