Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-657-1/XX-2025 – Effektiver Schutz im Insolvenzrecht für besondere Härtefälle
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Zusatzantrag
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Zusatzantrag Abg. Schindele betreffend Unterstützungsmaßnahmen für doppelt betroffene Hochwasseropfer im Zuge der Kika/Leiner-Insolvenz abgelehnt: Zustimmung SPÖ, Ablehnung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-657-1, ein Antrag gemäß § 34 der Landtagsgeschäftsordnung der Abgeordneten DI Dinhobl und Handler betreffend effektiver Schutz im Insolvenzrecht für besondere Härtefälle. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Pfister, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Pfister (SPÖ): Jawohl, Herr Präsident! Sehr gerne. Ich bringe den Antrag des Sozial-Ausschusses gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Dinhobl und Handler betreffend effektiver Schutz im Insolvenzrecht. Mitte September 2024 wurde Niederösterreich von einem verheerenden Hochwasserereignis getroffen. Um den Betroffenen rasch Hilfe zukommen zu lassen, wurden die Unterstützungsmaßnahmen des Landes Niederösterreich für Hochwasseropfer umfassend ausgeweitet. Leider auch die Möbelkette Kika/Leiner veröffentlichte eine 20-prozentige Rabattaktion, welche als Unwetter-Soforthilfe-Aktion betitelt wurde. Wenige Wochen später leider wurde von der Möbelkette Kika/Leiner beim Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Infolge der Anmeldung dieses Insolvenzverfahren mussten Forderungen gegen die Möbelkette beispielsweise aufgrund einer Anzahlung eines Gutscheins oder einer ausständigen Reklamation als Insolvenzforderung angemeldet werden. Die bestellten Möbel und Einrichtungsgegenstände wurden vielfach nicht geliefert. Ich komme daher zum Antrag:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, eine Evaluierung der insolvenzrechtlichen Vorschriften durchzuführen und insbesondere die Einführung eines effektiven Schutzes für besondere Härtefälle wie jene, die von der Hochwasserkatastrophe im September 2024 und in Folge der Insolvenz der Möbelkette Kika/Leiner betroffen sind, zu forcieren und
2. durch diesen Antrag gemäß § 34 wird der Antrag Ltg.-657/2025 miterledigt."
Ich ersuche im Einleitung der Debatte und Abstimmung, Herr Vorsitzender.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich bedanke mich sehr herzlich, eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen enttäuscht bin ich noch von der Ablehnung meines vorherigen Resolutionsantrages, aber es geht munter weiter. Letzte Woche hatten wir einen Landtag im Land, es waren auch einige von den Kolleginnen und Kollegen anwesend, und wir haben sehr interessante Einblicke in die Renaturierungsprojekte des Nationalparks Donau-Auen gewonnen. Der wissenschaftliche Leiter, Dr. Baumgartner, hat uns erklärt, dass er in den letzten 40 Jahren bereits dreimal Jahrhunderthochwässer erlebt hat, 2024 war bisher das letzte und zu dem kommen wir jetzt in diesem Antrag. Es ist ein unfassbares Leid, wenn bei so einem Katastrophenfall Menschen ums Leben kommen und Existenzen und Zuhause zerstört werden. Das menschliche Leid lässt sich nicht beziffern. Der Wiederaufbau von Sachgütern ist mühevoll und kostspielig. Die Katastrophenhilfe wurde daher auch massiv ausgeweitet im vergangenen Jahr. Warum ich begonnen habe mit den Projekten im Nationalpark war auch, weil die Aussage von Dr. Baumgartner ja gezeigt hat, dass solche Ereignisse häufiger werden. Das ist nicht ein einmaliges Ereignis in 100 Jahren. Und es gilt, immer mehr in die Vermeidung von solchen Schäden zu investieren. Denn immer und immer wieder Katastrophenschäden zu sanieren, das können wir uns weder emotional noch finanziell leisten. Derzeit haben wir insgesamt eine schwierige finanzielle Lage. Die Budgetsituation auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene darf ich als bekannt voraussetzen. Auch bei den Unternehmen gibt es viele Nachholeffekte aus den Corona-Jahren, wo durch zum Teil nicht treffsichere Förderungen einiges an Insolvenzen vermieden wurde. Die wurden jetzt dann nachgeholt in den Jahren 2023 und 2024 und der KSV rechnet auch damit, dass 2025 ein ähnlicher Wert erreicht wird wie 2024. Das sind keine rosigen Aussichten, zeigen aber auch hier, dass wir uns hier in einer Gesamtentwicklung befinden, die mehr verlangt als "nur" eine Sanierung, wenn ein Ereignis eingetreten ist. Der ursprüngliche Antrag der SPÖ geht auch auf das Zusammentreffen einer Naturkatastrophe mit einer Großinsolvenz ein. Und tatsächlich ist die Frage berechtigt, ob Kika/Leiner, um die es nämlich seit einiger Zeit schon nicht zum Besten stand, die immer wieder in den Medien waren, ob die im Stande war, solche Rabattaktionen wie Unwetter-Soforthilfe anzubieten und davon ausgehen konnte, dass sie ihren Verpflichtungen auch nachkommen konnten? Das ist tatsächlich eine interessante Frage, die wir aber nicht im Landtag oder auch nicht in der Bundesregierung klären können, sondern das hat auch insolvenzstrafrechtliche Anknüpfungspunkte. Die Verzweiflung, die viele gefüllt haben müssen, die kann man sich nicht wirklich vorstellen, wenn man nicht selbst betroffen war. Ich kann aber auch die Wut verstehen über Aktionen wie die vorgenannte, zu einem erneuten Verlust führen. Nur dieser Antrag ist am Ziel vorbei. Sowohl der ursprüngliche, als auch der § 34er-Antrag ist diesbezüglich sinnbefreit, weil es nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt, einzelne Insolvenzen zu betrachten, da irgendetwas zu verhindern, oder die Betroffenen diesbezüglich auch eine Untersuchung anzustellen. Wir müssen unsere Systeme resilienter aufstellen. Und wie gesagt: Das Land oder der Staat kann nicht jedes Jahr die Katastrophenhilfe auf dieses Niveau hochfahren, wie wir das 2024 tun mussten. Der Staat kann nicht jedes Risiko auffangen. Wir brauchen ein Zusammenspiel aus Eigenverantwortung – ja, ist für viele ein böses Wort, aber es ist etwas, was wir mitdenken müssen – aus Versicherung und einem sozialen Netz. Ein aktives Risikomanagement also. Der § 34er-Antrag ist – wie ich erwähnt habe – völlig zahnlos und kann als Feigenblatt einer Scheinaktivität oder Ideenlosigkeit gewertet werden. Man täuscht Betriebsamkeit vor, um nach außen kommunizieren zu können, wir kümmern uns um euch, bewirkt aber mit diesem – selbst wenn das mit gewaltiger Mehrheit angenommen wird, wovon ich ja hier ausgehen darf – bewirkt das leider für den Betroffenen gar nichts. So ehrlich muss man sein, das auch so zu benennen. Vielmehr wären folgende Maßnahmen zu fordern: Im Bereich der betroffenen Großinsolvenz: Natürlich ist die Verantwortung zu klären, ob so eine Aktion, wo dann sehr viel an Geld eingenommen wurde, das jetzt dann bis auf die Konkursquote – man kann davon ausgehen, dass die nicht hoch wird – verloren ist, dass das zu klären ist, dass das zu untersuchen ist und auch eine Verantwortung dafür zu übernehmen ist. Zweitens: Die steuerliche Anerkennung von Versicherungsprämien für den Hochwasserschutz. Es gibt derzeit gar keine im privaten Bereich, keine Möglichkeit einer steuerlichen Anerkennung von Sonderausgaben. Das wäre aber etwas, wo man einen sehr guten Anreiz setzen könnte, dass jemand auch aus eigenem Interesse und auch vorbeugend tätig wird. Eigenkapitalstärkende Maßnahmen, um in Richtung Prävention, was die Insolvenzen betrifft, auch weiterzutreiben. Das ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen. Problematik wieder Budgetvorbehalt, aber grundsätzlich von der Idee her hat man das schon begriffen. Viertens: Effektive Klimawandelanpassungsmaßnahmen. Da sind wir von den Renaturierungsprojekten angefangen über die ganze Thematik der Bodenversiegelung, der aussagekräftigen Fortschrittsberichte vom Klima- und Energiefahrplan. Da sind viele Dinge, die eigentlich schon aufgesetzt sind oder aufgesetzt sein sollten, einfach nur mit mehr Substanz zu füllen. Auch das Klimabudget, das wir schon mehrfach eingebracht hatten, könnte ein diesbezügliches Bewusstsein und damit die Lenkung der Mittel in die richtigen Kanäle auch beschleunigen. Und natürlich muss man sich auch immer wieder die Katastrophenhilfe für soziale Härtefälle anschauen. Wie gesagt, da ist viel zu tun. Mit dem 34er, verlorene Liebesmüh, eine heute sehr kurze Tagesordnung, aber damit haben wir eigentlich... haben wir wirklich keinen großen Schritt gemacht. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Kathrin Schindele, SPÖ.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ja, ich glaube, die NEOS wollen uns heute wirklich nicht. Zuerst bezeichnen sie unsere Vorgehensweise als bedauerlich, jetzt sagen sie, unser Antrag ist sinnbefreit. Ja, ist so. (Dritte Präsidentin Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte jetzt einmal erklären, warum ich zu diesem Antrag gekommen bin. Viele hier herinnen wissen, dass ich selber vom Hochwasser betroffen bin, das habe ich schon oft in diversesten Debatten hier erklärt. Aber es geht mir jetzt um eine ganz andere Geschichte, nämlich, es war nicht nur ich betroffen, es waren auch viele von meinen Nachbarn betroffen, unter anderem auch eine ältere Dame. Die hat es massiv getroffen und sie ist mir fast um den Hals gefallen und hat gesagt: "Frau Schindele, stellen Sie sich vor, die Schadenskommission war da und ich bekomme endlich ein bisschen Geld, dass ich mir mein Schlafsofa kaufen kann." Ich habe gesagt: "Das freut mich voll. Wenn das Geld da ist, schauen Sie, dass Sie schnell eines kriegen." Das Geld war da, sie hat gesagt: "Frau Schindele, ich war jetzt beim Kika einkaufen. Ich habe mir dort ein Schlafsofa gekauft und ich sage Ihnen etwas: Das kommt noch vor Weihnachten. Und wenn Sie auch Möbel brauchen, dann sind Sie schnell und gehen Sie hin, dann kriegen Sie sie auch noch vor Weihnachten." Zwei Wochen später war alles anders. Und die Dame hat nichts mehr gesagt, sie hat nur mehr geweint. Und wenn ich der Dame jetzt sage, dass mein Antrag sinnbefreit dargestellt wird und es besser ist, anstatt in ein Schlafsofa in Hochwassermaßnahmen zu investieren, naja, dann schaut sie mich vielleicht an als wäre ich das Christkind. Was habe ich in meinem ursprünglichen Antrag gefordert? Ich wollte sicherstellen, dass eben die Hochwasseropfer, die eben zusätzlich durch die Insolvenz, durch Kika/Leiner betroffen sind, entschädigt werden und da insbesondere Härtefälle. Es sollte damals geprüft werden eben, wie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für diese Härtefälle unbürokratisch ermöglicht werden kann und welche Maßnahmen zur Abfederung der voraussichtlich geringen Insolvenzquote ergriffen werden können, um die Belastungen der Betroffenen zu minimieren. (Beifall bei der SPÖ.) Dann haben wir im Ausschuss einen § 34-Antrag bekommen und ich muss ganz ehrlich sagen: Naja, sicher, das Insolvenzrecht zu reformieren und effektive Schutzmechanismen für besondere Härtefälle im Insolvenzrecht zu schaffen, das stellt sicher eine zweckdienliche Maßnahme dar. Aber nur an die Bundesregierung heranzutreten und das