Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-588/XX-2024 – NÖ Bodenfonds zur Förderung von Rückwidmungen und Flächenentsiegelung in Gemeinden zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Peter Gerstner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Franz Linsbauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-588, Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer u.a. betreffend NÖ Bodenfonds zur Förderung von Rückwidmungen und Flächenentsiegelung in Gemeinden zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Ecker die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-588 der Abgeordneten Dr. Krismer u.a. betreffend NÖ Bodenfonds zur Förderung von Rückwidmungen und Flächenentsiegelung in Gemeinden zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen. Angesichts des dramatischen Hochwasserereignisses vom September 2024 zeigt sich erneut in aller Klarheit die Bedeutsamkeit von Bodenschutz in unserem Land. Für den sparsamen Bodenverbrauch von großer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit von Rückwidmungen. Der Gemeindebund schlägt hier vor, dass Flächen, die für Bebauung ungeeignet sind und insbesondere hochwassergefährdet sind, rückgewidmet werden sollen und ein entsprechender Fonds dafür eingerichtet werden soll. Bei den aus einer Änderung der Flächenwidmung von Bauland auf Grünland resultieren Entschädigungspflichten den Grundeigentümerinnen gegenüber brauchen die Gemeinden finanzielle Beihilfen. Das sieht der Österreichische Gemeindebund so. Der ursprüngliche Antrag im Ausschuss lautete, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Rahmenbedingungen für so einen Bodenfonds auszuarbeiten. Ich komme nun zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer, Mag. Ecker, Mag. Moser und Hörlezeder betreffend NÖ Bodenfonds zur Förderung von Rückwidmungen und Flächenentsiegelung in Gemeinden zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Danke, Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wir verstehen und teilen das Anliegen, den Bodenverbrauch zu beschränken und auch, dass man sich auf verbindliche Ziele einigen muss. Wir teilen auch die Einschätzung, dass die zu erwartenden Kosten für Rückwidmungen von den Gemeinden nicht zu tragen sein werden. Jedoch kennen wir – und nicht nur wir – die aktuelle Budgetlage. Derzeit ringen drei Parteien um eine Weichenstellung für die Zukunft Österreichs. (Heiterkeit bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Und was euch vielleicht wundern wird, aber auch ohne Beteiligung der GRÜNEN gibt es große Bemühungen für wichtige ökologisch verträgliche Infrastrukturprojekte und konsequenten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Mit Hinblick auf die Budgetlage können wir aber euren Vorschlag nach einem Bodenfonds, der vielleicht ein Fass ohne Boden werden könnte, zu diesem aktuellen Zeitpunkt auch nicht unterstützen. Dieser Wunsch muss in Gesamtbetrachtung für die Klimawandelanpassungsmaßnahmen einfließen. Dazu haben wir hier und heute aber nicht die Möglichkeit. Daher werden wir dem negativen Ausschussantrag zustimmen.
Als letzte Sprecherin meiner Fraktion für den heutigen Tag – außer es provoziert noch jemand den Kollegen Helmut Hofer-Gruber, das kann man nie ausschließen – möchte ich mich aber im Namen meiner Fraktion, möchte ich allen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen, sowohl den Anwesenden als auch allfälligen Zuschauenden oder Zuhörenden. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kern dieses Antrages ist eine Idee des Österreichischen Gemeindebundes und ich glaube, der Österreichische Gemeindebund ist nicht als Vorfeldorganisation der GRÜNEN bekannt. Wenn man Politik so macht wie die NEOS – und etwas anderes außer Sparen, höre ich derzeit nicht von Ihnen – und Sparen zum politischen Ziel wird, dann darf man eh fast nichts mehr machen. Wir haben hier Nachtragsbudgets beschlossen. Wir haben 568 Millionen Euro im Land NÖ freigegeben und wir reden jetzt von einer Idee, von einem Ansinnen, mit dem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stets konfrontiert sind und auf den Bezirkshauptmannschaften bei Projekten. Wie kommen wir zu Flächen? Und im Unterschied zum Straßenbau gibt es beim Hochwasserschutz nicht die Tradition zu enteignen, obwohl es gesetzlich möglich ist. Und ich habe schon... und das ist wahrscheinlich mehrheitlich hier im Haus, der Fall, dass wir das einvernehmlich mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern machen wollen, weil diese Flächen uns am Ende etwas bringen und daher ist es ein gutes Investment so etwas zu tun. Der Kollege Kollross, Entschuldigung, nicht der Kollege Kollross... in Ebreichsdorf der Kollege Kocevar hat mit – so hat er mir das mitgeteilt – mit fünf Grundeigentümern zu tun, die ein ganzes Hochwasserschutzprojekt aufhalten. Und es gibt eben nicht die Kultur, wie man sagt, jetzt da mit Enteignungen durchzuziehen, aber wir müssen uns die Frage stellen: Wie tun wir da weiter? Und eine Möglichkeit zu haben, einen Bodenfonds einmal namhaft zu machen – über die Ausgestaltung, was soll da überhaupt bezahlt werden?... kann man ja alles reden, das ist jetzt hier nicht meine Aufgabe, das kann ja ausformuliert werden – dann glaube ich, würden wir schneller weiterkommen auf der Ebene der Gemeinden. Und so habe ich auch den Gemeindebund verstanden. Wenn sich jetzt die Mehrheit da wieder findet und sagt: "Wir tun nichts", und wir werden in ein paar Jahren halt wieder irgendwelche Katastrophen zu bezahlen haben, ob das ein vernünftiger Zugang ist, das wage ich aber schon zu bezweifeln. Unser Zugang ist es nicht. Konkret sollten Mittel dafür freigemacht werden, dass es möglich ist, Bauland wieder in Grünland rückzuwidmen, wenn die Fläche eine ist, die notwendig ist im Sinne des Hochwasserschutzes. Und als Zweites, es auch dafür Mittel gibt, strategisch wichtige Flächen für Hochwasserschutzprojekte und Infrastrukturprojekte anzukaufen. Also jetzt zu sagen, man kann sich das nicht leisten, wenn man weiß, was die Klimaforschung uns vorrechnet, was die Hagelversicherung selber rechnet, wo die Münchner Rückversicherung schon sagt: "Jetzt geht es dann nicht mehr", also was ist denn das für ein politischer Ansatz von den NEOS und von anderen zu sagen: "Wir investieren nicht in die Vorsorge." Das ist die beste Vorsorge. (Beifall bei den GRÜNEN.) Gesundheitspolitik... bei jeder Sonntagsrede höre ich, wir müssen mehr Vorsorge machen statt Reparatur. Wenn sie im Spital schon liegen, sind sie teuer. Niederösterreich liegt auf der Intensivstation und niemand möchte in den Bereich der Vorsorge hineingehen. Also nicht einmal darüber nachzudenken, halte ich – ich sage es und ich drücke es aus – für höchst politisch fahrlässig, was hier mehrheitlich gemacht wird. In dem Sinne werden wir natürlich diesem Negativantrag nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Als Mitglied des Gemeindebundes, aber auch vonseiten der Sozialdemokratischen Partei, darf ich gleich vorneweg stellen, dass wir den Antrag der GRÜNEN unterstützen auf einen NÖ Bodenfonds zur Förderung von Rückwidmungen und Flächenentsiegelungen in den Gemeinden zum Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen. Schon wie beim Bericht zur Umweltanwaltschaft und dem