Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-530/XX-2024 – 100%-Förderung beim Sanieren für einkommensschwache Haushalte auch in Niederösterreich umsetzen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-530, ein Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend 100%-Förderung beim Sanieren für einkommensschwache Haushalte auch in Niederösterreich umsetzen. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Ecker die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-530 der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend 100%-Förderung beim Sanieren für einkommensschwache Haushalte auch in Niederösterreich umsetzen. Der ursprünglich im Ausschuss eingebrachte Antrag besagte, dass auch in Niederösterreich eine Umsetzung der 100%-Förderung beim Sanieren für einkommensschwache Haushalte – wie das zum Beispiel schon in der Steiermark der Fall ist – umgesetzt werden soll. Hierzu soll die Förderschiene "Sanieren für Alle" für einkommensschwache Haushalte herangezogen werden. Der ursprüngliche Antrag lautete eben, dass die Landesregierung aufgefordert werden solle, den Zugang zum Förderprogramm "Sanieren für alle" so rasch wie möglich auch den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern zu ermöglichen. Der Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend 100%-Förderung beim Sanieren für einkommensschwache Haushalte auch in Niederösterreich umsetzen lautet (liest:):
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Förderungen können verschiedene Ziele haben. Sie können zum Beispiel das Ziel haben, irgendetwas auf den Weg zu bringen. Eine neue Technologie zum Beispiel. Sie können auch als Ziel haben, Personen oder Personengruppen Dinge zu ermöglichen, die sie sich ohne Förderung schlicht und einfach nicht leisten können. Sie können auch dazu dienen, politische Überzeugungen in fließendes Geld umzuwandeln. Auf jeden Fall sollten Förderungen etwas bewirken, was der Fördergeber – in dem Fall das Land – für gut und richtig hält. Aber auch der Förderungsnehmer sollte das geförderte Projekt nicht nur für gut und richtig halten, sondern sich auch dafür einsetzen, auch finanziell. Und da bin ich beim Schwachpunkt des vorliegenden Antrags der GRÜNEN – die fehlende Eigenleistung. "Was nichts kostet, ist nichts wert." Dieser flapsige Spruch gilt nicht universell, aber hat doch eine gewisse hintergründige Bedeutung. Und zwar vor allem dann, wenn die öffentliche Hand – also wir alle – inklusive unserer Nachkommen, die die Schulden bedienen müssen, die wir heute anhäufen, zur Kassa gebeten wird. Weil wir dürfen nie vergessen: Das Geld, das wir unter anderem mit diesem Antrag verteilen wollen, ist ja nicht da. Das müssen wir uns ausborgen auf allen Ebenen, von Gemeinde bis zur EU hinauf. Die angeführte soziale Gerechtigkeit, lasse ich hier auch nur eingeschränkt gelten. Die Bewohner von Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern sind zumeist nicht Mieter, sie sind vielleicht sogar privilegierte Erben. Die Sozialfälle sind dort im Allgemeinen nicht konzentriert. Und in einem abbezahlten Einfamilienhaus – die neu errichteten sind ja hoffentlich nicht sanierungsbedürftig – lässt es sich auch ohne großes laufendes Einkommen ganz gut leben. Die Förderkulisse in Niederösterreich ist nicht schlecht, da bin ich ausnahmsweise bei der ÖVP. Und wir werden dem negativen Ausschussantrag daher zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum wir es für wichtig erachten, einkommensschwache Haushalte mitzunehmen beim Ausstieg aus Öl und Gas – glaube ich,– liegt auf der Hand. Wir haben jetzt gerade zuerst über die Hochwassersituation gesprochen, und was wir dazu beitragen können, sollten wir tun. Ich glaube, dem Kollegen Hofer-Gruber brauche ich nicht erklären, was der Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen ist, aber es gibt diese Menschen – vor allem am Land – die ein Einfamilienhaus haben, aber über ein sehr, sehr kleines Einkommen verfügen und daher eben nicht Teil der Energiewende sein können. Mit diesem Vorschlag von uns nehmen wir Anlehnung an das steirische Vorgehen. Und ich denke, am Land in der Steiermark ist es nicht so ziemlich anders wie in Niederösterreich und daher macht es Sinn. Ein Haushalt, wo zwei Erwachsene mit zwei Kindern wohnen und man nimmt als Einkommensgrenze weniger als 48.000 Euro im