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Bericht von Michael Bierbach  Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Kasser und Schmidl betreffend Renaturierung mit Hausverstand in Niederösterreich

zur 21. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 14 der 21. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 21.11.2024

Antrag des Umwelt-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-568-1/XX-2024 – Renaturierung mit Hausverstand in Niederösterreich

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Michael Bierbach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Antrag betreffend Renovierung mit Hausverstand in Niederösterreich zu Antrag 568. Das Thema der Renaturierung ist seit dem Alleingang der grünen Umweltministerin vom Juni 2024 bei der Abstimmung zur EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur einer breiten Öffentlichkeit bekannt und nach der Hochwasserkatastrophe vom September 2024 neuerlich in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Niederösterreich setzt seit Jahrzehnten konkrete Maßnahmen zur Rückführung verbauter und beeinträchtigter Ökosysteme in ihren natürlichen Zustand. Bisher sind rund 250 in Niederösterreich bereits umgesetzte Renaturierungsprojekte sichtbar. Neben den größeren Renovierungsprojekten wurden in Niederösterreich rund 290 kleinere Projekte zur Errichtung bzw. Revitalisierung von Feuchtbiotopen, zur Renaturierung von Fließgewässern in kleinerem Umfang oder Wiederherstellung von Mooren gefördert. Insgesamt wurden somit bei mehr als 500 Renaturierungsprojekten gut 350 Millionen Euro in die Natur investiert. Zusätzlich werden bei einem Drittel aller rund 800 Wasserschutzprojekten Rückhalte und Renaturierungsmaßnahmen gesetzt. Mit 18. August 2024 ist die Verordnung EU-weit in Kraft getreten. Nun geht es an die Umsetzung. Die Mitgliedsstaaten sollen bis zum 1. September 2026 einen Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplanes vorlegen. Bei der Erstellung dieses Wiederherstellungsplanes ist es unabdingbar, dass die Interessen der Bundesländer berücksichtigt werden und Mehrkosten, die sich künftig aus den Bundesländern aus der zwingenden Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung ergeben, vom Bund ersetzt werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:) 

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass

a. im Zuge der Umsetzung der Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur zur Änderung der Verordnung 2022/869 bei der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes die Interessen der Bundesländer berücksichtigt werden und

b. die Mehrkosten, die sich für die Bundesländern künftig aus der zwingenden Umsetzung der Verordnung ergeben, vom Bund ersetzt werden. Dies betrifft nicht nur finanzielle Mittel für die Schaffung der erforderlichen fachlichen Grundlagen, sondern auch für konkrete Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen.

2. Durch den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-568 miterledigt."

Frau Präsidentin, ich bitte um die Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung. Danke.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1,3 MB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Gmünd
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

Detailseite von Michael Bierbach öffnen


zur 21. Landtagssitzung
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