Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-290/XX-2024 – Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Kind im Krankenhaus stationär aufgenommen werden muss, ist das oft mit Unbehagen, Sorgen und vielleicht sogar mit Angst verbunden. Für mich als Mutter völlig verständlich, dass man als Elternteil und Bezugsperson dem erkrankten oder verunfallten Kind in dieser Situation in einer fremden Umgebung mit fremden Menschen beistehen möchte. In unseren NÖ Landeskliniken ist so eine Begleitung gerne möglich, sofern es die Versorgungskapazität im jeweiligen Klinikum zulässt. Für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson ist aktuell ein Kostenbeitrag – wie vorhin schon erwähnt – von 43,40 Euro pro Nacht zu entrichten. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme gibt es bei der Begleitung von Babys. Bei der Aufnahme von Säuglingen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr entfällt der Kostenbeitrag für Begleitpersonen. Wir möchten gerne diese Ausnahmeregelungen für Babys bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ausweiten, da wir die Betreuung von Kleinkindern durch die eigenen Eltern bzw. Bezugspersonen als großen Vorteil sehen und gleichzeitig das Personal entlastet wird. Ab dem 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr würden wir eine Staffelung des Beitragssatzes nach dem Vorbild der Steiermark vorschlagen. Zum Beispiel: Hier zahlen Begleitpersonen von kleinen Patientinnen und Patienten eine Nächtigungsgebühr inklusive Frühstück in der Höhe von 7,90 Euro pro Nacht plus der Verpflegungskosten für den restlichen Tag mit 8,10 Euro. Weitere Staffelungen der Nächtigungsgebühr gibt es bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Liebe SPÖ, ich verstehe Ihre Intuition alles gratis zu machen, nur wir müssen auch darauf aufpassen, dass es auch finanzierbar bleibt. Wir sprechen uns aber für eine Entlastung der Familien auf jeden Fall aus und wir sprechen uns auch für eine Entlastung aus von jenen Familien mit beeinträchtigten Kindern. Wir schlagen z. B. vor, einen reduzierten Beitrag für Begleitpersonen von Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Auch hier entsteht durch das Vorhandensein einer Begleitperson eine Entlastung des medizinischen und pflegerischen Personals. Hier wäre z. B. eine Möglichkeit, den Beitrag lediglich auf die Verköstigungskosten zu beschränken. Krankheitsfälle stellen an sich schon eine hohe emotionale Belastung für Familien dar. Um hier die Familien nicht zusätzlich finanziell stark zu belasten, soll festgesetzt werden, dass der Begleitpersonenbeitrag für maximal 14 Tage pro Jahr zu entrichten ist. Mit der Bitte an die Mitglieder der NÖ Landesregierung dem Hohen Haus einen Vorschlag über die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kostenbeitrages von Begleitpersonen vorzulegen, um unsere Familien mit erkrankten oder verunfallten Kindern zu entlasten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, Abg. Mühlberghuber, Abg. Ing. Mag. Teufel und Abg. Dorner.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Melk
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich