Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-568-1/XX-2024 – Renaturierung mit Hausverstand in Niederösterreich
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Josef Edlinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Suchan-Mayr abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl:Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-568-1, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Kasser und Schmidl betreffend Renaturierung mit Hausverstand in Niederösterreich. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Bierbach die Verhandlungen einzuleiten, bitte schön.
Berichterstatter Abg. Michael Bierbach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Antrag betreffend Renovierung mit Hausverstand in Niederösterreich zu Antrag 568. Das Thema der Renaturierung ist seit dem Alleingang der grünen Umweltministerin vom Juni 2024 bei der Abstimmung zur EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur einer breiten Öffentlichkeit bekannt und nach der Hochwasserkatastrophe vom September 2024 neuerlich in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Niederösterreich setzt seit Jahrzehnten konkrete Maßnahmen zur Rückführung verbauter und beeinträchtigter Ökosysteme in ihren natürlichen Zustand. Bisher sind rund 250 in Niederösterreich bereits umgesetzte Renaturierungsprojekte sichtbar. Neben den größeren Renovierungsprojekten wurden in Niederösterreich rund 290 kleinere Projekte zur Errichtung bzw. Revitalisierung von Feuchtbiotopen, zur Renaturierung von Fließgewässern in kleinerem Umfang oder Wiederherstellung von Mooren gefördert. Insgesamt wurden somit bei mehr als 500 Renaturierungsprojekten gut 350 Millionen Euro in die Natur investiert. Zusätzlich werden bei einem Drittel aller rund 800 Wasserschutzprojekten Rückhalte und Renaturierungsmaßnahmen gesetzt. Mit 18. August 2024 ist die Verordnung EU-weit in Kraft getreten. Nun geht es an die Umsetzung. Die Mitgliedsstaaten sollen bis zum 1. September 2026 einen Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplanes vorlegen. Bei der Erstellung dieses Wiederherstellungsplanes ist es unabdingbar, dass die Interessen der Bundesländer berücksichtigt werden und Mehrkosten, die sich künftig aus den Bundesländern aus der zwingenden Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung ergeben, vom Bund ersetzt werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass
a. im Zuge der Umsetzung der Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur zur Änderung der Verordnung 2022/869 bei der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes die Interessen der Bundesländer berücksichtigt werden und
b. die Mehrkosten, die sich für die Bundesländern künftig aus der zwingenden Umsetzung der Verordnung ergeben, vom Bund ersetzt werden. Dies betrifft nicht nur finanzielle Mittel für die Schaffung der erforderlichen fachlichen Grundlagen, sondern auch für konkrete Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen.
2. Durch den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-568 miterledigt."
Frau Präsidentin, ich bitte um die Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung. Danke.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich danke für den Bericht und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS. Bittesehr.
Abg. Mag. Kollermann(NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Reparatur "ja", Prävention "nein". So lautet das Fazit dieses § 34er-Antrags. So geht Politik für SCHWARZ-BLAU in Niederösterreich. Die große Betroffenheit über das Jahrhunderthochwasser im September sitzt vielen noch in den Knochen. Finanzielle Unterstützung für Menschen, deren Existenz vernichtet oder bedroht wurde, muss natürlich gegeben werden. Das ist uns allen selbstverständlich, und dazu gab es ja auch keine unterschiedlichen Meinungen. Aber schon im nächsten Schritt müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um sich gegen künftige Hochwässer zu schützen. Die sogenannten "Jahrhunderte" werden nämlich immer kürzer. Wollen Sie jetzt jedes Jahr zusätzliche 500 Millionen locker machen und zwar nämlich 500 Millionen Schulden, nur, weil sie sich nicht zu einer Ursachenbekämpfung durchringen können? Der ursprüngliche Antrag der SPÖ war sehr vernünftig. Es wurden Beispiele für wirksamen Hochwasserschutz aufgezeigt, und der Antrag – wie wir ihn verstanden haben – zielt auf eine Zweckwidmung von 10 Prozent der Förderungen aus Landesmitteln für Hochwasser- und Naturschutzmaßnahmen ab. Die Begründung der ÖVP/FPÖ bemüht nicht nur den Hausverstand – was auch immer das ist – sondern auch das Gespenst der Enteignung. Und mich wundert, dass wir der ÖVP und der FPÖ erklären müssen, dass eine Förderung in der Regel ein Anreiz ist und keine Zwangsmaßnahme. Man hat auch gesehen, wie wenig bewusst das ist, wenn es darum geht, wirklich konkrete Nägel mit Köpfen zu machen, auch im Bereich des Klimaschutz- und Klimagesetzes, den wir am Anfang der Sitzung eingebracht haben und der die Zustimmung natürlich nicht bekommen habt, weil sie es lieber darauf ankommen lassen, dass wir dann wieder reparieren müssen, weil man vorher nicht vorgesorgt hat. Der 34er-Antrag ist absolut nichtssagend und ehrlich gesagt eine Zumutung. In manchen Belangen braucht es eben einfach Sachverstand und nicht nur den Hausverstand. Wenn die SPÖ ihren ursprünglichen Antrag wieder einbringt – und soweit ich das gesehen habe in der Resolution kommt das – dem werden wir zustimmen.
Den § 34er-Antrag können wir aus Gründen der politischen Hygiene nur ablehnen. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung kommt von der Frau Klubobfrau Helga Krismer, GRÜNE, bitte schön.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des NÖ Landtages! Es hat mich sehr gefreut, dass der Antrag gekommen ist zur Renaturierung. Gerade in unserem wunderbaren Niederösterreich ist es wichtig, dass wir der Natur Raum geben, dass wir Dinge, die in der Vergangenheit nicht geglückt sind – damals hat man es oft auch nach dem letzten Stand der Technik auch nicht besser gewusst – dass man jetzt in die Vorwärtsbewegung kommt und der Natur wieder mehr Raum gibt. Und dazu wird auch Geld nötig sein. Der Antrag ist von den GRÜNEN vollinhaltlich unterstützt worden, und der Antrag, der dann von der ÖVP sozusagen drübergelegt wurde, hat den Kern des ursprünglichen Antrages völlig entfremdet. Wenn die ÖVP von Hausverstand spricht... ich finde ja den Begriff des Menschenverstandes, der herkommt vom noch besseren Begriff aus dem Englischen "Common Sense". Common Sense ist ganz was anderes als der Hausverstand, sondern das ist das, was Menschenverstand ist, wo es darum geht nachzuschauen, was tut den Menschen gut im Miteinander, und selbstverständlich auch, wo der Mensch eingebettet ist in der Natur. Der Antrag von den Mandataren Schmidl und Kasser von der ÖVP ist eigentlich ein Antrag, wo man... der kein... wie soll ich sagen... der überhaupt kein Ziel mehr, kein klares Ziel formuliert. Man hätte auch gleich "Nein" sagen können zum Antrag der Sozialdemokraten. Wir werden es so halten, dass wir nach "Common Sense" den gesunden Menschenverstand heute einsetzen wollen und daher dem vorliegenden Antrag der ÖVP nicht die Zustimmung geben, wenn der Antrag noch einmal eingebracht wird von der Sozialdemokratie, dem sehr gerne folgen werden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung kommt von der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ, bitte schön.
Abg. Mag. Suchan-Mayr(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ja, die Hochwasserkatastrophe war ja heute schon nicht nur zum Beginn, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Landtagssitzung, nicht nur heute, sondern auch die letzten beiden und beschäftigt ja viele Menschen immer noch. Auch großes menschliches Leid war damit verbunden. Und die Wiederaufbaukosten sind und waren enorm. Es wird noch viele Monate dauern, wenn nicht Jahre, bis sich unser Bundesland wieder vollständig davon erholt. Und deshalb müssen wir als verantwortliche Landespolitik alles in unserer Macht Stehende tun und dafür Sorge tragen, dass wir das Risiko für derartige Szenarien so gut es geht minimieren. Begonnen werden muss hier mit der Renaturierung von Flüssen und dem raschen Ausbau des Hochwasserschutzes neben den natürlich schon begonnenen Projekten. Ich weiß, dass hier viele in Planung sind. Diese müssen auch rasch umgesetzt werden. Die Natur, die Bäche, die Flüsse, aber auch kleine Rinnsale brauchen ihren Raum. Und das sollten spätestens seit dem September alle verstanden haben. (Beifall bei der SPÖ.) Der Hochwasserschutz, Rückhaltebecken und Überschwemmungsflächen müssen neu gedacht und neu dimensioniert, konzeptioniert werden. Da hilft es nicht, das schönzureden, was es nicht schon alles gibt in Niederösterreich und dass Niederösterreich so viel tut. Gestern, am 20. November jedes Jahr, war der internationale Tag der Kinderrechte. Und Kinder brauchen eine intakte Umwelt. Jedes Kind hat das Recht auf eine saubere, gesunde und intakte nachhaltige Umwelt, dass es in so einem Umfeld aufwachsen kann. Kinder können am wenigsten für die Klimaveränderung, spüren diese aber am deutlichsten und auch noch am längsten. Deshalb müssen wir schnell handeln und noch mehr Anstrengungen in den Umwelt- und Menschenschutz legen. Und dieser vorliegende § 34-Antrag – meine Vorrednerinnen haben es schon gesagt – zeigt keinerlei Ansatz, um sich hier auch mehr anzustrengen. Ja, ganz und gar nicht. Er ist an den Bund gerichtet, anstatt, dass Niederösterreich tut, was ein Land tun sollte nach so einer schrecklichen Katastrophe. (Beifall bei der SPÖ.) Es geht in unserem Antrag nicht darum, dass wir das, was wir haben und natürlich erhalten sollen, wie beispielsweise das Wildnisgebiet Dürrenstein oder viele andere wichtige Naturoasen, sondern dass wir durch Renaturierungsmaßnahmen neue Räume, Ausbreitungsmöglichkeiten für Bäche und Flüsse schaffen und vor allem darum, als Land NÖ entsprechende zusätzliche Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund fordern wir, dass umgehend zehn Prozent der jährlichen Fördermittel des Landes, etwa 50 Millionen Euro pro Jahr, für Renaturierungsprojekte an Flüssen vorgesehen werden. Jedes Jahr vergibt die Landesregierung 500 Millionen Euro an Förderungen, die nicht immer treffsicher zur Verbesserung der Lebenssituation unserer Bürgerinnen und Bürger verwendet werden. Wir wollen, dass jeder Cent dieser Förderung in sinnvolle, nachhaltige Projekte fließt und nicht in der Verwaltung oder in ineffizienten Projekten aufgeht. Daher ist unser Vorschlag – wie gesagt – zehn Prozent der Förderungen fix für Fluss- und Renaturierungsprojekte zu reservieren. Diese Mittel sollen ausschließlich für nachhaltige Hochwasserschutz- und Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Diese Investitionen sparen dem Land über lange Sicht nicht nur Geld, sondern ersparen den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern vor allem auch Ängste, Sorgen und Leid. Außerdem werden durch solche Projekte wertvolle Erholungsräume geschaffen. Ein Beispiel für diese Nah- und Naturerholungsräume ist auch unsere Forderung nach einer Donauinsel bei Korneuburg. Ich darf nun