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Tagesordnungspunkt 8  Bericht der Landesregierung betreffend Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2024

zur 30. Landtagssitzung

Zusammenfassung

30. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.09.2025

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-775/XX-2025 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2024

Berichterstatter

  1. Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtHermann Hauer (ÖVP)

Redner

  1. Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtMag. Helmut Hofer-Gruber (NEOS)
  2. Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtDominic Hörlezeder (GRÜNE)
  3. Michael Bierbach (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtMichael Bierbach (SPÖ)
  4. Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtMag. Hubert Keyl (FPÖ)
  5. Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und SitzungsberichtFranz Mold (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-775, Bericht der Landesregierung betreffend Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2024. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zum Tätigkeitsbericht 2024 des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich kurz berichten. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich verzeichnete im Jahr 2024 4.541 Erledigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Jahresende 2.375 Akte offen waren. Das sind 6,7 Prozent mehr als zum Ende des Jahres 2023. Am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich waren zu Beginn des Jahres 2024 53 und zum Jahresende 50 Richterinnen und Richter inklusive des Präsidenten und des Vizepräsidenten ernannt. Zum Jahresende standen zeitweise 42,5 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst. Am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich waren zum Ende des Jahres sehr viele – dementsprechend auch in der Präsidiale – beschäftigt: vier bis sieben juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ca. 37 Personen in der Präsidialstelle. Angeregt wird auch vom Landesverwaltungsgericht nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Verfahrensrecht eine Evaluierung durchzuführen und die Weiterentwicklung anzuzeigen. Es wird auch darüber hinaus angemerkt, dass eine schnellere Verfügbarkeit von Sachverständigen zu mehr Effizienz in den Verfahren führen würden. Der Bericht liegt in den Händen der Kolleginnen und Kollegen, der Mitglieder des Landtages und ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2024:

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2024 wird zur Kenntnis genommen."

Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.

Zweiter Präsident Waldhäusl: Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich recht herzlich begrüßen auf der linken Seite der Galerie den Verein "#LKGmündbleibt" unter der Leitung von Tamara Schönsgibl. Herzlich willkommen hier im NÖ Landtag. (Beifall im Hohen Hause.) Nun eröffne ich die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.

Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wie viele Berichte kommt auch der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts jedes Jahr auf die Tagesordnung, und zwar zu Recht. Die Landesverwaltungsgerichte sind wichtige Einrichtungen, die erst 2014 aufgrund einer umfassenden Verwaltungsänderung in Österreich ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist im Wesentlichen für alle Beschwerden gegen Bescheide zuständig, die im Bereich der Landesverwaltung bzw. der mittelbaren Bundesverwaltung in Niederösterreich erlassen wurden. Der Sinn dieser Berichte, so wie er heute vorliegt, liegt darin, die Leistungen darzustellen, aber auch auf die Schwachstellen hinzuweisen, in der Hoffnung, dass diese Schwachstellen beseitigt werden können. Der vorliegende Bericht zeigt leider, dass das Gegenteil der Fall ist. Das größte Problem, die Personalnot im richterlichen Bereich, hat sich nicht verbessert, sondern – im Gegenteil – weiter verschlimmert. Und die Hilferufe, die im letztjährigen Bericht enthalten waren, wurden nicht gehört und nach der Berichterstattung zweifle ich, ob die bei den richtigen Stellen auch heute gehört werden. Ende 2022: Von 55 ernannten Richtern waren ca. 50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst, davon 3,2 für Justizverwaltung und Personalvertretung – also nicht wirklich für richterliche Aufgaben. Ende 2023: Von 53 Ernannten waren 48 im Dienst, davon wieder 3,2 für administrative Tätigkeiten. Und Ende 2024 waren nur 50 ernannt, obwohl es 55 sein sollten, und in Wirklichkeit waren 42,5 Vollzeitäquivalente tatsächlich im richterlichen Dienst. Und das zentrale Problem sind nicht besetzte Planstellen durch verspätete Nachbesetzung, durch Karenz, durch Elternteilzeit und auch durch bevorstehende Pensionierungen. Bemerkenswert dabei: In Oberösterreich beispielsweise liegt die Personalhoheit beim Präsidenten des Gerichts, in Niederösterreich beim Land. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und selbst wenn im Laufe des Jahres 2024 interimistisch-juristisch geschultes Personal zur Verfügung gestellt wurde: Hier braucht es Einarbeitungszeit, und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es auch rechtlich bedingt nicht möglich, Richter beispielsweise vorübergehend oder befristet nachzubesetzen. Unter diesen Umständen – so steht das im Bericht zu lesen – ist der ordentliche Dienstbetrieb gefährdet und das nicht erst seit kurzer Zeit. Und das ist auch an den Zahlen gegen Ende des Berichts abzulesen. Das Verhältnis zwischen offenen Akten zum Jahresende und erledigten Akten während des Jahres war noch nie so schlecht wie im Berichtsjahr 2024. Das hat aber nichts mit Faulheit oder Dienst nach Vorschrift oder Work-Life-Balance zu tun. Das ist der Nährboden, auf dem das Burnout-Syndrom wächst. Und noch etwas ist zu beachten: Es sind nicht nur zu wenige Richter einsatzbereit, es gibt auch zu wenige Amtssachverständige, vor allem im medizinischen Bereich, sprich in der Psychiatrie, aber auch etwa bei der Lärmmessung. Ich empfehle hier die Seite 28 des Berichts zu lesen. Und das alles zusammen führt ganz klar zu langen Verfahrensdauern, die – das muss auch einmal ganz klar gesagt werden – auch nachteilig für den Wirtschaftsstandort Niederösterreich sind, vor allem wenn es um Infrastruktur geht. Und wer all diese Hilferufe nicht hört, hat den Bericht nicht verstanden. Hier herrscht Handlungsbedarf, und zwar schnell, denn die nächste Belastungswelle wurde schon angekündigt: die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts für Berufungen bei Baubescheiden, die derzeit noch bei den Gemeinden liegt. Dieser Schritt ist grundsätzlich zu begrüßen, aber das muss auch in den Gerichten jemand abarbeiten. Und ja, mehr qualifiziertes Personal und mehr Sachverständige werden mehr Geld kosten. Aber schauen wir doch einmal ins Budget, wie viel das Landesverwaltungsgericht insgesamt kostet? Aha, unter Abschnitt 045, Landesverwaltungsgericht, Netto-Kosten im Jahr 2024: knapp 10 Millionen Euro, 750.000 Euro weniger als geplant. Das ist gerade einmal doppelt so viel, wie für das Sobotka-Projekt "Natur im Garten" fließt. Das ist weniger als die Hälfte von dem, was die Landwirtschaftskammer jedes Jahr bekommt. Und die Parteien- und Klubförderung ist uns hier im Lande 2,8-mal so viel wert wie das Landesverwaltungsgericht. Meine Damen und Herren, da liegen die Prioritäten falsch. Unabhängige, leistungsfähige Justiz muss uns etwas wert sein. Auch wenn sich die Situation spät aber doch seit März 2025 leicht verbessert hat: Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, bitte lesen Sie den Bericht zur Gänze und kommen Sie in die Gänge! Ich möchte mich bei der Gelegenheit bei allen Richtern, Richterinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgerichte für ihre gute Arbeit herzlich bedanken und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dominic Hörlezeder von den GRÜNEN.

Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das Landesverwaltungsgericht NÖ hat anlässlich seines zehnjährigen Bestehens Bilanz gezogen und es ist eine Bilanz, die nachdenklich stimmt und die hoffentlich die schwarz-blaue Landesregierung auch einigermaßen aufrütteln wird. Wir lesen auf der einen Seite von Jubilarfeiern, von stolzen Errungenschaften, aber hinter den Kulissen, meine Damen und Herren, da regiert ganz offensichtlich der Ausnahmezustand. Zehn Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Landesverwaltungsgericht arbeitet auf Verschleiß. Im Jahr 2024 – haben wir eh gerade gehört – sank die Zahl der tatsächlich diensthabenden Richterinnen auf nur mehr 42,5 Vollzeitäquivalente und das bei 50 vorgesehenen Dienstposten und das entspricht einem Ausfall von 15 Prozent der richterlichen Kapazität. Und diese Richterinnen, die stemmen seit Jahren eine Aktenflut, als müssten sie mit bloßen Händen einen Damm dichthalten, der ständig neue Risse erhält. Und dazu kommt: Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Administrativverfahren, die stieg von sechs auf fast sieben Monate. Die gesetzliche Entscheidungsfrist wurde erstmals seit Jahren verfehlt, und während andere Bundesländer längst die Nachbesetzungspraxis und Reserven kennen, dauert es in Niederösterreich neun Monate von der Ausschreibung bis zum tatsächlichen Dienstantritt. Die nächste Generation Richterinnen steht immer erst an der Schwelle, wenn das Haus schon einsturzgefährdet ist. Und während die Richterinnen mit Engagement und mit Disziplin gegen diese Aktenflut anrennen, bleibt die Personaldecke auch im Verwaltungsdienst oft sehr dünn und wir sehen: Kurzfristige Feuerwehraktionen, die können diese strukturellen Fehler in der Regierungsplanung ganz klar nicht kompensieren. Schwierig ist auch die Raumsituation. In den Außenstellen, da fehlen die nötigen Verhandlungssäle, die Arbeitsplätze sind am Limit. In Mistelbach reicht der Platz kaum aus und in St. Pölten fehlt ein ausreichend großer Saal für größere Verhandlungen und für Fortbildungen. Und wer von einer bürgernahen Rechtsprechung spricht, der darf sich nicht in Labyrinthen und Engstellen verlieren, wo Menschen und Rechtsuchende schon am Eingang orientierungslos sind. Auch der IT-Bereich zeigt die Versäumnisse der Landesregierung – in der Modernisierung nämlich. Das Aktenführungssystem „LAKIS“, das mag ja für den grundlegenden Verwaltungsdienst okay sein, mehr ist es aber schon nicht und ich weiß aus eigener Erfahrung wie zäh und teilweise wie träge die Arbeit damit ist. Und in diesem Bereich reicht es – wie man dem Bericht entnehmen kann – ganz offensichtlich eben nicht aus. Die Richterinnen und Richter, die brauchen moderne Lösungen. Implementierung von KI-Systemen könnte ein Weg sein und das sollte auch dringend geprüft werden. Die Justiz darf nicht zur Dauerbaustelle werden, weil innovative Lösungen zwar zum Teil angekündigt, aber dann eben nicht umgesetzt werden. Die Kritik des Gerichts ist sehr deutlich. Die Arbeitsbelastung ist mittlerweile untragbar, die bestehenden Strukturen stoßen an die Grenzen des Machbaren. Die Landesregierung muss hier endlich die Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass hier etwas zum Besseren getan wird. Es geht hier nicht um abstrakte Organisation. Es geht um Menschen, es geht um gerechte und rasche Verfahren und es geht vor allem um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Sehr geehrte Damen und Herren, jede Problemstelle, die der Tätigkeitsbericht beschreibt, ist ein Mahnmal für politische Untätigkeit: zu wenige Richterinnen am Feld, ein Personalmanagement, das der Realität stets hinterherläuft, bauliche Engpässe und eine digitale Infrastruktur, die dem Anspruch einer modernen Justiz ganz offensichtlich nicht reicht. Der Bericht zeigt uns, das Gericht stemmt die Arbeit noch, aber wer erwartet, dass dieses hohe Niveau mit denselben Fehlern, mit derselben Kurzsichtigkeit der Landesregierung gehalten werden kann, der lebt in einer Fiktion. Wir brauchen keine Schönwetterpolitik, sondern die konsequente, nachhaltige Stärkung unseres Landesverwaltungsgerichtes und das heißt: Sofortige Nachbesetzungen, wirkliche Reserveplanungen und räumliche Investitionen und den Mut zu einer digitalen Offensive. Es ist Zeit, dass die Landesregierung nicht länger auf den Notruf des Gerichts mit höflichen Danksagungen reagiert, sondern dass sie endlich handelt. Und die Menschen in Niederösterreich, die brauchen das Recht, dass ihre Anliegen mit Sorgfalt und mit Tempo behandelt werden. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Bierbach, SPÖ.

Abg. Bierbach (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Verehrte Zuhörer! Meine Rede ist heute zum Bericht der Landesregierung betreffend Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht, Ltg.-775. Meine Vorredner haben schon etliche Zahlen und Fakten erwähnt. Ja, für was sind die Gerichte zuständig? Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, Maßnahmenbeschwerden gegen unmittelbare Befehls- oder Zwangsgewalt, Zuständigkeiten, auch in Wahlrechtsfragen und Vergaberecht. Besetzungen: Im letzten Jahr 2024 waren sieben Richter in Mistelbach, dreizehn in Wiener Neustadt und vier in Zwettl. Letztes Jahr wurde auch der Disziplinarsenat neu gewählt. Die Funktion dauert bis 2029. Der Senat entscheidet über Geschäftsverteilung, fachliche Spezialisierung und Beschwerdeanhörungen für Richterstellen. Im Jahr 2024 waren 50 Richterinnen und Richter im Dienst, aber tatsächlich – wie meine Vorredner schon erwähnt haben – 42,5 Vollzeitäquivalente. Gründe dafür waren Pensionierung, Elternkarenzen, Teilzeit und Krankheitsfälle. In Folge waren die Belastungen so hoch, sodass die Verfahren im Durchschnitt von fünf Monaten jedoch auf 6,8 Monate stiegen. Seit 1. März 2025 gibt es jedoch fünf neue Mitarbeiter. Statistische Eckdaten für das Jahr 2024: 4.689 Verfahren eingegangen, 4.541 wurden erledigt. Jedoch 2.357 waren Ende des Jahres 2024 noch immer offen. Aufgeteilt: davon 2.882 in Strafverfahren, Straßenverkehr, Sicherheitspolizei und Bauordnung, 1.807 in Administrativverfahren, Gewerbeordnung, Aufenthaltsrecht und Bauordnung. Zusammengefasst: Das Jahr 2024 war von hoher Arbeitsbelastung geprägt. Trotz knapper Personalressourcen gelang es jedoch das Beschwerdeaufkommen weitgehend zu bewältigen, auch wenn die Verfahren länger dauerten. Strukturelle Verbesserungen, IT-Modernifizierung und Stärkung der Ausbildung bleiben zentrale Zukunftsaufgaben. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl, FPÖ.

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der gegenständliche Bericht zeigt, dass im Jahr 2024 insgesamt von rund 4.800 Verfahren ausgegangen werden kann. Auffällig ist, dass 60 Prozent der Verfahren aus dem Bereich Baurecht und Raumordnung stammen, während das Sozialrecht knapp 15 Prozent ausmacht. Positiv möchte ich hervorheben, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer von 9 auf 7 Monate gesenkt wurde. Diese Zahlen sind ermutigend und verdienen Anerkennung. Gleichzeitig möchte ich diesen Bericht aber benutzen, die Hintergründe etwas kritischer als meine Vorredner anzusehen. Was wir vermissen, ist eine qualitative Einordnung. Warum dauern manche Verfahren so lang, trotz einer Verbesserung in den letzten Jahren? Welche strukturellen Hürden führen zu diesen hohen Belastungen? Wo gab es Fehlentwicklungen, die korrigiert werden können? Und anders als die Vorredner sehe ich jetzt nicht nur das Allheilmittel in einer personellen Aufstockung. Ja, auch eine personelle Grundausstattung ist natürlich Teil einer funktionierenden Struktur. Aber das, was wir wirklich brauchen, ist auch der Output, die Hilfestellung, wo man an Stellschrauben drehen kann, dass es eben nicht dazu kommt, dass so viele Verfahren bei den Gerichten landen. Ich denke hier zum Beispiel auch an den Verkehrsbereich. Es erscheint mir wirklich überschießend, dass hier auch – und das kann man auch so sagen – die Bürger Niederösterreichs mit einer Vielzahl an Verfahren konfrontiert sind. Ich bin mir sicher, dass wir qualitativ hier an Stellschrauben zu drehen haben und wirklich die Ursachen benennen müssen. Und da ergeht wirklich ein Appell an die Berichterstatter, an das Landesverwaltungsgericht, hier bei dieser Reformaufgabe, die sich das Land NÖ, die sich diese Landesregierung gestellt hat und auch schon die ersten richtigen Schritte jetzt auf den Weg bringt mit dem Deregulierungsgesetz etc., dass hier eine Unterstützung auch eingefordert wird von dieser Stelle. Natürlich möchte ich den Mitarbeitern, allen – den Richtern, den juristischen Mitarbeitern, den Kanzleikräften, allen – ein wirkliches herzliches Dankeschön für ihre Arbeit aussprechen und noch einmal zum Abschluss betonen, dass wir diesen Tätigkeitsbericht nicht nur als Datenquelle sehen, sondern wirklich auch als Instrument, als Kompass für Verbesserungen sehen wollen, wo Lösungsansätze, wo mehr qualitative Analysen, wo konkrete Empfehlungen, wo auch mehr Transparenz durch Fallbeispiele gegeben ist, uns für die Zukunft wünschen. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Mold, ÖVP.

Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Im Jahr 2024 durften wir auf ein wichtiges Jubiläum zurückblicken: 10 Jahre Landesverwaltungsgerichte in Österreich. Dieses Jubiläum war auch Anlass, die Entwicklung und die Arbeit dieser Institution zu würdigen, und der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes NÖ gibt uns heute die Gelegenheit, dies mit Fakten zu untermauern. Und diese Bilanz, geschätzte Damen und Herren, kann sich sehen lassen. Im Jahr 2024 wurden in Niederösterreich 4.541 Verfahren erledigt, nur 30 Verfahren mussten an die Behörde zurückverwiesen werden. Das bedeutet, dass in über 97 Prozent der Fälle das Landesverwaltungsgericht selbst entschieden hat – und zwar rasch, effizient und mit hoher Rechtssicherheit. Ein weiteres Qualitätsmerkmal: 95 Prozent der Entscheidungen sind rechtskräftig geworden. Das zeigt nicht nur die hohe Professionalität des Landesverwaltungsgerichtes, sondern auch, dass die Rechtsprechung inhaltlich trägt und Bestand hat. Doch der Bericht macht noch etwas deutlich: Nämlich auch die Arbeit unserer Ämter und Behörden verdient Anerkennung. 13 Prozent der Beschwerden wurden zurückgewiesen. In 30 Prozent der Fälle wurden die Entscheidungen vollständig und in weiteren 19,5 Prozent teilweise bestätigt. Lediglich in 24 Prozent der Fälle wurde den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern recht gegeben. Das zeigt, unsere Verwaltung arbeitet solide und korrekt. Fehler kommen vor, das ist menschlich. Aber der überwiegende Teil der Entscheidungen hält auch einer gerichtlichen Überprüfung stand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Tätigkeitsbericht ist in doppelter Hinsicht erfreulich: Er dokumentiert eine effiziente Rechtsprechung und gleichzeitig eine verlässliche Verwaltungspraxis. Aber: Der Bericht enthält auch wichtige Anregungen, die wir als Gesetzgeber ernst nehmen müssen. Ein zentrales Thema ist die Evaluierung des Verfahrensrechtes. Nach zehn Jahren praktischer Erfahrung mit den Landesverwaltungsgerichten ist es sinnvoll, die bestehenden Regeln auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Hier können wir von den Rückmeldungen aus der täglichen Anwendung profitieren. Einen weiteren Punkt betrifft die Verfügbarkeit der Sachverständigen. Verfahren ziehen sich oft unnötig in die Länge, weil Sachverständige nicht rasch genug zur Verfügung stehen. Der Bericht empfiehlt daher eine bessere landesweite Koordination. Das heißt, diesen Punkt müssen wir ernstnehmen – und soweit ich weiß, wird dem auch bereits nachgegangen und die Sachverständigen zentral landesweit koordiniert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Diskussion um die Auflösung der Gebietsbauämter ansprechen. Eine Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen bei der Baudirektion des Landes könnte hier wesentlich zur Beschleunigung von Verfahren beitragen. Und genau das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von einer modernen Verwaltung: schnelle, transparente und nachvollziehbare Entscheidungen. Was den niedrigen Personalstand betrifft: Der ist natürlich bedingt durch Karenzierungen, durch Krankenstände und auch Teilzeitbeschäftigungen. Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! Der Tätigkeitsbericht 2024 des Landesverwaltungsgerichtes NÖ zeigt: Unsere Institutionen funktionieren, unsere Verwaltung arbeitet gewissenhaft und unser Rechtssystem gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Rechtssicherheit. Es liegt daher an uns, die aufgezeigten Verbesserungsvorschläge ernst zu nehmen und dort nachzuschärfen, wo Abläufe effizienter gestaltet werden können. Damit stellen wir sicher, dass das Landesverwaltungsgericht NÖ auch in den kommenden Jahren ein Garant für rasch durchgesetzte Rechte, für unabhängige Entscheidungen und für Vertrauen in unseren Rechtsstaat bleibt. Wir werden daher den Bericht zur Kenntnis nehmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (598 KB)

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