Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-290/XX-2024 – Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG)
Berichterstatterin
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Edith Mühlberghuber (FPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Silke Dammerer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Scheele betreffend Vom Schlusslicht zum Spitzenreiter – weitgehende Abschaffung des Kostenbeitrages für Begleitpersonen abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ, NEOS
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing:... und wir kommen damit zur Ltg.-290, Antrag der Abgeordneten Schmidl, Punz u.a. betreffend Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz. Ich ersuche die Frau Abgeordnete Schmidl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zum Antrag der Abgeordneten Schmidl, Punz u.a. zur Ltg.-290 betreffend Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz. Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und im Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen, stellt dies sowohl für die Kinder als auch für ihre Eltern eine Belastung dar. Es ist daher zum Wohle der Kinder, wenn diese für die Dauer des Krankenaufenthaltes von den Eltern begleitet werden. Ich stelle daher den Antrag des Gesundheits-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schmidl, Punz u.a. betreffend Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kostenbeitrages von Begleitpersonen in NÖ Krankenanstaltengesetz vorzulegen, mit dem
1. die Befreiung vom Begleitpersonenbeitrag für 0- bis 1-jährige Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ausgeweitet wird und darüber hinaus eine Staffelung des Begleitpersonenbeitrags je nach Altersgruppen vorgesehen wird,
2. eine maximale Anzahl von 14 Tagen festgelegt wird, für die ein Beitrag für die Begleitung eines Kindes während eines Krankenhausaufenthalts zu leisten ist und
3. Regelungen getroffen werden, um den Kostenbeitrag bei medizinischen Härtefällen (z.B. bei körperlich oder geistig beeinträchtigten oder chronisch kranken Patientinnen und Patienten) aussetzen zu können.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und darüber abzustimmen.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Es ist ein sehr wichtiger und begrüßenswerter Antrag, der uns da heute vorliegt – die Neugestaltung der Kostenbeiträge für Begleitpersonen von Kindern. Wir unterstützen diesen Antrag auch. Es ist tatsächlich ja so, dass die frühkindliche Entwicklung ganz besonders auf den Erfahrungen beruht, die Kinder im Bereich der Stärkung des Urvertrauens machen und ein Krankenhausaufenthalt in sehr, sehr jungen Jahren ist natürlich etwas Traumatisches oder kann etwas sehr Traumatisches sein, was uns besonders wichtig ist, dass da auch abgefedert wird, was aus dieser Sicht auch möglich ist. Es soll nicht an finanziellen Möglichkeiten scheitern oder die sollen nicht eine Familie finanziell belasten, damit die Begleitung dieses Kindes auch stattfinden kann. Wir haben gerade in den letzten Jahren uns immer wieder sehr stark damit auseinandergesetzt, dass die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gelitten hat, dass hier Schritte und Maßnahmen gesetzt werden müssen und das betrifft möglicherweise eine kleine Gruppe, aber es ist trotzdem eine sehr wichtige Maßnahme und wir werden diesen Antrag daher auch mitunterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste ersuche ich die Frau Abgeordnete Silvia Moser zum Rednerpult.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus! Dieser Antrag ist sehr positiv. Wir werden ihm selbstverständlich unsere Zustimmung geben. 43,40 Euro pro Tag für eine Begleitperson sind tatsächlich eine Riesenbelastung für viele Eltern. Diese Überarbeitung ist höchst fällig und notwendig. Ich ersuche bei der Staffelung des Beitrages bei den 3- bis 6-Jährigen sehr großzügig zu sein. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen: Ab wann ist es einem Kind zumutbar in einer Ausnahmesituation alleine zu übernachten? Und das ist bei 3- bis 6-Jährigen keinesfalls der Fall. Das heißt, auch hier sollte möglichst auf den Kostenbeitrag verzichtet werden oder ganz runtergeschraubt werden. Eine kleine Ergänzung hätte ich auch noch: Wenn man eine Möglichkeit schafft, bei Härtefällen ganz auf einen Beitrag zu verzichten, dann sollten hier nicht nur medizinische, sondern auch soziale Härtefälle berücksichtigt werden. Es gibt ja derzeit über den NÖ Familienpass einen Kostenersatz von bis zu 30 Euro pro Tag bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ich ersuche oder erwarte auch hier, dass das natürlich dann an die neue Rechtslage angepasst wird. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist schon gesagt worden, dass der Antrag von der Kollegin Schmidl u.a. erfreulich ist, eine ganz klare Verbesserung darstellt. Im Sinne der Charta für Rechte von Kindern in Krankenhäusern wollen wir aber einen Schritt weitergehen und einen Zusatzantrag einbringen, auch um zu zeigen, dass das Ziel ist, dass wenn Kinder im Krankenhaus sind, es für die Familien, für die betreuenden Eltern, keine Kosten geben darf. Auch in diesem Zusammenhang möchte ich auf den zunehmenden Mangel an Pflegerinnen und Pfleger hinweisen und umso notwendiger wird es, dass hier die Eltern, die Betreuungspersonen, die Bedürfnisse der Kinder im Idealfall berücksichtigen können. Ich möchte mich auch bei der Organisation bei „Kinder in Betreuung“, bei „Keep Child Care“, sehr herzlich bedanken. Auch im Anschluss an die für mich schon sehr zu hinterfragende Position vom Kollegen Erber, dass man sagt: „Wir sind da zwar in einem Parlament, aber wenn du eine andere Meinung hast, dann finde ich das als Beschmutzung als all das, was passiert.“ Ich bin davon überzeugt, dass es im Parlament unterschiedliche Meinungen hat – mir gefällt auch nicht alles, was da gesagt wird – und ich bin auch davon überzeugt, dass sich unsere Demokratie und die Gesellschaft nur weiterentwickelt, wenn wir Interessensgruppen haben und wenn wir Organisationen und die Zivilgesellschaft haben, die sich um ganz spezielle Forderungen und Themen annehmen, die wir wahrscheinlich nicht immer am Radar haben. Ein herzliches Dankeschön für die inhaltliche Arbeit. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Ich komme zu unserem Antrag im Sinne des jetzt Dargestellten (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz vorzulegen, mit dem Eltern vom Begleitpersonenbeitrag für ihre minderjährigen Kinder befreit werden und darüber hinaus Regelungen getroffen werden, um den Kostenbeitrag bei medizinischen Härtefällen aussetzen zu können.“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich mache mir natürlich jetzt nicht die Illusion, dass wir hier für heute eine Mehrheit, eine Einstimmigkeit erlangen werden. Wir stimmen dem Antrag, der vorliegt, sehr gerne zu, weil es eine konkrete Veränderung ist. Ich möchte trotzdem sagen, dass meine Fraktion der Meinung ist, dass in einem sozialen Bundesland hier den Eltern keine Kosten erwachsen dürfen und dass wir uns in diese Richtung bewegen müssen. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ.
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand freut sich über einen Krankenhausaufenthalt, aber wenn es um das eigene Kind geht, liegt es in der Natur der Eltern an der Seite ihres Kindes sein zu wollen. In einer klinischen Umgebung fühlen sich Kinder, insbesondere die Kleinsten, oft hilflos und ausgeliefert. Die unbekannte Umgebung, viele fremde Gesichter und die notwendigen Untersuchungen können für ein Kind äußerst beängstigend und belastend sein. Deshalb ist es von immenser Bedeutung, dass ein Elternteil während des gesamten Krankenhausaufenthaltes Tag und Nacht, also rund um die Uhr, bei seinem Kind sein kann. Die Anwesenheit der Eltern vermittelt dem Kind ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, was sich positiv auf die Genesung auswirken kann und gleichzeitig das Krankenhauspersonal entlastet. Daher ist es unverständlich, dass Familien immer noch zusätzlich finanziell so hoch belastet werden. Nennenswert ist, dass Österreich das einzige Land in Europa ist, dass es solche Begleitkosten bei Kindern gibt und erhoben werden. Innerhalb des Landes variieren die Kosten von Bundesland zu Bundesland erheblich und besonders bitter ist zu erwähnen, dass Niederösterreich das teuerste Bundesland in Österreich ist. Aber wir werden dieses ändern. Während Eltern in Oberösterreich lediglich einen täglichen Unkostenbeitrag von 5,10 Euro leisten müssen, belaufen sich die Kosten in Niederösterreich für Kinder im Alter von einem bis dreizehn Jahren bereits auf 43,40 Euro. Bei der Begleitperson von über 14-Jährigen steigen die Kosten sogar auf mehr als 80 Euro pro Tag. Im Gegensatz dazu fallen in Salzburg die niedrigsten Gebühren an. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden keine Gebühren erhoben, während bei Älteren lediglich 21 Euro pro Tag bezahlt werden müssen. Die erheblichen Unterschiede in den Kosten zwischen den Bundesländern sind da wirklich sehr bedauerlich. Angesichts dieser Situation ist es dringend erforderlich, einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmung bezüglich der Kostenbeteiligung von Begleitpersonen in NÖ Krankenanstalten auszuarbeiten. Viele von euch wissen ja, seit 1988 hat jedes Kind in Österreich das Recht auf eine Bezugsperson im Krankenhaus. Daher dürfen wir nicht zulassen, dass Eltern für dieses grundlegende Recht oder mit dem einfachen Wunsch eines Kindes „Mama, bleib bei mir. Mama, geh nicht fort, ich brauche dich“ mit unverhältnismäßigen hohen Kosten bestraft werden. Ich habe heute schon einige Male in der Aktuellen Stunde gehört, wir arbeiten positiv für Niederösterreich und genau das machen wir auch mit diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Silke Dammerer, ÖVP.
