Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-730/XX-2025 – Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und an Feiertagen in Niederösterreich
Berichterstatterin
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Richard Punz (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Franz Dinhobl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-730, ein Antrag der Abgeordneten Dinhobl und Punz betreffend Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und an Feiertagen in Niederösterreich. Ich ersuche Frau Abgeordnete Schmidl, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-730, Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes am Wochenende und an den Feiertagen in Niederösterreich. Die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung auch außerhalb der regulären Ordinationszeiten ist ein zentrales Element öffentlicher Gesundheitsvorsorge. Gerade in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich kommt dem ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst eine besondere Bedeutung zu. In vielen Regionen zeigt sich jedoch ein zunehmendes Versorgungsdefizit an Wochenenden und Feiertagen. Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen, um medizinische Hilfe zu erhalten. Ich stelle daher den Antrag des Gesundheits-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dinhobl, Punz, Krumböck und Bors betreffend Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes am Wochenende und an Feiertagen in Niederösterreich.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, bei der NÖ Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse darauf hinzuwirken, dass die Einrichtung eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes am Wochenende und an Feiertagen im Sinne des § 84 (4) Ziffer 7 in Verbindung mit dem § 16 des NÖ Gesamtvertrages gewährleistet wird."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen und die Diskussion einzuleiten. Vielen Dank.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herzlichen Dank. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, die Frage, ob wir in Niederösterreich an Wochenenden und Feiertagen eine ausreichende Gesundheitsversorgung im niedergelassenen Bereich haben, das beschäftigt nicht nur diesen Landtag, das beschäftigt viele Menschen in diesem Land. Die Realität zeigt, im Jahresdurchschnitt sind die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feiertagen zu ca. 70 Prozent abgesichert. Es gibt aber regionale und zeitliche Unterschiede. Das heißt, es gibt diese Fenstertagszeiten, Ferienzeiten, wo wir nur bei ca. 50 Prozent liegen und das ist – wie gesagt – auch regional unterschiedlich. Das heißt, Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Ordinationszeiten krank werden, die finden nicht immer rasch eine allgemeinmedizinische Versorgung und in der Folge weichen dann auch viele auf die Spitalsambulanzen aus. Oft auch Beschwerden, die dort eigentlich nicht hingehören. Und das belastet die Notaufnahmen, das belastet das Personal, das womöglich eh schon in Mindestbesetzung nur vorhanden ist und letztlich leidet auch die Versorgungsqualität echter Notfälle. Wir müssen daher zwei Dinge gleichzeitig angehen. Das Erste ist: Wie werden die Bereitschaftsdienste so organisiert, dass sie dort, wo sie gebraucht werden, auch zur Verfügung stehen? Und zweitens: Wie sorgen wir dafür, dass die Menschen Notfallambulanzen nur in wirklichen Notfällen aufsuchen, die aber auch trotzdem im Akutfall Hilfe finden? Kommen wir zum ersten Punkt. Als die verpflichtenden Bereitschaftsdienste vor ein paar Jahren aufgrund einer Klage vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurden, funktionierten sie in Niederösterreich eine Zeit lang noch auf freiwilliger Basis noch ganz gut. Es formte sich dann aber schon ein Widerstand – wie gesagt, auch hier regional unterschiedlich – und die Positionen sind hier auch durchaus gespalten. Nach wie vor gibt es aber durchaus ein großes Interesse von Ärztinnen und Ärzten, sich an einem dann hoffentlich gut funktionierenden System zu beteiligen. Es müsste aber wohl weniger durch die Ärztekammer als eher durch die ÖGK gelöst werden – nämlich im Rahmen eines neuen Gesamtvertrags. Selbstverständlich in Abstimmung mit der Ärztekammer, aber nicht als die organisierende Stelle. Ein zentraler Hebel ist natürlich insgesamt die Attraktivierung des ärztlichen Berufs im niedergelassenen Bereich. Das bedeutet auch eine faire und planbare Honorierung für die Bereitschaftsdienste, eine gute Vereinbarkeit und klare rechtliche Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang sind auch Primärversorgungseinheiten zu nennen und vielleicht auch Teil der Lösung, weil sie meist schon von Haus aus Bereitschaftsdienste an den Wochenenden anbieten. In meinem Fall – also ich komme aus der Gemeinde Breitenfurt – gibt es ein Primärversorgungszentrum, das jeden Tag offen hat und am Samstag, Sonntag immer Bereitschaftsdienst auch hat. Der gezielte Ausbau von PVEs in Niederösterreich ist also nicht nur ein Strukturprojekt, sondern auch direkt ein wirksames Mittel gegen Versorgungslücken. Aber auch der klassische Hausarzt, die klassische Hausärztin spielen eine zentrale Rolle. Es geht weniger um das Wollen an sich, es geht vielmehr um die Bedingungen, die dahinterliegen. Und dann gibt es noch den Plan, den wir vor kurzem hier vorgestellt bekommen haben... im Gesundheitsplan 2040, ist ja auch vorgesehen, dass es den Kliniken vorgelagerte Erstversorgungsambulanzen geben soll, die dann bis hin zu 24/7 zur Verfügung stehen sollen und das ist auch ein sehr sinnvolles Vorhaben. Dann kann nämlich eine gut ausgestattete allgemeinmedizinische Ambulanz die meisten Fälle schon gut versorgen, ohne dass man die volle Notfallausstattung zur Hand haben muss. Der zweite Punkt, den ich erwähnt habe, der betrifft im Wesentlichen die Patientenlenkung. Das heißt: Was ist ein Notfall und wie rasch braucht jemand wo Hilfe? Und hier müssen wir auch an Information und Vertrauen ansetzen. Wer weiß, wo es einen Bereitschaftsdienst gibt und wie man diesen erreicht, der wird auch diesen in Anspruch nehmen und nicht sofort auf eine Spitalsambulanz gehen. Es gibt eine Telefonnummer, die jede Niederösterreicherin, jeder Niederösterreicher kennt oder kennen sollte. Das ist 1450. Da gab es auch anfangs Kinderkrankheiten und auch berechtigte Kritik. Ich erinnere mich noch, als wir 2018, 2019 das schon hier einmal diskutiert haben und das war damals wirklich erst im Aufbau. Aber auch im Verlauf der Corona-Pandemie und danach ist da eine sehr steile Lernkurve passiert und es ist wirklich notwendig, eine zentrale Stelle zu haben, die eine erste Entscheidung treffen kann und eine erste Hilfestellung geben kann, wo ein Patient hingehört und das hat sich durchaus bewährt. Langfristig geht es auch um Gesundheitskompetenz, haben wir heute auch schon einmal kurz angesprochen und es muss auch schon in der Schule vermittelt werden: Was ist ein Notfall und was ist kein Notfall? Denn wer das früh versteht, der wird auch im Ernstfall die richtige Entscheidung treffen oder zumindest die Telefonnummer kennen, wo er anruft. Die Lösung liegt, wie so oft, in der Zusammenarbeit. In einer guten Zusammenarbeit zwischen der ÖGK, der Ärztekammer und dem Land NÖ. Wir müssen hier... oder diese drei Einheiten müssen hier gut kooperieren. Im System der Patientenlenkung, also vom verbindlichen Anruf bei 1450 über den Hausarzt oder die Primärversorgungseinheit bis hin zu den vorgelagerten Erstversorgungseinheiten der Kliniken. Zweitens: Die Regelung der Bereitschaftsdienste in einem neuen Gesamtvertrag und drittens: Die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. Nur wenn diese Maßnahmen ineinandergreifen, dann können wir eine flächendeckende wohnortnahe und funktionierende Versorgung auch an Feiertagen und den Wochenenden gewährleisten. Dem Antrag an sich stimmen wir zu, er ist relativ allgemein formuliert, geht aber in die richtige Richtung, daher werden wir dem zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Ja, der Bereitschaftsdienst ist ein wirklich wesentliches Thema, ein zentrales Problem im niederösterreichischen Gesundheitswesen. Wochenende, Feiertage, ...da wird es zum Problem, wenn du einen Arzt brauchst. Die Realität ist ernüchternd. Es ist für Patientinnen in manchen Regionen grundsätzlich schon schwierig, einen Hausarzt, eine Hausärztin zu finden, aber außerhalb der regulären Öffnungszeiten, da wird es besonders schwierig. Gerade in ländlichen Regionen unseres Flächenbundeslandes ist die wohnortnahe Versorgung nicht mehr gewährleistet. Einerseits, weil Kassenstellen nicht besetzt sind, andererseits, weil Kassenvertragsärzte keine Dienste mehr machen seit sie freiwillig sind. Auch vielleicht bedingt dort, wo es eh schon unbesetzte Kassenstellen gibt, weil sie unter der Woche dermaßen ausgelastet, um nicht zu sagen überlastet sind, dass sie einfach auch ein Wochenende brauchen. Im niedergelassenen Bereich fehlt also... fehlt es an einem einheitlichen, geregelten und verpflichtenden Bereitschaftsdienst. Es ist halt lückenhaft, wie es derzeit ist, und diese punktuellen Modelle oder Pilotprojekte, die es ja gibt, die reichen nicht aus für eine flächendeckende Versorgung. Es gibt Vorbilder, es gibt andere Bundesländer – Oberösterreich, Vorarlberg – die sind vorangegangen und die haben klare Regelungen geschafft. Niederösterreich hinkt da hinten nach. Es ist halt so: Wenn es keine strukturierte, keine geregelte Lösung gibt, dann bleibt die Versorgung der Bevölkerung an den Wochenenden und Feiertagen dem Zufall überlassen und die Landesregierung ist hier gefordert, Verantwortung zu übernehmen, gemeinsam mit der Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse hier eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Eine Verordnung ist ja, wie es auch im Antragstext steht, von der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärztinnen zu erlassen. Ja, meine Vorrednerin hat es schon gesagt: Ansonsten werden sich immer mehr Patientinnen und Patienten an die Spitalsambulanzen wenden, auch mit Beschwerden, die jetzt nicht notfallmedizinisch zu versorgen sind. Das belastet unsere Akutambulanzen, das belastet die Ärztinnen und Ärzte, das verlängert die Wartezeiten. Ja, und es nimmt natürlich Ressourcen in Anspruch, die man eigentlich für Notfälle brauchen würde. Von den Kosten in den Ambulanzen rede ich gleich gar nicht. Ein Schwerpunkt des Gesundheitsplans 2040+ ist genau diese Entlastung der Ambulanzen. Einerseits durch Primärversorgungszentren mit ausgedehnten Öffnungszeiten – es soll ja laut Plan des NÖGUS bis 2028 in jeder Bezirksstadt zumindest eines geben – dann mit den vorgeschaltenen Erstaufnahmeambulanzen, die bei jedem Schwerpunktklinikum errichtet werden sollen und mit dem Ausbau von 1450. Die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes im niedergelassenen Bereich ist ein wichtiger Schritt, muss aber in diese – was ich gerade gesagt habe – Planungen integriert werden. Es braucht mehr als diese punktuellen Maßnahmen. Es braucht einfach eine nachhaltige, übergreifende und zukunftsorientierte Lösung, die den Menschen in Niederösterreich in den Mittelpunkt stellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Problem hinweisen – es ist nicht so angenehm, aber es gehört zum Leben: Das ist die Totenbeschau. Und diese werden an Wochenenden und Feiertagen üblicherweise von den Bereitschaftsärztinnen und Ärzten mitgemacht. Und fehlende Dienste bedeuten hier auch, dass niemand zur Verfügung steht. Das ist für die Gemeinden ein Wahnsinn, das ist für die Bestattungsunternehmen ein Wahnsinn und vor allem ist es für die Angehörigen extrem belastend. Und ich erhoffe mir schon, wenn wir hier eine Regelung für die Bereitschaftsdienste finden, dass sich hier auch gravierende Verbesserungen ergeben. Wir GRÜNE haben in den vergangenen Jahren immer wieder auf die strukturellen Defizite im Gesundheitssystem hingewiesen und trotz aller Kritik an der jahrelangen Untätigkeit begrüßen wir ausdrücklich, dass hier die Landesregierung aktiv wird. Für uns ist der vorliegende Antrag ein Schritt in die richtige Richtung und er schafft die Grundlage für eine bessere, verlässlichere Versorgung der Menschen in Niederösterreich, und zwar unabhängig von Wohnort und Wochentag. Im Sinne der Patientinnensicherheit und der Versorgungsqualität werden wir diesem Antrag gerne zustimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Thema, das die Kollegin Moser angesprochen hat, begleitet uns ja schon seit vielen Jahren und ist in jeder Debatte von einer Gesundheitsreform eher an den Rand gedrängt, aber es stimmt, wenn das im Bereich von Amtsärzten nicht funktioniert oder auch, wenn es geht, psychisch schwer oder psychiatrisch schwer Kranke in eine geschlossene Anstalt zu weisen. Es gibt ja... kann ja nicht jeder machen, also das stimmt schon. Darüber diskutieren wir relativ selten, aber es ist ganz, ganz wesentlich, dass das in unserem Bundesland funktioniert. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden und jetzt diskutierten Antrag sehr, sehr gerne zu. Es stimmt, es ist ein Bereich, wo die Versorgung schlechter geworden ist, wurde schon genannt. Durch das Urteil oder den Bescheid des Verwaltungsgerichtshofes, hat man plötzlich gewusst, dass man eigentlich als Kassenarzt, als Kassenärztin nicht verpflichtet ist, diesen Wochenend- und Feiertagsdienst zu leisten und das ging dann eine Zeit lang auf freiwilliger Basis gut. Soweit ich informiert bin, geht es bis zu einem bestimmten Grad in manchen Regionen noch immer auf freiwilliger Basis gut, aber es bedarf natürlich bei dieser Grundversorgung einer Gesamtlösung. Und ich bin sehr oft einer Meinung mit meiner Kollegin Kollermann, aber ich denke mir, natürlich muss der Appell nicht nur an die Österreichische Gesundheitskasse, sondern sehr wohl auch an die Ärztekammer gehen. Denn das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sagt ja ganz klar, dass unter anderem dieser Dienst an Wochenenden und Feiertagen nicht geleistet wird, weil dieser Bereitschaftsdienst nicht von der Kurienversammlung der Ärztekammer kommt. Das heißt, ich finde, dass das richtig und wichtig formuliert ist, dass man sagt, die Landesregierung muss mit ÖGK und mit der Ärztekammer verhandeln, um hier in diesem wichtigen Bereich der Grundversorgung, der medizinischen Grundversorgung mehr Sicherheit und eine bessere Versorgung unserer Bevölkerung zu gewährleisten. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Richard Punz, FPÖ.
Abg. Punz, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrat! Hohes Haus! Wir stehen bei diesem Antrag vor einer grundlegenden Frage der Versorgungssicherheit in unserem Land. Nämlich der Frage, wie wir garantieren können, dass jeder Bürger an jedem Tag im Jahr medizinisch betreut wird, auch an Wochenenden und Feiertagen. Und eine Antwort darauf liegt in einem Bereitschaftsdienst für unsere niedergelassenen Ärzte. Warum ist das notwendig? Weil Krankheit keine Pause macht. Ein plötzlicher Fieberschub, ein allergischer Schock, ein Kind mit Bauchschmerzen, solche Situationen kennen weder Kalender noch Uhrzeit. Und vielerorts – und es ist schon angesprochen worden – wird die Struktur auch mit einem Gang in die überforderten Spitalsambulanzen umgangen, weil immer weniger Kassenärzte sich an der Wochenendversorgung beteiligen. Das ist weder fair gegenüber den Spitälern noch gegenüber den Patienten und es ist auch kein nachhaltiges System. Die flächendeckende medizinische Versorgung ist ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Dazu gehören nicht nur moderne Geräte, ausreichend Spitalsbetten, sondern vor allem der niederschwellige Zugang zur hausärztlichen Betreuung und das auch außerhalb der Regelzeiten. Und wenn dieser Zugang fehlt, entstehen schlicht Versorgungslücken, die langfristig auch das Vertrauen in unsere Gesundheitsversorgung untergraben. Das Drängen auf diesen angesprochenen Bereitschaftsdienst ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft, sondern ein solidarischer Dienst an der Gesellschaft. Die Ärzte genießen ein hohes Maß an gesellschaftlicher Anerkennung und auch Autonomie. Und diese privilegierte Position bringt auch ein gewisses Maß an Verantwortung mit sich, insbesondere gegenüber den Schwächsten in der Gesellschaft: den alten Menschen und den Kindern. Und natürlich muss dieser Dienst gerecht und praktikabel organisiert werden. Das bedeutet transparente Dienstpläne, eine faire Entlohnung und eine regionale Koordination durch Ärztekammer und Krankenkasse. Das Ziel muss klar sein: Niemand darf an einem Sonntagabend oder an einem Feiertag mit Schmerzen das Gefühl haben, alleingelassen zu werden. Hier geht es nicht um Zwang, sondern um Pflichtbewusstsein. Nicht um Bürokratie, sondern um Menschlichkeit. Nicht um Bequemlichkeit, sondern um Gerechtigkeit. Und ein verpflichtender Bereitschaftsdienst ist ein Akt der Fürsorge für die Menschen in unserem Land und für die Zukunft eines funktionierenden Gesundheitswesens. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Dinhobl, ÖVP.
Abg. DI Dinhobl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Die NÖ Landesregierung hat sich im letzten Jahr mit dem Gesundheitspakt für Niederösterreich über das Jahr 2040+ beschäftigt. In der Landesregierung und hier im Landtag wurde der Gesundheitsplan beschlossen, der sich mit der Gesundheitsversorgung über das Jahr 2040 hinaus beschäftigt hat und festgelegt hat, wie im Klinikbereich, im intramuralen Bereich die Aufteilung der Kliniken mit Schwerpunkten, mit zentralen überregionalen Versorgungseinheiten abgebildet werden kann. Aber bei diesem Gesundheitspakt, Gesundheitsplan ist auch klar herausgekommen, dass 50 bis 70 Prozent der Patientinnen und Patienten, die in die Kliniken, in die IABs kommen, im niedergelassenen Bereich niederschwellig versorgt werden können. Und genau dahin geht dieser Antrag, dass wir zukünftig den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit bieten, im niedergelassenen Bereich versorgt zu werden und nicht die Kliniken aufsuchen zu müssen, wo die Standards andere sind, wo die Dokumentationspflichten höhere sind, der Aufwand ein höherer ist und letztendlich die Patientinnen und Patienten im niedergelassenen Bereich genauso gut versorgt werden können. Der Slogan "digital vor ambulant vor stationär" soll auch hier wieder abgebildet werden, dass die Patientinnen und Patienten so niederschwellig wie möglich versorgt werden, weil es auch für die Patienten und Patientinnen am angenehmsten ist, wenn sie hier in diesem Bereich versorgt werden können. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2019 hat eben ergeben, dass aufgrund einer fehlenden Verordnung der Ärztekammer der verpflichtende Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und an Feiertagen nicht zu leisten ist und er auf freiwilliger Basis derzeit durchgeführt wird, in manchen Bereichen intensiver, in manchen Bereichen weniger. Und die Patientinnen und Patienten müssen sich verlassen können, darauf, dass sie auch am Wochenende die Versorgung haben, die notwendig ist. Derzeit ist der Bereitschaftsdienst von 8 Uhr in der Früh bis 14 Uhr am Nachmittag, die Anwesenheitspflicht in der Ordination von 9 bis 11 Uhr. Das heißt, in dieser Zeit können die Patientinnen und Patienten versorgt werden, außerhalb dieser Zeit bei Notfällen gibt es sowieso 1450 beziehungsweise bei Notfällen den Notdienst, die Rettung und die Notärzte. Aber wenn jemand jetzt ein Medikament benötigt, eine kleinere Verletzung hat etc., hat er derzeit nicht die Gewissheit auch tatsächlich versorgt zu werden. Ja, wir müssen uns überlegen: Wie kann dieser Bereitschaftsdienst aufgestellt werden? Die „REONS“ könnten möglicherweise größer gefasst werden, die Entfernungen in die Kliniken beziehungsweise die Entfernungen zu den Ordinationen können vielleicht etwas größer gefasst werden. All das gehört ausdiskutiert, all das gehört ausverhandelt und da müssen wir schon die Ärztekammer auch in die Pflicht nehmen, diese Verordnung zu erlassen, dass dieser Dienst auch flächendeckend und verpflichtend in Niederösterreich stattfinden kann. Und es wurde schon angesprochen, es ist auch eine Frage der Steuerung der Patientinnen und Patienten. Beim niedergelassenen Arzt, die erste Aufnahmestelle, der dann entscheiden kann: Kann ich den Patienten endbehandeln oder ist es notwendig, ihn in ein Klinikum zu überstellen? Damit wären die Kliniken entlastet und diese Patientensteuerung, die vielleicht zukünftig auch mehr digital erfolgen kann, dann im niedergelassenen Bereich und das dann erst im klinischen Bereich, könnte letztendlich den Patienten sehr viel Aufwand und Mühe ersparen. Ich glaube, das ist der wesentliche und wichtige Punkt, der diesem Antrag zugrunde liegt, dass wir wieder diese niederschwellige Versorgung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen haben, dass eine ausreichende Versorgung im niedergelassenen, niederschwelligen Bereich ist. Ich glaube, das ist auch eine Ergänzung zum Gesundheitsplan, den Menschen dort zu versorgen, wo es am besten und am einfachsten ist. Und ich freue mich auch, dass dieser Antrag hier einstimmig angenommen ist, zeigt ja auch die breite Basis, wie es hier in diesem Haus gesehen wird, wo eine medizinische Versorgung zukünftig zu erfolgen hat und in diesem Sinne vielen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
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