Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-718/XX-2025 – NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) , Änderung
Berichterstatterin
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Rainer Spenger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-718, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes. Ich ersuche, Frau Abgeordnete Moser, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Antrag 718, Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Krismer-Huber, Ecker, Moser und Hörlezeder betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes – Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtsenats mit physischer Präsenz und Debatte macht die Qualität eines Selbstverwaltungskörpers aus. Im Wesentlichen geht es darum, dass im Stadtrechtsorganisationsgesetz für die Abhaltung von Ausschüssen per Videokonferenz... dass dieses möglich ist, wenn sich nicht mindestens ein Drittel der Ausschussmitglieder dagegen ausspricht. In der NÖ Gemeindeordnung ist das nur dann möglich, wenn alle Ausschussmitglieder zugestimmt haben. Eine Abhaltung in Präsenz ist wichtig für eine lebhafte und lebendige Debatte, für Einsicht in die Unterlagen und so weiter. Durch diesen Antrag soll das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz die gleichen Voraussetzungen für die Abhaltung von Ausschusssitzungen per Videokonferenz bekommen:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Dritte Präsidentin Schmidt: Danke schön. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wir leisten uns in Österreich, aber ganz besonders in Niederösterreich den Luxus, zwei parallele Organisationsformen zu betreiben. Das sind zum einen die normalen Städte und Gemeinden in Niederösterreich, darunter durchaus große. Es sind 571 an der Zahl, sogenannte "Einheitsgemeinden". 569 sind es, glaube ich, in Wirklichkeit, macht da nichts. Dann haben wir noch Städte mit eigenem Statut, das sind ganze vier an der Zahl. Darunter Krems mit rund 25.700 Hauptwohnsitzern und Waidhofen an der Thaya mit etwas mehr als 5.000 (Abg. Edlinger: An der Ybbs.) ...an der Ybbs mit etwas mehr als 5.000 Hauptwohnsitzern. Ob irgendwer diese Zweiklassengesellschaft wirklich braucht, ob das den Bürgerinnen und Bürgern nützt, bleibt dahingestellt. Zumeist werden entsprechende Gesetze, das heißt Gemeindeordnung und Stadtrechtsorganisationsgesetz, parallel geändert. Erinnern wir uns an die Corona-Zeiten. Aber auch in der laufenden Gesetzgebungsperiode haben wir das gesehen, etwa am 25.5.2023, da ist es um die Bezugserhöhungen für die Bürgermeister gegangen oder auch am 21.11.2024, da ist es ums Informationsrecht von Bürgermeistern gegangen. Offenbar hat man bei der Rücknahme der COVID-Bestimmungen diesen Gleichklang in einem Punkt aufgehoben oder darauf vergessen, das weiß ich nicht. Ausschüsse nach der Gemeindeordnung können dann mit Videokonferenz abgehalten werden, wenn alle Ausschussmitglieder zustimmen. Im Stadtrechtsorganisationsgesetz ist es so geregelt, dass es genügt, wenn mehr als zwei Drittel zustimmen. Nun ist ja grundsätzlich nicht ganz unvernünftig, Ausschusssitzungen per Videokonferenz abzuhalten. Gerade Berufstätigen, und zwar wirklich Berufstätigen, fällt es ja oft schwer am Nachmittag oder wann immer diese Sitzungen angesetzt sind, hier auch physisch präsent zu sein und eigentlich wäre das auch für die Gemeinderäte überlegenswert. Was nicht logisch ist, ist, dass wir da unterschiedliche Bestimmungen haben zwischen den Einheitsgemeinden und den Gemeinden, die dem Stadtrecht unterliegen. Die Antragsteller nehmen diese unterschiedlichen Vorgangsweisen zum Anlass daraus, eine "Lex Wiener Neustadt" zu machen. Es geht dort nämlich weniger um die technische Abwicklung der Sitzung, sondern um Vorbereitung zur Verfügungstellung von Unterlagen und letztlich auch um die Durchführung. Und dass das gerade in Wiener Neustadt so ist, überrascht mich nicht. Denn wer gibt in Wiener Neustadt den Ton an? Es ist Bürgermeister Schneeberger. (Unruhe bei Abg. Kainz.) Und wie sehr der den politischen Diskurs und Meinungen, die von seiner eigenen abweichen schätzt, kennen wir zu genüge aus seiner Zeit hier im Landtag. Dass in Wiener Neustadt Ausschusssitzungen noch weniger lang dauern als hier im Hause, ist schon bemerkenswert. Da wurde mir von einer Sitzung berichtet, in der 42 Tagesordnungspunkte in 45 Minuten abgehandelt wurden. Meine Damen und Herren, wenn Unterlagen spät oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn die Ausschussvorsitzenden oft keine Ahnung von den Geschäftsstücken in ihrem Ausschuss haben, dann ist es eine Frage des politischen Stils, aber nicht eine Frage, ob eine Sitzung mit physischer Anwesenheit oder per Videokonferenz abgehalten wird. Wir sind für modernes Arbeiten im politischen Leben. Wir sollten Videokonferenzen ermöglichen, womöglich auch auf Gemeindeebene. Wir sollten den Gleichklang wiederherstellen. Vor allem, wir können nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Wählerinnen von oft sehr gut bezahlten Politikern und Politikerinnen erwarten dürfen, dass die Arbeit dort ernst genommen wird und nicht ein Antrag nach dem anderen diskussionslos durchgepeitscht wird. Die Wählerinnen dürfen erwarten, dass Ausschüsse und andere Sitzungen ordentlich vorbereitet werden, dass in den Ausschüssen auch noch sinnvolle Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden können, sodass die besten Entscheidungen für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher getroffen werden können. Und wenn da in Wiener Neustadt Verbesserungen gefragt sind, muss das auf politischer und nicht auf der Ebene der Gesetzgebung gelöst werden. Wir werden dem negativen Ausschussantrag deshalb zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zu Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer, GRÜNE.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Die Ausschüsse in den Gemeinden sind oder sollten Arbeitsgremien sein. Dort bringt man etwas ein. Es ist meistens auch der Punkt "Allfälliges" einer, wo man – wenn man in der Opposition ist – etwas vorbringen kann. Und im besten Falle entsteht dann auch mit einer Mehrheit ein Ausschuss, der an einen Stadtrat, zum Beispiel, herangetragen wird. Ich höre jetzt gerade von den Vertretern, in Neustadt ist ohnehin immer alles anders. Zu Neustadt muss man auch sagen, wir haben jetzt draußen schon ein bisschen geplaudert darüber, es ist schon so, auch hier im Landtag, einer geht aus Wiener Neustadt und mehrere kommen nach. Also es gehen uns die Persönlichkeiten aus Wiener Neustadt auch hier im Landtag nicht aus (Abg. Gerstenmayer: Ein starkes Pflaster.) und daher wissen die auch ganz genau, wie es in Wiener Neustadt gehandhabt wird. Und wir als Gesetzgebung – ich bin schon davon überzeugt – da ist uns etwas passiert. Wir können nicht die gremiale Arbeit in einer Gemeinde mit Statut... die können nicht anders arbeiten und damit auch die Vertreterinnen, die parlamentarischen, die eigentlich ihre Wählerinnen und Wähler repräsentieren sollten... dass die anders arbeiten als jene in den anderen Gemeinden. Also wir sollten schon schauen, dass hier alle nach den gleichen Verfahren zu demokratiepolitischen Ergebnissen kommen, die dann eben in Beschlüsse münden. In Neustadt dürfte es halt schon besonders bekannt sein und ich muss da den Kollegen Hofer-Gruber in einer Winzigkeit korrigieren, die aber entscheidend ist. Es sagen nicht zwei Drittel, sie wollen, dass der Ausschuss per Videokonferenz ist, sondern es wird vorgegeben, er ist per Videokonferenz und ein Drittel muss sagen, wir wollen es nicht. Das ist in einem Entscheidungsverfahren etwas anderes. (Abg. Zauner: Das ändert nichts. Das stimmt nicht. Die sind nicht stimmberechtigt.) Und... na, es ändert schon etwas, Herr Kollege, weil genauso wie wir jetzt zuerst debattiert haben und dann draußen gemütlich bei einem Getränk gestanden sind, ist es ein Unterschied, ob man in der Gemeinde zusammenkommt, Arbeitssitzungen hat, sich etwas überlegt für die Gemeinde, es produktiv ist oder nicht. Und wie die notwendigen Unterlagen zuergangen werden, es kann auch noch etwas geholt werden, man schaut gemeinsam drüber, wenn es ein Arbeitsgremium ist. Ich verstehe das ja, dass die ÖVP-Vertreter das wieder alles aus Wiener Neustadt ganz, ganz anders sehen. Aber außerhalb von Wiener Neustadt sieht man es halt auch ganz anders, weil niemand versteht, warum ihr in Wiener Neustadt heute noch im Krisenmodus seid? (Abg. Zauner: Keiner versteht die GRÜNEN in Wiener Neustadt.) Ja, ihr seid vielleicht im Krisenmodus, aber es ist ja nicht notwendig. Wir als NÖ Landtag wären gut beraten, hier die Gemeindeordnung sowie das Stadtrechtsorganisationsgesetz hier gleichbehandelt zu beschließen. Das ist die Intention unseres Antrages und ich würde noch einmal an die Mehrheit appellieren, diesem Antrag im Sinne, wie er vorgestellt wurde, die Zustimmung zu geben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zu Wort gelangt Abgeordneter Rainer Spenger, SPÖ.
Abg. Mag. Dr. Spenger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich heute nicht nur als Landtagsabgeordneter, sondern vor allem auch in meiner Funktion als Vizebürgermeister in Wiener Neustadt, also als einer, der auch bei den Ausschusssitzungen live dabei ist – wie auch meine anderen drei Kollegen, die heute hier sind – aber auch als einer, der schon so seine Erfahrungen mit den STROG-Änderungen gemacht hat. Ich brauche nur an das Jahr 2015 zurückdenken, wo es diverse Korrekturen gegeben hat und dann plötzlich auch Mehrheiten gegen die SPÖ möglich waren. Wir sind also gebrannte Kinder diesbezüglich und deshalb auch entsprechend sensibilisiert und vorsichtig, wenn es da um Änderungen geht. Heute liegt ein Antrag der GRÜNEN am Tisch, der – wir haben es heute eh schon gehört – nicht mehr und nicht weniger als eine "Lex Wiener Neustadt" ist, im Konkreten eine Auftragsarbeit der grünen Fraktion. Ich erlaube mir dazu drei konkrete Anmerkungen. Das Erste ist: Wenn COVID etwas Gutes hatte, dann die Tatsache, dass alle ihre digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen gestärkt haben, auch wir Politikerinnen und Politiker. Das Zweite ist: Wir leben 2025 in einer Zeit also. wo, glaube ich, Videokonferenzen und Online-Meetings das Normalste auf der Welt sind. Das spart Zeit, das spart Geld, das spart Ressourcen und das macht das Arbeiten flexibel, effizient und zweckmäßig. Und das Dritte, auch nicht unentscheidend, liebe GRÜNEN: Wenn der Kampf für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Sie ein wichtiges Thema ist – das hat auch der Kollege Hofer-Gruber angesprochen – dann würde ich sagen, ziehen Sie den Antrag zurück, denn politische Sitzungen auf digitalem Weg durchzuführen, unterstützt ja genau auch dieses Ziel. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Während der Arbeitszeit oder wie stellst du dir das vor?) Ja, oja, Frau Kollegin, das geht. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Aha, während der Arbeitszeit. Sehr spannend.) Und viertens, und das formuliere ich als Frage: Was haben eigentlich Online-Sitzungen damit zu tun, dass es zu einem Demokratieverlust kommt? Weil ganz ehrlich: Was kann man digital nicht machen, was man analog machen kann? Vorausgesetzt natürlich, man hat die entsprechende Stärke in den Gremien, das muss ich schon dazu sagen. Man kann Fragen stellen, man kann Auskünfte einholen, man kann diskutieren, man kann Unterlagen auch im Vorfeld organisieren, das geht alles. Aber ich glaube, das ist sowieso ein grundsätzliches Problem, das da auftaucht, weil unsere grünen Kolleginnen und Kollegen in Wiener Neustadt sind offenbar eh nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir haben das nach der Wahl gesehen, sie sind nicht bereit gewesen, in der Stadtregierung mitzuarbeiten und wir sehen es auch jetzt, wie ich höre und lese, wollen Sie sich aus den Ausschüssen überhaupt zurückziehen? Liebe Frau Klubobfrau, ich glaube, im Krisenmodus befindet sich nicht die Stadt Wiener Neustadt, sondern eher die GRÜNEN auf Stadt- und auf Landesebene, und das ist schade, wie ich meine. Wenn – und da komme ich schon zum Schluss – es zu STROG-Änderungen kommen soll, dann meine ich, dann werden sich die niederösterreichischen Statutarstädte mit Sicherheit zusammentun und ein entsprechendes Begehren an uns hier in St. Pölten richten. Zurufe einzelner Fraktionen oder einzelner Städte braucht es definitiv nicht. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und Teilen der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zur vorgesehenen Änderung des STROGs oder zur beantragten Änderung des STROGs halte ich einmal fest: Auch wir sind gegen die Anlassgesetzgebung, der hinter diesem Antrag steht und sind gegen die Schaffung – Wiedererschaffung – einer "Lex Wiener Neustadt". Derzeit ist die Gemeindeordnung und das STROG in Novellierung. Vielleicht können Sie Ihre Ideen da einfließen lassen. Die Standpunkte für und gegen den Inhalt dieses Antrages sind von meinen Vorrednern bereits ausreichend dargelegt worden. Ich halte fest, wir werden dem negativen Ausschussantrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Mold, ÖVP.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Auch ich möchte in meiner Wortmeldung mich zum Antrag der GRÜNEN betreffend Änderung des Stadtrechtsorganisationsgesetzes eben Stellung nehmen. Während der COVID-Pandemie wurden in Niederösterreich gesetzliche Ausnahmen geschaffen, um Ausschusssitzungen oder auch andere Sitzungen in der Gemeinde via Videokonferenz zu ermöglichen. In den meisten Gemeinden ist man zwar wieder zur Präsenz zurückgegangen, aber in einigen Gemeinden werden nach wie vor diese Videokonferenzen genützt, um Ausschusssitzungen durchzuführen. Und dazu muss man sagen, dass die gesetzliche Ausnahme ja nicht zeitlich begrenzt war, sondern dass es nach wie vor möglich ist, Ausschusssitzungen per Videokonferenz durchzuführen. Wenn die GRÜNEN nun fordern, dass verpflichtend alle Sitzungen wieder in Präsenz durchgeführt werden sollen... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Nein, das steht ja nicht.) ...das Stadtrechtsorganisationsgesetz zumindest an die Gemeindeordnung angeglichen werden soll, ja... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, genau.) Sie argumentieren damit, dass Videokonferenzen erhebliche demokratische Defizite mit sich bringen. Es gibt zu wenig Information, Diskussion und Akteneinsicht. Das kann ich nicht bestätigen, weil zu Zeiten, wo diese Videokonferenzen ausschließlich stattgefunden haben, hatten wir auch Diskussion und man kann sich ja auch vorbereiten zu diesen Sitzungen. Ich möchte daher schon mit Nachdruck betonen, dass wir die positiven Erfahrungen aus der Zeit, wo eben nur Videokonferenzen möglich waren, auch jetzt und in Zukunft nützen sollen. Ein ganz wesentliches Argument für die Beibehaltung der Möglichkeit, Ausschusssitzungen per Videokonferenz abzuhalten, ist die Steigerung der Effizienz in der kommunalpolitischen Arbeit. Warum? Gerade in Städten oder in großen Gemeinden, wo die Mitglieder der Ausschüsse aus oft unterschiedlichen Ortsteilen kommen oder beruflich sehr viel unterwegs sind, kann eine Videokonferenz eine zeit- und ressourcenschonende Alternative sein, insbesondere dann, wenn es sich um Sitzungen mit klar definierten Tagesordnungen handelt – und Ausschusssitzungen haben eine klar definierte Tagesordnung – dann kann man sich ja auch vorher vorbereiten, um bei der Videokonferenz entsprechend argumentieren zu können. Es geht also bei Videokonferenzen nicht darum, die persönliche Anwesenheit zu ersetzen, sondern darum, die Flexibilität zu ermöglichen, wo es sinnvoll und praktikabel ist, ohne dabei die Qualität der demokratischen Entscheidungsfindung zu gefährden. Das stärkt nicht zuletzt auch das Engagement von berufstätigen Mandatarinnen und Mandataren, die dadurch leichter an der kommunalen Arbeit teilnehmen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich stellt sich die Frage für mich, ob es heute der richtige Zeitpunkt ist, diese Frage zu entscheiden, weil – so wie es schon angesprochen worden ist – sowohl das Stadtrechtsorganisationsgesetz als auch die NÖ Gemeindeordnung derzeit zur öffentlichen Begutachtung aufliegen. Und es wäre daher aus meiner Sicht sachlich und rechtlich vernünftig, wenn wir einer entsprechenden Novellierung dieser beiden Grundlagen nicht vorgreifen, sondern im Rahmen dieser Novellierung das auch dementsprechend regeln und festlegen für die Zukunft. Daher werden wir als Volkspartei NÖ heute dem negativen Ausschussantrag unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.
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