Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-764/XX-2025 – Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Landesrätin! Hohes Haus! Die Hospiz- und Palliativversorgung ist ein Ansatz der ganzheitlichen Betreuung und Begleitung und Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen und ihren Familien. Hierzu stellen professionelle Teams palliativ erkrankte Menschen mit den individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt, damit körperliche Symptome und psychische Probleme gelindert werden können. Wesentlich ist darüber hinaus die Begleitung der An- und Zugehörigen. Wer wird aller betreut? Palliativpatientinnen und Palliativpatienten sind schwerst erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung, mit dem Bedarf an modular abgestufter, spezialisierter Hospiz- und Palliativversorgung über den gesamten Krankheitsverlauf und unheilbar kranke und sterbende Erwachsene in einer komplexen Situation, in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium. Die Kosten für 2024 betrugen laut Bundesdatenbank 20,8 Millionen Euro. Niederösterreichweit begleiteten im Jahr 2024 in den Hospizteams für Kinder und Erwachsene 606 ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 51.951 Stunden 1.910 Patientinnen und Patienten. In Palliativteams für Kinder und Erwachsene begleiteten 493 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen insgesamt 8.803 Patienten. In den stationären Hospizen wurden 547 Patientinnen und Patienten von 194 Mitarbeiterinnen betreut. Ziele dieses Gesetzes über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich sind: Flächendeckende Versorgung von Palliativpatienten durch spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich; die betroffenen Menschen sowie deren Angehörige sollen wohnortnahe entsprechend ihren aktuellen Bedürfnissen durch unterschiedliche Hospiz- und Palliativversorgungsangebote qualitativ hochwertig begleitet werden; Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Planung, Finanzierung und den Betrieb der Angebote sowie die Überbringung der Kriterien zur Erfüllung der Bundesvorgaben an die Träger. Weiters: Effizienzsteigerung durch Harmonisierung von Verwaltungsdaten und Darstellung der auf Bundesebene nicht geregelten kombinierten Palliativteams, die die Funktion von Palliativkonsiliardiensten und mobilen Palliativteams erfüllen; Schaffung einer datenschutzrechtlichen Basis zur Datenverarbeitung sowie für zukunftsfähige technische Weiterentwicklung und eine gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Hospiz NÖ als geeignete Einrichtung für die koordinierende Aufgabe des Landes. Wir sind mit diesem Gesetz Vorreiter im Bundesland Niederösterreich, auf das wir besonders stolz sein können, besonders mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ehrenamtlich sehr viel leisten. Für all jene, die unsere Hilfe brauchen, werden wir dieses Gesetz zum Leben erwecken. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und LR Mag. Teschl-Hofmeister.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- St. Pölten
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich