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  6. Redebeitrag von Mag. Edith Kollermann

Redebeitrag von Mag. Edith Kollermann  Vorlage der Landesregierung betreffend Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG)

zur 30. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 6 der 30. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.09.2025

Antrag des Gesundheits-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-764/XX-2025 – Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Die vorliegende Gesetzesänderung zur Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich ist ohne Zweifel ein wichtiger Schritt, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdig zu begleiten. Und gerade deshalb müssen wir auch die Rückmeldungen aus dem Begutachtungsverfahren sehr gut anschauen. Der Rechnungshof merkt an, dass die finanziellen Auswirkungen des Entwurfs nicht ausreichend dokumentiert sind und das zu Recht. Bei den Zweckzuschüssen, da ist die Verteilung ja klar, da gibt es ja diese Drittelung zwischen Bund, Sozialversicherung und Land. Aber alle darüberhinausgehenden Kosten müssen vom Land NÖ getragen werden. Ohne klare Zahlen bleibt aber vieles im Dunkeln und es ist gerade wichtig, dass hier Vertrauen geschaffen wird, dass es auch umsetzbar ist, und zwar gerade wenn es um Pflege und Gesundheit geht. Auch die Landesgesundheitsagentur weist in ihrer Stellungnahme auf Unklarheiten hin. Kosten können schwer abgeschätzt werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit den IT-Schnittstellen. Ebenso ist offen, wie die Datenerhebung und die Datenübermittlung konkret erfolgen sollen. Und sie mahnt zu Recht auch an, dass Übergangsfristen beachtet werden oder eingeführt werden sollen, damit die Umsetzung nicht an praktischen Hürden scheitert. Meine Damen und Herren, diese Kritikpunkte dürfen wir nicht einfach überhören. Denn gute Absichten allein genügen nicht. Wir brauchen einen realistischen, einen nachvollziehbaren und einen praktikablen Rahmen. Eine lapidare Kenntnisnahme einer Stellungnahme ist hier zu wenig. Und lassen Sie mich noch einen Punkt hervorheben, und zwar die Stellungnahme der Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ. Hier wird darauf hingewiesen, dass eine funktionierende Hospiz- und Palliativversorgung ohne die Hausärztinnen und Hausärzte nicht funktionieren kann. Sie sind der erste und oft letzte ärztliche Kontakt für schwerkranke Menschen, die rund um die Uhr für Hilfe, für Notfälle auch zur Verfügung stehen, Hausbesuche machen und die Einbindung in finanzielle Fördermöglichkeiten, die Einbindung in Palliativnetzwerke und auch die Berücksichtigung bei Fortbildungsmaßnahmen ...das sind sehr gerechtfertigte Forderungen der Ärztekammer. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz bietet die Chance, eine hochwertige und flächendeckende Palliativversorgung langfristig abzusichern, aber wir sollten die Hinweise der Expertinnen und Experten ernst nehmen: Transparenz bei den Kosten, klare Vorgaben für die Umsetzung und eine ausdrückliche Anerkennung der zentralen Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte. Und wenn wir diese Punkte – und nur dann, wenn wir diese Punkte berücksichtigen – dann wird dieses Gesetz das leisten können, was es verspricht: den Menschen in Niederösterreich am Ende ihres Lebens die bestmögliche Versorgung und Begleitung zu garantieren. Wir werden der Änderung zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (598 KB)

Zur Person

Edith Kollermann

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Edith Kollermann öffnen


zur 30. Landtagssitzung
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