zu fordern, ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Das ist mir zu wenig. Und ganz nach dem Motto, wo ein Wille da ein Weg und nicht nach dem Motto, kein Wille da kein Weg, kann ich mir das nicht vorstellen, weil es geht mir wirklich darum, dass wir auch seitens des Landes helfen wollen. Denn wenn wir das wollen, dann finden wir einen Weg, das haben wir auch schon bei anderen Fonds gesehen, dass das möglich ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die rasche Schaffung von Rechtssicherheit durch eine Reform der insolvenzrechtlichen Vorschriften und die Einführung eines wirksamen Schutzes für besondere Härtefälle auf Bundesebene sowie gezielte Entlastungsmaßnahmen auf Landesebene sind gleichermaßen erforderlich und beide Ebenen, sowohl Bund als auch Land tragen Verantwortung, um den betroffenen Menschen rasch neue Perspektiven zu eröffnen und die Folgen dieser doppelten Katastrophe effektiv abzufedern. Und deswegen bringe ich auch einen Resolutionsantrag ein zum Antrag der Abgeordneten DI Dinhobl, Handler gemäß § 34 LGO 2001 betreffend effektiver Schutz im Insolvenzrecht für besondere Härtefälle mit der Ltg.-657 betreffend Unterstützungsmaßnahmen für doppelt betroffene Hochwasseropfer im Zuge der Kika/Leiner-Insolvenz.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der bestehenden Landeskompetenzen zeitnah eine Möglichkeit zu schaffen, dass jene Personen, welche durch die Kika/Leiner-Pleite zusätzlich zum Hochwasserschaden eine weitere erhebliche finanzielle Belastung erlitten haben, eine Entschädigung beantragen können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie diesen doppelten Härtefällen effektiv geholfen werden kann, um weitere existenzielle Notlagen möglichst rasch zu verhindern."
Hoher Landtag, ich ersuche Sie, gehen Sie nochmal in sich, stimmen Sie meinem Resolutionsantrag zu. Es geht nicht um uns, es geht wirklich um die Menschen, die unsere Hilfe da draußen benötigen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Jürgen Handler.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zum Antrag effektiver Schutz im Insolvenzrecht für besondere Härtefälle. Das Hochwasser im September 2024 hat viele Regionen Niederösterreichs schwer getroffen. Innerhalb kürzester Zeit waren ganze Ortschaften überflutet, Infrastruktur beschädigt, zahlreiche Haushalte und Betriebe massiv beeinträchtigt. Und die Landesregierung hat hier rasch reagiert und das gesamte Bundesland zum Katastrophenschutzgebiet erklärt. Und dank der Aufstockung der Beihilfen konnten bereits über 20.000 Anträge erledigt und rund 347 Millionen Euro an Hilfen ausbezahlt werden. Und neben privaten Haushalten waren auch Betriebe, Vereine und Einsatzorganisationen betroffen und die breite Solidarität auch von Unternehmen war in dieser schwierigen Lage ein wichtiges Signal. Doch so umfassend und rasch die Hilfsmaßnahmen auch waren, sie konnten nicht alle Folgeprobleme auffangen. Und hier ein besonders gravierender Fall betrifft hier die Insolvenz der Möbelkette Kika/Leiner. Viele Hochwasseropfer, die durch Sonderaktionen zur Bestellung motiviert wurden, stehen heute ohne Möbel da und ohne Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen. Und es sind Menschen, die sich unmittelbar nach der Katastrophe bemüht haben, ihr Zuhause wieder aufzubauen und die nun erneut finanzielle Schäden hinnehmen müssen. Und diese doppelte Betroffenheit ist aus heutiger Sicht rechtlich nicht abgesichert und eine Unterstützung über den Katastrophenfonds aufgrund des Katastrophenfondsgesetzes ist nicht möglich. Und darum braucht es auch eine Lösung auf Bundesebene im Insolvenzrecht. Und die Kernpunkte unseres Antrages sind die Evaluierung des Insolvenzrechts mit Fokus auf Sonderhärtefälle, ein rechtlicher Schutz für Betroffene von Naturkatastrophen, die zusätzlich durch Unternehmensinsolvenzen geschädigt werden und die Vermeidung künftiger Doppelbelastungen durch gezielte Anpassungen. Und meine Damen und Herren, es geht hier nicht nur um Möbel oder Zahlungen, es geht um Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates in außergewöhnlichen Lagen und Opfer bestmöglich zu stützen und zu unterstützen. Und deswegen bitte ich um breite Zustimmung für diesen Antrag. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Mold.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Die Hochwasserkatastrophe im September des vergangenen Jahres hat – wie schon erwähnt – natürlich unser Bundesland, aber vor allem die Menschen in unserem Bundesland, hart getroffen. Und das ganze Bundesland wurde damals zum Katastrophengebiet erklärt, und die Landesregierung, insbesondere unsere Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und auch der damalige Bundeskanzler Karl Nehammer, haben sich bemüht, die Hilfszahlungen aus dem Katastrophenfonds zu erhöhen, denn vorher waren immer nur 20 Prozent der festgestellten Schadenssumme als Entschädigung aus dem Katastrophenfonds möglich. Durch den Einsatz von der Landeshauptfrau und vom Bundeskanzler war es möglich, das auf 50 Prozent zu erhöhen und in Härtefällen sogar bis zu 80 Prozent der festgestellten Schadenssumme zu vergüten aus dem Katastrophenfonds. Und es konnten ja bisher über 19.000 Schadensfälle in Niederösterreich abgewickelt werden und eine Summe von 337 Millionen Euro an Hilfszahlungen an die betroffenen Personen ausbezahlt werden. Und der Großteil davon ging auch an Familien. Nur rund zehn Prozent der Anträge stammten von Betrieben und Unternehmen. Die Menschen haben sich dann natürlich wieder mit dem Geld Möbel und Einrichtungsgegenstände gekauft, haben Aktionen genutzt, die von den Möbelhäusern angeboten worden sind, so auch von der Firma Kika/Leiner. Nur die Situation – wie schon geschildert – war die, dass also Kika/Leiner beim Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren beantragt hat, und aufgrund dieses Insolvenzverfahrens haben diese Leute nicht nur die Anzahlungen verloren, sondern auch die bestellten Möbel sind nicht mehr geliefert worden. Die dadurch geschädigten Menschen sind nun doppelt betroffen, einerseits durch die Zerstörungen infolge des Hochwassers und andererseits durch den Verlust der Anzahlungen für ihre neuen Möbel. Und eine Unterstützung dieser doppelt betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Katastrophenhilfe ist eben aufgrund der Vorgaben im Katastrophenfondsgesetz leider nicht möglich. Vielmehr müssen daher die rechtlichen Rahmenbedingungen im Insolvenzrecht geprüft und letztlich gesetzliche Regelungen und Grundlagen geschaffen werden, um einen effektiven Schutz bei solchen Härtefällen auch zu gewährleisten. Und daher ersuche ich alle Abgeordneten im Hohen Haus hier, dass wir den § 34-Antrag unterstützen, indem wir die Bundesregierung auffordern, das Insolvenzrecht dahingehend zu evaluieren, um einen effektiven Schutz für besondere Härtefälle, so wie sie die Menschen jetzt im Zuge des Hochwassers erfahren haben, dass sie mit den ausbezahlten Summen aus dem Katastrophenfonds dann, wenn sie Möbel einkaufen und das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, diese Mittel auch verloren haben, dass man diesen Menschen in solchen Härtefällen auch aus dem Insolvenzrecht eine Hilfestellung gewähren kann. Daher ersuche ich, dass wir diesen Antrag auch unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.
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