Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-665/XX-2025 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Geschäftsordnung – LGO 2001 – Änderungen (NÖ Landtags-Datenschutznovelle 2025)
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-665, ein Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Heinreichsberger, Punz, Weninger und Collini betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 und die Geschäftsordnung 2001 geändert werden (Niederösterreichische Landtags-Datenschutznovelle). Ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Frau Landeshauptfrau! Liebe Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Liebe Gäste! Ich erstatte Bericht über den Antrag betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung und die Geschäftsordnung geändert werden. Der Europäische Gerichtshof hat im Erkenntnis vom 16. Jänner 2024 festgestellt, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch auf den Bereich der Gesetzgebung anzuwenden ist. In Folge dieser Erkenntnis wurde von der "Arbeitsgruppe Datenschutz" unter Einbringung aller im Parlament vertretenen Parteien sowie des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments eine umfassende Novelle der einschlägigen rechtlichen Grundlagen des Nationalrates, des Bundesrates, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft erarbeitet und in Folge im Nationalrat und Bundesrat einstimmig beschlossen. Die gegenständliche Novelle der NÖ Landesverfassung und der Geschäftsordnung des NÖ Landtages soll dazu dienen, die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften auch für den NÖ Landtag und den NÖ Landesrechnungshof zu verankern. Kernelemente sind die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Verhandlungsgegenständen, Konkretisierungen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die Schaffung von Verfahrensregelungen für datenschutzrechtliche Anträge und Verfahren. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees für Beschwerdefälle festgelegt werden. Die Unterlagen dazu liegen Ihnen vor. Ich stelle daher den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Heinreichsberger, Punz, Weninger und Mag. Collini betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 und die Geschäftsordnung LGO 2001 geändert werden:
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Gesetzentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 und die Geschäftsordnung 2001 geändert werden, wird genehmigt. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Diskussion und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Antragsteller hat es schon durchblicken lassen: Der Antrag ist ein richtiger Burner. Es geht um die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung mit der Zahl 2016/679. Sie ist am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft getreten, in dem Sinn, dass sie ab dem Tag auch anzuwenden ist. Eine Verordnung der EU ist – anders als eine Richtlinie – unmittelbar umzusetzen, ohne sie zuerst in nationales Recht zu gießen. Allerdings enthält genau diese Verordnung verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch im nationalen Recht zu regeln. Die DSGVO wird daher zurecht manchmal als Hybrid zwischen Richtlinie und Verordnung bezeichnet. Über eine Art Präzisierung beschließen wir auch heute – nicht ganz freiwillig muss man dazu sagen, denn der vorliegende Antrag beruht auf einer Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass die DSGVO auch im Bereich der Gesetzgebung anzuwenden ist, ist eigentlich keine große Überraschung, aber hat man scheinbar übersehen. Wir werden dem natürlich zustimmen, nicht ohne den Stellen, die das umsetzen müssen – also der Landtagsdirektion und dem Landesrechnungshof – zu wünschen, dass das ohne allzu großen bürokratischen Aufwand zu bewältigen ist. Dass das so ist, ist zu bezweifeln, weil schon einmal die Begründung hat 15 Seiten und der Gesetzesentwurf 8 Seiten. Also ich wünsche viel Spaß bei der Umsetzung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Kollege hat es schon kurz angesprochen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Materie, die uns nun seit dem Jahr 2012 immer mehr begleitet. Aufgrund der fortschreitenden und rasant fortschreitenden Digitalisierung betrifft es wirklich den Schutz von personenbezogenen Daten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern und ist heute eigentlich nicht mehr wegzudenken. Kurz angesprochen auch schon die Genese vom Jahr 2012, wo sie beauftragt wurde, bis zum tatsächlichen Inkrafttreten 2018 sind sechs Jahre vergangen und nun im Jahr 2025 hat sie nun auch die Gesetzgebung erreicht. Das finde ich grundsätzlich doch eine notwendige und gute Sache, die umzusetzen ist. Ich glaube, vom Inhalt her wurde schon vom Herrn Berichterstatter ausführlich erklärt. Der Instanzenzug ist gewahrt und dass wir hier keine zusätzliche Behörde schaffen müssen, um die Aufsicht zu gewährleisten, glaube ich, ist auch gelungen. Wir werden hier diesem Antrag natürlich sehr, sehr gerne zustimmen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl, FPÖ.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Wenn wir heute über die NÖ Landtags-Datenschutznovelle sprechen, dann sprechen wir nicht nur über eine technische Anpassung einer europäischen Rechtsprechung, nein, wir sprechen über den verantwortungsvollen Umgang mit einem der sensibelsten Güter unserer Zeit – den persönlichen Daten unserer Bürger. Und wir sprechen auch darüber, wie wir als NÖ Landtag sicherstellen, dass unsere Arbeit, unsere Kontrollfunktionen, unsere Gesetzgebung nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch datenschutzkonform geführt wird. Dass wir dabei mit Augenmaß, mit Vernunft und mit Respekt vorgehen, das ist für uns Freiheitliche selbstverständlich. Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 16. Jänner 24 einen klaren Rahmen geschaffen. Und auch, wenn man sich darüber streiten kann, ob die Einbeziehung der Gesetzgebung in die Datenschutzgrundverordnung politisch notwendig oder gewünscht war, so ist die Rechtslage nun klar und wir werden sie ernst nehmen. Aber – und das ist entscheidend – wir lassen uns unsere parlamentarische Selbstverwaltung nicht aus der Hand nehmen. Deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass wir analog zum Bund und anderen Ländern ein eigenständiges Parlamentarisches Datenschutzkomitee als Aufsichtsbehörde installieren. Damit stärken wir den blau-gelben Parlamentarismus und vermeiden unnötige Kompetenzstreitigkeiten mit der Datenschutzbehörde. (Beifall bei der FPÖ.) Es zeigt, dass der Landtag sehr wohl in der Lage ist, verantwortungsbewusst mit europäischer Judikatur umzugehen, aber eben auf niederösterreichischem Boden mit niederösterreichischem Hausverstand. Wir machen mit dieser Novelle unsere Geschäftsordnung DSGVO fest, und zwar, dass parlamentarische Arbeit auch weiterhin möglich bleibt, dass unsere Abgeordneten frei agieren können, dass parlamentarische Kontrolle nicht durch Datenschutz blockiert wird, sondern durch klare Regeln ermöglicht wird. Ja, wir regeln klar, wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Wir sorgen für Transparenz, aber auch für den Schutz der Privatsphäre. Wir schaffen Verfahrensregeln für Betroffenenrechte und wir gewährleisten, dass alle Datenschutzfragen im Parlament kompetent und nachvollziehbar behandelt werden können. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen: Diese Novelle ist ein klares Bekenntnis zur Transparenz und zum Schutz sensibler Daten. Wir als Freiheitliche Partei stehen für einen starken Landtag, für klare Spielregeln und für den Schutz der Rechte jedes Einzelnen, aber ebenso für die Sicherstellung effizienter bürgernahe Politikarbeit. Und genau das vereint dieser Antrag. Deshalb stimmen wir dem Gesetzesentwurf heute als Überzeugung zu. Er stärkt unseren Landtag, er respektiert europäische Rechtsprechung, er schützt die Rechte unserer Landsleute und er schafft Klarheit für die Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Hoher Landtag! Ich begrüße recht herzlich eine Gruppe engagierter Gemeindebürger von Weitersfeld rechts auf der Bühne. Herzlich willkommen hier im Landtag. (Beifall im Hohen Hause.) Zum Wort gelangt Abgeordneter Hermann Hauer, ÖVP.
Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich ganz kurz zu Wort melden zu der vorliegenden NÖ Landtags-Datenschutznovelle, die wir heute diskutieren und die, so meine ich, durchaus eine wichtige Anpassung unserer Landesverfassung und Geschäftsordnung ist für den NÖ Landtag. Und diese wurde notwendig, weil der Europäische Gerichtshof am 16. Jänner 2024 entschieden hat, dass die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union auch auf die Gesetzgebung in Österreich auch Anwendung findet. Und bislang waren wir und viele andere auch gesetzgebende Organe in Österreich davon ausgegangen, dass dieser Bereich eben ausgenommen ist, aber mit diesem Urteil ist es klar: Es ist zu handeln. Und ich glaube, dass wir heute verantwortungsvoll und zukunftsorientiert handeln. Und das ist ja von meinem Vorredner, vom Kollegen Samwald, schon angesprochen worden. Und auch Kollege Keyl hat sehr zielsicher, sehr treffsicher über die zentralen Säulen der Transparenz zu wahren, der Verantwortlichkeit zu definieren, die Rechtsgleichheit zu geben, entsprechend auch das angesprochen. Und ich glaube, dass wir damit verbunden eine europäische Vorgabe in einer Art und Weise umsetzen, die praktikabel ist und die uns in unserer parlamentarischen Arbeit nicht behindert. Und es ist auch hervorzuheben – und das ist glaube ich auch ein entscheidender Faktor – dass die Bundesländer diesen Weg gemeinsam einheitlich auch mitgehen und, dass eine effiziente Vorgangsweise dementsprechend gemeinsam umgesetzt wird. Und an dieser Stelle – und das muss ich einfach anmerken – es handelt sich aber auch hier um schon auch ein Paradebeispiel für die Brüsseler Bürokratie. Denn das Europäische Parlament ist nämlich ausgenommen von der Datenschutz-Grundverordnung (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.), sondern sie haben eine eigene Verordnung. Und ich glaube, das wäre auch ein klares Zeichen, wenn hier die Entscheidungsträger einmal überlegen und einfach vielleicht nachdenken, ob man hier nicht überbordende Bürokratie dementsprechend in eine Richtung umsetzen könnte. Und wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung geben und ich bin sehr dankbar, dass es eine breite Zustimmung geben wird, so wie wir sie bereits im Vorfeld beim Gesundheitspakt umgesetzt haben und damit verbunden der Gesundheitsplan in Niederösterreich gestartet wurde. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.