Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-718/XX-2025 – NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) , Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Auch ich möchte in meiner Wortmeldung mich zum Antrag der GRÜNEN betreffend Änderung des Stadtrechtsorganisationsgesetzes eben Stellung nehmen. Während der COVID-Pandemie wurden in Niederösterreich gesetzliche Ausnahmen geschaffen, um Ausschusssitzungen oder auch andere Sitzungen in der Gemeinde via Videokonferenz zu ermöglichen. In den meisten Gemeinden ist man zwar wieder zur Präsenz zurückgegangen, aber in einigen Gemeinden werden nach wie vor diese Videokonferenzen genützt, um Ausschusssitzungen durchzuführen. Und dazu muss man sagen, dass die gesetzliche Ausnahme ja nicht zeitlich begrenzt war, sondern dass es nach wie vor möglich ist, Ausschusssitzungen per Videokonferenz durchzuführen. Wenn die GRÜNEN nun fordern, dass verpflichtend alle Sitzungen wieder in Präsenz durchgeführt werden sollen... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Nein, das steht ja nicht.) ...das Stadtrechtsorganisationsgesetz zumindest an die Gemeindeordnung angeglichen werden soll, ja... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, genau.) Sie argumentieren damit, dass Videokonferenzen erhebliche demokratische Defizite mit sich bringen. Es gibt zu wenig Information, Diskussion und Akteneinsicht. Das kann ich nicht bestätigen, weil zu Zeiten, wo diese Videokonferenzen ausschließlich stattgefunden haben, hatten wir auch Diskussion und man kann sich ja auch vorbereiten zu diesen Sitzungen. Ich möchte daher schon mit Nachdruck betonen, dass wir die positiven Erfahrungen aus der Zeit, wo eben nur Videokonferenzen möglich waren, auch jetzt und in Zukunft nützen sollen. Ein ganz wesentliches Argument für die Beibehaltung der Möglichkeit, Ausschusssitzungen per Videokonferenz abzuhalten, ist die Steigerung der Effizienz in der kommunalpolitischen Arbeit. Warum? Gerade in Städten oder in großen Gemeinden, wo die Mitglieder der Ausschüsse aus oft unterschiedlichen Ortsteilen kommen oder beruflich sehr viel unterwegs sind, kann eine Videokonferenz eine zeit- und ressourcenschonende Alternative sein, insbesondere dann, wenn es sich um Sitzungen mit klar definierten Tagesordnungen handelt – und Ausschusssitzungen haben eine klar definierte Tagesordnung – dann kann man sich ja auch vorher vorbereiten, um bei der Videokonferenz entsprechend argumentieren zu können. Es geht also bei Videokonferenzen nicht darum, die persönliche Anwesenheit zu ersetzen, sondern darum, die Flexibilität zu ermöglichen, wo es sinnvoll und praktikabel ist, ohne dabei die Qualität der demokratischen Entscheidungsfindung zu gefährden. Das stärkt nicht zuletzt auch das Engagement von berufstätigen Mandatarinnen und Mandataren, die dadurch leichter an der kommunalen Arbeit teilnehmen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich stellt sich die Frage für mich, ob es heute der richtige Zeitpunkt ist, diese Frage zu entscheiden, weil – so wie es schon angesprochen worden ist – sowohl das Stadtrechtsorganisationsgesetz als auch die NÖ Gemeindeordnung derzeit zur öffentlichen Begutachtung aufliegen. Und es wäre daher aus meiner Sicht sachlich und rechtlich vernünftig, wenn wir einer entsprechenden Novellierung dieser beiden Grundlagen nicht vorgreifen, sondern im Rahmen dieser Novellierung das auch dementsprechend regeln und festlegen für die Zukunft. Daher werden wir als Volkspartei NÖ heute dem negativen Ausschussantrag unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Zwettl
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich