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Redebeitrag von Mag. Hubert Keyl  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Heinreichsberger, MA, Punz, BA, Weninger und Mag. Collini betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) und die Geschäftsordnung – LGO 2001 geändert werden (NÖ Landtags-Datenschutznovelle 2025)

zur 25. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 10 der 25. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 27.03.2025

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-665/XX-2025 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Geschäftsordnung – LGO 2001 – Änderungen (NÖ Landtags-Datenschutznovelle 2025)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Wenn wir heute über die NÖ Landtags-Datenschutznovelle sprechen, dann sprechen wir nicht nur über eine technische Anpassung einer europäischen Rechtsprechung, nein, wir sprechen über den verantwortungsvollen Umgang mit einem der sensibelsten Güter unserer Zeit – den persönlichen Daten unserer Bürger. Und wir sprechen auch darüber, wie wir als NÖ Landtag sicherstellen, dass unsere Arbeit, unsere Kontrollfunktionen, unsere Gesetzgebung nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch datenschutzkonform geführt wird. Dass wir dabei mit Augenmaß, mit Vernunft und mit Respekt vorgehen, das ist für uns Freiheitliche selbstverständlich. Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 16. Jänner 24 einen klaren Rahmen geschaffen. Und auch, wenn man sich darüber streiten kann, ob die Einbeziehung der Gesetzgebung in die Datenschutzgrundverordnung politisch notwendig oder gewünscht war, so ist die Rechtslage nun klar und wir werden sie ernst nehmen. Aber – und das ist entscheidend – wir lassen uns unsere parlamentarische Selbstverwaltung nicht aus der Hand nehmen. Deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass wir analog zum Bund und anderen Ländern ein eigenständiges Parlamentarisches Datenschutzkomitee als Aufsichtsbehörde installieren. Damit stärken wir den blau-gelben Parlamentarismus und vermeiden unnötige Kompetenzstreitigkeiten mit der Datenschutzbehörde. (Beifall bei der FPÖ.) Es zeigt, dass der Landtag sehr wohl in der Lage ist, verantwortungsbewusst mit europäischer Judikatur umzugehen, aber eben auf niederösterreichischem Boden mit niederösterreichischem Hausverstand. Wir machen mit dieser Novelle unsere Geschäftsordnung DSGVO fest, und zwar, dass parlamentarische Arbeit auch weiterhin möglich bleibt, dass unsere Abgeordneten frei agieren können, dass parlamentarische Kontrolle nicht durch Datenschutz blockiert wird, sondern durch klare Regeln ermöglicht wird. Ja, wir regeln klar, wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Wir sorgen für Transparenz, aber auch für den Schutz der Privatsphäre. Wir schaffen Verfahrensregeln für Betroffenenrechte und wir gewährleisten, dass alle Datenschutzfragen im Parlament kompetent und nachvollziehbar behandelt werden können. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen: Diese Novelle ist ein klares Bekenntnis zur Transparenz und zum Schutz sensibler Daten. Wir als Freiheitliche Partei stehen für einen starken Landtag, für klare Spielregeln und für den Schutz der Rechte jedes Einzelnen, aber ebenso für die Sicherstellung effizienter bürgernahe Politikarbeit. Und genau das vereint dieser Antrag. Deshalb stimmen wir dem Gesetzesentwurf heute als Überzeugung zu. Er stärkt unseren Landtag, er respektiert europäische Rechtsprechung, er schützt die Rechte unserer Landsleute und er schafft Klarheit für die Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (763 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Korneuburg
Klub/Fraktion:
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
Wahlpartei:
Freiheitliche Partei Österreichs

Detailseite von Mag. Hubert Keyl öffnen


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