Jahr an, dann ist das eine Einkommensgrenze, die es eben genau jenen auch ermöglichen soll, dass sie zeitgemäß mit einem guten Gefühl klimaneutral wohnen können. Das Objekt bleibt ja auch weiterhin bestehen und somit haben wir als Gesellschaft in unserer Gesamtaufstellung einen Wert geschaffen und zwar einen Wert, der uns schützt. Das ist nämlich die beste Vorsorge gegen Hochwässer, Dürren und andere Katastrophen. In dem Sinne bin ich oder wären wir durchaus bereit gewesen, wenn es im Ausschuss einen Vorschlag gegeben hätte, 90 Prozent zu sagen, dann wären wir zumindest ein Stück weiter vorangekommen, dass der tolle Bonus der Bundesregierung – in dem Fall SCHWARZ-GRÜN, deshalb gibt es ja auch diese guten Förderungen – mit dem Landesanteil es einfach ermöglichen, nahezu 100 Prozent – das war unsere Verhandlungsgrundlage – auch in Niederösterreich zu haben. Denn so kommen diese Menschen eben nicht in diesen Klimagenuss, in diese zukunftsorientierte Weise, Wärme im Haushalt zu haben. Daher können Sie sich vorstellen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass ich es sehr bedauere, dass wir eben nicht in diese Vorwärtsbewegung in Niederösterreich kommen, sondern eben Gelder für Reparaturen, sprich Hochwässer und Dürren, auszugeben haben. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtags! Ich stimme zwar nicht immer mit der Kollegin Krismer inhaltlich überein, aber in diesem Fall kann ich diesen Antrag von ihr nur voll inhaltlich unterstützen. Es ist, glaube ich, genau bei den einkommensschwachen Haushalten, wo man ansetzen muss. Ich sehe das selber. Wir haben eine Klima- und Energiemodellregion im Bezirk Neunkirchen und waren eine der Ersten, die genau für diese Haushalte eine Energieberatung angeboten hat. Und da hat man wirklich gesehen, was für ein Potenzial hier auch drinnen steckt, an Sparmaßnahmen, an Verbesserungen, dass die Leute oft selbst überrascht waren, wo sie auch einsparen können. Und somit wäre hier auch doppelt geholfen. Und zur Aussage vom Kollegen Hofer-Gruber: Nein, es ist nicht so. Vielleicht möge das in Baden so sein, aber ich kann nur für meinen Bezirk Neunkirchen sprechen. Da wohnen sehr, sehr viele Menschen auf Miete, auch in Ein- und Zweifamilienhäusern und in Häusern, die auch dringend renovierungsbedürftig sind. Und wir sehen ja, es funktioniert auch in einem ÖVP-geführten Land wie der Steiermark. Warum soll das nicht auch in Niederösterreich funktionieren? (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.) Und es sind auch bei mir als Bürgermeister viele Leute in der Sprechstunde, die sagen, ich würde mir so gerne neue Fenster einbauen oder eine neue Fassade machen, nur allein mir fehlt das Geld. Und ob das jetzt 100 Prozent sind, 90 oder 80 Prozent, ja, da kann man mit mir genauso darüber diskutieren. An dem soll es nicht scheitern. Es ist ja auch begrenzt mit 30.000 Euro und wenn man wirklich saniert, muss man dann ja ohnehin noch wahrscheinlich etwas mehr investieren. Es wäre aber auch ein wichtiger Anschub für die Bauwirtschaft. Und vor zwei Tagen habe ich auf orf.at gelesen, der Fachverband der Immobilien und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer – also nicht unbedingt eine Institution, die man jetzt mit der Sozialdemokratie in Verbindung bringen könnte – und die sagen: "Der Wohnungsbau als auch die Sanierung brechen komplett zusammen." Es gibt mehrere Gründe, zum einen die KIM-Verordnung, die Auflagen, aber auch – sie sagen es selber – "fehlende Anreize, um Sanierungen auch durchzuführen." Und sie sagen auch, von der im Frühjahr angekündigten Wohnbauoffensive des Bundes mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro sei bisher noch nichts zu sehen. Es gäbe weder Verordnungen noch Übergangsbestimmungen, die sagen, zu Recht 26.000 Beschäftigte in dieser Branche stehen mit dem Rücken zur Wand. Und wir haben es ja auch schon vor einigen Monaten, wie wir über den Heizkesseltausch diskutiert haben, eingebracht. Ja, 3.000 Euro Förderung sind schön, aber wir liegen da wirklich am hinteren Feld. Kärnten ist mit 6.000 Euro dabei, Tirol mit 8.000 Euro und ich glaube, hier sind wir wirklich gefragt, auch entsprechende und vor allem für einkommensschwache Haushalte entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, und deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Sommer, FPÖ.
Abg. Sommer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hoher Landtag! Es ist unsere Aufgabe als Politik einkommensschwache Landsleute zu unterstützen. Hier sind wir als Land NÖ bereits Vorreiter mit den zahlreichen Förderungen und Unterstützungen. Der zugrundeliegende Antrag 100%-Förderung bei Sanierung für einkommensschwache Haushalte ist hier absolut über das Ziel hinausschießend. Jede Förderung, jede Unterstützung, jede Leistung des Landes muss unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet werden. Erstens die Leistbarkeit für das Land NÖ: Ich bin nicht oft mit dem Kollegen Hofer-Gruber einer Meinung, aber in dem Punkt absolut. Wir haben wirtschaftlich schwierige Zeiten und genau deshalb müssen wir jede Leistung, die wir als Land NÖ anbieten, auch genau durchleuchten, ob sie wirtschaftlich vernünftig und tragfähig ist. Und das ist hier mit diesem Antrag definitiv nicht der Fall. Zweitens die Sinnhaftigkeit, die inhaltliche Sinnhaftigkeit: Die Sanierung der Außenwände oder des Daches, welches den Energieverbrauch senkt, ist grundsätzlich vernünftig. Doch – und das hat der Kollege der SPÖ gesagt – die angesetzten Förderhöhen sind für eine Komplettsanierung in Wahrheit zu niedrig und damit kann ich nicht komplett sanieren. Würde ich diese Summen erhöhen, sind wir genau wieder bei dem Problem, dass wir es uns als Land NÖ aufgrund der angespannten Lage nicht leisten können. Darüber hinaus gibt es in diesem Bereich ohnehin schon mehrere Förderungen. Und der dritte Punkt, die Auswirkungen auf unsere Gesellschaft: Generell sind 100%-Förderungen nach allen Wirtschaftsforschern von Keynes bis Hajek kein probates Mittel. Diese Forderungen sind nicht Keynes, diese Forderung ist nicht Hajek, diese Forderung ist in Wahrheit reiner Kommunismus. Was sollen sich die Leistungsträger, die Arbeiter, die Unternehmer, die Bauern, die Fleißigen in unserem Land denken, die Steuern zahlen, die sich alles selbst erwirtschaften, die nicht in den Genuss dieser Förderung kommen? Wir stehen als Freiheitliche auf der Seite unserer Leistungsträger, auf der Seite unserer Familien, auf der Seite unserer Landsleute, während sie von den GRÜNEN hier schlichtweg umverteilen wollen. Und dieser Ansatz ist zu einfach und schlichtweg falsch. (Beifall bei der FPÖ.) Wir werden Niederösterreich weiter zum Land der Leistungsträger, zum Land der Fleißigen, zum Land der Tüchtigen ausbauen und nicht eine weitere Maßnahme mit Magnetwirkung für Migranten einführen. Werte Kollegen, in aller Deutlichkeit: Bei der Nationalratswahl wurde genau diese Politik des endlosen Geldausgebens für Migranten gnadenlos abgestraft. Offensichtlich bleiben die GRÜNEN hier bei ihrer Scheuklappenpolitik und verstehen das Votum unserer Landsleute nicht. Wir hören – im Gegensatz zu den GRÜNEN – auf unsere Bevölkerung und werden daher diesem Antrag nicht zustimmen, weil uns die fleißigen Landsleute wichtiger sind als Personen, die in unser Sozialsystem einwandern. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Gepp, ÖVP.
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! In Niederösterreich gibt es bereits jetzt eine Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung. Sowohl die Sanierungsvariante mit als auch ohne Energieausweis wird mit attraktiven 4 Prozent Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung der Bankdarlehen über die Dauer von zehn Jahren gefördert. Maximal können 600 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche an Sanierungskosten anerkannt werden und das ohne einen Kostendeckel wie im Antrag vorgeschlagen. Der eingebrachte Antrag deutet auf eine geförderte 100%-Förderung hin, wobei ein Deckel in der Höhe von 30.000 eingezogen werden soll. Das heißt auch, dass die Allgemeinheit die Wertsteigerung von Privathäusern zu 100 Prozent finanziert, wenn es keinen Selbstbehalt mehr gibt. Die Förderung würde jene Haushalte unverhältnismäßig bevorzugen. Dieses Modell wurde außer in der Steiermark von allen anderen Bundesländern abgelehnt. Dazu besteht eine vollkommene Unklarheit, welche rechtliche Verpflichtung und Verantwortung im Mieter-/Vermieter-Verhältnis auftreten können. Die Abwicklung müssen zwischen Bund, Land NÖ und der Kommunalkredit Austria durchgeführt werden und wird zu organisatorischen Schwierigkeiten führen. Ferner stellt das Land NÖ lediglich Geldmittel zur Verfügung, die nicht budgetiert sind. Nachdem die Abwicklung letztendlich über das BMK und die Kommunalkredit Austria erfolgen soll, wird in die Landesförderung eingegriffen und das Land verliert sämtliche Steuerungsmöglichkeiten in diesem sehr wichtigen Bereich. Die Beziehung zwischen Bund und Ländern ist in diesem Bereich nicht über eine Artikel 15a-Vereinbarung geregelt, sondern die Grundlage wäre ein zivilrechtlicher Vertrag. Dazu kommt auch noch die Frage der Treffsicherheit bei 100%-Förderung. Auch die Einkommensgrenze ist nicht mit der NÖ Wohnbauförderung abgestimmt. Deshalb werden wir dem ablehnenden Antrag des Ausschusses folgen und dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.