unseren Abänderungsantrag einbringen der Abgeordneten Suchan-Mayr, Weninger, Bierbach und Mag. Scheele zum Antrag der Abgeordneten Kasser und Schmidl, gemäß § 34 betreffend Renaturierung mit Hausverstand in Österreich. Der Antragstenor wird dahingehend abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Gesetzesvorlage zur Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, gemäß welcher ab dem Budgetjahr 2025 zehn Prozent der jährlichen Fördermittel des Landes – also etwa 50 Millionen Euro pro Jahr – für Renaturierungsprojekte an Flüssen vorgesehen werden. Diese Mittel sollen ausschließlich für nachhaltige Hochwasserschutz- und Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden, um den Gemeinden in Niederösterreich langfristigen Schutz vor Naturkatastrophen zu bieten, die regionale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig wertvolle Erholungsräume zu schaffen." (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend möchte ich mich noch bei allen bedanken, die sich in diesem Bereich engagieren und Maßnahmen umsetzen. Ich sehe das gerade auch in meiner eigenen Gemeinde, welche Arbeiten hier notwendig sind, welches Engagement auch hier zutage kommt. Und zusätzlich zum Ausbau des Schutzes von Naturkatastrophen wird ja auch – wie in unserem Antragstext zu hören ist – die regionale Wirtschaft gestärkt. Hier sind viele Firmen auch tätig. Geben wir der Natur ihren Raum zurück und sorgen wir gemeinsam für mehr Sicherheit für die Menschen und für die Kinder, für die Zukunft in unserem Land. In diesem Sinne bitte ich unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Und liebe Abgeordneten, Kollegen, Kolleginnen, es geht hier nicht um einen Werbeslogan von einer Lebensmittelkette, sondern um sinnvolle Maßnahmen für Renaturierung. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet der Herr Abgeordnete Alexander Schnabel, FPÖ. Bittesehr.
Abg. Schnabel(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Der Alleingang der grünen Umweltministerin treibt unter anderem das Bauernsterben in Niederösterreich massiv voran. Das soll uns stets bewusst sein, Hoher Landtag. Stichwort "EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur" oder wie ich diese nenne: "Renaturierungsschwachsinn". Warum ist ein weiteres Forcieren der Renaturierung mit der Brechstange, wie es gerade geschieht, so gefährlich? In aller gebotenen Kürze und wie auch schon mehrmals von mir erwähnt: Unsere Bauern bewirtschaften ihre Nutzflächen, welche ihren Ertrag sichern und somit auch unser aller Überleben. Wenn unsere Bauern einen Teil ihrer Flächen renaturieren/verwildern lassen müssen (Abg. Mag. Collini: Das müssen sie ja nicht.), dann werden unsere Bauern weniger Ernte einfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Fazit: Weniger Ertrag für unsere Bauern heißt weniger Versorgungssicherheit (Unruhe bei Abg. Mag. Collini.) für unsere Landsleute, Kollegin Collini, und heißt auch weniger Gewinn für unsere Landwirte. Ergo: Irgendwann wird sich dann das Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht mehr lohnen und den Betrieb wird es dann schnell auch nicht mehr geben. Zudem, Hoher Landtag, du als Bauer besitzt einen Grund und Boden, welcher dein Eigentum ist und eine – ich möchte mal sagen – schwindliche Verordnung aus Brüssel schreibt dir als Landwirt vor, was du mit deinem Grund und Boden machen musst. Diese Tatsache ist für uns Freiheitliche nicht akzeptabel und wir stehen für den Schutz des Eigentums. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie im vorliegenden Antrag auch ersichtlich, wird in unserem wunderschönen Bundesland in puncto Umweltschutz schon seit längerem viel getan: von der Auenwildnis in der Wachau über den Biosphärenpark Wienerwald bis hin zum einzigartigen Wildnisgebiet Dürrenstein. Wir sehen beim Wiederherstellen von Ökosystemen sind wir in Niederösterreich vorne dabei. Da brauchen wir uns in Niederösterreich grundsätzlich von EU-Bürokraten, welche Hand in Hand mit der abgewählten grünen Umweltministerin gehen, nichts vorschreiben lassen. (Beifall bei der FPÖ.) Leider wird diese links-linke Politik des grünen und auch teilweise bauernfeindlichen Systems von der ebenfalls abgewählten Bundes-ÖVP-Spitze gestützt. Schluss mit Showpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bringt in Niederösterreich keinen weiter, wenn der Bundeskanzler im Nationalratswahlkampf ankündigt, den Alleingang der grünen Ministerin einzuklagen, um einen weiteren Ausbau der Renaturierung zu stoppen, dann allerdings nach geschlagener Wahl nichts passiert. Es wird angekündigt und angekündigt und nach den Wahlen will man dann seitens des ÖVP-Flügels in der Bundesregierung nichts mehr wissen. Das ist entsetzlich. Durch Zuverlässigkeit zum Vertrauen, geschätzte Kollegen von der ÖVP, durch Zuverlässigkeit und nicht durch Unzuverlässigkeit. Nichtsdestoweniger, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir Freiheitliche wissen, wie man mit Regeln umgeht. Als Demokraten nehmen wir den Stufenbau der Rechtsordnung ernst. Wenn uns die EU eine Wiederherstellungsverordnung in Niederösterreich aufzwingt, dann muss der Bund die entstehenden Mehrkosten für unser Bundesland tragen und weiters muss die Bundesregierung auch sicherstellen, dass das Eigentum unserer Landsleute geschützt bleibt. Hoher Landtag, weiters ist es unabdingbar, dass die Interessen Niederösterreichs bei der Erstellung eines Wiederherstellungsplans seitens der Bundesregierung berücksichtigt werden müssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Josef Edlinger, ÖVP, bitte schön.
Abg. Edlinger(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Freut mich, wenn jemand schon aufmerksam lauscht. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist, glaube ich, ein klingender Name für ein Gesetz, das in vielen von uns positive Erwartungen entstehen lässt. Wer sollte dagegen sein, dass die Natur wieder intakt gesetzt werden soll, dort, wo sie es nicht mehr ist? Wenn man allerdings die Details dieser Verordnung näher betrachtet, dann kommen wir auf eine ganze Reihe von Maßnahmen, die hier vorgeschlagen werden, die vor allem für die Land- und Forstwirtschaft gravierende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte befürchten lassen. Denn die Kulturlandschaft, so wie wir sie kennen, die durch jahrhundertelange Bewirtschaftung entstanden ist, ist nicht das Ziel der Renaturierung, sondern das sind zum Großteil Flächen, die naturrechtlich verbessert werden sollten. Und wenn wir uns einige Ziele dieser Renaturierungsverordnung vor Augen führen, die da heißen: Aufgabe der Holzernte, Einstellung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Dünger, Verringerung der Weideintensität, außer Nutzungsstellen von Acker- und Grünlandflächen, so ist damit eine Einschränkung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in der gesamten Europäischen Union zu befürchten. Es ist damit zu befürchten, dass wir uns in der Rohstoffproduktion abhängig machen. Und das in Zeiten, wo wir von globalen Unsicherheiten und Krisen betroffen sind und wo wir gesehen haben, was es bedeutet, wenn einmal im Suezkanal ein Frachter quersteht, wie wir dann auf die Versorgung aus aller Welt, auf die wir uns immer wieder verlassen, plötzlich verzichten müssen. Im heutigen Antrag geht es um Renaturierung und Hochwasserschutz. Es ist unbestritten, dass die Retentionsflächen, die Auenlandschaften eine positive Wirkung bei Überschwemmungsereignissen zeigen. Es ist unbestritten, dass es da und dort auch Fehler gegeben hat bei Widmung und Bebauung von einzelnen Flächen. Und vor zwei Monaten haben wir leider Gottes ein Hochwasser in unserem Land erleben müssen, das uns die Gewalt der Natur auch vor Augen geführt hat. Es ist aber auch unseriös, wenn wir die Hoffnung schüren, dass wir keine Überschwemmungen mehr haben, wenn wir Flächen der Natur überlassen und außer Nutzung stellen. Die Niederschlagsmengen, die wir im September gehabt haben, sind die Niederschlagsmengen eines halben Jahres. Und irgendwann kann der beste Boden den Regen nicht mehr aufnehmen und jeder Tropfen fließt ab. Und da hilft auch der beste Hochwasserschutz leider Gottes dort und da nichts mehr, wenn wir Ereignisse haben, wo wir 400-jährliche, wo wir 1.000-jährliche Hochwässer haben, dann hilft auch eine Renaturierung nichts, denn irgendwann ist die Grenze erreicht. Und diese Hoffnungen zu schüren, dass dann alles gut ist, wenn wir hier einige Punkte herausnehmen und ausführen, ist mehr als unseriös. Außerdem stehen in den Verordnungstexten Dinge drinnen, die nicht unbedingt zur Sicherheit und zum Hochwasserschutz beitragen. Wenn es zum Beispiel heißt: "Gewässer sollen von künstlichen Hindernissen befreit werden." Das heißt, Dämme und Teiche sollten entfernt werden. Die Ausweitung der Uferzonen und Auwäldern – habe ich gesagt – ist sicher eine sehr positive Auswirkung, die getroffen würde. Allerdings ist die Entfernung von Teichen und Dämmen sicher nicht dazu angetan, hier zum Schutz der umliegenden Bevölkerung und der Gebäude und der Landschaft zu dienen. Wir haben bei der Umsetzung dieser Renaturierung, die wir nun einmal umzusetzen haben, ob es uns gefällt oder nicht, noch einen langen Weg vor uns. Und es bringt meines Erachtens wenig, wenn wir im ursprünglichen Antrag gefordert, hier einen einzelnen Punkt herauslösend und nur diesen alleine betrachten, sondern es braucht ein umfassendes Paket, einen Umsetzungsplan, der sich mit allen relevanten Themen der Renaturierung befasst. Wir stehen in Niederösterreich zu einem umfassenden Schutz unserer Lebensgrundlagen im Natur- und Umweltschutz, im Boden- und Gewässer- oder im Tierschutz. Und die Beispiele wurden auch im Antrag ausgeführt. Und es ist nicht so, dass bisher nichts geschehen ist, und das braucht auch nicht schöngeredet werden, aber es ist bisher auch ohne Zweckwidmung gelungen, dass über 350 Millionen Euro in Renaturierungsprojekte investiert worden sind in den letzten Jahrzehnten. Das ist praktisch das, was auch in diesem ursprünglichen Antrag gefordert worden wäre. Das heißt, wir haben hier viel investiert und dazu noch in den Hochwasserschutz, wo seit dem Jahrtausendhochwasser 2002 Investitionen im Milliardenbereich in unserem Land investiert worden sind. Das sind Dinge, die bisher umgesetzt worden sind. Diesen Weg müssen und wollen wir auch weitergehen mit Hausverstand und Augenmaß unter Einbeziehung aller Betroffenen. Und dazu brauchen wir vielleicht auch keine so utopischen Ideen wie künstliche Donauinseln. Ich weiß nicht, was das mit Renaturierung zu tun hat, eine künstliche Donauinsel anzulegen. Wir brauchen dazu auch keine Diskussionen und kein Nachdenken über Enteignungen, denn das bringt niemandem etwas. Wir brauchen Rechtssicherheit für alle Betroffenen. Wir brauchen eine Abgeltung von Bewirtschaftungseinschränkungen, die nicht aus dem Agrarbudget abgezweigt werden, sondern zusätzlich aufgestellt werden müssen. Wir brauchen einen nationalen Umsetzungsplan, der in Zusammenarbeit mit den für den Naturschutz zuständigen Ländern und den Interessensvertretungen erarbeitet wird. Und das wollen wir mit diesem § 34-Antrag unterstreichen, und daher ersuche ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.