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Kind im Krankenhaus stationär aufgenommen werden muss, ist das oft mit Unbehagen, Sorgen und vielleicht sogar mit Angst verbunden. Für mich als Mutter völlig verständlich, dass man als Elternteil und Bezugsperson dem erkrankten oder verunfallten Kind in dieser Situation in einer fremden Umgebung mit fremden Menschen beistehen möchte. In unseren NÖ Landeskliniken ist so eine Begleitung gerne möglich, sofern es die Versorgungskapazität im jeweiligen Klinikum zulässt. Für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson ist aktuell ein Kostenbeitrag – wie vorhin schon erwähnt – von 43,40 Euro pro Nacht zu entrichten. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme gibt es bei der Begleitung von Babys. Bei der Aufnahme von Säuglingen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr entfällt der Kostenbeitrag für Begleitpersonen. Wir möchten gerne diese Ausnahmeregelungen für Babys bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ausweiten, da wir die Betreuung von Kleinkindern durch die eigenen Eltern bzw. Bezugspersonen als großen Vorteil sehen und gleichzeitig das Personal entlastet wird. Ab dem 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr würden wir eine Staffelung des Beitragssatzes nach dem Vorbild der Steiermark vorschlagen. Zum Beispiel: Hier zahlen Begleitpersonen von kleinen Patientinnen und Patienten eine Nächtigungsgebühr inklusive Frühstück in der Höhe von 7,90 Euro pro Nacht plus der Verpflegungskosten für den restlichen Tag mit 8,10 Euro. Weitere Staffelungen der Nächtigungsgebühr gibt es bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Liebe SPÖ, ich verstehe Ihre Intuition alles gratis zu machen, nur wir müssen auch darauf aufpassen, dass es auch finanzierbar bleibt. Wir sprechen uns aber für eine Entlastung der Familien auf jeden Fall aus und wir sprechen uns auch für eine Entlastung aus von jenen Familien mit beeinträchtigten Kindern. Wir schlagen z. B. vor, einen reduzierten Beitrag für Begleitpersonen von Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Auch hier entsteht durch das Vorhandensein einer Begleitperson eine Entlastung des medizinischen und pflegerischen Personals. Hier wäre z. B. eine Möglichkeit, den Beitrag lediglich auf die Verköstigungskosten zu beschränken. Krankheitsfälle stellen an sich schon eine hohe emotionale Belastung für Familien dar. Um hier die Familien nicht zusätzlich finanziell stark zu belasten, soll festgesetzt werden, dass der Begleitpersonenbeitrag für maximal 14 Tage pro Jahr zu entrichten ist. Mit der Bitte an die Mitglieder der NÖ Landesregierung dem Hohen Haus einen Vorschlag über die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kostenbeitrages von Begleitpersonen vorzulegen, um unsere Familien mit erkrankten oder verunfallten Kindern zu entlasten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, Abg. Mühlberghuber, Abg. Ing. Mag. Teufel und Abg. Dorner.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Damit kommen wir zur Abstimmung ...
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