Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-342/XX-2024 – Stärkung des Ehrenamtes – Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Martin Antauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-342, Antrag der Abgeordneten Schindele u.a. betreffend Stärkung des Ehrenamtes – Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Spenger die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Dr. Spenger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der SPÖ-Fraktion betreffend Stärkung des Ehrenamts – Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte. Wir wollen damit die Situation der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verbessern, die es ohnehin nicht einfach haben, wie wir wissen. Sie setzen ihre Gesundheit, ja teilweise sogar ihr Leben aufs Spiel und sehen sich aktuell arbeitsrechtlichen Hürden in Bezug auf eine bezahlte Freistellung gegenüber. Uns geht es darum – und man kann es so nennen – diese Helden auch arbeitsrechtlich besser abzusichern und wir schlagen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung ...
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter, das ist keine Berichterstattung.
Abg. Mag. Dr. Spenger(SPÖ): Ich kann es verkürzen. Wir wollen uns jedenfalls mit diesem Antrag auf... wollen die ehrenamtlichen Helfer unterstützen, die sind nicht gleichgestellt und wir wollen auch eine bundesrechtliche Regelung hier erzielen und leider Gottes muss ich jetzt den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schindele, Weninger, Kocevar, Pfister, Prischl, Samwald, Scheele, Schmidt, Schnabl, Spenger, Suchan-Mayr und Zonschits betreffend Stärkung des Ehrenamtes – Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte zur Kenntnis bringen (liest:)
"DerHoheLandtag wollebeschließen:
DerAntragwirdabgelehnt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter, dass Sie leider berichten müssen, das müssen Sie mit Ihrem Klub ausmachen. Sie wurden als Berichterstatter genannt. (Beifall bei der ÖVP und der FPÖ.) Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich ergreife gerne das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir alle schätzen den Wert des Ehrenamtes. Wir wissen, dass wir hier in Niederösterreich und in Österreich quasi ein Alleinstellungsmerkmal haben. Das gibt es anderswo nicht so bald, dass wir so ein breites Engagement bei den Ehrenamtlichen haben. Wir dürfen aber auch die Augen vor den Problemen nicht verschließen, was den Nachwuchs betrifft, was die Bereitschaft der Bevölkerung sich insgesamt zu engagieren betrifft. Wir sind hier mit Veränderungen konfrontiert. Wir müssen aber auch die Grenzen dessen, was den Arbeitgebern zumutbar ist, beachten. Die Lohnkosten und vor allem die Lohnnebenkosten sind schon hoch genug. Bevor wir dort nicht mit echten Senkungen weiterkommen, muss die Regelung, die es im Angestelltengesetz ja schon gibt, derzeit genügen. Wir sehen daher hier keinen unmittelbaren Bedarf, etwas zu ändern, halten es auch für etwas gewagt – wie in der Antragsbegründung steht – das Land NÖ als Modell für alle Arbeitgeber hinzustellen. Ich glaube, da gibt es eher Anpassungsbedarf in die andere Richtung. Kein Verständnis haben wir aber dafür, dass beim selben Arbeitgeber – mit einem Wort in Niederösterreich – verschiedene Einsatzorganisationen unterschiedliche Behandlung erfahren. Wir hätten über diesen Punkt gerne separat abgestimmt. Das ist aber – wenn ich die Geschäftsordnung richtig interpretiere – angesichts des negativen Ausschussantrags nicht möglich. Wir wollen uns jedenfalls bei allen Freiwilligen in Niederösterreich recht herzlich für ihren Einsatz bedanken, egal in welcher Einsatzorganisation sie den jetzt leisten und wünschen allzeit