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Redebeitrag von Mag. Helmut Hofer-Gruber  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Heinreichsberger, MA, Punz, BA, Weninger und Mag. Collini betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) und die Geschäftsordnung – LGO 2001 geändert werden (NÖ Landtags-Datenschutznovelle 2025)

zur 25. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 10 der 25. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 27.03.2025

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-665/XX-2025 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Geschäftsordnung – LGO 2001 – Änderungen (NÖ Landtags-Datenschutznovelle 2025)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Antragsteller hat es schon durchblicken lassen: Der Antrag ist ein richtiger Burner. Es geht um die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung mit der Zahl 2016/679. Sie ist am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft getreten, in dem Sinn, dass sie ab dem Tag auch anzuwenden ist. Eine Verordnung der EU ist – anders als eine Richtlinie – unmittelbar umzusetzen, ohne sie zuerst in nationales Recht zu gießen. Allerdings enthält genau diese Verordnung verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch im nationalen Recht zu regeln. Die DSGVO wird daher zurecht manchmal als Hybrid zwischen Richtlinie und Verordnung bezeichnet. Über eine Art Präzisierung beschließen wir auch heute – nicht ganz freiwillig muss man dazu sagen, denn der vorliegende Antrag beruht auf einer Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass die DSGVO auch im Bereich der Gesetzgebung anzuwenden ist, ist eigentlich keine große Überraschung, aber hat man scheinbar übersehen. Wir werden dem natürlich zustimmen, nicht ohne den Stellen, die das umsetzen müssen – also der Landtagsdirektion und dem Landesrechnungshof – zu wünschen, dass das ohne allzu großen bürokratischen Aufwand zu bewältigen ist. Dass das so ist, ist zu bezweifeln, weil schon einmal die Begründung hat 15 Seiten und der Gesetzesentwurf 8 Seiten. Also ich wünsche viel Spaß bei der Umsetzung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (763 KB)

Zur Person

Helmut Hofer-Gruber

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Baden
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Helmut Hofer-Gruber öffnen


zur 25. Landtagssitzung
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