Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-666/XX-2025 – Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir beraten heute über die Vorlage der NÖ Landesregierung zur Anwendung und Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 durch die Länder. Bereits im Jahr 2015 hat der Finanzminister diese Verordnung erlassen. Und mit dieser Verordnung sind eben detaillierte Regelungen für die Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für Länder und Gemeinden erstellt worden. Warum ist das wichtig? Nun, Ziel dieser Verordnung ist eine einheitliche Darstellung der finanziellen Lage von Bund, Ländern und Gemeinden. Dies erleichtert nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine transparente und verantwortungsvolle Budgetpolitik. Die aktuelle Novelle bringt wesentliche Verbesserungen in der Systematik der Haushaltsführung und ermöglicht es, Finanzströme noch besser darzustellen, beispielsweise Bürgerbeteiligungsmodelle, die in den Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewinnen. Solche Bürgerbeteiligungsmodelle können durch die aktuelle Novelle nun klar in den Haushalten der Gemeinden auch dargestellt werden. Wer ist dafür zuständig? Dem Bundesminister für Finanzen obliegt dabei ja nur die Festlegung von Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse von Ländern und Gemeinden. Die materiell-rechtlichen Festlegungen fallen in die Kompetenzen der Länder und sind eben in einer Artikel 15a B-VG-Vereinbarung über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung festgelegt. Zwischen dem Inhalt der VRV und der Artikel 15a-Vereinbarung muss aber stets Gleichklang herrschen. Bereits im Jahr 2018 ist diese Artikel 15a-Vereinbarung einmal novelliert und angepasst worden. Nach zwei weiteren Novellen im Jahr 2023 soll diese Vereinbarung neuerlich angepasst werden. Und mit der Beschlussfassung dieser Vereinbarung heute hier im NÖ Landtag kann somit ein einheitliches Vorgehen unter den Ländern und mit dem Bund sichergestellt werden. Geschätzte Damen und Herren, wir in Niederösterreich bekennen uns klar zu einer nachhaltigen, transparenten und vorausschauenden Haushaltsführung. Die Umsetzung dieser Verordnung ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die Verantwortung für die Finanzen unseres Landes ernst nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Zwettl
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich