Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-255/G-3/1-2023 – NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) – Änderungen (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2024)
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Wolfgang Kocevar (SPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Anton Kasser (ÖVP) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE, Ablehnung NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zu den nächsten Tagesordnungspunkten und ich beabsichtige folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-255, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert werden und Ltg.-254, Vorlage der Landesregierung betreffend Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz 2023. Berichterstattung und Abstimmungen werden getrennt erfolgen. Gibt es dagegen einen Einwand? Das ist nicht der Fall und ich ersuche daher die Abgeordneten Kainz und Auer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Ich erstatte Bericht zur Ltg.-255 über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert werden. Es ist so, dass zwischen Bund und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hier eine Einigung über die Gehalts- und Entgeltsansätze ab dem 1. Jänner 2024 um 9,15 % erhöht werden sollen und ich darf daher zum Antrag kommen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich darf ersuchen, in die Debatte einzusteigen und die Abstimmung darüber durchzuführen.
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich erstatte Bericht über den Landtagspunkt 254, Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz 2023. Entsprechend der Resolution des NÖ Landtages vom 14. Dezember 2017 soll sich mit dem vorliegenden Entwurf das NÖ Gemeinde-Dienstrecht durch flachere Gehaltskurven und höhere Monatsentgelte besser an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes orientieren. Berufserfahrungen aus der Privatwirtschaft sollen bei der Einstufung von Bediensteten berücksichtigt werden und hierdurch soll auch der Quereinstieg in den Gemeindedienst attraktiver werden. Des Weiteren soll die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im NÖ Gemeindedienst weiter verbessert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sollen nunmehr auch Musikschullehrkräfte umfassend geregelt werden und somit einerseits die Handhabung des Dienst- und Besoldungsrechtes für diesen Bedienstetenkreis vereinfacht werden und andererseits auch Unterschiede, die sich aus bisherigen Anwendungen von Bundesregelungen bei Musikschullehrkräften ergeben haben, beseitigt werden. Im Übrigen liegt die Regierungsvorlage in den Händen der Abgeordneten. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle die Vorlage der NÖ Landesregierung über den Entwurf eines Landesgesetzes mit dem das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 erlassen, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz geändert und das Gesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 authentisch interpretiert wird, aufgehoben wird, der verfassungsmäßigen Behandlung unterziehen und einen entsprechenden Gesetzesbeschluss fassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung. Danke.
Präsident Mag. Wilfing: Damit treten wir in diese Debatte ein und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS:
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Wie ich vor vielen Jahren meine berufliche Laufbahn in der Privatwirtschaft begonnen habe, hat man über den öffentlichen Dienst ungefähr Folgendes gesagt: „Im öffentlichen Dienst verdient man zuerst wenig, dann gar nicht so schlecht. Am Schluss wartet eine schöne Frühpension und am Weg dorthin gibt es wenig Stress und gar keine Angst vor Arbeitslosigkeit oder Einkommensverlust.“ Seither hat sich dieses Bild des öffentlichen Dienstes vor allem in einem Punkt gewandelt: Die Einkommen zählen zu den höchsten im Lande. (Abg. Krumböck, BA: Das ist derart respektlos!) Alles andere ist gleichgeblieben oder hat sich für die öffentlich Bediensteten weiter verbessert. Pensionsantritte zum regulären Pensionsalter sind Einzelereignisse. Von Kündigungen des Dienstgebers wegen mangelnder Leistung, nicht vorhandener Teamfähigkeit, Nichteinhalten von Compliance-Regeln usw. hört man selten. Noch seltener, meine Damen und Herren, werden öffentlich Bedienstete beim Frühwarnsystem des AMS angemeldet, weil wieder eine Behörde wegen des Konkurrenzdrucks aus Asien zusperren muss. Die sechste Urlaubswoche gibt es für alle über 42, unabhängig von den geleisteten Dienstjahren. Die Mittagspause zählt zur bezahlten Dienstzeit. Für Kinder gibt es Zulagen und Studienbeihilfen. Und bei der Bewerbung für ein Mandat bei Wahlen gibt es – unabhängig von der Erfolgswahrscheinlichkeit – für die erforderliche Zeit dienstfrei bei vollen Bezügen, ebenso später für die Zeit, die man für das Ausfüllen des Mandats braucht. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gabi Holzinger ist Angestellte im nicht geschützten Sektor – sprich in der Privatwirtschaft. „Aha“, denkt sich Gabi Holzinger, die sich gerade berechtigte Sorgen um ihren Arbeitsplatz in der Automobilzulieferindustrie macht. „Aber da kommt ja ein neues Dienstrecht. Da werden ja sicher ein paar dieser Ungerechtigkeiten abgeschafft.“ Mitnichten, meine Damen und Herren, im Gegenteil. Die Einstiegsgehälter werden erhöht, die Gehaltskurve dafür abgeflacht, sodass das Lebenseinkommen angeblich gleichbleibt. Ok, wenn es wirklich so ist, soll es sein. Aber alles andere wird nicht nur nicht reformiert, sondern einzementiert: die bezahlte Mittagspause, die Freistellung für politische Tätigkeit, die Zulagen usw. Aber es kommt noch dicker. Es kommen noch mehr – nicht weniger – Privilegien. Das erste Jubiläumsgeld schon nach 5 Jahren, das nächste nach 10 und nach 15 Jahren. In der Privatwirtschaft braucht man dazu ganze 20 Jahre und zwar im selben Betrieb, meine Damen und Herren. Und weil die sechs Wochen Urlaub nicht reichen, erweiterte Sabbaticalmöglichkeiten zusätzlich zur ohnehin bestehenden Empfehlung, regelmäßig vorsorglich auf Kur zu gehen. „Aha“, denkt sich Gabi Holzinger, die sich um ihren Arbeitsplatz Sorgen macht und die gerade nach Arbeitskampf 8,6 % mehr Gehalt bekommt. „Aha“, denkt sie sich, „wenn die so einen sicheren Arbeitsplatz mit bezahlter Mittagspause haben, kriegen sie sicher weniger Gehaltserhöhung als wir, die zwar mit unserer Wertschöpfung den Wohlstand in diesem Land sichern und die Steuern erwirtschaften, aber eben nicht so privilegiert sind.“ Mitnichten, meine Damen und Herren, im Gegenteil. Die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst beträgt mindestens 9,15 % quer über alle Berufs- und Einkommensgruppen, für Geringverdiener noch ein bisschen mehr, ansonst ohne jede soziale Staffelung. Die zuständigen Minister Kogler und Brunner – offenbar die härtesten Verhandler, die man sich vorstellen kann – sprachen davon, dass man an die Grenzen hätte gehen müssen. Interessant! An welche Grenzen sind die Minister denn hier gegangen? Vielleicht wurden die Verhandlungen mit der Gewerkschaft im Grenzstüberl in Nickelsdorf abgehandelt, etwas anderes kann ich mir hier nicht vorstellen. Übrigens: Derselbe Finanzminister Brunner, der noch im Sommer den Sozialpartnern geraten hatte, auf allzu hohe Gehaltsrunden zu verzichten, ist dann mit diesem hohen Abschluss für den öffentlichen Dienst den Metallern in die Parade gefahren. So schaut die Wirtschaftskompetenz der ÖVP aus. Herzlichen Dank! Wie wollen Sie das Gabi Holzinger aus der Privatwirtschaft erklären ohne rot zu werden? (Unruhe bei Abg. Weninger.) Bevor Sie jetzt das Hohe Lied auf die Straßenarbeiter singen, bevor Sie jetzt wieder die unbestritten hervorragenden Leistungen der Krankenpflegerinnen, der Lehrerinnen und der Polizisten beschwören, sage ich Ihnen auch deutlich: Ja, die gehören ordentlich bezahlt – keine Frage. Aber was im öffentlichen Dienst stattdessen passiert, ist eben ein undifferenziertes über den Kamm scheren, ein Nivellieren nach oben. Und nur deshalb wenden wir uns vehement gegen die unhaltbaren Privilegien, weil sie völlig undifferenziert für alle gelten und vor allem im Bereich der Verwaltung völlig aus der Zeit gefallen sind. Verwaltung – das sind die Bürojobs in Ämtern und Bezirkshauptmannschaften, im Amt der Landesregierung, in den Verwaltungseinheiten und Gerichten. Das ist nicht der Straßendienst, es ist nicht die Exekutive, es sind nicht die Kanalarbeiter, es sind nicht die Pädagoginnen und Pädagogen, es sind nicht die Krankenschwestern und was immer es für herausfordernde, auch körperlich anstrengende Tätigkeiten gibt. Und noch einmal ganz klar, weil ich ja weiß, dass es bei manchen von Ihnen Schnappatmung auslöst, wenn ich das Wort „Privileg“ in den Mund nehme: Ich beurteile nicht die Leistung, die der öffentliche Dienst erbringt. Ich kritisiere nur die völlig willkürliche Besserstellung in vielen Bereichen, vor allem in den ganz normalen Bürojobs. Genau wegen dieser unzeitgemäßen Privilegien darf es dann auch niemanden wundern, wenn ein großer Teil der Abgeordneten auf allen Ebenen aus dem Dunstkreis des öffentlichen Dienstes – in Niederösterreich ist das der ÖAAB – kommt und diesem naturgemäß recht unkritisch gegenübersteht. Verhandlungen über Gehalt und Dienstrecht laufen dann nach dem Motto „Ich verhandle mit mir selbst“ und das logische Ergebnis kritisiere ich gerade. Denn Gabi Holzinger, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz macht und deshalb natürlich nicht „Nein“ sagt, wenn die Chefin sie bittet, am Abend doch länger zu bleiben und das Angebot noch einmal durchzukalkulieren, denkt sich zwar oft: „Pah, ist ja unglaublich, was die in der Politik aufführen. Ich würde mich da gerne selbst engagieren. Aber wann? Wenn die Kinder im Bett sind, zwischen 20 und 22 Uhr?“ Ja und dann bleibt sie natürlich im Büro und ihrem Mann Robert, der einen Installationsbetrieb hat und am Abend noch die Abrechnung macht, dem platzt zwar manchmal der Kragen wegen der lebensfremden Bürokratie, er kommt aber gar nicht auf die Idee sich selbst zu engagieren. Ja, wann denn auch? Anders natürlich Bedienstete in Bund, Land und Gemeinden. Die Zeit für politisches Engagement ist ja vorhanden – tagsüber und zwar bezahlt. Bezahlt unter anderem von Gabi und Robert Holzinger. Und wer ersetzt die dienstfrei gestellten Bewerberinnen? Ja, richtig: Die Kollegen und Kolleginnen, die dafür dann wahrscheinlich Überstunden verrechnen, weil nur böse Zungen würden behaupten, dass das Fehlen einzelner Wahlwerber im dienstlichen Ablauf gar nicht auffallen würde. Sie werden aus meiner Rede mitgenommen haben, dass wir den beiden Geschäftsstücken nicht zustimmen werden. Aber ich möchte Ihnen auch noch sagen, bevor Sie uns jetzt wieder Beamtenbashing vorwerfen: Überlegen Sie sich bitte nicht, was Sie mir antworten, sondern überlegen Sie sich sehr gut, was Sie Gabi Holzinger, die sich berechtigte Sorgen um ihren Arbeitsplatz macht, erzählen würden. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Wolfgang Kocevar, SPÖ.
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich mir vorgenommen, ich komme heute heraus, mache eine völlig unemotionale und eigentlich positive Rede (Heiterkeit bei den GRÜNEN. – Abg. Dr. Krismer-Huber: Ich melde mich gerade an.) zu dem neuen Dienstrecht und jetzt habe ich gerade die Kollegin Indra Collini gelobt bei ihrem vorigen Antrag. Aber lieber Kollege Hofer-Gruber, ich lade dich wirklich ein in eine Gemeindestube zu kommen, weil ich weiß nicht, was du da jetzt gerade von dir gegeben hast. Tatsache ist, dass wir in den Gemeinden seit Jahren kämpfen um qualitativ gutes Personal und nicht, weil sie alle – so wie du das jetzt darstellst – in der Hängematte sitzen und auf die Pension warten und alle zwei Jahre Vorrückungen genießen und eh keine Leistung bringen müssen. Dagegen verwehre ich mich. Ich habe selber fast 200 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und die leisten jeden Tag Hervorragendes. (Beifall bei der SPÖ, ÖVP, GRÜNE, FPÖ, LR Mag. Rosenkranz, LR Königsberger-Ludwig.) Sich da herzustellen und mit einem Beispiel aus der Privatwirtschaft zu kommen, dass es denen schlecht geht und den Bediensteten in den Gemeindestuben doch so gut, das will ich nicht unkommentiert stehen lassen, weil de facto ist es dringend notwendig gewesen. Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Verhandlern, sowohl natürlich der Arbeitgeberseite, aber vor allem auch der Younion, der Gewerkschaft, die also hier versucht hat auch beide Seiten wirklich zu verstehen und eine Verbesserung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sicherzustellen. Was wir erreichen konnten in diesen Verhandlungen, ist ein tatsächlich moderneres und zeitgemäßes Dienst- und Besoldungsrecht, das vor allem eine marktgerechte Entlohnung hat und das uns Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern endlich diese Kunstgriffe mit Sonderverträgen, wo wir eh schon nicht mehr gewusst haben, wie wir außerordentliche Vorrückungen, wie wir Dienstzeiten anrechnen, die es in Wirklichkeit gar nicht geben darf, gegeben hat, um überhaupt eine qualitativ gute Arbeitsleistung zu bekommen. Weil Fakt ist, lieber Kollege Hofer-Gruber: Mit den derzeitigen Einstiegsgehältern haben wir nicht dieses qualitative Personal locken können, wie es in der Privatwirtschaft leider Gottes bezahlt wird. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Eben dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht gibt endlich auch die Möglichkeit mit höheren Einstiegsgehältern tatsächlich attraktiven Start in den Gemeindeämtern auch Einhalt zu gebieten. Wir haben mehr Flexibilität durch höhere und unterschiedlichere Leistungszulagen wie Leitungszulagen, Schlüsselkraftzulagen und Fachexperten. Wir haben ein Optionsrecht auf drei Jahre und ja, das wird die Herausforderung in den Gemeinden: Was machen wir mit den Härtefällen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vier, fünf, sechs Jahre vielleicht da sind und nicht durch die Biennalsprünge der letzten Jahre annähernd an diese Gehälter kommen? Hier gilt es mit Fingerspitzengefühl gemeinsam in den Gemeindestuben für Fairness zu sorgen, weil was wir nicht brauchen, ist eine Neidgesellschaft innerhalb der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber wir haben auch noch das Risiko des gegenseitigen Abwerbens zwischen den Gemeinden. Ich glaube, da sind wir alle gut beraten, wenn wir uns mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Nachbargemeinden ins Einvernehmen setzen. Wir alle brauchen Kinderbetreuung in den Kindergärten, wir bauen gerade alle viele Kindergärten und hier müssen wir darauf achten, dass die schon länger im Gemeindedienst befindlichen Mitarbeiterinnen nicht schlechtergestellt werden. Aber sonst ist es zu unterstützen. Es gibt ein übersichtlicheres Schema. Es gibt eine Straffung der Zweige und Gruppen. Es gibt automatische Vorrückungen nur mehr alle sechs Jahre und zu deinem Einwand „bessere Jubiläumsbelohnungen als Treuebonus zum Dienstgeber“ – diese 5, 10, 15, 20 und mehr Jahre gibt es auch in gewerkschaftlich gut strukturiert und organisierten Betrieben in der Privatwirtschaft. Der Kollege Pfister kann dir da gerne einige gute Beispiele nennen. Wir haben eine flexiblere Gleitzeitregelung. Wir haben eine Tele- und Home Office-Arbeitszeit eingeführt oder werden diese einführen, auch aufgrund der Erfahrung, was uns Corona gelehrt hat. Wir haben die Ruhepausen, die zur Dienstzeit zählen. Wir haben aber auch – das muss man natürlich auch auf der anderen Seite sagen – mehr und bessere Disziplinarmaßnahmen, die uns ja jetzt momentan großteils fehlen und daher werden wir diesem Paket zustimmen, und ich möchte noch einmal betonen: Sind wir froh, dass wir diese Vertragsbediensteten in unseren Gemeindestuben haben, die gerade, nicht nur, aber gerade in Corona-Zeiten gezeigt haben, dass sie unter schwierigsten Voraussetzungen ihren Dienst hervorragend geleistet haben und wir können alle stolz sein auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich bin nicht auf der Rednerliste, weil ich ursprünglich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gedacht habe, dass eine Wortspende notwendig sein wird, aber sie ist notwendig aufgrund des Debattenbeitrages des Kollegen Hofer-Gruber. Helmut Hofer-Gruber hat heute vorgezeigt wie die NEOS den Staat einstufen. Das ist Bashing des öffentlichen Bereiches und des Kernbereiches, was wir als gut funktionierende, moderne Demokratie und Gesellschaft brauchen, erster Garnitur gewesen, Herr Kollege, und ich weise das ganz entschieden zurück, auf so einem Niveau hier Debatten abzuführen. (Beifall bei den GRÜNEN, ÖVP und Abg. Kocevar.) Was in deiner Rede richtig herausgearbeitet wurde, wie es vielleicht einmal war als du jung warst, als einer der kurz vor der Pensionierung steht. (Beifall bei der ÖVP.) Das hast du gut herausgearbeitet. Das hängt dem öffentlichen Dienst auch noch hinterher und es ist das Image vielleicht nicht mit der Zeit mitgegangen, wo einige ÖAAB-Präsidenten einiges dazu beigetragen haben. Das kann man auf jeden Fall festhalten. Aber wer heute auf Verwaltungseinheiten hinschaut, auf Bezirkshauptmannschaften, wer in die Gemeindestuben hineinschaut, der weiß, dass wir dort fachlich Top-Personal haben, die am Limit sind. Und der oder die weiß auch, dass wir in den Gemeinden mitunter – wie in meiner Gemeinde in Baden – wie ein Christbaum abgeräumt werden. Da marschieren hinaus Menschen aus der Finanzabteilung, aus der Bauabteilung, weil draußen ein Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ist. Und dann sind die Angebote noch attraktiver als das, wo wir heute mit dieser Gesetzesvorlage aufrücken wollen, weil wir keine negative Spirale brauchen. Wer diesen Staat verwalten will, braucht die besten Köpfe. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und das ist eben das Home Office. Das ist eben eine Wertschätzung. Das ist eben, dass man nicht nur in der Verwaltung geschult ist, sondern dass die Führungskräfte ordentlich geschult sind. Da braucht es unterm Strich auch dann das richtige Gehalt, den richtigen Bezug. Mit diesem Aufrücken und mit dieser Gesetzesvorlage kommt man in etwa dort hin. Die GRÜNEN argumentieren das heute hier anders, warum wir nicht zustimmen, weil – wie Kollege Ecker bereits ausführte – die Musikschullehrerinnen und Lehrer integraler Bestandteil hier sind und weil manche Dinge nicht top gelöst wurden und wie alle hier wissen, wir auch in den Ausschüssen nicht in einer auf Augenhöhe Verhandlung hier immer wieder sind, sondern dass das eben eine Vorlage ist, die von den Regierungsparteien kommt. Aber man sieht auch hier, es gibt Unterschiede innerhalb der Opposition, was in einer Demokratie auch gut ist. Wir sind der Meinung, dass man in manchen Belangen hier noch zu zögerlich war. Da hätte man durchaus, gerade im Fachkräftebereich, noch einmal ein bisschen stärker hineingehen können. Es gibt Gemeinden, die sich jetzt schon gebärden wie Unternehmerinnen und Unternehmer. Es gibt Gemeinden, die bereits Videos machen, die sich präsentieren, die alles machen, um zu sagen: Wir zahlen vielleicht nicht so viel, aber wir sind ein steter, guter Arbeitgeber und Arbeitgeberin. Fazit: Hören wir bitte damit auf in Zeiten wie diesen, wo wir gute, qualifizierte Menschen in unseren öffentlichen Einrichtungen brauchen. Das braucht ein guter, moderner Staat und daher mein Appell auch an die Regierungsparteien: Werden wir noch besser! Aber manches geht dann doch in die richtige Richtung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Jetzt kommt der Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ, zu Wort.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Zu den Anträgen betreffend Gemeinde-Gehaltsnovellen und Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz. Im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz werden mit der Gehaltsnovelle analog zum Bund ab 1. Jänner 2024 die Gehalts- und Entgeltansätze um 9,15 %, mindestens jedoch um 192 Euro, erhöht. Ebenso werden die Zulagen und Vergütungen, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, um 9,15 % erhöht. Im selben Ausmaß werden auch die Gehälter der NÖ Beamtengehaltsordnung erfolgen und geregelt werden. Die Anpassungen der Gehalts- und Entgeltansätze sind nicht nur eine Frage der Wertschätzung der Arbeit auf kommunaler Ebene, sondern eine Investition in die Qualität der Leistungen in den Gemeinden. Die Aufgaben der Gemeinden sind umfangreich und sind eine Serviceleistung für alle Bürger und diese Arbeit muss auch entsprechend honoriert werden. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Zum NÖ Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz: Am heutigen Tag genau vor sechs Jahren wurde eine Resolution für eine Dienstrechtsreform im Gemeindedienstrecht im NÖ Landtag beschlossen. Gegenüber der Privatwirtschaft und allen anderen öffentlichen Arbeitgebern ist es wichtig, auf kommunaler Ebene attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und vor allem bei den Einstiegsgehältern im Gemeindedienst dementsprechend nachzubessern. Durch diese Dienstrechtsreform wird ein höheres Monatsgehalt beim Einstieg in den Gemeindedienst geschaffen und durch flachere Gehaltskurven wird sich besser an den Arbeitsmarkt orientiert. Mit rund 20.000 Mitarbeitern sind die Gemeinden auch einer der größten Arbeitgeber in Niederösterreich, und um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben, braucht es auch eine marktgerechte Entlohnung. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Anrechnung von Berufserfahrung bei Quereinsteigern in den Gemeindedienst. Also mit Beschluss vom Gemeinderat können dienliche Berufserfahrungen angerechnet werden und so können auch berufserfahrene ältere Mitarbeiter leichter geworben werden, weil man dementsprechend in eine höhere Entlohnungsstufe eingestuft werden kann. Wenn man einen Bauhofmitarbeiter im jetzigen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz in der Einstufung Entlohnungsgruppe 5, Entlohnungsstufe 1 hernimmt, verdient dieser beim Einstiegsgehalt ab 1. Jänner 2024 2.278 Euro brutto und im Vergleich zum neuen Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 verdient dieser im Verwendungszweck D1 in der Entlohnungsstufe 1 2.714 Euro brutto und das sind beim Einstiegsgehalt um 435 Euro brutto mehr. Das bedeutet auch eine attraktivere Entlohnung beim Einstieg in den Gemeindedienst und so können auch in Zukunft leichter junge Mitarbeiter geworben werden bzw. werden sich auch wieder mehr für den Gemeindedienst bewerben. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind noch zahlreiche weitere Anreize geschaffen worden wie klare Regelungen für Telearbeit, Reduktion und Modernisierung der bisherigen Dienstzweige, Alterssabbatical usw., welche einem modernen Dienst- und Besoldungsrecht entsprechen. In den Änderungen im Gemeindedienstrecht sowie beim neuen Gemeinde-Bedienstetengesetz wird gesetzlich festgeschrieben, dass Bedienstete aufgrund des Covid-19-Impfstatus durch den Dienstgeber nicht benachteiligt werden dürfen und eine Maßnahme, welche zum Schutz vor Diskriminierung notwendig ist, wenn man die letzten Jahre zurückblickt, und daher gesetzlich verankert werden muss. (Beifall bei der FPÖ, Präs. Waldhäusl und LR Mag. Rosenkranz.) Zum Kollegen Hofer-Gruber möchte ich noch eines erwähnen, weil ich ja vorher das Beispiel am Bauhofmitarbeiter erwähnt habe: Wenn man die Bauhofmitarbeiter anschaut, die sich täglich einsetzen, dass die Gemeinden in Ordnung sind, dass sie sauber sind, dass die Straßen in Ordnung gehalten werden und auch befahren werden können und wenn man die letzten Wochen zurückschaut, wo es fast jeden Tag geschneit hat und Glatteisbildung auf den Straßen ist und da Mitarbeiter auch in der Nacht, in der Früh, um 2 oder 3 Uhr in der Früh, freiwillig aufstehen, rausschauen, ob die Straßen in Ordnung sind, dass man in der Früh sicher in die Arbeit kommt, kann man diese nicht so herabreden, dass es da Privilegien gibt, weil diese das freiwillig machen. Die stehen auf, schauen die Straße ... wie sich die befindet, stehen auf, fahren raus und schauen, dass die Leute sicher in die Arbeit kommen und das lasse ich mir so nicht bieten, dass Sie so auf die Gemeindebediensteten losgehen, die für das Wohl der Bürger in den Gemeinden sorgen. Danke. (Beifall bei der FPÖ, Präs. Waldhäusl, LR Mag. Rosenkranz und Abg. Erber, MBA.)
Präsident Mag. Wilfing: Nachdem er ja einige Male angesprochen wurde, meldet sich nun der Abgeordnete Hofer-Gruber von den NEOS neuerlich zu Wort und während er zum Rednerpult kommt, darf ich links von mir auf der Zuhörergalerie Schülerinnen und Schüler der Volksschule Hagenbrunn begrüßen. (Beifall im Hohen Hause.)
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Es ist natürlich genau das eingetreten, was ich ohnehin in meiner Rede vorweggenommen habe. Ich habe Ihnen gesagt, Sie brauchen nicht mir zu antworten, ich weiß eh, was von Ihnen kommt. Sie sollen der Gabi Holzinger antworten und ihr erklären, warum es im öffentlichen Dienst höhere Gehaltsabschlüsse als z. B. bei den Metallern gibt. Und keiner von Ihnen, meine Damen und Herren, keiner hat erwähnt, dass es diese Privilegien, die ich aufgezählt habe, tatsächlich gibt und dass es die im öffentlichen Dienst gibt und in der Privatwirtschaft nicht. Punkt. Und ich erwähne noch einmal die bezahlte Mittagspause und ich erwähne die Freistellung für politische Tätigkeit und man hat halt in der Debatte genau das gehört. Wer antwortet mir denn? Gibt es irgendjemanden, der in der Privatwirtschaft arbeitet und sagt: „Eigentlich hat der Hofer-Gruber recht.“ Geht der heraus und sagt es mir? Nein. Es kommen nur die heraus, die im Sinne des öffentlichen Dienstes sprechen und hier den Unterschied eben nicht sehen. Zur Frau Kollegin Krismer muss ich noch sagen: Herzlichen Dank, dass du siehst, dass Opposition auch unterschiedliche Standpunkte haben kann. Mein Standpunkt ist sicher unterschiedlich, das ist gar keine Frage. Aber ich verwahre mich gegen den Anflug von Altersdiskriminierung, der da von dir gekommen ist. Das hätte ich nicht erwartet von dir und das entspricht auch nicht deinem Niveau. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Dr. Krismer-Huber: Das waren Fakten.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Anton Kasser von der ÖVP und ich darf rechts von mir auf der Zuhörertribüne Schülerinnen und Schüler der Volksschule Enzersfeld begrüßen. (Beifall im Hohen Hause.)