gesunde Heimkehr von ihren Einsätzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beim letzten Bezirksfeuerwehrtag haben wir wieder gesehen, welch unglaubliches Engagement es da gibt, gerade bei den Feuerwehren, bei den Blaulichtorganisationen in Niederösterreich und – das braucht man nicht zu verhehlen – der Nachwuchs macht auch dort Sorgen. Wir haben nicht nur einen Arbeitskräftemangel, wir haben auch zunehmend einen ehrenamtlichen Mangel. Das ist den Veränderungen – auch Veränderungen in der Gesellschaft – geschuldet und daher: Wenn wir diese so wichtigen... gerade in den Blaulichtorganisationen, Zivilschutzverband gehört auch dazu, Kollege Kainz... all diese engagierten Menschen weiterhin für uns die Tätigkeiten machend beibehalten wollen, dann liegt es an uns, sie möglichst gut abzusichern. Das heißt, in der Grundintention stimmen wir jedenfalls diesem Antrag in der Sache da zu, wie wohl auch im Programm dieser Bundesregierung beinhaltet ist, dass sowohl versicherungsrechtliche als auch arbeitsrechtliche Faktoren neu bewertet werden mögen. Also insofern, gerade was Dienstfreistellung betrifft und Entgeltfortzahlung, ist das jetzt aus meiner Sicht ein Diskussionspunkt, der heute vorliegt. Insofern begrüßen wir das und werden dem auch zustimmen. Aber ich glaube, es ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss, weil die Freiwilligkeit hat zwei Enden. Das eine ist: Die Person, der Ehrenamtliche, die Ehrenamtliche, die es gilt hier zu schützen, das ist der Anspruch, aber der andere – und ich halte das mittlerweile für viel, viel wesentlicher – und das ist ja so in kleinen Betrieben: Da ist es nicht so einfach, dass einer bei einem Arbeitsprozess wegspringt. Das heißt, wir müssen uns echt Sorgen und Gedanken machen: Wie können wir es sogar fördern mit diversen steuerlichen Vorteilen, dass man auch klar deklariert: "IchbinbeiderFeuerwehr. Daskannpassieren. IchmussdasauchnichtirgendwiehintermBerghalten." Und dass sogar Unternehmer, die diese Personen einstellen, auch etwas davon haben, weil sie auch quasi ein Risiko eingehen. Also ich glaube, es ist immer wichtig, dass man beide Enden der Wurst quasi bearbeitet und uns vornagen, damit das positiv weitergeht. Ihr habt quasi eine Seite intensiver beleuchtet und zum anderen, was eben der Kollege bereits gesagt hat, ist: Ungleichbehandlungen tun eben gar nicht mehr gut. Also insofern – da sind wir schon angehalten auch in die Tasche zu greifen, denn wir alle wissen, was uns das kosten würde, wenn die fleißigen Ehrenamtlichen das der öffentlichen Hand übertragen würden und wir müssten uns das alles selber machen. In dem Sinne hoffe ich, dass die Diskussion rund um das Ehrenamt weitergeht und wir dann zu Lösungen kommen, da ja aufgrund des Abstimmungsverhaltens im Ausschuss heute jetzt dann einmal kein großes Weiterkommen ist, aber ich würde sagen, wir müssen alle am Ball bleiben, wenn wir das System so beibehalten wollen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Kein Aktionismus, ihr braucht euch keine Sorgen machen. Der Herr Präsident hat nur einen kleinen Ostergruß auch von Ehrenamtlichen oder vor allem auch von freiwilligen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die da gar nicht bedacht sind in diesem Bereich – nämlich die, die sich tagtäglich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, in den Sportvereinen als Funktionärinnen und Funktionäre einsetzen, weil es darum geht, hier für die Gesellschaft etwas Gutes zu tun und vor allem auch für unsere Vereine, Vereinsstrukturen und für unsere Organisationen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine beiden Vorredner sind sonst nicht so mit Angst behaftet, wenn sie einen Antrag hier im Landtag