Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-764/XX-2025 – Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich (NÖ HosPalVG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, wir haben nicht oft Gesetzesvorlagen hier im Hohen Haus in letzter Zeit, aber das ist jetzt eine, die wirklich sinnvoll ist. Ist zwar nicht aus eigener Kraft, sondern aufgrund des Bundesgesetzes notwendig, aber trotzdem. Für mich ist eine hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems, weil sie Würde, Menschlichkeit und Lebensqualität bis zuletzt gewährleistet. Sie ist für mich Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft, die Schwäche und Endlichkeit nicht verdrängt, sondern fürsorglich begleitet – und das in einer der verletzlichsten Phasen des Lebens. Und jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, am Lebensende schmerzfrei zu sein und in Würde Abschied zu nehmen. Angehörige, die diesen Weg begleiten, sollen entsprechende Unterstützung erhalten. Und Aufgabe der Gesetzgebung ist es, diese Versorgung als festen Bestandteil der Sozial- und Gesundheitspolitik sicherzustellen. Die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung, um die es hier heute geht – und es geht nur um diese – umfasst die Begleitung und aktive Betreuung von palliativ Erkrankten und sterbenden Menschen jeden Alters und ihrer An- und Zugehörigen. Die stationären und teilstationären Angebote der spezialisierten Versorgung haben eine gesetzliche Grundlage – nämlich im Sozialhilfegesetz – die mobilen Dienste bisher keine. Und dieses vorliegende Gesetz schafft eben diese bisher fehlende gesetzliche Grundlage für die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung. Die Leistungen sollen für jede Person in Niederösterreich niederschwellig – ganz wichtig – und wohnortnah – ebenso wichtig – verfügbar sein, wobei auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und deren Familien und von Erwachsenen ganz individuell eingegangen wird. Sichergestellt wird diese Versorgung durch multiprofessionelle Teams und in den mobilen Hospiz-Teams auch durch ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeiterinnen. Und ich möchte es hier an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen: Diesen Mitarbeiterinnen gebührt ein ganz, ganz herzlicher Dank für ihre wichtige Arbeit. (Beifall bei den GRÜNEN, Abg. Schmidl und Abg. Mag. Scheele.) Das vorliegende NÖ Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz bietet eben die gesetzliche Grundlage für die Förderung und den Betrieb der mobilen Angebote, und zwar in verschiedenen Formen. Da sind einerseits die mobilen Palliativ- und Kinderpalliativ-Teams, Palliativkonsiliardienste, Hospiz- und Kinderhospiz-Teams und – was auf der bundesgesetzlichen Ebene nicht dargestellt ist – von kombinierten Palliativ-Teams. Das Land NÖ hat als Träger dieser spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung genau diese langfristig sicherzustellen, weiterzuentwickeln und durch Förderungen zu unterstützen. Auf diese Förderungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch, und es wurde hier angekündigt, dass es ehebaldigst Richtlinien dafür geben wird. Es wird eine zentrale Datenbank geben und dadurch die Schnittstelle zur Notruf NÖ GmbH und zur NÖ Landesgesundheitsagentur gegeben sein. Das macht die Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten im Notfall deutlich einfacher. Und das möchte ich auch einmal sagen: Hier nimmt Niederösterreich eine Vorreiterrolle ein. Wir begrüßen also dieses Gesetz ausdrücklich und werden ihm natürlich auch zustimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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