Abg. Kasser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, wir sind nicht in diese Debatte gegangen, um zu vergleichen, was die Privilegien vom öffentlichen Dienst und was der Nachteil von der Wirtschaft ist, von der Privatwirtschaft. Das ist nicht das Thema. Wir haben in den letzten Jahrzehnten – und ich bin Jahrzehnte dabei – erlebt, dass es immer ein Auf und Ab gab, wenn es darum ging gutes Personal zu finden. Der öffentliche Dienst bietet eines – das ist Sicherheit. Gings der Wirtschaft gut, dann war die Sicherheit nicht so wichtig. Dann sind die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halt aus dem öffentlichen Dienst eher in die Privatwirtschaft gewechselt, haben gesagt: „Super, da verdiene ich ein bisschen mehr. Da geht es mir gut.“ War die Wirtschaft nicht so gut unterwegs, dann war das Thema „Sicherheit“ wieder ein ganz großes und war man bereiter hier in den öffentlichen Dienst zu gehen, wohl wissend man verdient weniger. Man braucht ein Leben lang, um eine Gehaltskurve zu erreichen und ich glaube, das war genau der Auslöser, warum schon 2017 ein Antrag an diesen Landtag gestellt wurde für ein neues Dienstrecht, für ein neues Gehaltsschema im öffentlichen Dienst, um diese Ungleichheit auszugleichen, um diese Chancengleichheit herzustellen, dass es egal sein muss, ob ich in der Privatwirtschaft bin oder im öffentlichen Dienst – ich weiß, ich bin ein guter Mitarbeiter, eine gute Mitarbeiterin und ich werde auch entsprechend bezahlt und auch wertgeschätzt. Ich glaube, um das geht es und da sage ich „Danke“ bei den Verhandlungen, bei den Verhandlungsteams, der Gemeindevertreterverbände, bei der Gewerkschaft, dass es jetzt nach vielen Jahren dieser Diskussion endlich geglückt ist, sich hier – wie die Kollegin Krismer-Huber es formuliert hat – anzunähern an die Bedingungen der privaten Wirtschaft und dass der öffentliche Dienst hier auch entsprechend gewürdigt ist. Es wurden die Einzelheiten schon ausgeführt. Ich möchte darauf nicht eingehen, dass ein höheres Einstiegsgehalt jetzt möglich ist, dass die Gesamtlebensverdienstkurve in etwa gleichbleibt, dass es manch Anreize gibt, Telearbeit und etc. Ich glaube, das ist der Zeit entsprechend und gut, dass es auch kommt. Ich möchte nur eines ergänzen: Das neue Gesetz gilt ab 1. Jänner 25 und man darf rückwirkend bis zum Einstellungsdatum 1. Jänner 22 auch noch in das neue System wechseln, nur der Vollständigkeit halber – das habe ich vorher noch nicht gehört. Alles andere wurde erwähnt. Ich möchte mich daher bedanken bei rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gemeindeämtern, in den Bauhöfen, die hier tagtäglich ihre Arbeit leisten – nicht nur in der Verwaltung ... vom Bauhof, Wasserversorgung, Standesamt, die ganze Palette durch. Wir haben viele Spezialisten und wirklich gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Gemeinden, in den öffentlichen Diensten, sonst würde das Land nicht so gut funktionieren und wie gesagt: Mein Dank gilt Gemeindebundpräsident Johannes Pressl, Gemeindevertreterpräsidenten Rupert Dworak und der Städtebundvorsitzenden Matthias Stadler, den Vertretern der Gewerkschaft Younion, dass es diese Einigung gibt, dass wir damit den öffentlichen Dienst entsprechend aufgewertet haben, attraktiviert haben und dass wir so gemeinsam in eine gute Zukunft gehen werden. Vielen Dank an alle, die dabei waren. Ich wünsche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst weiterhin alles Gute im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.