bekommen, in dem sie so große Bedenken haben, wenn wir da heute zustimmen, dass Niederösterreich untergehen wird, dass alles nicht mehr funktionieren wird. Das finde ich ein bisschen traurig, weil wir oder zumal wir ja – wie viele von euch wissen – seit Beginn des Jahres in Niederösterreich auch die Bundesratspräsidentschaft innehaben und die Auftrittsrede, die viele von uns im Parlament miterlebt haben am 14. Februar, unserer Landeshauptfrau, hat da einen wichtigen Punkt in den Fokus gestellt und drei Mal dürft ihr raten, welcher das war: Nämlich der Schwerpunkt liegt im Thema "die Stärkung des Ehrenamtes", weil das so wichtig ist. Der Herr Präsident Wilfing war da dabei. Der Kollege Hofer-Gruber war da dabei. Es wurde applaudiert. Die Frau Landeshauptfrau hat das mehrmals verkündet, wie wichtig es ist und Niederösterreich ein Vorzeigebundesland für das Ehrenamt ist und das unbedingt gestärkt werden muss. Und auch die Frau Bundesratspräsidentin, die Margit Göll, hat es in ihrer Antrittsrede nicht nur einmal, sondern insgesamt – wenn man es genau nachliest – sieben Mal betont. Und liebe Kolleginnen und Kollegen der ÖVP: Dann stellt ihr euch da her und tut so als würdet ihr von nichts wissen und lehnt euch zurück und begründet im Ausschuss – und da hat es mir echt das Heu "owaghaut" – damit, dass da das Land ja nicht zuständig ist und wir keine Anträge an den Bund stellen. In 99 Prozent der Anträge, die bei uns gestellt werden, steht drin: "Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten ...." Also, liebe ÖVP, entweder ihr bekennt euch dazu und steht dazu, was ihr sagt oder ihr vergesst es einfach. Dann löscht bitte auch auf eurer Facebook-Seite das Gewinnspiel "Ehren wir das Ehrenamt". Also so doppelbödig wie Ihr seid: Auf der einen Seite zu sagen, Ehrenamt ist wichtig und auf der anderen Seite schafft ihr es nicht einmal, auf die Bundesregierung zuzutreten und dann gemeinsam einen Antrag zu verabschieden, das ist echt traurig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.) Die vielen freiwilligen Helfer, die unser System am Laufen halten, die vielen freiwilligen Helfer, ob die bei den Blaulichtorganisationen sind oder in anderen Organisationen, zeugen von der Kultur, die wir in unserem Land haben – nämlich, dass die Freiwilligkeit hier ein hohes Gut ist. Viele Kolleginnen und Kollegen engagieren sich in Vereinen, Institutionen und vor allem auch bei der Feuerwehr, bei der Rettung, beim Samariter Bund. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von euch waren schon dabei – in der ersten Reihe – wenn Feuerwehrautos eingeweiht werden, wenn Namensgebungen sind, wenn Segnungen von Rüsthäusern in dem Fall passieren. Da wart ihr alle dabei. Da wird dann applaudiert und da wird auch finanziert. Wenn es aber darum geht, wenn am Dienstag um 13:35 Uhr der Pieper des freiwilligen Feuerwehrmannes oder der -frau abgeht und die leider 120 Kilometer weiter weg ist, weil sie halt in der Arbeit ist und gar nicht die Möglichkeit hat, modernstes Gerät, das in den Rüsthäusern und überall steht, zu bedienen, weil sie einfach nicht die Möglichkeit haben, vor Ort in dem Fall dem Nächsten zur Wehr zu kommen, dann ist das schon bezeichnend. Und daher glaube ich: Gebt euch einen Ruck bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tut das, was möglich ist! Nämlich, dass wir hier nicht nur Vorreiter sind, sondern dass wir das Ehrenamt auch dahingehend stärken, indem wir, unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich freiwillig in den diversen Blaulichtorganisationen engagieren, dementsprechend auch die Möglichkeit haben, dass sie das auch gut und weiter tun können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Martin Antauer, FPÖ.
Abg. Antauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die freiheitliche Fraktion unterstützt selbstverständlich eine Stärkung des Ehrenamtes und sieht dies als anstrebenswert und auch als notwendig. Und eine Stärkung ist aus unserer Sicht aus zweierlei Gründen auch notwendig: Erstens, um für jene, die aktiv im Ehrenamt tätig sind, die Rahmenbedingungen zu verbessern oder anzupassen und zweitens, um für die Zukunft das Modell Ehrenamt wieder auch attraktiver zu machen. Das liegt auch, glaube ich, in der Verantwortung der Gesellschaft und an dieser Stelle bedanken wir uns auch bei allen für die unzähligen Stunden, die für die Sicherheit und das Wohl unserer Gesellschaft auch sorgen und diese unzähligen Stunden, die sie opfern. Dieser Antrag beinhaltet jedoch Forderungen, die selbst von Einsatzorganisationen abgelehnt werden. Die geforderte Dienstfreistellung wird unter anderem auch von der Feuerwehr abgelehnt, da sie einen Nachteil für ihre Mitglieder am Arbeitsmarkt sehen und auch befürchten. Ein vernünftiges Miteinander zwischen Arbeitgeber und dem ehrenamtlichen Helfer soll dazu beitragen, eine gemeinsame betriebsinterne Vereinbarung zu treffen. Dieser Antrag allerdings birgt auch einige Probleme – nämlich die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmer. Obwohl der Antrag vorsieht, dass den Arbeitgebern der wirtschaftliche Nachteil aus dem Katastrophenfonds ersetzt wird, müssen Unternehmen dennoch eine zusätzliche Belastung befürchten. Diese Erstattung könnte sich als unzureichend erweisen, insbesondere wenn die tatsächlichen Lohnkosten höher sind als die Pauschale oder wenn der administrative Aufwand für die Beantragung der Erstattung als zu hoch empfunden wird. Umsetzung und Verwaltungsaufwand würden auch erheblich steigen. Die Einführung einer bundesweiten einheitlichen Regelung könnte einen enormen administrativen Aufwand für die öffentliche Verwaltung bedeuten. Damit können wir – die Freiheitliche Partei – diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christoph Kainz, ÖVP.
Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Niederösterreich zählt zweifellos zu den sichersten Regionen der Welt. Und Niederösterreich ist ein Bundesland, wo das Ehrenamt einen besonders hohen Stellenwert hat. Und "ein Land tut, was ein Land tun kann" – das ist auch durchaus ein Spruch und eine Aussage, die in den letzten Monaten, Jahren zu Recht immer wieder hier von diesem Rednerpult, aber auch draußen bei diversen Reden immer wieder erwähnt wurde. Und wenn dieser Spruch "ein Land tut, was ein Land tun kann" stimmt , dann stimmt es in Bezug auf die Unterstützung des Ehrenamtes, und dann stimmt es vor allem, wenn es darum geht, unsere Blaulichtorganisationen, unsere Freiwilligen Feuerwehren, unsere Rettungsorganisationen bestmöglich zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir sind hier in verschiedenen Bereichen vorangegangen. Wenn ich daran denke, dass wir eine der modernsten Ausbildungsstätten mit dem Feuerwehr- und Sicherheitszentrum in Tulln haben. Wenn ich daran denke, dass Niederösterreich jenes Bundesland war, das als Erster die Mehrwertsteuer rückerstattet hat. Und wenn ich daran denke, dass wir jetzt die Förderungen für Feuerwehrfahrzeuge auch nochmals erhöht haben. Das ist die eine Seite. Und die zweite Seite, und da gebe ich all meinen Vorrednern recht und auch den Antragstellern recht, dass wir uns auch überlegen müssen: Wie können wir jenen Kameradinnen und Kameraden, jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsorganisationen, die im Berufsleben stehen, Rahmenbedingungen schaffen, damit ihre Dienstausübung auch möglich ist? Und da, lieber Kollege Pfister, verwechselst du ein bisschen etwas. Weil, wenn ich den Antrag lese und du dann ein Beispiel