Umwelt-, Klima- und Energiebericht angemerkt, wäre es wichtig, mehr zu tun und alles zu tun, um unsere Lebensgrundlage für die nächsten Generationen zu sichern, und dazu gehört natürlich auch Grund und Boden. Und ich möchte hier auch insbesondere auf die Vorschläge des Gemeindebundes hinweisen und diese unterstreichen. Der Gemeindebund schlägt vor, dass Flächen, die für Bebauung ungeeignet, insbesondere hochwassergefährdet sind, rückgewidmet werden sollen. Und das bringt dringend notwendige Ausdehnung von Retentionsräumen, dient zum Schutz derer, die möglicherweise dort bauen würden und spart natürlich dem Land auch Hochwasserhilfen für Schäden und an Gebäuden, so wie wir es ja zuletzt erst hatten und auf diesen Flächen dann eben auch in Zukunft passieren könnten. Darum verstehe ich auch nicht, warum hier insbesondere auch die ÖVP nicht mehr in diese Richtung unternimmt und diesen Antrag, wie es hier im Ausschuss erklärt wurde, ablehnen wird. Und ich würde hier auch um konkrete Ausführung der Aussage bitten, zu dem, dass es dies, wie es hier vorliegt, schon gibt. Denn das, was hier die Gemeinden brauchen, gibt es in diesem Sinne eben nicht, sonst würde es ja auch der Gemeindebund aktuell nicht fordern mit diesem kommunalen Bodenschutzplan und mit praktikablen Maßnahmen für die Gemeinden. Und als betroffene Bürgermeisterin weiß ich, welch schwierige Umstände es sind, wenn man gerade bei großen Flächen zum einen Umwidmungen andenken möchte. Wir haben eine Fläche, die ist in den 70er-Jahren beispielsweise als Bauland gewidmet worden, jedoch aus heutiger Sicht so eben nicht mehr widmungswürdig. Und das versteht man nicht, warum das nicht geht. Die Menschen verstehen das auch nicht. Und sie verstehen nicht, warum Gemeinden hier nicht einfach Grundstücke rückwidmen, wenn es inhaltlich und von der Entwicklung her Sinn macht. Aber die Kosten, Entschädigungszahlungen, aber auch mögliche rechtliche Folgen sind hier Hindernisse, die gerade in der aktuellen Situation für Gemeinden nicht tragbar sind. Und daher wären hier Förderungen für Rückwidmung, Entsiegelung und Ankauf von strategisch wertvollen Flächen sehr, sehr notwendig. Da kann ich Stunden referieren, was bei uns auch bei Hochwasserschutzprojekten an Grundverhandlungen hier zu tun ist, zu reden ist, Ersatzgründe zu besorgen sind. Also für die Öffentlichkeit hier Gründe zu bekommen, das ist nicht einfach. Und wir brauchen hier wirklich Unterstützung. Und darum bitte ich alle, auch diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Peter Gerstner, FPÖ.
Abg. Gerstner (FPÖ): Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter stellvertretender Direktor des Landesrechnungshofes! Es hat ihn keiner begrüßt, er sitzt da ein bisschen abseits. Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag! Wir erkennen die Notwendigkeit eines effektiven Hochwasserschutzes klar an. Die Hochwasserkatastrophe hat vielen Menschen in Niederösterreich großes Leid gebracht und massive Schäden verursacht. Gerade deshalb braucht es durchdachte, realistische und vor allem umsetzbare Maßnahmen und keine zentralistischen Schnellschüsse, wie sie im vorliegenden Antrag der GRÜNEN gefordert werden. (Beifall bei der FPÖ.) Die Schaffung eines sogenannten "Bodenfonds" zur Rückwidmung von Bauland und zur Entsiegelung von Flächen mag im ersten Augenblick gut klingen, aber wenn wir genauer hinschauen, erkennen wir erhebliche Schwächen. Es fehlt ein klarer Umsetzungsplan, die Finanzierung ist unklar und die zusätzlichen Belastungen für das Land und die Gemeinden sind schlicht nicht tragbar. Meine Damen und Herren, es wurde bereits ein Nachtragsbudget von 568 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden beschlossen. Es wäre unverantwortlich, jetzt noch weitere finanzielle Mittel zu fordern, ohne zu sagen, wie das bezahlt werden soll. Ein neuer Fonds klingt gut, bedeutet aber am Ende mehr Belastungen für die Steuerzahler. Das können und das wollen wir nicht mittragen. Darüber hinaus greift dieser Antrag massiv in die Planungshoheit unserer Gemeinden ein. Rückwidmungen von Bauland in Grünland mögen aus Sicht der GRÜNEN leicht zu fordern sein, aber sie bringen die Gemeinden in große Konflikte, vor allem mit den betroffenen Grundeigentümern. Unsere Gemeinden wissen selbst am besten, welche Maßnahmen vor Ort notwendig sind, und sie brauchen keine Bevormundung von oben. Das beste Beispiel kommt aus dem Bezirk Baden, wo sich mehrere Triestingtal-Gemeinden zusammengeschlossen haben und ein großes Rückhaltebecken bei Fahrafeld gebaut haben. Ich glaube, der Kollege Kainz wird mir da recht geben. Das ging auch ohne einen Befehl von oben. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Wie lange hat das gedauert? 20 Jahre?) Die Bürgermeister haben sich zusammengesetzt. Der Bürgermeister Ramharter war, glaube ich, da der Chef, der jetzt ein bisschen da ins schiefe Licht geraten ist wegen etwas anderem, aber hier hat er sich wirklich bemüht. Und ich glaube, ich kann mit Recht sagen, dass uns dieses Rückhaltebecken in Fahrafeld das Triestingtal da wirklich vor schweren Schäden bewahrt hat. (Unruhe bei Abg. Mag. Suchan-Mayr.) Das heißt, das ist ein Beispiel, wenn man will, dann geht es auch ohne großartige Gesetze. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Hochwasserschutz sind deswegen realistische Maßnahmen gefragt, keine utopischen Forderungen, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Und eines möchte ich klarstellen: Wir als FPÖ sind nicht gegen Hochwasserschutz, im Gegenteil. Aber wir wollen Lösungen, die funktionieren und vor allem Maßnahmen, die auch umsetzbar sind. Was wir nicht brauchen, sind unklare Konzepte, zusätzliche Bürokratie, Belastungen, die am Ende den Gemeinden und den Bürgern mehr schaden als sie nutzen. Abschließend, meine Damen und Herren. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er unausgereift ist, Gemeinden bevormundet und finanzielle Risiken birgt. Stattdessen setzen wir, wie vorhin beschrieben, auf konstruktive Lösungen gemeinsam mit den Gemeinden, den Bürgern und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. (Beifall bei der FPÖ.) Hochwasserschutz muss praktikabel und nachhaltig sein. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter Gerstner, es ist weder Ihre, noch die Aufgabe der Abgeordneten, Begrüßungen vorzunehmen. Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Linsbauer, ÖVP.
Abg. Ing. Linsbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Hoher Landtag! Bodenschutz ist zweifellos ein zentrales Anliegen in unserer heutigen Zeit. Fruchtbare, unversiegelte Böden sind essenziell für Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biodiversität. Und, dass uns das auch wirklich wichtig ist, beweisen wir in unserem Bundesland immer wieder aufs Neue. Alleine die Daten und Erkenntnisse vom NÖ Bodenbeobachtungsprogramm sind von enormer Bedeutung im Austausch mit den benachbarten Ländern im Donauraum und für die bodenschutzzuständigen Stellen in der Europäischen Union. Dort wird uns ein besonders guter Zustand der niederösterreichischen Böden beurteilt. In den letzten 30 Jahren ist hier eindeutig ein Zuwachs an organischer Masse, an Humus, nachweisbar. Das bedeutet, dass unsere Programme, wie das ÖPUL zum Beispiel, greifen. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind hier ganz klar Vorreiter im behutsamen Umgang mit unseren Böden. Weil eines ist ganz klar, und das kann man hier ganz deutlich betonen: Humusaufbau, Aufbau organischer Masse im Boden bedeutet Erhöhung des Wasserhaltevermögens und natürlich in der Folge dann auch Schutz bei Starkregenereignissen. Zusätzlich gibt es Initiativen von unserem LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, wo enorm viele Projekte zum Hochwasserschutz bereits umgesetzt wurden und auch nach wie vor umgesetzt werden. So wurde am 17.12. – also vorgestern –in der Regierungssitzung auf Vorschlag von Stephan Pernkopf ein Hochwasserschutzpaket beschlossen. Für insgesamt 27 Projekte werden hier Sanierungen, Verbesserungen bei Flussläufen und Schutzdämmen im finanziellen Rahmen von 60,5 Millionen Euro investiert. Es sind hier betroffen die Gebiete vom Wienerwald, Pielachtal, an der Perschling, die große Tulln und auch am Kamp. Beim Jahrhunderthochwasser haben wir gesehen, dass diese Investitionen von größter Bedeutung sind, wobei sie natürlich nicht alles verhindern können. Meine Schwester wohnt selbst in Kirchberg an der Pielach, war selbst betroffen und viele Bewohner auch von Kirchberg haben gesagt, auch wenn sie betroffen waren, sie sind unendlich dankbar für den Hochwasserschutz, weil, wenn sie diesen nicht gehabt hätten, wäre der Schaden noch um vieles, um vieles größer gewesen. Im Landtag haben wir selbst – wie schon besprochen – eben in der letzten Sitzung zusätzlich 60 Millionen Euro beschlossen... natürlich mehr beschlossen für die Hochwasserschutzprojekte. Wenn ich unseren LH-Stellvertreter Pernkopf zitieren darf (liest:)"Hochwasserschutz ist heute immer ein Mix aus Dämmen, mobilen Elementen und Rückhalt. Dabei ist klar: Künftig soll noch mehr auf Retentionsräume und Flussaufweitungen gesetzt werden." Ein Drittel der Investitionen fließt also in Projekte, mit denen den Flüssen wieder mehr Platz gegeben wird. Ein weiteres Instrument haben wir noch mit dem "Blau-gelben Bodenbonus", wo hier ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, Wasserversickerung, Speicherung, Verdunstung gefördert wird. Für den "Blau-gelben Bodenbonus" stehen bis 2025 6 Millionen Euro zur Verfügung und die Förderquote beträgt hier 50 Prozent. Vor allem sollen hier Gemeinden, Gemeindeverbände und Vereine motiviert werden hier mitzumachen. Dabei sollte unserer Meinung nach Niederösterreich ein leidenschaftlicher Vertreter des freiwilligen – und ich betone, des freiwilligen – Bodenschutzes über Anreizsysteme bleiben. Zum angesprochenen Antrag möchte ich folgendes anmerken: Aktuell ist eine Rückwidmung vom Bauland in Grünland gemäß § 15 Absatz 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 bei von Naturgefahren betroffenen Flächen aufgrund der Bestimmungen der § 25 Absatz 2 und 27 Absatz 1 litera c bereits jetzt bei Vorliegen der Voraussetzung verpflichtend und entschädigungsfrei. Ankäufe und Förderungen über angesprochene Bodenfonds sind relativ aufwendig und würden die Bürokratie weiter vorantreiben. Aus unserer Sicht ist eben die Freiwilligkeit über Anreizsysteme oder wäre dies der richtige Weg, den wir weiter beschreiten sollten. Es ist unser gemeinsames Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren und Böden für kommende Generationen zu schützen. Dies gelingt aber eben besser durch Forcieren bestehender Mechanismen und Fördermaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und mit den Grundeigentümern statt einer Schaffung eines Bodenfonds. Wir werden daher dem Antrag zur Ablehnung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.