Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-730/XX-2025 – Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und an Feiertagen in Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. DI Dinhobl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Die NÖ Landesregierung hat sich im letzten Jahr mit dem Gesundheitspakt für Niederösterreich über das Jahr 2040+ beschäftigt. In der Landesregierung und hier im Landtag wurde der Gesundheitsplan beschlossen, der sich mit der Gesundheitsversorgung über das Jahr 2040 hinaus beschäftigt hat und festgelegt hat, wie im Klinikbereich, im intramuralen Bereich die Aufteilung der Kliniken mit Schwerpunkten, mit zentralen überregionalen Versorgungseinheiten abgebildet werden kann. Aber bei diesem Gesundheitspakt, Gesundheitsplan ist auch klar herausgekommen, dass 50 bis 70 Prozent der Patientinnen und Patienten, die in die Kliniken, in die IABs kommen, im niedergelassenen Bereich niederschwellig versorgt werden können. Und genau dahin geht dieser Antrag, dass wir zukünftig den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit bieten, im niedergelassenen Bereich versorgt zu werden und nicht die Kliniken aufsuchen zu müssen, wo die Standards andere sind, wo die Dokumentationspflichten höhere sind, der Aufwand ein höherer ist und letztendlich die Patientinnen und Patienten im niedergelassenen Bereich genauso gut versorgt werden können. Der Slogan "digital vor ambulant vor stationär" soll auch hier wieder abgebildet werden, dass die Patientinnen und Patienten so niederschwellig wie möglich versorgt werden, weil es auch für die Patienten und Patientinnen am angenehmsten ist, wenn sie hier in diesem Bereich versorgt werden können. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2019 hat eben ergeben, dass aufgrund einer fehlenden Verordnung der Ärztekammer der verpflichtende Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und an Feiertagen nicht zu leisten ist und er auf freiwilliger Basis derzeit durchgeführt wird, in manchen Bereichen intensiver, in manchen Bereichen weniger. Und die Patientinnen und Patienten müssen sich verlassen können, darauf, dass sie auch am Wochenende die Versorgung haben, die notwendig ist. Derzeit ist der Bereitschaftsdienst von 8 Uhr in der Früh bis 14 Uhr am Nachmittag, die Anwesenheitspflicht in der Ordination von 9 bis 11 Uhr. Das heißt, in dieser Zeit können die Patientinnen und Patienten versorgt werden, außerhalb dieser Zeit bei Notfällen gibt es sowieso 1450 beziehungsweise bei Notfällen den Notdienst, die Rettung und die Notärzte. Aber wenn jemand jetzt ein Medikament benötigt, eine kleinere Verletzung hat etc., hat er derzeit nicht die Gewissheit auch tatsächlich versorgt zu werden. Ja, wir müssen uns überlegen: Wie kann dieser Bereitschaftsdienst aufgestellt werden? Die „REONS“ könnten möglicherweise größer gefasst werden, die Entfernungen in die Kliniken beziehungsweise die Entfernungen zu den Ordinationen können vielleicht etwas größer gefasst werden. All das gehört ausdiskutiert, all das gehört ausverhandelt und da müssen wir schon die Ärztekammer auch in die Pflicht nehmen, diese Verordnung zu erlassen, dass dieser Dienst auch flächendeckend und verpflichtend in Niederösterreich stattfinden kann. Und es wurde schon angesprochen, es ist auch eine Frage der Steuerung der Patientinnen und Patienten. Beim niedergelassenen Arzt, die erste Aufnahmestelle, der dann entscheiden kann: Kann ich den Patienten endbehandeln oder ist es notwendig, ihn in ein Klinikum zu überstellen? Damit wären die Kliniken entlastet und diese Patientensteuerung, die vielleicht zukünftig auch mehr digital erfolgen kann, dann im niedergelassenen Bereich und das dann erst im klinischen Bereich, könnte letztendlich den Patienten sehr viel Aufwand und Mühe ersparen. Ich glaube, das ist der wesentliche und wichtige Punkt, der diesem Antrag zugrunde liegt, dass wir wieder diese niederschwellige Versorgung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen haben, dass eine ausreichende Versorgung im niedergelassenen, niederschwelligen Bereich ist. Ich glaube, das ist auch eine Ergänzung zum Gesundheitsplan, den Menschen dort zu versorgen, wo es am besten und am einfachsten ist. Und ich freue mich auch, dass dieser Antrag hier einstimmig angenommen ist, zeigt ja auch die breite Basis, wie es hier in diesem Haus gesehen wird, wo eine medizinische Versorgung zukünftig zu erfolgen hat und in diesem Sinne vielen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich