Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-342/XX-2024 – Stärkung des Ehrenamtes – Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Niederösterreich zählt zweifellos zu den sichersten Regionen der Welt. Und Niederösterreich ist ein Bundesland, wo das Ehrenamt einen besonders hohen Stellenwert hat. Und "ein Land tut, was ein Land tun kann" – das ist auch durchaus ein Spruch und eine Aussage, die in den letzten Monaten, Jahren zu Recht immer wieder hier von diesem Rednerpult, aber auch draußen bei diversen Reden immer wieder erwähnt wurde. Und wenn dieser Spruch "ein Land tut, was ein Land tun kann" stimmt , dann stimmt es in Bezug auf die Unterstützung des Ehrenamtes, und dann stimmt es vor allem, wenn es darum geht, unsere Blaulichtorganisationen, unsere Freiwilligen Feuerwehren, unsere Rettungsorganisationen bestmöglich zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir sind hier in verschiedenen Bereichen vorangegangen. Wenn ich daran denke, dass wir eine der modernsten Ausbildungsstätten mit dem Feuerwehr- und Sicherheitszentrum in Tulln haben. Wenn ich daran denke, dass Niederösterreich jenes Bundesland war, das als Erster die Mehrwertsteuer rückerstattet hat. Und wenn ich daran denke, dass wir jetzt die Förderungen für Feuerwehrfahrzeuge auch nochmals erhöht haben. Das ist die eine Seite. Und die zweite Seite, und da gebe ich all meinen Vorrednern recht und auch den Antragstellern recht, dass wir uns auch überlegen müssen: Wie können wir jenen Kameradinnen und Kameraden, jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsorganisationen, die im Berufsleben stehen, Rahmenbedingungen schaffen, damit ihre Dienstausübung auch möglich ist? Und da, lieber Kollege Pfister, verwechselst du ein bisschen etwas. Weil, wenn ich den Antrag lese und du dann ein Beispiel bringst, dass der Piepser am Dienstag um 13:35 Uhr losgeht, dann hat das mit deinem Antrag überhaupt nichts zu tun. Nämlich gar nichts. Nämlich gar nichts zu tun, weil da brauchst du dir keine Sorgen machen. Wenn am Dienstag um 13:35 Uhr – "wuascht" wo in Niederösterreich – der Piepser losgeht, dann haben wir flächendeckend in Niederösterreich ein System an Freiwilligen Feuerwehren und an Einsatzkräften, dass jeder Einsatz abgearbeitet werden kann, professionell abgearbeitet werden kann und sich der, der sozusagen Hilfe braucht, sich keine Sorgen machen braucht, dass er keine Hilfe kriegt. Weil wenn ich auch eine Freiwillige Feuerwehr habe, die möglicherweise aufgrund der Tagesarbeitssituation oder weil sie gerade ... weiß ich nicht, wo immer die Kameradinnen und Kameraden sind, dann wird erstens bei Menschenrettung immer eine zweite Feuerwehr mitalarmiert und das ist gegeben aufgrund unserer Struktur, die wir im Land haben. Wo wir ... und wo euer Antrag hingeht, und den verstehe ich auch inhaltlich: Euer Antrag geht dorthin, dass sozusagen die Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung bei Großschadensereignissen diskutiert werden sollen. Nur ehrlich gesagt: Inhalt erkannt, aber Antrag vollkommen daneben vorbei. Ich muss das leider in der Härte auch sagen. Erstens einmal zitiert ihr – weil da muss man jetzt auch wieder trennen zwischen jenen sozusagen ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Landesbedienstete sind ... ich glaube, auch hier stimmt wieder mehr, "ein Land tut, was ein Land tun kann". Wir sind hier besonders vorbildlich unterwegs, das funktioniert auch. Bitte drei Tage Dienstfreistellung kann der Abteilungsleiter unterschreiben. Na bitte, flotter geht es ja gleich gar nicht. Und wenn es über drei Tage sind, macht es der Abteilungsleiter. Also viel besser geht es ja schon fast gar nicht mehr. Das Land tut hier wirklich und da ist das Bundesland Niederösterreich als Arbeitgeber ein Musterbeispiel dafür, wenn es um die Möglichkeit geht, Dienst freizustellen. Und selbst der Bund regelt eine Entgeltfortzahlung. Übrigens: Der Erlass ist ein falscher, den ihr in eurem Antrag geschrieben habt, aber das ist auch nur eine Kleinigkeit – ich bin eh kein Dings – weil der stimmt nämlich nicht ganz, dieser Erlass mit der LAD-Nummer 2, aber das macht nichts. Der Richtige ist ein anderer, aber inhaltlich ist er eh ähnlich. Aber es gibt auch klare gesetzliche Regelungen für Mitarbeiter bei Großschadensereignissen, wo eine Entgeltfortzahlung vom Bund geregelt ist. Also insofern glaube ich, sind wir gut aufgestellt. Noch dazu – auch mein Vorredner hat es gesagt: Selbst die freiwilligen Einsatzorganisationen sehen das durchaus auch nicht unkritisch. Weil die sagen: "Waswirnichtwollenist,dasseinKamerad,eineKameradin,meineEinsatzorganisation,weilsiebeieinerEinsatzorganisationistundweilerautomatischdenArbeitsplatzverlassenkann,vielleichteinen Nachteilhat." Und da gebe ich auch dem Kollegen Hofer-Gruber recht. Ich glaube, es geht hier nur mit einem Miteinander, nämlich auch im Sinne des Arbeitgebers. Und deswegen gibt es ja die Möglichkeit – und das wird in Niederösterreich auch so praktiziert – dass wir feuerwehrfreundliche Arbeitgeber vor den Vorhang bitten. Ja, wir brauchen diese Beispiele. Wir brauchen diese positiven Leuchttürme, damit das sozusagen auch landauf, landab so praktiziert wird. Und ich muss ehrlich sagen: Es wird auch so praktiziert. Es wird so praktiziert, dass wenn jemand bei einem Großschadensereignis weg muss, dann ist Verständnis da. Und weil eben die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind und weil es in der Praxis wirklich funktioniert, werden wir dem Antrag des Ausschusses zustimmen und euren Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich