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Redebeitrag von Mag. Helmut Hofer-Gruber  Bericht der Landesregierung betreffend Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2024

zur 30. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 8 der 30. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.09.2025

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-775/XX-2025 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2024

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wie viele Berichte kommt auch der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts jedes Jahr auf die Tagesordnung, und zwar zu Recht. Die Landesverwaltungsgerichte sind wichtige Einrichtungen, die erst 2014 aufgrund einer umfassenden Verwaltungsänderung in Österreich ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist im Wesentlichen für alle Beschwerden gegen Bescheide zuständig, die im Bereich der Landesverwaltung bzw. der mittelbaren Bundesverwaltung in Niederösterreich erlassen wurden. Der Sinn dieser Berichte, so wie er heute vorliegt, liegt darin, die Leistungen darzustellen, aber auch auf die Schwachstellen hinzuweisen, in der Hoffnung, dass diese Schwachstellen beseitigt werden können. Der vorliegende Bericht zeigt leider, dass das Gegenteil der Fall ist. Das größte Problem, die Personalnot im richterlichen Bereich, hat sich nicht verbessert, sondern – im Gegenteil – weiter verschlimmert. Und die Hilferufe, die im letztjährigen Bericht enthalten waren, wurden nicht gehört und nach der Berichterstattung zweifle ich, ob die bei den richtigen Stellen auch heute gehört werden. Ende 2022: Von 55 ernannten Richtern waren ca. 50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst, davon 3,2 für Justizverwaltung und Personalvertretung – also nicht wirklich für richterliche Aufgaben. Ende 2023: Von 53 Ernannten waren 48 im Dienst, davon wieder 3,2 für administrative Tätigkeiten. Und Ende 2024 waren nur 50 ernannt, obwohl es 55 sein sollten, und in Wirklichkeit waren 42,5 Vollzeitäquivalente tatsächlich im richterlichen Dienst. Und das zentrale Problem sind nicht besetzte Planstellen durch verspätete Nachbesetzung, durch Karenz, durch Elternteilzeit und auch durch bevorstehende Pensionierungen. Bemerkenswert dabei: In Oberösterreich beispielsweise liegt die Personalhoheit beim Präsidenten des Gerichts, in Niederösterreich beim Land. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und selbst wenn im Laufe des Jahres 2024 interimistisch-juristisch geschultes Personal zur Verfügung gestellt wurde: Hier braucht es Einarbeitungszeit, und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es auch rechtlich bedingt nicht möglich, Richter beispielsweise vorübergehend oder befristet nachzubesetzen. Unter diesen Umständen – so steht das im Bericht zu lesen – ist der ordentliche Dienstbetrieb gefährdet und das nicht erst seit kurzer Zeit. Und das ist auch an den Zahlen gegen Ende des Berichts abzulesen. Das Verhältnis zwischen offenen Akten zum Jahresende und erledigten Akten während des Jahres war noch nie so schlecht wie im Berichtsjahr 2024. Das hat aber nichts mit Faulheit oder Dienst nach Vorschrift oder Work-Life-Balance zu tun. Das ist der Nährboden, auf dem das Burnout-Syndrom wächst. Und noch etwas ist zu beachten: Es sind nicht nur zu wenige Richter einsatzbereit, es gibt auch zu wenige Amtssachverständige, vor allem im medizinischen Bereich, sprich in der Psychiatrie, aber auch etwa bei der Lärmmessung. Ich empfehle hier die Seite 28 des Berichts zu lesen. Und das alles zusammen führt ganz klar zu langen Verfahrensdauern, die – das muss auch einmal ganz klar gesagt werden – auch nachteilig für den Wirtschaftsstandort Niederösterreich sind, vor allem wenn es um Infrastruktur geht. Und wer all diese Hilferufe nicht hört, hat den Bericht nicht verstanden. Hier herrscht Handlungsbedarf, und zwar schnell, denn die nächste Belastungswelle wurde schon angekündigt: die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts für Berufungen bei Baubescheiden, die derzeit noch bei den Gemeinden liegt. Dieser Schritt ist grundsätzlich zu begrüßen, aber das muss auch in den Gerichten jemand abarbeiten. Und ja, mehr qualifiziertes Personal und mehr Sachverständige werden mehr Geld kosten. Aber schauen wir doch einmal ins Budget, wie viel das Landesverwaltungsgericht insgesamt kostet? Aha, unter Abschnitt 045, Landesverwaltungsgericht, Netto-Kosten im Jahr 2024: knapp 10 Millionen Euro, 750.000 Euro weniger als geplant. Das ist gerade einmal doppelt so viel, wie für das Sobotka-Projekt "Natur im Garten" fließt. Das ist weniger als die Hälfte von dem, was die Landwirtschaftskammer jedes Jahr bekommt. Und die Parteien- und Klubförderung ist uns hier im Lande 2,8-mal so viel wert wie das Landesverwaltungsgericht. Meine Damen und Herren, da liegen die Prioritäten falsch. Unabhängige, leistungsfähige Justiz muss uns etwas wert sein. Auch wenn sich die Situation spät aber doch seit März 2025 leicht verbessert hat: Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, bitte lesen Sie den Bericht zur Gänze und kommen Sie in die Gänge! Ich möchte mich bei der Gelegenheit bei allen Richtern, Richterinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgerichte für ihre gute Arbeit herzlich bedanken und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (598 KB)

Zur Person

Helmut Hofer-Gruber

Detailseite von Mag. Helmut Hofer-Gruber öffnen


zur 30. Landtagssitzung
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