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Tagesordnungspunkt 6  Vorlage der Landesregierung betreffend Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG)

zur 30. Landtagssitzung

Zusammenfassung

30. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.09.2025

Antrag des Gesundheits-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-764/XX-2025 – Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG)

Berichterstatter

  1. Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtChristoph Kainz (ÖVP)

Redner

  1. Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtMag. Edith Kollermann (NEOS)
  2. Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtMag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE)
  3. Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtMag. Karin Scheele (SPÖ)
  4. Richard Punz (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtRichard Punz, BA (FPÖ)
  5. Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und SitzungsberichtDoris Schmidl (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Präsident Mag. Wilfing: …und wir kommen zur weiteren Tagesordnung. Bevor ich in diese eingehe, darf ich die Seniorinnen und Senioren aus Gars am Kamp auf der Galerie links und rechts herzlich begrüßen. (Beifall im Hohen Hause.) Wir setzen fort mit der Ltg.-764, Vorlage der Landesregierung betreffend Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kainz, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich erstatte Bericht über den Antrag des Gesundheits-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich. Das Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich stellt die gesetzliche Grundlage für die spezialisierten mobilen und Hospiz- und Palliativversorgungsangebote und deren Finanzierung dar. Ich darf daher zum Antrag kommen.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich wird genehmigt und

2. die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Ich darf Sie ersuchen, Herr Präsident, in die Debatte einzusteigen und die Abstimmung darüber durchzuführen.

Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort kommt die Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Die vorliegende Gesetzesänderung zur Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich ist ohne Zweifel ein wichtiger Schritt, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdig zu begleiten. Und gerade deshalb müssen wir auch die Rückmeldungen aus dem Begutachtungsverfahren sehr gut anschauen. Der Rechnungshof merkt an, dass die finanziellen Auswirkungen des Entwurfs nicht ausreichend dokumentiert sind und das zu Recht. Bei den Zweckzuschüssen, da ist die Verteilung ja klar, da gibt es ja diese Drittelung zwischen Bund, Sozialversicherung und Land. Aber alle darüberhinausgehenden Kosten müssen vom Land NÖ getragen werden. Ohne klare Zahlen bleibt aber vieles im Dunkeln und es ist gerade wichtig, dass hier Vertrauen geschaffen wird, dass es auch umsetzbar ist, und zwar gerade wenn es um Pflege und Gesundheit geht. Auch die Landesgesundheitsagentur weist in ihrer Stellungnahme auf Unklarheiten hin. Kosten können schwer abgeschätzt werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit den IT-Schnittstellen. Ebenso ist offen, wie die Datenerhebung und die Datenübermittlung konkret erfolgen sollen. Und sie mahnt zu Recht auch an, dass Übergangsfristen beachtet werden oder eingeführt werden sollen, damit die Umsetzung nicht an praktischen Hürden scheitert. Meine Damen und Herren, diese Kritikpunkte dürfen wir nicht einfach überhören. Denn gute Absichten allein genügen nicht. Wir brauchen einen realistischen, einen nachvollziehbaren und einen praktikablen Rahmen. Eine lapidare Kenntnisnahme einer Stellungnahme ist hier zu wenig. Und lassen Sie mich noch einen Punkt hervorheben, und zwar die Stellungnahme der Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ. Hier wird darauf hingewiesen, dass eine funktionierende Hospiz- und Palliativversorgung ohne die Hausärztinnen und Hausärzte nicht funktionieren kann. Sie sind der erste und oft letzte ärztliche Kontakt für schwerkranke Menschen, die rund um die Uhr für Hilfe, für Notfälle auch zur Verfügung stehen, Hausbesuche machen und die Einbindung in finanzielle Fördermöglichkeiten, die Einbindung in Palliativnetzwerke und auch die Berücksichtigung bei Fortbildungsmaßnahmen ...das sind sehr gerechtfertigte Forderungen der Ärztekammer. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz bietet die Chance, eine hochwertige und flächendeckende Palliativversorgung langfristig abzusichern, aber wir sollten die Hinweise der Expertinnen und Experten ernst nehmen: Transparenz bei den Kosten, klare Vorgaben für die Umsetzung und eine ausdrückliche Anerkennung der zentralen Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte. Und wenn wir diese Punkte – und nur dann, wenn wir diese Punkte berücksichtigen – dann wird dieses Gesetz das leisten können, was es verspricht: den Menschen in Niederösterreich am Ende ihres Lebens die bestmögliche Versorgung und Begleitung zu garantieren. Wir werden der Änderung zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.

Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, wir haben nicht oft Gesetzesvorlagen hier im Hohen Haus in letzter Zeit, aber das ist jetzt eine, die wirklich sinnvoll ist. Ist zwar nicht aus eigener Kraft, sondern aufgrund des Bundesgesetzes notwendig, aber trotzdem. Für mich ist eine hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems, weil sie Würde, Menschlichkeit und Lebensqualität bis zuletzt gewährleistet. Sie ist für mich Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft, die Schwäche und Endlichkeit nicht verdrängt, sondern fürsorglich begleitet – und das in einer der verletzlichsten Phasen des Lebens. Und jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, am Lebensende schmerzfrei zu sein und in Würde Abschied zu nehmen. Angehörige, die diesen Weg begleiten, sollen entsprechende Unterstützung erhalten. Und Aufgabe der Gesetzgebung ist es, diese Versorgung als festen Bestandteil der Sozial- und Gesundheitspolitik sicherzustellen. Die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung, um die es hier heute geht – und es geht nur um diese – umfasst die Begleitung und aktive Betreuung von palliativ Erkrankten und sterbenden Menschen jeden Alters und ihrer An- und Zugehörigen. Die stationären und teilstationären Angebote der spezialisierten Versorgung haben eine gesetzliche Grundlage – nämlich im Sozialhilfegesetz – die mobilen Dienste bisher keine. Und dieses vorliegende Gesetz schafft eben diese bisher fehlende gesetzliche Grundlage für die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung. Die Leistungen sollen für jede Person in Niederösterreich niederschwellig – ganz wichtig – und wohnortnah – ebenso wichtig – verfügbar sein, wobei auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und deren Familien und von Erwachsenen ganz individuell eingegangen wird. Sichergestellt wird diese Versorgung durch multiprofessionelle Teams und in den mobilen Hospiz-Teams auch durch ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeiterinnen. Und ich möchte es hier an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen: Diesen Mitarbeiterinnen gebührt ein ganz, ganz herzlicher Dank für ihre wichtige Arbeit. (Beifall bei den GRÜNEN, Abg. Schmidl und Abg. Mag. Scheele.) Das vorliegende NÖ Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz bietet eben die gesetzliche Grundlage für die Förderung und den Betrieb der mobilen Angebote, und zwar in verschiedenen Formen. Da sind einerseits die mobilen Palliativ- und Kinderpalliativ-Teams, Palliativkonsiliardienste, Hospiz- und Kinderhospiz-Teams und – was auf der bundesgesetzlichen Ebene nicht dargestellt ist – von kombinierten Palliativ-Teams. Das Land NÖ hat als Träger dieser spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung genau diese langfristig sicherzustellen, weiterzuentwickeln und durch Förderungen zu unterstützen. Auf diese Förderungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch, und es wurde hier angekündigt, dass es ehebaldigst Richtlinien dafür geben wird. Es wird eine zentrale Datenbank geben und dadurch die Schnittstelle zur Notruf NÖ GmbH und zur NÖ Landesgesundheitsagentur gegeben sein. Das macht die Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten im Notfall deutlich einfacher. Und das möchte ich auch einmal sagen: Hier nimmt Niederösterreich eine Vorreiterrolle ein. Wir begrüßen also dieses Gesetz ausdrücklich und werden ihm natürlich auch zustimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ.

Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätinnen! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetz mit voller Überzeugung zu. Es ist ein wichtiger Schritt. Manchmal klingt die gesetzliche Verankerung sehr trocken, aber wir wissen, es ist wichtig, um einen Bereich nachhaltig auch abzusichern. Und es ist ja auch nicht so, dass es nur um eine gesetzliche Verankerung geht, sondern es steht ja auch drinnen, dass wir in diesem Bereich der Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, in diesem Bereich, den wir noch immer gerne ein bisschen von uns schieben, auch wenn hier schon viel gearbeitet und verbessert wurde, dass es enttabuisiert wird, dass wir über dieses schwierige Thema reden, dass das Angebot ausgebaut werden muss. Und ich gebe meiner Vorrednerin, der Kollegin Moser, recht, dass wir ja nur über diese spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung hier das Gesetz beschließen, dass es – glaube ich – für alle Handelnden klar ist, dass wir eine Grundversorgung brauchen, dass hier vor allem der niedergelassene Bereich gefordert ist. Aber das Gesetz bezieht sich eben ganz speziell auf die flächendeckende Versorgung in Niederösterreich mit dieser spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung. Ich denke mir, dass es auch wichtig ist, hier anzusprechen, dass nicht nur die Betroffenen die Unterstützung brauchen, sondern vor allem auch die Angehörigen die Unterstützung brauchen und die Betreuenden aus den Gesundheitsberufen. Und es ist auch ganz wichtig, hier zu unterscheiden zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in dieser schwierigen Situation qualitative, professionelle Hilfe brauchen. Ich möchte mich auch den Dankesworten anschließen für alle, die in diesem Teil der Gesundheitsversorgung aktiv sind. Ich war vor zwei Jahren bei der Fachtagung dabei und ich werde das nie vergessen, wo Menschen, die im Palliativbereich arbeiten, gesagt haben: "Zuletzt stirbt die Hoffnung", und jemand hat gesagt: "Nein, zuletzt stirbt der Humor." Und ich denke mir, das ist schon etwas auch, was man mitnehmen kann, dass man in schwierigen Situationen hier durch gute professionelle Betreuung, auch engagierte ehrenamtliche Betreuung hier sehr lange den Humor nicht verlieren kann, nicht verlieren muss. Und in dem Sinne ein herzliches Dankeschön für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich und wir stimmen voller Überzeugung diesem Gesetz gerne zu. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Richard Punz, FPÖ, das Wort.

Abg. Punz, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Das Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich ist nicht nur eine technische Anpassung, sondern in erster Linie eine Antwort auf die realen Bedürfnisse von Patienten und ihren Familien. Das Gesetz betrifft nicht irgendeinen abstrakten Bereich, es betrifft die Menschen in ihrer letzten Phase des Lebens. Menschen, die schwer krank sind und deren größte Hoffnung nicht immer Heilung, sondern Würde, Schmerzfreiheit und Geborgenheit ist. Und das betrifft auch die Angehörigen, die oft an der Grenze ihrer Kräfte sind. Bereits in der Vergangenheit wurden hier viele wertvolle Strukturen geschaffen, aber die Anforderungen unserer Zeit haben sich verändert. Wir wissen, die Menschen werden immer älter und viele Menschen wünschen sich, gerade die letzte Lebensphase zu Hause oder zumindest in einem wohnortnahen Bereich verbringen zu dürfen. Um das möglich zu machen, brauchen wir mobile Teams mit einem auf die Bedürfnisse abgestimmten, angepassten Angebot qualitativ hochwertiger Begleitung. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist die Grundlage dafür, dass wir es schaffen können, eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung sicherzustellen, um eben die Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden, dort, wo die Menschen sich am wohlsten fühlen, sicherzustellen. Wir schaffen die Grundlage für spezialisierte Teams, die auch auf besondere Bedürfnisse gerade bei betroffenen Kindern und Jugendlichen eingehen und die Angehörigen da unterstützen, wo oft langfristig und flexible Unterstützung erforderlich ist. Es soll die Grundlage dafür sein, eine bessere Vernetzung und Koordinierung zu schaffen und eben auch Qualitätsstandards, die eine optimale Betreuung gewährleisten sollen. Damit stellen wir sicher, dass die spezialisierten Angebote bedarfsgerecht geplant werden können, verfügbar sind und die notwendige Betreuung auch im Bedarfsfall nahtlos und kontinuierlich weitergeführt werden kann. Es geht hier weniger um Zahlen und Paragraphen, sondern um den Kern unserer Gesellschaft. Es ist ein klares Bekenntnis, dass Menschen in besonders schweren Zeiten und auch die Mitmenschen nicht alleine gelassen werden, dass sie unterstützt werden, die Betroffenen gezielt, vor allem eben auch die Familien und Angehörigen, nicht im Stich gelassen werden. Niederösterreich nimmt hier Verantwortung für die Menschen in diesen besonders schwierigen Zeiten und auch ich möchte Danke sagen an alle, die dazu beitragen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster erteile ich der Frau Abgeordneten Doris Schmidl, ÖVP, das Wort.

Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Landesrätin! Hohes Haus! Die Hospiz- und Palliativversorgung ist ein Ansatz der ganzheitlichen Betreuung und Begleitung und Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen und ihren Familien. Hierzu stellen professionelle Teams palliativ erkrankte Menschen mit den individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt, damit körperliche Symptome und psychische Probleme gelindert werden können. Wesentlich ist darüber hinaus die Begleitung der An- und Zugehörigen. Wer wird aller betreut? Palliativpatientinnen und Palliativpatienten sind schwerst erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung, mit dem Bedarf an modular abgestufter, spezialisierter Hospiz- und Palliativversorgung über den gesamten Krankheitsverlauf und unheilbar kranke und sterbende Erwachsene in einer komplexen Situation, in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium. Die Kosten für 2024 betrugen laut Bundesdatenbank 20,8 Millionen Euro. Niederösterreichweit begleiteten im Jahr 2024 in den Hospizteams für Kinder und Erwachsene 606 ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 51.951 Stunden 1.910 Patientinnen und Patienten. In Palliativteams für Kinder und Erwachsene begleiteten 493 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen insgesamt 8.803 Patienten. In den stationären Hospizen wurden 547 Patientinnen und Patienten von 194 Mitarbeiterinnen betreut. Ziele dieses Gesetzes über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich sind: Flächendeckende Versorgung von Palliativpatienten durch spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich; die betroffenen Menschen sowie deren Angehörige sollen wohnortnahe entsprechend ihren aktuellen Bedürfnissen durch unterschiedliche Hospiz- und Palliativversorgungsangebote qualitativ hochwertig begleitet werden; Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Planung, Finanzierung und den Betrieb der Angebote sowie die Überbringung der Kriterien zur Erfüllung der Bundesvorgaben an die Träger. Weiters: Effizienzsteigerung durch Harmonisierung von Verwaltungsdaten und Darstellung der auf Bundesebene nicht geregelten kombinierten Palliativteams, die die Funktion von Palliativkonsiliardiensten und mobilen Palliativteams erfüllen; Schaffung einer datenschutzrechtlichen Basis zur Datenverarbeitung sowie für zukunftsfähige technische Weiterentwicklung und eine gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Hospiz NÖ als geeignete Einrichtung für die koordinierende Aufgabe des Landes. Wir sind mit diesem Gesetz Vorreiter im Bundesland Niederösterreich, auf das wir besonders stolz sein können, besonders mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ehrenamtlich sehr viel leisten. Für all jene, die unsere Hilfe brauchen, werden wir dieses Gesetz zum Leben erwecken. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und LR Mag. Teschl-Hofmeister.)

Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung…

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (598 KB)

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