bringst, dass der Piepser am Dienstag um 13:35 Uhr losgeht, dann hat das mit deinem Antrag überhaupt nichts zu tun. Nämlich gar nichts. Nämlich gar nichts zu tun, weil da brauchst du dir keine Sorgen machen. Wenn am Dienstag um 13:35 Uhr – "wuascht" wo in Niederösterreich – der Piepser losgeht, dann haben wir flächendeckend in Niederösterreich ein System an Freiwilligen Feuerwehren und an Einsatzkräften, dass jeder Einsatz abgearbeitet werden kann, professionell abgearbeitet werden kann und sich der, der sozusagen Hilfe braucht, sich keine Sorgen machen braucht, dass er keine Hilfe kriegt. Weil wenn ich auch eine Freiwillige Feuerwehr habe, die möglicherweise aufgrund der Tagesarbeitssituation oder weil sie gerade ... weiß ich nicht, wo immer die Kameradinnen und Kameraden sind, dann wird erstens bei Menschenrettung immer eine zweite Feuerwehr mitalarmiert und das ist gegeben aufgrund unserer Struktur, die wir im Land haben. Wo wir ... und wo euer Antrag hingeht, und den verstehe ich auch inhaltlich: Euer Antrag geht dorthin, dass sozusagen die Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung bei Großschadensereignissen diskutiert werden sollen. Nur ehrlich gesagt: Inhalt erkannt, aber Antrag vollkommen daneben vorbei. Ich muss das leider in der Härte auch sagen. Erstens einmal zitiert ihr – weil da muss man jetzt auch wieder trennen zwischen jenen sozusagen ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Landesbedienstete sind ... ich glaube, auch hier stimmt wieder mehr, "ein Land tut, was ein Land tun kann". Wir sind hier besonders vorbildlich unterwegs, das funktioniert auch. Bitte drei Tage Dienstfreistellung kann der Abteilungsleiter unterschreiben. Na bitte, flotter geht es ja gleich gar nicht. Und wenn es über drei Tage sind, macht es der Abteilungsleiter. Also viel besser geht es ja schon fast gar nicht mehr. Das Land tut hier wirklich und da ist das Bundesland Niederösterreich als Arbeitgeber ein Musterbeispiel dafür, wenn es um die Möglichkeit geht, Dienst freizustellen. Und selbst der Bund regelt eine Entgeltfortzahlung. Übrigens: Der Erlass ist ein falscher, den ihr in eurem Antrag geschrieben habt, aber das ist auch nur eine Kleinigkeit – ich bin eh kein Dings – weil der stimmt nämlich nicht ganz, dieser Erlass mit der LAD-Nummer 2, aber das macht nichts. Der Richtige ist ein anderer, aber inhaltlich ist er eh ähnlich. Aber es gibt auch klare gesetzliche Regelungen für Mitarbeiter bei Großschadensereignissen, wo eine Entgeltfortzahlung vom Bund geregelt ist. Also insofern glaube ich, sind wir gut aufgestellt. Noch dazu – auch mein Vorredner hat es gesagt: Selbst die freiwilligen Einsatzorganisationen sehen das durchaus auch nicht unkritisch. Weil die sagen: "Waswirnichtwollenist,dasseinKamerad,eineKameradin,meineEinsatzorganisation,weilsiebeieinerEinsatzorganisationistundweilerautomatischdenArbeitsplatzverlassenkann,vielleichteinen Nachteilhat." Und da gebe ich auch dem Kollegen Hofer-Gruber recht. Ich glaube, es geht hier nur mit einem Miteinander, nämlich auch im Sinne des Arbeitgebers. Und deswegen gibt es ja die Möglichkeit – und das wird in Niederösterreich auch so praktiziert – dass wir feuerwehrfreundliche Arbeitgeber vor den Vorhang bitten. Ja, wir brauchen diese Beispiele. Wir brauchen diese positiven Leuchttürme, damit das sozusagen auch landauf, landab so praktiziert wird. Und ich muss ehrlich sagen: Es wird auch so praktiziert. Es wird so praktiziert, dass wenn jemand bei einem Großschadensereignis weg muss, dann ist Verständnis da. Und weil eben die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind und weil es in der Praxis wirklich funktioniert, werden wir dem Antrag des Ausschusses zustimmen und euren Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.