Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-568-1/XX-2024 – Renaturierung mit Hausverstand in Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Edlinger(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Freut mich, wenn jemand schon aufmerksam lauscht. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist, glaube ich, ein klingender Name für ein Gesetz, das in vielen von uns positive Erwartungen entstehen lässt. Wer sollte dagegen sein, dass die Natur wieder intakt gesetzt werden soll, dort, wo sie es nicht mehr ist? Wenn man allerdings die Details dieser Verordnung näher betrachtet, dann kommen wir auf eine ganze Reihe von Maßnahmen, die hier vorgeschlagen werden, die vor allem für die Land- und Forstwirtschaft gravierende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte befürchten lassen. Denn die Kulturlandschaft, so wie wir sie kennen, die durch jahrhundertelange Bewirtschaftung entstanden ist, ist nicht das Ziel der Renaturierung, sondern das sind zum Großteil Flächen, die naturrechtlich verbessert werden sollten. Und wenn wir uns einige Ziele dieser Renaturierungsverordnung vor Augen führen, die da heißen: Aufgabe der Holzernte, Einstellung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Dünger, Verringerung der Weideintensität, außer Nutzungsstellen von Acker- und Grünlandflächen, so ist damit eine Einschränkung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in der gesamten Europäischen Union zu befürchten. Es ist damit zu befürchten, dass wir uns in der Rohstoffproduktion abhängig machen. Und das in Zeiten, wo wir von globalen Unsicherheiten und Krisen betroffen sind und wo wir gesehen haben, was es bedeutet, wenn einmal im Suezkanal ein Frachter quersteht, wie wir dann auf die Versorgung aus aller Welt, auf die wir uns immer wieder verlassen, plötzlich verzichten müssen. Im heutigen Antrag geht es um Renaturierung und Hochwasserschutz. Es ist unbestritten, dass die Retentionsflächen, die Auenlandschaften eine positive Wirkung bei Überschwemmungsereignissen zeigen. Es ist unbestritten, dass es da und dort auch Fehler gegeben hat bei Widmung und Bebauung von einzelnen Flächen. Und vor zwei Monaten haben wir leider Gottes ein Hochwasser in unserem Land erleben müssen, das uns die Gewalt der Natur auch vor Augen geführt hat. Es ist aber auch unseriös, wenn wir die Hoffnung schüren, dass wir keine Überschwemmungen mehr haben, wenn wir Flächen der Natur überlassen und außer Nutzung stellen. Die Niederschlagsmengen, die wir im September gehabt haben, sind die Niederschlagsmengen eines halben Jahres. Und irgendwann kann der beste Boden den Regen nicht mehr aufnehmen und jeder Tropfen fließt ab. Und da hilft auch der beste Hochwasserschutz leider Gottes dort und da nichts mehr, wenn wir Ereignisse haben, wo wir 400-jährliche, wo wir 1.000-jährliche Hochwässer haben, dann hilft auch eine Renaturierung nichts, denn irgendwann ist die Grenze erreicht. Und diese Hoffnungen zu schüren, dass dann alles gut ist, wenn wir hier einige Punkte herausnehmen und ausführen, ist mehr als unseriös. Außerdem stehen in den Verordnungstexten Dinge drinnen, die nicht unbedingt zur Sicherheit und zum Hochwasserschutz beitragen. Wenn es zum Beispiel heißt: "Gewässer sollen von künstlichen Hindernissen befreit werden." Das heißt, Dämme und Teiche sollten entfernt werden. Die Ausweitung der Uferzonen und Auwäldern – habe ich gesagt – ist sicher eine sehr positive Auswirkung, die getroffen würde. Allerdings ist die Entfernung von Teichen und Dämmen sicher nicht dazu angetan, hier zum Schutz der umliegenden Bevölkerung und der Gebäude und der Landschaft zu dienen. Wir haben bei der Umsetzung dieser Renaturierung, die wir nun einmal umzusetzen haben, ob es uns gefällt oder nicht, noch einen langen Weg vor uns. Und es bringt meines Erachtens wenig, wenn wir im ursprünglichen Antrag gefordert, hier einen einzelnen Punkt herauslösend und nur diesen alleine betrachten, sondern es braucht ein umfassendes Paket, einen Umsetzungsplan, der sich mit allen relevanten Themen der Renaturierung befasst. Wir stehen in Niederösterreich zu einem umfassenden Schutz unserer Lebensgrundlagen im Natur- und Umweltschutz, im Boden- und Gewässer- oder im Tierschutz. Und die Beispiele wurden auch im Antrag ausgeführt. Und es ist nicht so, dass bisher nichts geschehen ist, und das braucht auch nicht schöngeredet werden, aber es ist bisher auch ohne Zweckwidmung gelungen, dass über 350 Millionen Euro in Renaturierungsprojekte investiert worden sind in den letzten Jahrzehnten. Das ist praktisch das, was auch in diesem ursprünglichen Antrag gefordert worden wäre. Das heißt, wir haben hier viel investiert und dazu noch in den Hochwasserschutz, wo seit dem Jahrtausendhochwasser 2002 Investitionen im Milliardenbereich in unserem Land investiert worden sind. Das sind Dinge, die bisher umgesetzt worden sind. Diesen Weg müssen und wollen wir auch weitergehen mit Hausverstand und Augenmaß unter Einbeziehung aller Betroffenen. Und dazu brauchen wir vielleicht auch keine so utopischen Ideen wie künstliche Donauinseln. Ich weiß nicht, was das mit Renaturierung zu tun hat, eine künstliche Donauinsel anzulegen. Wir brauchen dazu auch keine Diskussionen und kein Nachdenken über Enteignungen, denn das bringt niemandem etwas. Wir brauchen Rechtssicherheit für alle Betroffenen. Wir brauchen eine Abgeltung von Bewirtschaftungseinschränkungen, die nicht aus dem Agrarbudget abgezweigt werden, sondern zusätzlich aufgestellt werden müssen. Wir brauchen einen nationalen Umsetzungsplan, der in Zusammenarbeit mit den für den Naturschutz zuständigen Ländern und den Interessensvertretungen erarbeitet wird. Und das wollen wir mit diesem § 34-Antrag unterstreichen, und daher ersuche ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Krems
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich