Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-290/XX-2024 – Neugestaltung des Kostenbeitrages von Begleitpersonen im NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mühlberghuber(FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand freut sich über einen Krankenhausaufenthalt, aber wenn es um das eigene Kind geht, liegt es in der Natur der Eltern an der Seite ihres Kindes sein zu wollen. In einer klinischen Umgebung fühlen sich Kinder, insbesondere die Kleinsten, oft hilflos und ausgeliefert. Die unbekannte Umgebung, viele fremde Gesichter und die notwendigen Untersuchungen können für ein Kind äußerst beängstigend und belastend sein. Deshalb ist es von immenser Bedeutung, dass ein Elternteil während des gesamten Krankenhausaufenthaltes Tag und Nacht, also rund um die Uhr, bei seinem Kind sein kann. Die Anwesenheit der Eltern vermittelt dem Kind ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, was sich positiv auf die Genesung auswirken kann und gleichzeitig das Krankenhauspersonal entlastet. Daher ist es unverständlich, dass Familien immer noch zusätzlich finanziell so hoch belastet werden. Nennenswert ist, dass Österreich das einzige Land in Europa ist, dass es solche Begleitkosten bei Kindern gibt und erhoben werden. Innerhalb des Landes variieren die Kosten von Bundesland zu Bundesland erheblich und besonders bitter ist zu erwähnen, dass Niederösterreich das teuerste Bundesland in Österreich ist. Aber wir werden dieses ändern. Während Eltern in Oberösterreich lediglich einen täglichen Unkostenbeitrag von 5,10 Euro leisten müssen, belaufen sich die Kosten in Niederösterreich für Kinder im Alter von einem bis dreizehn Jahren bereits auf 43,40 Euro. Bei der Begleitperson von über 14-Jährigen steigen die Kosten sogar auf mehr als 80 Euro pro Tag. Im Gegensatz dazu fallen in Salzburg die niedrigsten Gebühren an. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden keine Gebühren erhoben, während bei Älteren lediglich 21 Euro pro Tag bezahlt werden müssen. Die erheblichen Unterschiede in den Kosten zwischen den Bundesländern sind da wirklich sehr bedauerlich. Angesichts dieser Situation ist es dringend erforderlich, einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmung bezüglich der Kostenbeteiligung von Begleitpersonen in NÖ Krankenanstalten auszuarbeiten. Viele von euch wissen ja, seit 1988 hat jedes Kind in Österreich das Recht auf eine Bezugsperson im Krankenhaus. Daher dürfen wir nicht zulassen, dass Eltern für dieses grundlegende Recht oder mit dem einfachen Wunsch eines Kindes „Mama, bleib bei mir. Mama, geh nicht fort, ich brauche dich“ mit unverhältnismäßigen hohen Kosten bestraft werden. Ich habe heute schon einige Male in der Aktuellen Stunde gehört, wir arbeiten positiv für Niederösterreich und genau das machen wir auch mit diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs