Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-666/XX-2025 – Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Franz Schnabl (SPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-666, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a Absatz 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Hauer, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Eine Premiere unter deiner Präsidentschaft die Berichterstattung machen zu dürfen. Gratuliere ich dir zu deiner Wahl! Hoher Landtag! Ich darf zur Ltg.-666, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a Absatz 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder berichten. Der Bundesminister für Finanzen hat im Jahr 2015 die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 erlassen, mit der für die Länder und Gemeinden detaillierte Regelung für die Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen getroffen wurde. Das Geschäftsstück, der Antrag, liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über die Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a Absatz 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a Absatz 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder wird genehmigt.“
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung, Frau Präsidentin.
Dritte Präsidentin Schmidt: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich kann und will nicht verhehlen, dass ich ein großer Freund der VRV 2015 bin. Sie bringt das Rechnungswesen der Länder und Gemeinden ins 21. Jahrhundert und bringt damit genau das, was wir immer auf allen Ebenen fordern – Transparenz. Länder und Gemeinden haben jetzt eine Bilanz zu legen, das heißt eine Aufstellung von Vermögen und Schulden. Im Ergebnishaushalt wird auch nicht zahlungswirksamer Aufwand gezeigt, zum Beispiel Abschreibungen und Zuweisungen, Zurückstellungen, die wir in der Kameralistik überhaupt nicht gesehen haben, vor allem für Pensionen und Einzahlungen durch Kreditaufnahmen werden endlich anders behandelt als Einzahlungen aus Steuern und Abgaben. Vorbei ist die Zeit, in der Bürgermeister sagen konnten: "Unser Haushalt ist immer ausgeglichen", und dabei übersehen haben, dass das zumeist nur durch Schuldenaufnahme möglich war. Also die VRV ist ein großer Wurf und ebenso positiv ist die Entschlossenheit der Länder zu werten, hier von Anfang an österreichweit einheitlich vorzugehen. Denn trotz unklarer Kompetenzverteilung wollten die Länder hier den Rechtsrahmen für das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden von vornherein einheitlich und verbindlich festlegen und das wird durch den Beschluss heute fortgesetzt. Und das ist beispielhaft, meine Damen und Herren. Und diesen Geist des gemeinsamen Vorgehens würde ich mir auch in anderen Bereichen wünschen, in denen die Herausforderungen in jedem Bundesland dieselben sind. Wenn wir heute jeden Tag in den Nachrichten hören, um wie viel größer gerade das Budgetloch der Republik Österreich geworden ist, wenn wir uns vor Augen halten, welche Partei uns federführend durch eine Koste-es-was-es-wolle-Politik dorthin gebracht hat, dann wäre es doch nicht so viel verlangt, einmal Blockadehaltungen aufzugeben und endlich dort den Sparstift anzusetzen, wo es außer ein paar machtverliebten Politikern niemanden wehtut – beim überzogenen Spendierföderalismus in Österreich. Von der Finanzierung des Gesundheitswesens über die Vereinheitlichung von Bauvorschriften und Dienstrechten, von echter digitaler Vernetzung der Behörden bis zur Beendigung der unsäglichen Trennung von Personalverantwortung und Finanzierung bei den Landeslehrern. Eine Föderalismusreform würde über die Jahre Milliarden freisetzen, ohne irgendeinen Nachteil für die Bevölkerung des Landes. Nehmen wir uns doch ein Beispiel an der vorliegenden 15a-Vereinbarung und konzentrieren wir uns im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auf einen Föderalismus, der den Menschen im Land etwas bringt und nicht nur den Parteien und ihren Machtstrukturen. Ich weiß, dass das nicht hier im Landtag entschieden werden kann, aber wir spielen ohnehin so oft Bundesliga. Das heißt, die Landesregierung möge an die Bundesregierung herantreten usw.... Aber Niederösterreich als das größte Bundesland und das zweitgrößte in der Bevölkerungszahl könnte jetzt seinen Einfluss geltend machen und eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Österreicherinnen würden es uns danken und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Schnabl, SPÖ.
Abg. Schnabl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wir Sozialdemokraten halten die Einführung der VRV in Niederösterreich und in Österreich für mehr als sinnvoll. Insofern kann ich mich meinem Vorredner wohl anschließen. Ich möchte aber keinen Ausflug in die Budget- und Finanzpolitik des Bundes machen, wie das der Kollege Helmut Hofer-Gruber gemacht hat. Ich möchte vielmehr die Gelegenheit nutzen, nicht nur zu sagen, dass wir dem Antrag vollinhaltlich und aus voller Überzeugung zustimmen, sondern ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, weil ich weiß, wie viel Arbeit mit der Einführung verbunden war, mich bei allen Beteiligten in der Vorbereitung recht herzlich zu bedanken. Und erwähnen möchte ich hier die Leiterin der Gemeindeabteilung, Frau Dr. Anna-Margaretha Sturm, die sich mit Herzblut und viel Zeit und viel zusätzlicher Arbeit bemüht und verdient darum gemacht hat, dass diese Einrichtung jetzt in Niederösterreich da ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Mag. Hofer-Gruber.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Sommer, FPÖ.
Abg. Sommer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Werte Kollegen! Hoher Landtag! (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Transparenz und Einheitlichkeit in der Haushaltsführung sind essenziell für das Vertrauen der Bürger in unsere Institutionen. Die VRV 2015 zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Gebietskörperschaften klar und vergleichbar darzustellen. Wir stehen als Freiheitliche Partei seit jeher für eine effiziente und für eine transparente Verwaltung. Wir setzen uns dafür ein, dass Steuergelder sorgfältig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Die Implementierung der VRV 2015 unterstützt dieses Anliegen, indem sie eine einheitliche und klare Darstellung der finanziellen Situation ermöglicht. Die vorliegende Vereinbarung stellt sicher, dass alle Länder die VRV 2015 in ihrer aktuellen Fassung anwenden. Dies fördert nicht nur die Vergleichbarkeit, sondern auch die Verlässlichkeit unserer Haushaltsdaten. In diesem Sinne befürworten wir die Vereinbarung und sprechen uns für Ihre rasche Umsetzung aus. Es ist im Interesse aller Bürger, dass wir eine transparente und nachvollziehbare Haushaltsführung gewährleisten. Denn am Ende geht es nicht nur um Zahlen in einem Bericht. Es geht um das Vertrauen der Menschen in die öffentliche Hand. Und das verdienen Sie nicht mit Bürokratie, sondern mit Klarheit, mit Effizienz und mit Ehrlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Franz Mold, ÖVP, das Wort.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir beraten heute über die Vorlage der NÖ Landesregierung zur Anwendung und Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 durch die Länder. Bereits im Jahr 2015 hat der Finanzminister diese Verordnung erlassen. Und mit dieser Verordnung sind eben detaillierte Regelungen für die Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für Länder und Gemeinden erstellt worden. Warum ist das wichtig? Nun, Ziel dieser Verordnung ist eine einheitliche Darstellung der finanziellen Lage von Bund, Ländern und Gemeinden. Dies erleichtert nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine transparente und verantwortungsvolle Budgetpolitik. Die aktuelle Novelle bringt wesentliche Verbesserungen in der Systematik der Haushaltsführung und ermöglicht es, Finanzströme noch besser darzustellen, beispielsweise Bürgerbeteiligungsmodelle, die in den Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewinnen. Solche Bürgerbeteiligungsmodelle können durch die aktuelle Novelle nun klar in den Haushalten der Gemeinden auch dargestellt werden. Wer ist dafür zuständig? Dem Bundesminister für Finanzen obliegt dabei ja nur die Festlegung von Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse von Ländern und Gemeinden. Die materiell-rechtlichen Festlegungen fallen in die Kompetenzen der Länder und sind eben in einer Artikel 15a B-VG-Vereinbarung über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung festgelegt. Zwischen dem Inhalt der VRV und der Artikel 15a-Vereinbarung muss aber stets Gleichklang herrschen. Bereits im Jahr 2018 ist diese Artikel 15a-Vereinbarung einmal novelliert und angepasst worden. Nach zwei weiteren Novellen im Jahr 2023 soll diese Vereinbarung neuerlich angepasst werden. Und mit der Beschlussfassung dieser Vereinbarung heute hier im NÖ Landtag kann somit ein einheitliches Vorgehen unter den Ländern und mit dem Bund sichergestellt werden. Geschätzte Damen und Herren, wir in Niederösterreich bekennen uns klar zu einer nachhaltigen, transparenten und vorausschauenden Haushaltsführung. Die Umsetzung dieser Verordnung ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die Verantwortung für die Finanzen unseres Landes ernst nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.