Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-718/XX-2025 – NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) , Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wir leisten uns in Österreich, aber ganz besonders in Niederösterreich den Luxus, zwei parallele Organisationsformen zu betreiben. Das sind zum einen die normalen Städte und Gemeinden in Niederösterreich, darunter durchaus große. Es sind 571 an der Zahl, sogenannte "Einheitsgemeinden". 569 sind es, glaube ich, in Wirklichkeit, macht da nichts. Dann haben wir noch Städte mit eigenem Statut, das sind ganze vier an der Zahl. Darunter Krems mit rund 25.700 Hauptwohnsitzern und Waidhofen an der Thaya mit etwas mehr als 5.000 (Abg. Edlinger: An der Ybbs.) ...an der Ybbs mit etwas mehr als 5.000 Hauptwohnsitzern. Ob irgendwer diese Zweiklassengesellschaft wirklich braucht, ob das den Bürgerinnen und Bürgern nützt, bleibt dahingestellt. Zumeist werden entsprechende Gesetze, das heißt Gemeindeordnung und Stadtrechtsorganisationsgesetz, parallel geändert. Erinnern wir uns an die Corona-Zeiten. Aber auch in der laufenden Gesetzgebungsperiode haben wir das gesehen, etwa am 25.5.2023, da ist es um die Bezugserhöhungen für die Bürgermeister gegangen oder auch am 21.11.2024, da ist es ums Informationsrecht von Bürgermeistern gegangen. Offenbar hat man bei der Rücknahme der COVID-Bestimmungen diesen Gleichklang in einem Punkt aufgehoben oder darauf vergessen, das weiß ich nicht. Ausschüsse nach der Gemeindeordnung können dann mit Videokonferenz abgehalten werden, wenn alle Ausschussmitglieder zustimmen. Im Stadtrechtsorganisationsgesetz ist es so geregelt, dass es genügt, wenn mehr als zwei Drittel zustimmen. Nun ist ja grundsätzlich nicht ganz unvernünftig, Ausschusssitzungen per Videokonferenz abzuhalten. Gerade Berufstätigen, und zwar wirklich Berufstätigen, fällt es ja oft schwer am Nachmittag oder wann immer diese Sitzungen angesetzt sind, hier auch physisch präsent zu sein und eigentlich wäre das auch für die Gemeinderäte überlegenswert. Was nicht logisch ist, ist, dass wir da unterschiedliche Bestimmungen haben zwischen den Einheitsgemeinden und den Gemeinden, die dem Stadtrecht unterliegen. Die Antragsteller nehmen diese unterschiedlichen Vorgangsweisen zum Anlass daraus, eine "Lex Wiener Neustadt" zu machen. Es geht dort nämlich weniger um die technische Abwicklung der Sitzung, sondern um Vorbereitung zur Verfügungstellung von Unterlagen und letztlich auch um die Durchführung. Und dass das gerade in Wiener Neustadt so ist, überrascht mich nicht. Denn wer gibt in Wiener Neustadt den Ton an? Es ist Bürgermeister Schneeberger. (Unruhe bei Abg. Kainz.) Und wie sehr der den politischen Diskurs und Meinungen, die von seiner eigenen abweichen schätzt, kennen wir zu genüge aus seiner Zeit hier im Landtag. Dass in Wiener Neustadt Ausschusssitzungen noch weniger lang dauern als hier im Hause, ist schon bemerkenswert. Da wurde mir von einer Sitzung berichtet, in der 42 Tagesordnungspunkte in 45 Minuten abgehandelt wurden. Meine Damen und Herren, wenn Unterlagen spät oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn die Ausschussvorsitzenden oft keine Ahnung von den Geschäftsstücken in ihrem Ausschuss haben, dann ist es eine Frage des politischen Stils, aber nicht eine Frage, ob eine Sitzung mit physischer Anwesenheit oder per Videokonferenz abgehalten wird. Wir sind für modernes Arbeiten im politischen Leben. Wir sollten Videokonferenzen ermöglichen, womöglich auch auf Gemeindeebene. Wir sollten den Gleichklang wiederherstellen. Vor allem, wir können nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Wählerinnen von oft sehr gut bezahlten Politikern und Politikerinnen erwarten dürfen, dass die Arbeit dort ernst genommen wird und nicht ein Antrag nach dem anderen diskussionslos durchgepeitscht wird. Die Wählerinnen dürfen erwarten, dass Ausschüsse und andere Sitzungen ordentlich vorbereitet werden, dass in den Ausschüssen auch noch sinnvolle Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden können, sodass die besten Entscheidungen für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher getroffen werden können. Und wenn da in Wiener Neustadt Verbesserungen gefragt sind, muss das auf politischer und nicht auf der Ebene der Gesetzgebung gelöst werden. Wir werden dem negativen Ausschussantrag deshalb zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich